Beiträge aus Februar, 2010
ADAC: Neuer Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall
Ab dem 1. März bietet der ADAC eine in Deutschland bislang einmalige Produktkombination an: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz übernimmt nach einem Unfall nicht nur verschiedene Pflegezusatzleistungen wie Pflegegeld, Hilfe und Beratung, sondern auch eine privatärztliche Behandlung in einem Zweitbettzimmer in einer deutschen Klinik seiner Wahl. Für den Abschluss dieser Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig, auch nicht für ältere Menschen.
Das neue Angebot des ADAC, der damit erstmals auch in die häusliche Pflege einsteigt, verbessert die Pflege nach einem Unfall qualitativ und schafft finanzielle Erleichterungen. Denn oft klaffen zwischen den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten eine große Lücke. Diese will der ADAC mit seinem Schutzbrief nun schließen. In Pflegestufe II gibt es dafür ein monatliches Unfallpflegegeld in Höhe von 750 Euro, in Pflegestufe III beträgt die Leistung 1500 Euro. Während des gesamten Heilungsprozesses steht dem Versicherten außerdem ein kompetenter ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer als Ansprechpartner zur Seite.
Zu den enthaltenen Leistungen zählen außerdem osteopathische Behandlungen (bis 600 Euro), vollstationäre Kurzzeitpflege (bis 1000 Euro), die Vermittlung einer Pflegeperson sowie ein Zuschuss zu Hilfs- und Pflegemitteln (bis 500 Euro). ADAC-Mitglieder zahlen für den neuen Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall ab 11,60 Euro/Monat im Einzelvertrag oder ab 23,20 Euro/Monat als Familie.
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Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust
Jedes Jahr gehen im gesamten Bundesgebiet etwa 800.000 Schlüssel verloren. Nach Berechnungen der VdS Schadenverhütung in Köln entsteht dabei ein Schaden in Höhe von fast 100 Millionen Euro. Einen Großteil davon müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Vor allem wenn ein Generalschlüssel verloren geht, kann es teuer werden: Oft müssen sämtliche Schlässer eines Bürogebäudes oder Mehrfamilienhauses ausgetauscht werden und das kostet schnell mehrere Tausend Euro.
Die Hausratversicherung springt nur ein, wenn ein persönlicher Hausschlüssel verloren geht, aber nicht bei Verlust eines dienstlichen oder fremden Schlüssels. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf allen Inhabern von Generalschlüsseln, ihre Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Grund: Nicht jede Versicherung übernimmt auch die Kosten für den Verlust eines Generalschlüssels. Ist dies in der jeweiligen Police nicht vorgesehen, sollte eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die einfachste Lösung ist, die bereits bestehende Haftpflichtversicherung um diese Leistung zu erweitern. Dies kostet in der Regel etwa 15 Euro mehr pro Jahr, dafür werden aber z.B. Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro übernommen. Generell empfehlen die Verbraucherschützer eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung, da diese nur geringfügig teurer ist.
Keine KommentareHDI: Zweirad-Tarife werden günstiger
Pünktlich zum Saisonbeginn senkt die HDI Direkt Versicherung AG ihre Zweirad-Tarife, insbesondere die Tarife für junge Fahrer unter 29 Jahren wurden gezielt nach unten angepasst. Peter Wilsch, Leiter Kraftfahrt bei HDI, zeigt sich angesichts der neuen Tarife hoch erfreut und sieht darin eine Bestätigung des Anspruchs für eine “echte Generationenversicherung für die ganze Familie”.
In den Stärkeklassen von 37 bis 72 KW ist die HDI dann mit ihrer Motorrad-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko der günstigste Anbieter auf dem Markt. Wer die Versicherung in Kombination mit der HDI-Autoversicherung abschließt, kann noch einmal 20% sparen. Dies gilt auch, wenn der Erstwagen auf den Ehepartner zugelassen ist.
Wer nach dem 1. März in die Saison starten will, kann dies natürlich tun, dann reduziert sich der Versicherungsbeitrag entsprechend der jeweiligen Laufzeit. Und wer über mehrere Jahre hinweg schadenfrei fährt, kann sich über eine Rabattstaffel bis Schadenfreiheitsklasse 10 freuen. Die Zeitschrift “Focus Money” zeichnete die HDI Direkt Versicherung AG im Dezember mit dem Titel “Bester Autoversicherer 2009″ aus.
Keine KommentareBU verlangt begründete Invalidität
Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt kann eine Berufsunfähigkeit bei der Versicherung nur dann geltend gemacht werden, wenn die bestehende Invalididät konkret und einleuchtend begründet werden kann (Az.: 27 O 292/09). Dabei reichen vage oder wenig nachvollziehbare Angaben der Betroffenen nicht aus.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der unter psychischen Befindlichkeitsstörungen unbekannter Ursache litt. Der Versicherte gab an, dass bei ihm “alle” Tätigkeiten “nicht mehr drin seien”. Er leide an Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit und könne deshalb seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, so seine Erklärung.
Zwar gestanden die Richter dem Mann zu, dass von ihm als medizinischem Laien keine allzu tiefen oder breiten Ausführungen und Erklärungen zu erwarten seien. Aber für eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit sei eine detaillierte Darlegung des gesundheitlichen Zustandes erforderlich. Dazu gehöre auch die Fakten darüber, wann und wie oft und lange und in welcher Intensität und über welchen Zeitraum die angegebenen Störungen auftreten und welche tatsächlichen Folgen daraus resultieren.
Keine KommentareWechselbereitschaft und Ansprüche steigen
Der aktuelle Kundenmonitor Assekuranz hat nach Angaben der “Welt” ergeben, dass die Wechselbereitschaft der Versicherungskunden weiter steigt. Inzwischen ziehen schon 48% der Versicherten einen Wechsel in Betracht, vor fünf Jahren waren es gerade einmal 30%. Dabei ist die Versicherungsprämie gar nicht mal das Hauptkriterium für einen Wechsel. Die meisten Versicherungskunden halten Leistungen und Service für wichtiger als den Preis. Studienleiter Christoph Müller, erklärte gegenüber der “Welt”, dass die Kunden nicht einfach nur einen billigen Tarif suchen, sondern hochwertige Versicherungsleistungen zum attraktiven Preis wünschen. Das zeigt sich auch darin, dass die Ansprüche der Versicherten immer weiter steigen.
Am häufigsten wird derzeit die Kfz-Versicherung gewechselt und das nicht ohne Grund: Zwischen den verschiedenen Angeboten liegen – bei gleichen Leistungen – teilweise mehrere Hundert Euro Preisunterschied. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Wechselbereitschaft der Kunden mit zunehmendem Einsparpotenzial steigt.
An der Umfrage, die von dem Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics durchgeführt wurde, nahmen rund 2200 (Mit-)Entscheider in Versicherungsfragen ab 14 Jahren teil. Der Kundenmonitor rund um alle Arten von Versicherungen wird schon seit 1996 regelmäßig durchgeführt.
Keine KommentareBGH: Musterkaufverträge beim PKW-Kauf gültig
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Musterkaufverträge, die vom ADAC oder von Versicherungen veröffentlicht oder in Schreibwarenläden erhältlich sind, beim Autokauf unter Privatleuten grundsätzlich gültig (Az.: VIII ZR 67/09). Dies gilt auch dann, wenn in dem Formular juristisch nicht mehr korrekte Klauseln enthalten sind. Die Richter entschieden, dass nach einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer auf ein Vertragsmuster, nicht eine Partei im Nachhinein alleine das Risiko tragen könne.
Im konkreten Fall hatte ein Mann im Mai 2007 von einer Frau einen Gebrauchtwagen für 4600 Euro gekauft. Grundlage für das Geschäft war ein Vertragsformular, das die Verkäuferin besaß. In dem Formular stand unter anderem: “Der Käufer hat das Fahrzeug überprüft und Probe gefahren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind ausgeschlossen.” Als Ausnahme war nur eine arglistige Täuschung vorgesehen. Der Käufer verlangte von der Verkäuferin jedoch später 1000 Euro zurück, weil das Auto seiner Ansicht nach einen erheblichen Unfallschaden gehabt habe. Er argumentierte, dass die Frau die Haftung unrechtmäßig ausgeschlossen habe und zu einer Gewährleistung verpflichtet sei.
Der BGH folgte dieser Argumentation nicht, denn die Verkäuferin habe den Vertrag nicht aktiv gestaltet, sondern nur das Vertragsmuster mitgebracht. Das Geschäft sei zwischen juristischen Laien abgeschlossen worden und als solche müsse man davon ausgehen, dass das Vertragsmuster so formuliert ist, dass es weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt.
Keine KommentareBU-Versicherer werden kundenfreundlicher
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat in der aktuellen Ausgabe des M& BU-Ratings wieder die deutschen Berufsunfähigkeitsversicherer nach verschiedenen Kriterien unter die Lupe genommen. Untersucht wurden dieses Mal 364 Tarife, von denen 128 Tarife die Höchstwertung (5 Sterne) erzielten. Im letzten Jahr konnten 115 Tarife mit der Höchstwertung überzeugen.
Im Kriterium BU-Kompetenz konnten fast 20% der getesteten Tarife die Bestwertung erzielen, ihre Kompetenz unter Beweis stellen und auch in den übrigen BU-Tests punkten. Dazu gehört die Kundenorientierung bei dem Antragsprocedere, die Bestandsführung, Vorgehen im Leistungsfall, BU-Erfahrung und juristische Auseinandersetzungen. Dr. Martin Zsohar, der Geschäftsführer Product Technology, ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und bezeichnet es als – sowohl für Kunden als auch für die Branche selbst – “sehr erfreulich”.
Als kompetenteste BU-Versicherer ermittelte Morgen & Morgen folgende Gesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge): AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, DBV, Deutsche Ärzteversicherung, Generali, Gothaer, HDI-Gerling, Swiss Life, Victoria, Volkswohl Bund, Württembergische und Zurich Dt. Herold.
Keine KommentarePKW-Rückrufaktionen keine Bagatelle
Die Zurich Versicherung weist darauf hin, dass Rückrufaktionen von PKW-Herstellern keine Bagatelle sind und auch keinesfalls ignoriert werden sollten. Vor allem, wenn die Rückrufe gestartet wurden, weil sicherheitsrelevante Bauteile Probleme haben oder machen, sollten die Aktionen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Jeder Autofahrer, der von einer Rückrufaktion erfährt, unter die auch sein Fahrzeug fällt, sollte diesem Rückruf auf jeden Fall unbedingt Folge leisten und sich an die Empfehlungen des Herstellers verlassen.
Wer nämlich eine Rückrufaktion absichtlich ignoriert und im Schadensfall kann ein kausaler Zusammenhang zwischen dem vom Rückruf betroffenen Fahrzeugteil und dem Unfall hergestellt werden, steht der Kaskoschutz auf dem Spiel.
Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland, betont jedoch, dass es auch unabhängig von der Versicherungsfrage dringend notwendig ist, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, sobald man von einer Rückrufaktion erfährt. Das Unfallrisiko, das ein defektes sicherheitsrelevantes Fahrzeugteil birgt, sei einfach zu groß, so die Warnung von Lison.
Keine KommentareRestschuldversicherungen unterscheiden sich erheblich
Die Stiftung Warentest hat 46 Tarife von Restschuldversicherungen für Bauherren von 17 Versicherern unter die Lupe genommen und kommt zu dem Ergebnis, dass es hier erhebliche Unterschiede gibt. Wie die Zeitschrift “Finanztest” berichtet, kostet das teuerste Angebot mit 2450 Euro mehr als dreimal so viel wie das günstigste Angebot, das für 772 Euro zu haben ist.
Angesichts dieser großen Preisunterschiede raten die Finanzexperten den Bauherren dazu, sich auf keinen Fall einfach mit der Restschuldversicherung zufrieden zu geben, die von ihrer eigenen Bank angeboten wird, sondern lieber zu vergleichen. Dabei darf nicht nur der Beitrag für das erste Jahr berücksichtigt werden. Entscheidend sei vielmehr der Barwert aller Beiträge, also der Wert, der angibt, wie hoch die einmalige Zahlung bei Vertragsabschluss sein müsste, wenn man alle künftigen Beiträge begleichen wollte.
Grundsätzlich sollte eine Restschuldversicherung schon Bestandteil einer soliden Baufinanzierung sein, meinen die Experten. Dies gilt insbesondere für Personen, die alleine für die Rückzahlung der Darlehen verantwortlich sind. Nur mit einer Restschuldversicherung können sie ihre Familien oder Partner für den Notfall absichern. Allerdings sollten Bauherren, die bereits eine Lebensversicherung haben, zunächst deren Schutz prüfen, vielleicht reicht dieser schon aus, um das Baudarlehen abzusichern. Ist dies nicht der Fall, sollte sie entweder selbst aufgestockt werden oder als Ergänzung eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden.
Keine KommentarePräventionskampagne “Risiko raus!”
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben eine Präventionskampagne namens “Risiko raus!” gestartet, in der auf die Gefahren einer ungesicherten oder falsch verstauten Ladung in Fahrzeugen hingewiesen wird. Ob im PKW oder im LKW, viele unterschätzen die Gefahr, die von ungesicherter Ladung ausgeht. Ziel der Kampagne ist es, die Unfallzahl und -schwere im Verkehr und beim Transport zu verringern und somit Menschenleben zu schützen.
Der Präventionsfachmann am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Dr. Karl Schories, erklärt das Problem sehr anschaulich: “Vereinfacht kann man sagen, dass alle Gegenstände im Fahrzeug die ursprüngliche Geschwindigkeit bei einer Vollbremsung oder einem Crash beibehalten wollen.” Damit kann jeder auch noch so harmlos wirkende Gegenstand wie eine Wasserflasche oder ein Regenschirm zu einem lebensgefährlichen Geschoss werden. Güter, die sich auf Ladeflächen befinden, können herunterfallen oder die Balance des Fahrzeugs so beeinträchtigen, dass es umkippt.
Dabei helfen schon einfache Maßnahmen, um die Ladung sicher zu verstauen. Dazu gehört im PKW, immer den Kofferraum als Transportraum zu nutzen und die Ladung dort so weit wie möglich nach vorne zu laden. In Kombis sollte man Trenngitter oder Gepäcknetze zum Fahrgastraum einbauen, so dass die Ladung bei einem abrupten Bremsvorgang hinten gehalten wird. Besonders flachen Gegenständen kann durch Anti-Rutsch-Matten mehr Halt im Kofferraum oder auf der Ladefläche verliehen werden. Beim Stapeln ist darauf zu achten, dass schwere Gegenstände unten und leichtere Gegenstände oben gestapelt werden.
Keine KommentareDeutsche investieren weniger in Altersvorsorge
Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts, die im Herbst 2009 im Auftrag der Dresdner Bank durchgeführt wurde, investierten die Deutschen 2009 weniger Geld in ihre Altersvorsorge als noch im Jahr zuvor. An der Umfrage nahmen über 800 Deutsche im Erwerbsalter teil.
Zwar legen fast 75% der Deutschen privat etwas für ihre Altersvorsorg zurück – das sind etwa so viele wie im vergangenen Jahr – doch werden die Beträge kleiner: Während im letzten Jahr 38% angegeben haben, dass sie nur bis zu 100 Euro pro Monat für die private Altersvorsorge zurücklegen, sind es in diesem Jahr schon 53% der Befragten. 22% investieren monatlich 100-200 Euro in die private Altersvorsorge (2008: 24%) und nur noch 18% sogar mehr als 200 Euro (2008: 25%).
Danach befragt, was sie mit zusätzlichen 100 Euro im Monat tun würden, haben nur 36% geantwortet, dass sie es in die private Altersvorsorge investieren würden. 63% der Befragten haben geantwortet, dass sie das Geld “für etwas anderes” ausgeben würden. Im Jahr zuvor hätten noch rund 45% das Geld in die private Altersvorsorge gesteckt.
1 KommentarUmweg bei Fahrgemeinschaft versichert
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schüler- oder Arbeitnehmer-Fahrgemeinschaften auch auf Umwegen (Az.: B 2 U 36/08). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.
Im konkreten Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zunächst seinen Bruder zur Schule gebracht hatte und danach einen Freund abholen wollte, um mit ihm gemeinsam zur Schule zu fahren. Auf diesem Weg war der Motorradfahrer gestürzt.
Die Unfallversicherung muss dem Gericht zufolge für die Kosten des Unfalls aufkommen. Begründung: Es handelte sich hier um eine Fahrgemeinschaft, bei der die Mitfahrer sukzessive mitgenommen wurden. Der Fahrer hat die freie Wahl des Verkehrsmittels, mit dem die Mitfahrer mitgenommen werden können. Da die Fahrgemeinschaft nicht aus eigenwirtschaftlichen Motiven zustande kam, darf der Versicherungsschutz nicht von der Länge des Um- oder Abweges abhängig gemacht werden. Schließlich sei es auf einem Motorrad nicht möglich, zu dritt zu fahren.
Keine KommentareGutachten: PKV kein effizientes Geschäftsmodell
Bei einem Gutachten zur privaten Krankenversicherung (PKV), das von dem Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) und dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup erstellt wurde, kommt die PKV nicht gut weg. In dem Gutachten heißt es, dass die PKV – insbesondere bezogen auf Ältere und Kranke – kein effizientes Geschäftsmodell sei. Sie sei zudem für eine Ausdehnung auf andere Bevölkerungskreise ungeeignet.
Größter Kritikpunkt an der PKV in dem Gutachten waren die Beitragssteigerungen, die im Zeitraum 1997 bis 2008 den Angaben zufolge bei 49% lagen. Bei den gesetzlich Versicherten lag der Wert der Beitragserhöhungen dagegen nur bei 31%. Das zeige, dass der Beitragsdruck für die privat Versicherten höher sei als für die gesetzlich Versicherten.
Außerdem wurde kritisiert, dass vor allem junge und gesunde Kunden von der PKV geködert werden (häufig über Billigtarife), dass aber Ältere und Kranke keine Möglichkeit haben, die Versicherung zu wechseln. So bleibe der Wettbewerb um Bestandskunden auf der Strecke und damit gebe es auch keinen effizienten Wettbewerb auf allen Ebenen.
Keine KommentareGroße Wissenslücken bei Berufsunfähigkeit
Eine repräsentative Forsa-Umfrage, die im Auftrag von HDI Gerling durchgeführt wurde, ergab, dass weniger als 20% der Deutschen überhaupt wissen, was Berufsunfähigkeit (BU) bedeutet. Da überrascht es kaum, dass der private Berufsunfähigkeitsschutz der Deutschen auch sehr lückenhaft ist: Nur 43% haben überhaupt eine BU-Versicherung. Selbst die Befragten mit BU-Versicherung sind oft nicht ausreichend geschützt. Vertriebsvorstand Lüder Mehren von HDI-Gerling Leben erklärt, dass die Arbeitskraft für die meisten Menschen die einzige Geldquelle ist, diese aber oft schlechter abgesichert sei als ihr Hausrat oder ihr Auto.
Hinzu kommt, dass viele Deutsche offenbar immer noch blind auf den Staat vertrauen, 52% glauben, dass der Staat einspringt, wenn sie berufsunfähig werden. Das ist jedoch ein fataler Irrtum.
Die meisten der 1000 Befragten gaben an, dass sie aus Angst vor zu hohen Kosten den Abschluss einer BU-Police bislang gescheut haben, dabei ist HDI-Gerling zufolge ein qualitativ hochwertiger BU-Schutz derzeit preiswerter als je zuvor.
Keine KommentareVersicherungen wollen Geld für Glätteunfälle zurück
Dieser Winter mit seinen lang anhaltenden niedrigen Temperaturen und wochenlangem Schneefall verursacht deutlich mehr Glätteunfälle als frühere Winter. Die KKH-Allianz schätzt, dass alleine im Januar doppelt so viele gesetzlich Versicherte einen Unfall wegen Glatteis hatten als im gleichen Monat letztes Jahr, schreibt die “Financial Times Deutschland” (FTD). Manche Kliniken berichten sogar über eine Verdreifachung der Glatteisopfer. Das merken auch die Krankenkassen, die Schätzungen zufolge Mehrausgaben von 6 Millionen Euro stemmen müssen.
In vielen Städten und Gemeinden kommen die Räumdienste mit ihrer Arbeit hinterher, das Streugut wird oder ist knapp. Nun wollen die Versicherer die Städte und Kommunen in Regress nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Glatteisunfall durch unzureichend geräumte oder gestreuten öffentliche Straßen verursacht wurde. Die Prüfung und Anklage übernimmt dabei die Kasse, vorausgesetzt, dass es Beweisfotos oder Zeugen gibt, die die Vorwürfe bestätigen können.
Die Kommungen sehen die Schuld an den vielen Glatteisunfällen nicht bei sich. Man würde alle Streu- und Räumungsarbeiten “im Rahmen der Leistungsfähigkeit” ausüben, erklärte Carsten Hansen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund der FTD. Wegen der Knappheit des Streuguts und der völligen Überlastung der Arbeitskräfte sei diese Leistungsfähigkeit momentan jedoch eingeschränkt, räumte Hansen ein.
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