Versicherungen News



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Beiträge aus März, 2010

2009 wechselten 1,7 Millionen ihre Kfz-Versicherung

Nach der aktuellen Studie “Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung”, die von dem Kölner Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics durchgeführt wurde, haben im letzten Jahr 1,7 Millionen Deutsche ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Das sind deutlich weniger als noch im Jahr zuvor (2,4 Millionen). Im Rahmen der Studie wurden mehr als 1000 wechselbereite Versicherungskunden (Mindestalter 18 Jahre) befragt. Die Befragungen fanden im November und im Dezember 2009 statt.

Der rückwärtige Trend zum Versicherungswechsel scheint sich fortzusetzen: Aktuell sehen 89% der Kfz-Versicherten keinen Anlass für einen Wechsel ihrer Versicherung, nur 21% planen einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung im laufenden Jahr. Als unentschlossen bezeichneten sich 34% der Befragten und 45% glauben, dass sie in diesem Jahr ihre Kfz-Versicherung (noch) nicht wechseln.

Weiterhin skeptisch sind die Befragten gegenüber dem Abschluss einer Kfz-Versicherung im Internet. Die Entscheidungsunsicherheit hier wird vor allem durch das Gefühl verstärkt, nicht genügend Informationen zu erhalten. Attraktive Preise assoziieren zudem viele Versicherungskunden mit einer geringeren Qualität und Kompetenz des Anbieters.


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Was die Haftpflichtversicherung zahlt und was nicht

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil sie den Versicherten im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Doch nicht jeder Vertrag beinhaltet den gleichen Leistungsumfang, deshalb sollten die Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung sorgfältig gelesen werden.

Die “Bild”-Zeitung hat einige der häufigsten Irrtümer über private Haftpflichtversicherungen zusammengestellt: Nicht immer sind Gefälligkeitsschäden, also Schäden, die durch andere entstehen, während sie eine Gefälligkeit ausüben, mitversichert. Auch Mietsachschäden sind nicht in allen Verträgen im Leistungsumfang enthalten. Wenn ein Schaden durch einen nicht-versicherten zahlungsunfähigen Dritten entsteht, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nur dann die Kosten, wenn eine Ausfalldeckung vereinbart wurde. Kann bei einem Schaden die Schuldfrage nicht geklärt werden, z.B. wenn durch Feuchtigkeit oder lang anhaltende Hitze ein Schaden verursacht wird, dann kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, wenn so genannte Allmählichkeitsschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Bestimmte Risiken wie z.B. Internetschäden sind in nur wenigen Verträgen mitversichert. Wer sich länger im europäischen Ausland aufhält, sollte zudem prüfen, ob sein Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt ist und auf wie lange der außereuopäische Versicherungsschutz gilt. Damit Schäden bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind, muss dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Nur bei kleineren Bauvorhaben (An- oder Umbauten) ist die Privathaftpflicht zuständig, bei größeren bedarf es einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.

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Registrierung zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich (UK)

Im Vereinigten Königreich (UK) ist für die Umsatzsteuer die Zoll- und Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) zuständig. Eine Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer besteht grundsätzlich erst, wenn die im UK steuerbaren Umsätze eines Unternehmens innerhalb der vergangenen zwölf Monate £68.000 überschritten haben oder eine Überschreitung innerhalb der nächsten 30 Tage zu erwarten ist. Umsätze aus bestimmten Bereichen, zum Beispiel aus dem Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, ziehen unabhängig von der Höhe des Umsatzes die Pflicht zur sofortigen Registrierung nach sich. Read more

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250.000 Wechsel wegen Zusatzbeiträgen

Laut einem Bericht des Berliner “Tagesspiegel” haben seit Jahresbeginn schon über 250.000 Menschen ihre Krankenkasse gewechselt oder einen Wechsel beantragt, weil diese Zusatzbeiträge erhoben hat. Besonders beliebt als neue Krankenkasse ist die Techniker Krankenkasse, die dem Bericht zufolge 130.000 neue Mitgliedsanträge erhalten hat. Über regen Zulauf kann sich mit rund 100.000 neuen Mitgliedern auch die Barmer GEK freuen und auch kleinere Krankenkassen wie die IKK Brandenburg und Berlin konnte mit 4500 neuen Mitgliedern einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Allerdings erwarten Experten, dass spätestens im nächsten Jahr alle gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden, deshalb wird vor einem allzu schnellen Wechsel gewarnt.

Seit Beginn des Jahres erheben inszwischen 13 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pauschal oder einen prozentualen Zusatzbeitrag. Ein großes Problem der Krankenkassen ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbands die schlechte Zahlungsmoral vieler Versicherter. Die Außenstände sollen im letzten Sommer insgesamt bereits 630 Millionen Euro betragen haben. Bei den einzelnen Kassen macht sich dies ebenfalls bemerkbar. So hat die Techniker Krankenkasse von 34.000 Mitgliedern Rückstände von insgesamt 125 Millionen Euro zu verbuchen, bei der KKH Allianz zahlen 15.000 Mitglieder ihre Beiträge nicht und bei der DAK sind 36.000 Vollstreckungsmaßnahmen anhängig.

Angesichts dieser Rückstände fordert die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes, Ann Marini im “Tagesspiegel” den Ausgleich der Rückstände durch den Bund. Die Kassen hätten bei einer Krankenversicherungspflicht ansonsten keine Chance ihre Beiträge einzuholen, heißt es. Das Bundesgesundheitsministerium verweigert aber die Kostenübernahme und weist auf den Zuschuss hin, den die Kassen bereits vom Bund erhalten haben.

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Zwei neue Ratgeber zur Altersvorsorge

Die Stiftung Warentest hat Ende Februar zwei neue Ratgeber zur Altersvorsorge herausgegeben, die zum Preis von je 16,90 Euro im Buchhandel erhältlich sind.

Der eine Ratgeber richtet sich vor allem an Angestellte und heißt einfach “Private Altersvorsorge”. In der aktuellen, inzwischen schon 6. und komplett überarbeiteten Auflage bekommen interessierte Leser ein umfassendes Basiswissen über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge vermittelt. Daneben gibt es auch für Fortgeschrittene die Antworten auf viele wichtige Fragen wie z.B. wie groß die Rentenlücke wirklich ist, wer sollte wie fürs Alter vorsorgen, welche Fördermöglichkeiten der Staat anbietet, wie sich Arbeitslosigkeit auf die Altersvorsorge auswirkt und natürlich was bei der Auswahl und Entscheidung für ein Altersvorsorgeprodukt zu beachten ist. Dazu werden verschiedene Altersvorsorgeprodukte vorgestellt und bewertet. Dazu gehört die Riester-Rente, die Betriebsrente, die Rürup-Rente, Immobilien als Altersvorsorge und andere Vorsorgeprodukte von Banken und Versicherungen.

Der zweite neue Ratgeber ist die aktualisierte Auflage des Ratgebers “Altersvorsorge für Selbstständige”, der sich mit den Vor- und Nachteilen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige beschäftigt und Checklisten und Tipps für die Suche nach der persönlichen Vorsorgestrategie enthält. Es werden verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken vorgestellt und ein ausführlicher Überblick über die neuen Steuerregeln gegeben. Neben der Leistungsbeschreibung der berufsständischen Versorgunsgwerke findet man hier auch Informationen zum persönlichen Versicherungsschutz für Selbstständige.

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Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Allianz

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte, hat sie Klage gegen die Allianz Lebensversicherung AG erhoben. Dabei geht es um die Beträge, die Versicherungsnehmer bei frühzeitiger Kündigung ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen erhalten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist dies viel zu wenig, die Verluste der Versicherten seien dramatisch, so die Verbraucherschützer.

Dass Versicherte bei einer frühzeitigen Kündigung ihrer Versicherungen nur so wenig Geld zurückerhalten, liegt an den entsprechenden Verträgen. Die so genannten gezillmerten Verträge sehen vor, dass die Versicherten mit ihren Beiträgen zunächst sämltiche Versicherungsgebühren bezahlen und erst danach tatsächlich in den Vertrag selbst einzahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg eine Liste zusammengestellt, aus der ersichtlich wird, wie hoch die Verluste der Versicherten ausfallen können. Dort wird z.B. von einem Versicherten berichtet, das in seinen Vertrag bei der Hamburg Mannheimer insgesamt 17.256 Euro eingezahlt, aber nur 5000 Euro zurückerhalten hat.

Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2005 schon einmal in drei Urteilen diese Art der Rückkaufwert-Berechnung als nicht zulässig erklärt. Die Versicherungen müssten ihren Kunden bei vorzeitiger Kündigung “knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge” zurückzahlen. Alle drei Urteile bezogen sich allerdings nur auf Verträge, die vor Herbst 2001 abgeschlossen worden waren.

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Versicherungsverlust durch ungesicherten Hund im Auto

Das Onlineportal Check24 weist darauf hin, dass ein Transport von ungesicherten Hunden einen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann, wenn der Hund in irgendeiner Form der Auslöser eines Unfalls war. Verkehrsrechtlich gelten alle Tiere, so auch Hunde, als Ladung. Jede Ladung muss im Fahrzeug korrekt gesichert werden. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Euro und 3 Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. Eine richtige Sicherung von Hunden bedeutet, dass sie entweder mit einem Spezialgurt angeschnallt oder in einer extra für Hunde vorgesehenen Box transportiert werden.

Ungesicherte Hunde stellen für sich und die anderen Fahrzeuginsassen eine große Gefahr dar. In Crashtests konnte gezeigt werden, dass eine scharfe Kurve, ein abrupter Bremsvorgang oder ein Aufprall dazu führen können, dass ein ungesicherter Hund quer durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert wird. Dabei kann er selbst schwer verletzt oder sogar getötet werden und auch die anderen Insassen schwer verletzen.

Es wird dringend empfohlen, sorgfältig auf die Sicherung von Hunden in Autos zu achten. Sollte die Versicherung nämlich nachweisen können, dass der Unfall durch einen ungesicherten Hund im Fahrzeug ausgelöst wurde, kann sie dies als grobe Fahrlässigkeit werten und den Versicherungsschutz mindern. Laut Check24 übernimmt dann auch die Vollkaskoversicherung nur einen Teil des Schadens.

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Telefonbetrüger versprechen Rentennachzahlung

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Telefonbetrügern, die sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung ausgeben. Sie versprechen den Angerufenen eine Rentennachzahlung und verlangen hierfür die Kontoverbindung der Betroffenen. Vor allem ältere Menschen haben sich mit entsprechenden Meldungen an die Behörde gewandt. Neben der Frage nach der Kontoverbindung fragen die Betrüger auch noch weitere persönliche Daten ab.

Ein Sprecher der Rentenversicherung in Münster erklärte, dass es sich hierbei offenbar um eine neue Masche von Betrügern handelt, die bundesweit im Einsatz sind. Teilweise kennen die Anrufer sogar schon die Kontoverbindung der angerufenen Personen und wollen dann mit ihrem Anruf angeblich nur die Daten abgleichen, berichtet der Sprecher, der dies als besonders verunsichernd für die Anrufer bezeichnet.

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass echte Mitarbeiter der Behörde niemals telefonisch Bankdaten von ihren Versicherten abfragt. Sollte es Nachzahlungen geben, so würden die betroffenen Versicherten im Vorfeld schon schriftlich darüber informiert werden, heißt es.

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Unfall: Recht auf einen eigenen Sachverständigen

Die Rechtsanwaltskanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim weist darauf hin, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall viele Rechte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers haben. Dazu gehört unter anderem das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl. Dieser kann mit der Schadensfeststellung beauftragt werden.

Oft bietet die Versicherung des Unfallverursachers an, einen eigenen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens einzusetzen. Auf dieses Angebot muss der Geschädigte jedoch nicht eingehen. Wer einen eigenen Sachverständigen beauftragt, sollte wissen, dass die Kosten hierfür auch zum erstattungsfähigen Schaden gehören. Allerdings darf ein Sachverständiger nur bei Schäden eingesetzt werden, bei denen es sich nicht um so genannte erkennbare Bagatellschäden handelt. Das sind Schäden, deren Kosten bei bis zu 700 Euro liegen. Ein durchschnittlicher Blechschaden liegt aber in der Regel schon über dieser Grenze.

Der eigens beauftragte Sachverständige wird nach bestem Wissen und Gewissen die Schadenshöhe, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs ermitteln. Der Geschädigte kann auf der Basis dieses Gutachtens den Schaden regulieren lassen und muss die Reparatur auch nicht durch eine entsprechend Reparaturkostenrechnung nachweisen, so die Anwälte.

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Klage gegen Deutschlands Pflegeversicherung

Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben Deutschland wegen seiner Regeln zur Pflegeversicherung verklagt. Sie ist der Ansicht, dass die Dienstleistungsfreiheit mit den bestehenden deutschen Vorschriften verletzt werden. Konkret geht es um die mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungskosten, die der Versicherte in einem anderen Mitgliedstaat der EU in Anspruch nimmt. Das berichtet beck-aktuell.

Der EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit sieht vor, dass Personen (und auch Unternehmen) ihre Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU anbieten dürfen, auch wenn sie in diesem Staat weder ansässig noch niedergelassen sind. Laut den deutschen Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Kosten für Pflegeleistungen, die wegen eines vorübergehenden Aufenthalts des Versicherten in einem anderen EU-Staat in Anspruch genommen werden, jedoch nicht in gleicher Höhe ersetzt wie die gleichen Leistungen, wenn sie in Deutschland in Anspruch genommen werden. Dies sei mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar, heißt es in der Begründung der Klage.

Die EU-Kommission weist zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes hin, nach denen Patienten das Recht haben, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Kosten für eine medizinische Behandlung von ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen.

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Bessere Verträge bei der Privathaftpflicht

Der aktuelle Test der Zeitschrift “Finanztest” zeigt, dass viele Privathaftpflichtversicherer ihre Verträge verbessert haben. Getestet wurden über 200 Familientarife von 61 Anbietern. Zwei Drittel der getesteten Tarife erfüllen inzwischen den von der Stiftung Warentest geforderten Grundschutz, d.h. die Mindestleistungen, die in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein sollten. Noch vor zwei Jahren traf dies nur auf ein Drittel der getesteten Tarife zu.

Testsieger wurden die Tarife “Boxplus Extra” von AXA und der “Tarif XXL” von Interrisk, beide kosten rund 130 Euro. Der Tarif “Pro Domo Komfort” von Grundeigentümer ist mit 62 Euro die günstigste Privathaftpflichtversicherung, die mit der Note “sehr gut” abschloss. Es gibt mehrere mit “gut” bewertete Tarife, die sogar noch günstiger sind: der Basis-Tarif von CosmosDirekt, der Basis-Tarif von Europa, der Standard-Tarif der GVV-Privat und das Basistarif von der WGV. Sie kosten jeweils um die 50 Euro. Zu der Wertung: Wenn ein Tarif den Grundschutz nicht erfüllt, war keine “gute” oder “sehr gute” Wertung mehr möglich. Daneben wurden auch weitere Leistungen in das Urteil einbezogen. Abwertungen gab es für Selbstbeteiligungen.

Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherte Schäden verursacht. Nicht alle Tarife bieten den gleichen Versicherungsschutz und oft ändert sich der Bedarf des Versicherten im Laufe des Lebens. Deshalb wird eine reglmäßige Überprüfung der eigenen Verträge empfohlen.

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Rentenversicherungspflicht für selbstständigen Nebenjob

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom 2. März 2010 sind Selbstständige mit nur einem Auftraggeber auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie gleichzeitig eine Beschäftigung als Angestellter haben (Az.: B 12 R 10/09 R).

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die als angestellte Krankenschwester in einem Krankenhaus arbeitet. Von ihrem Gehalt werden ihr automatisch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Nebenbei arbeitet die Frau im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Handelsvertreterin von einer einer einzelnen Firma. Die Rentenversicherung war der Ansicht, dass auch für diese Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge anfallen, wogegen die Krankenschwester jedoch klagte.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Frau zunächst Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass sie – unter Berücksichtigung ihrer Einnahmen aus der Krankenhaus-Arbeit, die mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens ausmachen – “nicht im Wesentlichen” nur für einen Arbeitgeber (in diesem Fall die Firma) tätig gewesen sei.

Dem widersprach jedoch das Bundessozialgericht, nachdem die Deutsche Rentenversicherung gegen das Urteil des Landessozialgerichts Revision eingelegt hatte. Nach Ansicht der Kasseler Richter muss die selbstständige Tätigkeit für sich alleine, also unabhängig von der Beschäftigung als Angestellte betrachtet werden. Da die Klägerin hierbei jedoch tatsächlich nur einen Auftraggeber gehabt habe, seien ihre Einnahmen auch rentenversicherungspflichtig.

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Gesetzlich Versicherte haben geringere Lebenserwartung

Laut der Rostocker Demografin Eva Kibele haben gesetzlich Krankenversicherte ein um etwa ein Drittel höheres Sterberisiko als gleichaltrige Privatversicherte. Dieser Befunde dürfe aber nicht so interpretiert werden, dass dies an möglichen Unterschieden in der medizinischen Versorgungsqualität liege, betont die Demografin. Vielmehr bestünde ein Zusammenhang zwischen der Lebenserwartung und anderen Faktoren wie Bildung, Einkommen und Art der Beschäftigung.

Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demografie (DGD) erklärte Kibele, dass Privatversicherte hinsichtlich ihrer Lebenserwartung durchaus Vorteile gegenüber gesetzlich Versicherten haben, dass dies aber eher als Folge und weniger als Ursache verstanden werden sollte. Grundsätzlich sei die Sterblichkeit “in Gruppen mit hohem sozioökonomischen Status geringer als in Gruppen mit niedrigerem sozioökonomischen Status”, so Kibele.

Die Auswirkungen des sozioökonomischen Status ist vor allem im erwerbsfähigen Alter besonders hoch, daneben spielt jedoch auch die körperliche Belastung am Arbeitsplatz eine große Rolle. Laut einer Untersuchung haben frühere Arbeiter ein um 30% höheres Sterberisiko als frühere Angestellte.

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Versicherungen ziehen positive Bilanz

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat dazu geführt, dass die Deutschen wieder mehr Versicherungen abgeschlossen haben. So verwundert es nicht, dass die Beitragseinnahmen im letzten Jahr auf 171 Milliarden Euro gestiegen sind. Das entspricht einem Plus von 4,1% gegenüber dem Vorjahr. GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen sieht in den aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Beweis für die Substanz und Stabilität der Versicherungen auch in außerordentlich schwierigen Zeiten wie dem letzten Jahr.

Über den stärksten Zuwachs konnten sich die Lebensversicherungen freuen, ihre Einnahmen stiegen um 6,6% auf 81,4 Milliarden Euro. Auch die private Krankenversicherung kann sich über ein Wachstum von 3,8% auf nunmehr 31,5 Milliarden Euro freuen. 2009 schlossen über 100.000 Personen eine neue volle private Krankenversicherung ab, hinzu kamen 730.000 Zusatzversicherungen.

Für das aktuelle Jahr erwartet Hoenen weiterhin “stabile, wenn nicht sogar leicht wachsende Beitragseinnahmen” in der Versicherungsbranche, erklärte er in Berlin.

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Kfz-Versicherungen werden teurer

Zum ersten Mal seit Jahren müssen sich Kunden wohl auf steigende Prämien bei der Kfz-Versicherung einstellen. Laut einer Untersuchung der Unternehmensberatung Nafi sind die Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen seit Beginn des Jahres bei 27 von 33 neuen Tarifen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Teilweise erhöhten sich die Beiträge um mehr als 11%. Gleiches gilt auch für die Prämien von Vollkasko-Versicherungen, bei denen sich 60 von 71 Tarifen erhöhten.

Am höchsten sind die Prämien für Teilkasko-Versicherungen gestiegen, nämlich um bis zu 12,8% gegenüber dem Vorjahr. Hier wurden die Beiträge bei 54 von 61 Tarifen angehoben. Ivana Höltring, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung Nafi, erklärt, dass der “ruinöse Preiskampf” der letzten Jahre nun erst einmal zu Ende sei, die Kunden müssten sich auf eine Trendwende einstellen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Prämien im Durchschnitt um 1,8%, bestätigte ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Er betont allerdings, dass trotz der Anhebung der Beiträge sich diese immer noch auf dem Niveau der 80er Jahre befänden.

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