Beiträge aus April, 2010
Versicherungen zur Nennung des Effektivzinses verpflichtet
Die Ansahl Consulting GmbH weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nach dem auch Versicherungen dazu verpflichtet sind, den tatsächlichen Effektivzins bei Ratenzahlung der Versicherungsprämie klar und ersichtlich zu formulieren (Az.: I ZR 22/07). Außerdem darf der Effektivzins die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstgrenze nicht überschreiten.
Der Effektivzins bewegt sich laut Ansahl derzeit zwischen 8,27% und 11,35% für Kunden, die statt einer jährlichen eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung der Prämie bevorzugen. Das entspricht Mehrkosten in Höhe von bis zu 4%, wenn man dies auf die einzelnen Raten umrechnet. Die Richter des BGH halten dies für vergleichbar mit einem Verbraucherkredit, deshalb müssen hier die gleichen Bedingungen gelten. Dazu gehört die klar ersichtliche und transparente Nennung des Effektivzinses. Der maximal erlaubte Effektivzins bei diesen Verträgen beträgt 4% oder bei der Ratenzahlung entsprechend rund 1,8%.
Verbraucher, die ihre Versicherungsbeiträge in Raten bezahlen, können je nach Fall ihre zu viel gezahlten Zuschläge plus Steuern zurückfordern, vorausgesetzt der Beitrag überschreitet jedes Jahr 200 Euro.
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GKV: Milliardenschaden durch falsche Klinkabrechnungen
Den Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) entstehen den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro durch fehlerhafte Klinik-Abrechnungen. Von den durch den medizinischen Dienst geprüften Abrechnungen sind demnach 40% zu hoch.
Im Durchschnitt sind die Rechnungen 1100 Euro zu hoch, im Extremfall beträgt die Abweichung jedoch bis zu 100.000 Euro. Trotzdem werden nicht alle Abrechnungen überprüft, denn stellt sich heraus, dass die Abrechnung korrekt war, droht den Kassen eine Strafgebühr in Höhe von 300 Euro.
GKV-Vorsitzende Doris Pfeiffer wehrt sich gegen diese Praxis. Obwohl ca. 12% aller Abrechnungen als “auffällig” beurteilt werden, müssen die Kliniken bei falschen Abrechnungen nur die fehlenden Beträge erstatten, aber keine Strafen zahlen. Dass die Kassen jedoch eine Strafe bei ungerechtfertigter Prüfung zahlen müssen, bezeichnet Pfeiffer als “seltsames Verständnis von Kostenreduzierung”. Sie fordert stattdessen, die Kliniken für falsche Abrechnungen zu bestrafen, und nicht die Kassen für eine richtige Abrechnung.
Keine KommentareUrteil: Progressionsstaffel in Unfallversicherung zulässig
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist die Progressionsstaffel für die Zahlung der Unfallversicherung in Abhängigkeit von dem Invaliditätsgrad des Versicherten zulässig (Az.: 5 U 47/09-15).
Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, in dessen Vertrag eine höhere Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 25% vereinbart war. Der Mann war zu 50% invalide und verlangte dementsprechend eine höhere Leistung entsprechend seinem Invaliditätsgrad. Die Versicherung wollte diese höhere Leistung, die zwischen 25% und 50% lag, aber nur für einen Teil der Versicherungssumme zahlen.
Die Saarbrücker Richter bewerteten dies als zulässig und wiesen auf die Progressionsstaffel hin, die den Versicherungsbedingungen beilag. Demnach kann eine höhere Invaliditätssumme auch auf verschiedene Teile des Invaliditätsgrades erfolgen und muss nicht auf den gesamten Invalididätsgrad angewendet werden. Mit anderen Worten, die einfache Invalididätssumme ist bei einer Invalidität von bis zu 25% anzuwenden und nur für den Teil, der darüber hinausgeht, die mehrfache Invaliditätssumme.
Keine KommentareADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall im Schnelltest
Die Stiftung Warentest hat den neuen Tarif des “ADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall” einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Fazit, dass man sich diese Police getrost sparen kann. Dies liegt vor allem daran, dass der Beitrag (zu Beginn noch gering) mit zunehmendem Alter immer weiter steigt – also genau dann, wenn das Risiko, durch einen Unfall pflegebedürftig zu werden viel größer ist, als in jungen Jahren.
Der ADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall soll die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung durch zusätzliche Leistungen ergänzen. Verletzt sich der Versicherte bei einem Unfall, stellt der ADAC unmittelbar danach einen Pflegebetreuer ab, der sich um den Versicherten kümmert und die notwendige Pflege organisiert. Ist der Versicherte durch den Unfall schwer pflegebedürftig geworden, erhält er ein Unfallpflegegeld.
Der Nachteil der Versicherung besteht darin, dass sie nur für Pflegebedürftigkeit durch Unfälle eintritt und das auch nur bis zu einem Höchstalter von 76 Jahren. Die Beiträge steigen mit dem Alter des Versicherten: Für einen 49-Jährigen kostet die Police 11,60 Euro monatlich, für einen 66-Jährigen schon 36,10 Euro.
Keine KommentareAktuelle Urteile zur Unfallversicherung
Die Stiftung Warentest weist auf zwei aktuelle Gerichtsurteile hin, die sich mit Wegeunfällen und der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen. In beiden Fällen wurde der Unfall nicht als Wegeunfall anerkannt und die Versicherung musste demnach nicht zahlen.
In dem einen Fall ging es um eine Tänzerin der Deutschen Staatsoper Berlin. Sie war auf dem Weg zu einer Betriebsversammlung und befand sich etwa eine Stunde vorher vor der Oper. Dort sah sie sich zusammen mit Kollegen ein Feuerwerk an, das von der Oper veranstaltet wurde. Sie wurde dabei von einem Feuerwerkskörper getroffen und erlitt eine Schädelprellung, die langfristige Folgen nach sich zieht. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Kosten der Behandlung und Rehabilitation nicht aufkommen, so das Urteil das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 31 U 392/08). Begründung: Sie hätte den Weg zur Versammlung nicht unterbrechen dürfen. Das Gericht ließ keine Revision zu.
Das Sozialgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer in seiner Pause seine Arbeitsstelle verlassen hat. Er holte seine Ehefrau ab und brachte sie zu ihrem gemeinsamen Arbeitgeber. Dabei verunglückte der Mann schwer. Nach Ansicht der Richter handelte es sich hierbei nicht um einen Wegeunfall – unabhängig davon, ob der Mann vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers für das Entfernen vom Arbeitsplatz eingeholt hatte. In diesem Fall ist das Urteil (Az.: S 15 U 3408/08) allerdings noch nicht rechtskräftig.
Keine KommentareRiester-Rente die beliebteste private Altersvorsorge
Laut dem aktuellen DIA-Deutschland-Trend Altersvorsorge ist die Riester-Rente inzwischen hierzulande die beliebteste private Altersvorsorge. Der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), Bernd Katzenstein, erklärt, dass die Riester-Rente mit einem Anteil von 54% mittlerweile auch Immobilien und Lebensversicherungen überholt hat.
Von den Riester-Sparern erhält die Riester-Rente hauptsächlich gute Bewertungen. So finden mehr als 70% der Sparer diese Form der privaten Altersvorsorge gut oder sehr gut und 68% halten sie für familienfreundlich. Wegen der staatlichen Förderung ist sie für 62% der Befragten attraktiv und darüber hinaus halten sie auch 57% für sicher. Es gab jedoch auch Kritik an der Riester-Rente: 69% finden die Rendite zu niedrig und 61% bemängeln den Informationsstand.
Durch die Finanzkrise hat die private Altersvorsorge für viele Deutsche wieder an Attraktivität gewonnen. 25% haben vor, innerhalb der nächsten 12 Monate selbst in die private Altersvorsorge zu investieren und so die drohende Versorgungslücke zu schließen. Das sind 6% mehr als noch im letzten Quartal. An der quartalsweisen Umfrage, die Ende März durchgeführt wurde, nahmen 1074 Erwerbstätige im Alter von 18 bis 65 Jahren teil.
Keine KommentareGute Auslandsreise-Krankenversicherungen
Die Zeitschrift “Finanztest” der Stiftung Warentest hat sich 41 Jahresverträge für weltweite Auslandsreisen näher angesehen und die Angebote dieses Mal noch strenger bewertet als bei dem letzten Test. Deshalb schnitten in diesem Jahr auch nur 2 Tarife mit “sehr gut” ab (2009: 9 “sehr gut”), obwohl einige Versicherer ihre Leistung verbessert haben.
Getestet wurde unter anderem die Anerkennung sämtlicher Behandlungsmethoden und Arzneimittel und welche Bedingungen für einen Krankenrücktransport gestellt werden. Bei allen Versicherungen ist der Krankenrücktransport als Leistung enthalten, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Eine bessere Bewertung erhielten jene Tarife, die einen Krankenrücktransport auch dann übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und somit ohne weiteren Einschränkungen übernommen wird.
Als Testsieger kürten die Warentester den RKJ-Tarif der HanseMerkur, er überzeugte durch sein günstiges Angebot mit “sehr guten” Bedingungen und ohne Eigenbeteiligung. Die Note 1,6 (“gut”) erhielten die Tarife RV der HUK-Coburg und JR von R+V. Mit “mangelhaft” wurde dagegen der Tarif Eura von Europa Assistance bewertet. Bei den Tests stellte sich heraus, dass die angebotenen Versicherungspakete, in denen üblicherweise Kranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung enthalten sind, oft teurer sind, als die nötigen Einzelpolicen.
Keine KommentareAnalyse der Privathaftpflichtversicherung
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass sich die Policen bei privaten Haftpflichtversicherungen deutlich voneinander unterscheiden und dass die teureren Verträge nicht automatisch einen besseren Versicherungsschutz bieten als günstigere Tarife.
Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, nennt die Stiftung Warentest die Leistungen, die in einem Grundschutz bei der Privathaftpflichtversicherung mindestens enthalten sein sollten: Versicherung von Mietsachen (in eigener Wohnung, Ferienwohnung und Schrebergarten), Allmählichkeits- und Gewässerschäden, Abwässer- und EDV-Schäden, fremde Hunde und Pferde, Ferienwohnung im Ausland und Vorsorgeleistungen, d.h. Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Absicherungsmöglichkeiten, die – nach individuellem Bedarf – auch berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört die Versicherung der Kinder (auch für Kinder unter 7 Jahren), kleinere Bauvorhaben (bis 25.000 Euro), Schlüsselverlust, Vermietung von weniger als vier Zimmern, Heizöltanks (bis 5000 Liter), Gefälligkeitsschäden, Leihgeräte, Surfzubehör und Boote, gewerbliche Kinderaufsicht.
Wer sich unsicher bei der Analyse der Privathaftpflichtversicherung ist, kann das Angebot der Stiftung Warentest annehmen: Sie bietet zum Unkostenpreis von 12 Euro eine umfassende Analyse der günstigsten Versicherung nach individuellen Vorgaben an.
Keine KommentareHandy-Versicherung fordert persönlichen Gewahrsam
Verbraucher sollten bei dem Abschluss einer Handy-Versicherung unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten, sonst kann im Schadensfall eine böse Überraschung drohen, wenn die Versicherung Leistungen verweigert. In vielen dieser Policen steht in den Versicherungsbedingungen, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn sich das Handy im sicheren persönlichen Gewahrsam befindet – eine verschlossene Handtasche erfüllt diese Voraussetzung aber offenbar nicht. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 147 C 16/09).
Im konkreten Fall wollte eine Versicherte Ersatz für ihr auf dem Hauptbahnhof Köln gestohlenes Handy. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Schaden zu übernehmen und verwies darauf, dass nur dann Anspruch auf Ersatz besteht, wenn das Handy von der Versicherten in persönlichem Gewahrsam sicher bei sich geführt werde. Die Aufbewahrung des Handys in einer mit Reißverschluss geschlossenen Handtasche sei kein sicherer persönlicher Gewahrsam. Die Kölner Richter schlossen sich dieser Einschätzung an und bestätigte, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen muss.
Begründung: Je höher die Diebstahlgefahr ist, desto besser muss der Versicherte auf das Gerät aufpassen und es näher bei sich tragen. Bei einem Aufenthalt auf dem gut besuchten Kölner Hauptbahnhof ist die Gefahr eines Diebstahls sehr hoch, deshalb sei die Versicherte verpflichtet gewesen, das Handy besser zu schützen. Es in einer – wenn auch verschlossenen – Handtasche aufzubewahren, war nach Einschätzung der Richter zu nachlässig.
Keine KommentareBrustverkleinerung keine Kassenleistung
Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg gehört eine Verkleinerung einer übergroßen Brust nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen (Az.: L 11 KR 4761/09). Grund: Eine übergroße Brust ist keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im konkreten Fall hatte eine Frau auf Kostenübernahme einer Brustverkleinerung geklagt, die zuvor von ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde. Die Klägerin argumentierte, dass ihre übergroße Brust zu psychischen Belastungen geführt habe. Dies ließen die Richter jedoch als Argument nicht zu, es sei kein Grund, einen derartigen Eingriff auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen zu lassen. Das Bundessozialgericht hatte einmal geurteilt, dass ein Anspruch auf eine Brustoperation nicht mit psychischen Leiden begründet werden kann.
Demnach gelten Schönheitsoperationen, also Operationen am eigentlich gesunden Körper, nicht als medizinisch notwendige Behandlung. Deshalb fallen sie unter die Eigenverantwortung des oder der Versicherten und muss auch von ihnen bezahlt werden. Im behandelten Fall wies die Klägerin nach Einschätzung des Gerichts keinen regelwidrigen Körperzustand an der Brust auf, sondern nur eine Normvariante.
1 KommentarKapitallebensversicherung als Prozesskostenhilfe
Nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) muss eine kapitalbildende Lebensversicherung als Prozesskostenhilfe eingesetzt werden (Az.: 9 WF 396/09). Damit bestätigte das OLG ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts.
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die in einem familiengerichtlichen Verfahren Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hatte. Dieser wurde mit dem Verweis auf die bestehende Kapitallebensversicherung abgelehnt. Das Gericht war der Ansicht, dass der Einsatz dieser Versicherung uneingeschränkt zumutbar sei, da die Art der Versicherung verdeutliche, dass es hierbei in erster Linie um eine Kapitalbildung und nicht um die Altersvorsorge gehe, schreibt Haufe.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Rechtsuchende selbst zunächst immer für die Kosten seiner Rechtssuche aufzukommen hat, es sei denn, sein Vermögen ist unverwertbar/unpfändbar oder die Nutzung ist unzumutbar. Es sei nicht Aufgabe der Allgemeinheut den Aufbau oder Erhalt von Vermögen mitzufinanzieren, deshalb muss der Versicherte den Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung als Prozesskostenhilfe hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte durch die vorzeitige Kündigung finanzielle Einbußen erleidet. Anders ist dies bei Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dienen – diese vorzeitig aufzulösen gilt als unzumutbar.
Keine KommentarePräzise Berufsbeschreibung in der BU-Versicherung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln erfordert die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine präzise Arbeitsbeschreibung. Aus dieser muss hervorgehen, welche konkrete Arbeit der Versicherte in welchem Umfang ausgeübt hat (Az.: 5 U 237/06).
Im konkreten Fall ging es um einen Fahrlehrer, der einen Bandscheibenvorfall erlitt. Weil er deshalb seine Tätigkeit als Fahrlehrer zu mindestens 50% nicht mehr ausüben wollte, wollte er seine BU-Versicherung in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen und der Mann klagte.
Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, weil die Angaben des Mannes zum Umfang seiner Tätigkeit widersprüchlich waren und nicht klar wurde, welchen Beruf er tatsächlich ausübte. Aus den Steuerunterlagen des Klägers war ersichtlich, dass er neben seiner Tätigkeit als Fahrlehrer auch noch ein Sportbekleidungsgeschäft betrieb. Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet, seine Berufsunfähigkeit hinsichtlich seiner Tätigkeiten genau zu belegen, was der Kläger nicht konnte. Deshalb stimmten die Kölner Richter der Versicherung zu und unterstützte deren Weigerung, Leistungen zu erbringen.
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Keine KommentarePKV: Beschwerden nehmen zu
Im letzten Jahr haben sich mehr Versicherte beim Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) beschwert als noch 2008. Die Anzahl der Beschwerden lag 2009 bei 5015 – das entspricht einem Anstieg von rund 15%. Ombudsmann Helmut Müller, erklärte auf einer Tagung des Bundes der Versicherten, dass aktuelle Hochrechnungen auf der Basis der Beschwerde-Eingänge von Januar bis März in diesem Jahr mit einem weiteren Anstieg gerechnet werden müsse.
Der Ombudsmann ist der Ansprechpartner für alle Privat Krankenversicherten, die sich von ihrer Versicherung ungerecht behandelt fühlen, erklärt die “Financial Times Deutschland” (FTD). Dies kann Beitragserhöhungen oder die Verweigerung von Versicherungsleistungen betreffen. 2009 bezogen sich laut FTD 83% der Beschwerden auf die Krankenkostenvollsicherung, 10% auf die Krankenhaustagegeldversicherung und andere Zusatzversicherungen und 5% auf die Krankentagegeldversicherung. Die restlichen Beschwerden betrafen die Auslandskranken- und Pflegeversicherung.
In der Vollversicherung hatten Müller zufolge 22,8% der Beschwerden mit Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zu tun, 13,9% mit Gebührenstreitigkeiten und 10,4% betrafen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 9,3% beschwerten sich über Vertragsbeendigungen und 8,2% über Streitigkeiten zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Keine KommentareGartenmöbel in der Hausratversicherung
Wenn die Tage wieder länger werden, genießen es viele Deutsche auf der Terrasse zu sitzen und den Frühling und Sommer zu genießen. Bevor die Gartenmöbel wieder aus dem Keller geholt werden, sollte man sich jedoch darüber bewusst sein, dass Gartenmöbel nicht automatisch von der Hausratversicherung geschützt sind.
Die Hausratversicherung sichert zwar den gesamten Hausrat ab, doch nur solcher, der sich in Räumen in der Wohnung oder in Nebengebäuden befindet. Solange die Gartenmöbel also im Keller untergebracht sind oder in der Garage, springt die Hausratversicherung bei einem Diebstahl ein. Wenn die Gartenmöbel jedoch auf der Terrasse stehen, die als Wohnumgebung definiert ist, sind die Möbel nicht um Versicherungsumfang eingeschlossen. Nur bei einem Einbruchdienstahl, d.h. der Dieb muss deutliche Hinweise überwinden, um an die Gegenstände zu gelangen, gilt der Versicherungsschutz für Gartenmöbel auf der Terrasse.
In einigen wenigen Policen (vor allem in Premium- oder Standard-Tarifen) gehören Gartenmöbel zum versicherten Hausrat, bei den meisten sind sie jedoch ausgeschlossen. Ob dies der Fall ist, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Wer wertvolle Gartenmöbel besitzt und diese auf der Terrasse aufstellen möchte, kann seine bestehende Hausratversicherung erweitern lassen. Alternativ kann man eine spezielle Zusatzversicherung abschließen, die im Schadensfall die Kosten für die gestohlenen Gartenmöbel (zum Neuwert) übernimmt. Oft wird hierbei jedoch eine Selbstbeteilligung verlangt.
Keine KommentareNeuer Ratgeber für Versicherung im Ehrenamt
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat eine neue Broschüre zum Thema Versicherungen im Ehrenamt herausgegeben. In der 164-seitigen Broschüre “Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement” geht es darum, wie sich ehrenamtlich tätige Menschen am besten gegen mögliche Schäden versichern können. Die Mindestvoraussetzung ist eine private Haftpflichtversicherung, die jedoch oft nicht ausreicht.
Bei den meisten Haftpflichtpolicen sind verantwortliche Tätigkeiten, wie sie z.B. ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender ausübt, nicht im Versicherungsschutz enthalten. Viele Vereine und Organisationen haben schon selbst eine weiterreichende Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen, aber nicht alle. Hier sollten die Engagierten nachfragen, ob eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung besteht, über die sie selbst auch abgesichert sind. Bei Veranstaltungen (Sportturniere, Kinderaktionstage o.ä.) des Vereins empfiehlt sich z.B. eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Dem Bundesverband zufolge übt mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ein Ehrenamt aus. Die Broschüre kann direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen telefonisch oder online bestellt werden, sie kostet 19,80 Euro zzgl. 3 Euro Versandkostenpauschale.
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