Insulin-Analoga nicht mehr im GKV-Leistungskatalog
2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Insulin-Analoga nicht mehr automatisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. Sie durften nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht teurer als Humaninsulin sind, für die Behandlung von Patienten mit Diabetes 2 eingesetzt und von der GKV übernommen werden. Diese Entscheidung basierte auf einer Nutzenbewertung des Instituts zur Beurteilung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Gegen den Beschluss des Bundesausschusses haben die beiden Pharmafirmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis geklagt. Sie argumentierten, dass das Bewertungsverfahren des IQWiG nicht transparent sei und es zudem verschiedene Verfahrensfehler gegeben habe. Das Sozialgericht Berlin schloss sich dieser Meinung nicht an, sondern wies die Klage ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht darin eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit des Bewertungsverfahrens und dem daraus resultierenden Beschluss.
Inzwischen haben die Pharmahersteller mit den Krankenkassen Rabattverträge geschlossen. Damit können die Insulin-Anlaoga auch weiterhin zu einem niedrigeren Preis verordnet werden.
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Die Überschrift ist irrführend und sogar falsch. Es gibt kurzwirksame und langwirksame Insulinanaloga. Beide sind im Rahmen der GKV erstattungsfähig. Für kurzwirksame Insulinanaloga gilt dabei die einschränkung, dass sie nicht mehr kosten dürfen als Humaninsulin. Die langwirksamen Insulinanaloga werden immer durch die GKV bezahlt.