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	<title>Kommentare zu: Pflegeleistungen k&#246;nnen Unterhaltszahlungen ersetzen</title>
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	<description>Informationen und Tipps zur Versicherung</description>
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		<title>Von: Pflegeleistungen können Unterhaltszahlungen ersetzen :: Senioren</title>
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		<dc:creator>Pflegeleistungen können Unterhaltszahlungen ersetzen :: Senioren</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 15:32:08 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter finanziell zu unterst&#252;tzen. Auch Kinder m&#252;ssen ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Pflegebed&#252;rftigkeit Unterhalt zahlen. Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Rente und Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Versorgung der pflegebed&#252;rftigen Eltern zu bezahlen. In diesem Fall m&#252;ssen die Kinder die finanzielle Unterst&#252;tzung tragen. Die “Berliner Morgenpost” weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hin, nachdem die anfallenden Unterhaltszahlungen an die pflegebed&#252;rftigen Eltern auch durch Pflegeleistungen direkt ersetzt werden k&#246;nnen (Az.: 14 UF 134/09). Im konkreten Fall hatte ein Sozialamt auf Unterhaltszahlungen f&#252;r eine 95-j&#228;hrige Dame geklagt, die an Demenz erkrankt war und in einem Seniorenheim wohnte. Die Heimkosten &#252;berstiegen die Renteneink&#252;nfte der Dame weit, die bei rund 800 Euro monatlich lagen. Rund 700 weitere Euro steuerte das Sozialamt bei, das jedoch einen Teil dieses Geldes von der Tochter der Frau zur&#252;ckverlangte. Das Amtsgericht Oldenburg gab der Klage des Amtes in erster Instanz statt. Doch das OLG entschied anders. Da die Tochter ihre Mutter jeden Tag &#252;ber mehrere Stunden hinweg betreue und versorge, m&#252;sse sie f&#252;r ihre kranke Mutter nicht auch noch f&#252;r Unterhalt aufkommen. Eine andauernde Pflege entbindet den Richtern zufolge von der Unterhaltspflicht.Quelle [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter finanziell zu unterst&#252;tzen. Auch Kinder m&#252;ssen ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Pflegebed&#252;rftigkeit Unterhalt zahlen. Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Rente und Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Versorgung der pflegebed&#252;rftigen Eltern zu bezahlen. In diesem Fall m&#252;ssen die Kinder die finanzielle Unterst&#252;tzung tragen. Die “Berliner Morgenpost” weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hin, nachdem die anfallenden Unterhaltszahlungen an die pflegebed&#252;rftigen Eltern auch durch Pflegeleistungen direkt ersetzt werden k&#246;nnen (Az.: 14 UF 134/09). Im konkreten Fall hatte ein Sozialamt auf Unterhaltszahlungen f&#252;r eine 95-j&#228;hrige Dame geklagt, die an Demenz erkrankt war und in einem Seniorenheim wohnte. Die Heimkosten &#252;berstiegen die Renteneink&#252;nfte der Dame weit, die bei rund 800 Euro monatlich lagen. Rund 700 weitere Euro steuerte das Sozialamt bei, das jedoch einen Teil dieses Geldes von der Tochter der Frau zur&#252;ckverlangte. Das Amtsgericht Oldenburg gab der Klage des Amtes in erster Instanz statt. Doch das OLG entschied anders. Da die Tochter ihre Mutter jeden Tag &#252;ber mehrere Stunden hinweg betreue und versorge, m&#252;sse sie f&#252;r ihre kranke Mutter nicht auch noch f&#252;r Unterhalt aufkommen. Eine andauernde Pflege entbindet den Richtern zufolge von der Unterhaltspflicht.Quelle [...]</p>
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