Versicherungsschutz bei selbstverschuldetem Glätteunfall
Das Verbraucherportal toptarif.de weist darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgeschädigten übernimmt. Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug, ist hierfür die Kaskoversicherung zuständig.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur Schäden, die z.B. durch Steinschlag, Einbruch, Brand, Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden. Als Faustregel gilt, dass nur stehende Fahrzeuge durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind. Den besten Schutz für Schäden im Verkehr bietet die Vollkaskoversicherung – auch bei schlechtem Wetter. Gerade bei neueren Fahrzeugen ist der Vollkaskoschutz auf jeden Fall zu empfehlen, denn hier können auch schon Blechschäden teuer werden.
In den Wintermonaten steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden 2008 in den Wintermonaten (Dezember – Februar) 9,4% mehr Verkehrsunfälle mit Sachschaden registriert als in den Sommermonaten Juni bis August. Allerdings sind die Unfälle in den Wintermonaten in der Regel weniger folgenschwer, weil es sich oft um Auffahrunfälle oder ähnliches handelt.
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