Beiträge aus Januar, 2010
Zahn-Zusatzversicherung von Tchibo im Schnelltest
Tchibo bietet unter dem Logo Asstel eine Zahnzusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung an, die sich die Stiftung Warentest mal genauer angesehen hat. Grundsätzlich sind Zahn-Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte interessant, die Zahnersatz (Brücken, Implantate, Inlays, Kronen) benötigen. Ungewöhnlich bei dem hier angebotenen Tarif ist den Warentestern zufolge, dass die Beiträge für Männer und Frauen altersabhängig sind und nach dem Vertragsabschluss ab dem 21. Lebensjahr alle 10 Jahre ansteigen. Ein Beispiel: Eine Frau im Alter von 21 Jahren zahlt zunächst einen Monatsbeitrag von 5,31 Euro, mit 31 Jahren dann 9,95 Euro monatlich und ab 41 Jahre 13,25 Euro.
Die Gothaer übernimmt hier zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse 70-80% der Gesamtkosten für Zahnersatz. Die vollen 80% gibt es nur, wenn im Bonusheft für die letzten 10 Jahre der Zahnvorsorge-Check nachgewiesen ist. Außerdem gibt es bis zum 15. Februar zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für eine professionelle Zahnreinigung.
Positiv bewertet wird, dass die Leistungsbegrenzungen in den ersten drei Vertragsjahren mit 1500 Euro vergleichweise kundenfreundlich ist, und dass die jährliche Hochstgrenze – anders als bei vielen anderen Tarifen – danach aufgehoben ist. Wie aber bei allen Versicherungen üblich gilt auch hier, dass die erste Leistung frühestens acht Monate nach Vertragsschluss möglich ist.
Als bedauerlich bezeichnen die Tester, dass die Gothaer zwar die Kosten für Implantat und Zahnersatz übernimmt, aber nicht für den Knochenaufbau, der für den Einsatz von Implantaten aus medizinischen Gründen oft nötig ist. Besonders kritisch beurteilen die Tester die Tatsache, dass die Gothaer sich das Recht vorbehält, die Leistungen jährlich einschränken oder erhöhen zu können – und zwar ohne Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Auch eine Beitragsänderung ist möglich, der Versicherte hat allerdings nach jeder Änderung ein Kündigungsrecht.
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Scheidungskinder dürfen in der PKV bleiben
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, muss ein privat versichertes Kind nach der Scheidung seiner Eltern nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (Az.: 11 UF 620/09).
Im konkreten Fall hatte eine geschiedene Frau gegen ihren Ex-Mann geklagt. Der Mann weigerte sich, die Kosten für die private Krankenversicherung des gemeinsamen 10-jährigen Sohnes zu bezahlen. Der Beitrag belief sich auf rund 180 Euro monatlich. Er argumentierte, dass sein Sohn zusammen mit seiner Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne. Dort wäre sein Sohn beitragsfrei über die Mutter mitversichert.
Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Sie entschieden, dass in Fällen, in denen das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen privat krankenversichert war, die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt gehört. In diesen Fällen ist der unterhaltspflichtige Vater auch für die Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der unterhaltspflichtige Vater auch selbst nach der Scheidung noch privat krankenversichert ist.
Keine KommentareVersicherungsschutz bei selbstverschuldetem Glätteunfall
Das Verbraucherportal toptarif.de weist darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgeschädigten übernimmt. Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug, ist hierfür die Kaskoversicherung zuständig.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch nur Schäden, die z.B. durch Steinschlag, Einbruch, Brand, Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden. Als Faustregel gilt, dass nur stehende Fahrzeuge durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind. Den besten Schutz für Schäden im Verkehr bietet die Vollkaskoversicherung – auch bei schlechtem Wetter. Gerade bei neueren Fahrzeugen ist der Vollkaskoschutz auf jeden Fall zu empfehlen, denn hier können auch schon Blechschäden teuer werden.
In den Wintermonaten steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden 2008 in den Wintermonaten (Dezember – Februar) 9,4% mehr Verkehrsunfälle mit Sachschaden registriert als in den Sommermonaten Juni bis August. Allerdings sind die Unfälle in den Wintermonaten in der Regel weniger folgenschwer, weil es sich oft um Auffahrunfälle oder ähnliches handelt.
Keine KommentareBeweispflicht bei Kfz-Diebstahl zulässig
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Kfz-Versicherung, die erhebliche und berechtigte Zweifel am Diebstahl eines Autos hat, von dem Versicherten einen Nachweis des Diebstahls verlangen oder die Leistung (Schadenersatz) verweigern kann (Az.: Az. 9 U 77/09).
Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der sein Fahrzeug in einem bewachten Parkhaus in Bratislava (Slowakei) abgestellt hatte. Es handelte sich um eine geleaste Oberklassenlimousine. Der Versicherte kehrte nach einem Einkaufsbummel zurück und stellte nach eigenen Angaben fest, dass sein Fahrzeug verschwunden war. Er erstattete Anzeige wegen Diebstahls und meldete den Vorgang seiner Kfz-Versicherung, von der er Schadenersatz verlangte. Diese verweigerte jedoch die Leistung, weil sie erhebliche Zweifel an der Schilderung des Mannes hatte. Vor allem machte es die Versicherung misstrauisch, dass der Mann zunächst keinen der insgesamt drei Original-Autoschlüssel vorlegen konnte. Diese müssten sich bei einem Diebstahl des Autos jedoch trotzdem in seinem Besitz befinden. Über den Aufenthaltsort der Schlüssel machte der Mann zudem widersprüchliche Angaben.
Als der Versicherte letztlich doch noch – nach mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung – die Schlüssel vorlegte, stellten Experten beim Auslesen der Schlüssel fest, dass diese noch benutzt worden waren, nachdem das Fahrzeug angeblich schon gestohlen war. Die Versicherung glaubte deshalb, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht war und verweigerte die Zahlung. In erster Instanz bekam der Versicherte, der gegen diese Entscheidung klagte, recht, doch das OLG Köln hob die Entscheidung wieder auf und stimmte der Versicherung zu. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Gesamtbetrachtung aller Umstände auf eine vorgetäuschte Straftat hindeute und solange der Versicherte nicht das Gegenteil beweise, ist die Leistungsverweigerung der Versicherung zulässig.
Keine KommentareBeruflicher Auslandsaufenthalt ist unfallversichert
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Auslandsaufenthalt machen, auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer während beruflich bedingter Auslandsaufenthalte bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und auch allen Wegen, die damit zusammenhängen, versichert. Befindet sich der Ausfenthaltsort beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet, ist der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt, denen er sich nicht entziehen kann. In diesen Fällen kann er auch gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim beruflichen Auslandsaufenthalt gilt nur, wenn ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich befristet ist. Wer einen längeren oder zeitlich unbefristeten Auslandseinsatz absolviert, kann die Möglichkeit einer besonderen Auslandsunfallversicherung in Anspruch nehmen. Die VBG empfiehlt daher allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor einer solchen Situation, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft frühzeitig über alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu informieren und den Versicherungsschutz im konkreten Fall abzufragen.
Keine KommentareStreit um Zusatzbeiträge
Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben angekündigt, demnächst Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben zu wollen. So will die DAK zum 1. Februar bereits einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat einfordern.
Die Bundesregierung reagierte mit Kritik auf die Ankündigung der Krankenkassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte an, die Zusatzbeiträge einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Es verwundere, dass mehrere Kassen Zusatzbeiträge in gleicher Höhe erheben wollen, obwohl deren Rücklagen sehr unterschiedlich seien. Auch das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt schlossen sich dieser Ankündigung an. Wie ein Sprecher des Kartellamts berichtete, gibt es bereits mehrere Beschwerden von Verbrauchern zu diesem Thema. Einem Branchenbericht zufolge müssten über 50 Kassen noch das ganze Jahr über ohne Zusatzbeiträge auskommen.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zusatzbeiträge haben die Kassen selbst nicht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Einführung der Zusatzbeiträge zum 1. Februar allerdings für nicht rechtmäßig. Es gilt nämlich die Vorgabe, die Versicherten spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags auf diesen hinzuweisen, dies sei bei einer Erhebung ab Februar jedoch nicht gegeben. Die DAK erklärte, dass ihr Zusatzbeitrag zwar zum 1. Februar angekündigt, aber erst Mitte März fällig wird. Die Kasse will ihre Mitglieder darüber Mitte Februar informieren. Diese können dann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Keine KommentareZunehmend mehr Präventionsangebote
Im Rahmen der Vorstellung des Präventionsberichtes 2009 in Berlin erklärte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voss, dass die Krankenkassen ihr Engagement in Prävention und Gesundheitsförderung weiter ausgebaut haben. Inzwischen profitiere jeder achte Versicherte von entsprechenden Angeboten.
Insgesamt investieren die Kassen rund 340 Millionen Euro in Präventionsleistungen und Angeboten zur Gesundheitsförderung, das sind 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Pro Versicherten gaben die Kassen 2008 etwa 4,83 Euro aus, der gesetzliche Zielwert von 2,78 Euro wurde damit deutlich überschritten.
Zu Prävention und Gesundheitsförderung zählen unter anderem Angebote zu Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung und vieles mehr. Die Versicherten konnten diese Angebote in bundesweit 22.000 Einrichtungen in Anspruch nehmen, insgesamt wurden sie von 6 Millionen Menschen genutzt. Auch individuelle Kursangebote der Krankenkassen wurden von über 2 Millionen Menschen genutzt, diese sind vor allem bei Frauen beliebt, die drei Viertel der Kursteilnehmer ausmachen. Besonders beliebt hierbei waren Angebote rund um das Thema Bewegung (76%).
Ebenfalls ausgeweitet wurde die betriebliche Gesundheitsförderung, zu der 2008 insgesamt 3400 Projekte gehörten, das ist ein Anstieg von 14% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden diese Angebote von rund 820.000 Arbeitnehmer(innen) genutzt, also 30% mehr als im Jahr zuvor.
Keine KommentareDeutschland gegen EU-Steuer
Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden schlug vor, über eine EU-Steuer nachzudenken, die bestimmte Dienstleistungen und Produkte finanzieren soll, die bislang vom EU-Haushalt getragen werden. Als hierfür besonders geeignet hält er wegen des grenzübergreifenden Charakters einer solchen Steuer beispielsweise bestimmte Finanztransaktionen oder eine Umweltsteuer (Co2-Steuer).
Die Bundesregierung hat sich klar gegen die Einführung einer solchen EU-Steuer ausgesprochen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte am Montag, dass man eine EU-Steuer oder eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern definitiv ablehne und ein solcher Vorschlag auch nicht im Einklang mit der Haltung der Bundesregierung stehe, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Die Bedenken seien nicht wegen der angestrebten Ziele, sondern wegen des Instruments an sich, vorhanden.
Eine EU-Steuer ist unter den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten sehr umstritten. Sollte eine solche Steuer eingeführt werden, könnte dies nur mit Hilfe eines einstimmigen Beschlusses geschehen. Reuters zufolge wird der EU-Haushalt, der gut 120 Milliarden Euro pro Jahr beträgt, derzeit aus verschiedenen Quellen (Abgaben, Zölle, Zuweisungen der Mitgliedsstaaten) finanziert.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Vorsicht bei Zusatzleistungen!
Wie die Stiftung Warentest berichtet, versuchen einige Kfz-Versicherer ihren Kunden beim Abschluss einer Versicherung teure Zusatzleistungen unterzujubeln. Als Beispiel nannte die Zeitschrift “Finanztest” eine Direktversicherung, bei der Kunden ohne ihr Wissen automatisch einen Schutzbrief mit dazubuchten, wenn sie eine Versicherung online abschlossen.
Bei einem anderen Versicherer gab es zwar ein optionales Kästchen, das angekreuzt werden musste, wenn ein Schutzbrief gewünscht wurde, aber wer den Schutzbrief definitiv nicht haben wollte, musste ein anderes – schwer erkennbares – Kästchen ankreuzen.
Den Verbraucherschützern zufolge sind diese beiden Beispiele keineswegs nur Ausnahmen, vor allem bei Online-Versicherungen seien die Antragsformulare häufig nicht eindeutig gestaltet. In vielen Fällen sind schon Zusatzleistungen (z.B. Werkstattbindung, Fahrerunfallversicherung) voreingestellt, die der Kunde extra abbestellen muss, wenn er sie nicht wünscht.
Keine KommentareInsulin-Analoga nicht mehr im GKV-Leistungskatalog
2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Insulin-Analoga nicht mehr automatisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. Sie durften nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht teurer als Humaninsulin sind, für die Behandlung von Patienten mit Diabetes 2 eingesetzt und von der GKV übernommen werden. Diese Entscheidung basierte auf einer Nutzenbewertung des Instituts zur Beurteilung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Gegen den Beschluss des Bundesausschusses haben die beiden Pharmafirmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis geklagt. Sie argumentierten, dass das Bewertungsverfahren des IQWiG nicht transparent sei und es zudem verschiedene Verfahrensfehler gegeben habe. Das Sozialgericht Berlin schloss sich dieser Meinung nicht an, sondern wies die Klage ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht darin eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit des Bewertungsverfahrens und dem daraus resultierenden Beschluss.
Inzwischen haben die Pharmahersteller mit den Krankenkassen Rabattverträge geschlossen. Damit können die Insulin-Anlaoga auch weiterhin zu einem niedrigeren Preis verordnet werden.
1 KommentarPrivate Krankenversicherung: Geld sparen durch PKV Wechsel
Zum Januar 2010 haben viele PKV Versicherer ihre Beiträge für die private Krankenversicherung erhöht und sorgten damit für Verärgerung bei ihren Versicherten. Bis zu 80 Euro wurden die Beiträge angehoben.
Ein Lichtblick für die PKV Versicherten ist allerdings, dass diese eine Beitragserhöhung nicht einfach so hinnehmen müssen. Wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht so können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Neben der Möglichkeit den PKV Versicherer zu wechseln gibt es noch eine andere Möglichkeit, der Tarifwechsel innerhalb der PKV.
Laut den Experten der Zeitschrift “Finanztest” ist oftmals ein Wechsel des Tarifs beim bestehenden PKV Versicherer die bessere Alternative als eine Wechsel zu einem anderen PKV Anbieter. Stichwort sind hier die Altersrückstellungen.
Bei einem Wechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft kann der Versicherte seine bisher angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, diese werden dann auf den neuen Tarif angerechnet, wodurch dieser dann insgesamt günstiger wird.
Anders sieht es aus wenn man zu einem anderen PKV Anbieter wechselt, in diesem Fall gehen die Altersrückstellungen verloren. Allerdings ist dieses immer Fallbezogen, viele Faktoren spielen hier eine Rolle weshalb man immer genau vergleichen sollte.
1 KommentarLeichter Rückgang bei Beschwerden
Nach Angaben des Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Günther Hirsch, ist die Zahl der Beschwerden im Versicherungsbereich 2009 um 3,7% zurückgegangen. Insgesamt registrierte Hirsch im letzten Jahr 18.145 Beschwerden. Grund für den Rückgang ist laut Hirsch vor allem auf der Rückgang im Bereich der Lebensversicherungen.
Die Finanzkrise hat sich laut Hirsch durchaus in den Beschwerden über die Lebens- und Rechtsschutzversicherung ausgewirkt, doch im gesamten Beschwerdeaufkommen sei dies zu vernachlässigen. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung nahmen die Beschwerden um über 10% zu, allerdings sind hier auch andere Aspekte (z.B. Einnmaleffekte) zu berücksichtigen. Über alle Versicherungssparten hinweg verzeichnete Hirsch jedoch eine Zunahme juristisch schwieriger und arbeitsaufwändiger Beschwerden.
Hirsch ist zuständig für alle Beschwerden über private Versicherungen außer der Krankenversicherung. Seit 2007 ist er auch für Beschwerden zuständig, die sich gegen Versicherungsvermittler richten. Diese nahmen im letzten Jahr von 461 (2008) auf 479 nur leicht zu.
1 KommentarKein Versicherungsschutz beim Sport in Seminarwoche
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hin, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung keine Unfälle deckt, die bei Freizeitaktitvitäten auf einer Seminarwoche, geschehen (Az.: S 6 U 82/06).
Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der an einem Seminar teilgenommen hatte und dort in der Freizeit beim Rodeln gestürzt war. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Diese unterliegen nach Ansicht der Richter jedoch nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser gelte zwar grundsätzlich für die Seminarteilnahme, aber endet mit Beginn der Schlittenfahrt.
Grundsätzlich besteht auf Fortbildungsveranstaltung kein durchgehender Versicherungsschutz, höchstpersönliche Tätigkeiten wie Essen oder eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser besteht nur bei Tätigkeiten, die einen betrieblichen Schwerpunkt haben. Das ist z.B. der Fall, wenn auf einer Wanderung Fachgespräche geführt werden. Eine Schlittenfahrt wie im konkreten Fall, gehöre jedoch nicht dazu.
Keine KommentareUnfall-Kombirente der Axa im Schnelltest
Die Stiftung Warentest hat sich die Unfall-Kombirente der Axa genauer angesehen. Im Schnelltest werden die Vorteile und Nachteile deutlich. Der Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass der Versicherte im Leistungsfall eine lebenslange Rente erhält, die jedes Jahr um 1,5% steigt. Im Antrag für die Unfall-Kombirente werden vor allem schwere Vorerkrankungen abgefragt, weniger wichtig sind Allergien oder frühere Sportverletzungen. Dies ist bei herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen anders. Der Beruf des Versicherten spielt hier laut einer Axa-Sprecherin ebenfalls keine Rolle.
Im Vergleich zu einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfall-Kombirente günstiger. Die Stiftung Warentest nennt ein Beispiel: Eine 30-jährige Dipl.-Kauffrau zahlt bei einem Vertrag bis 65 Jahre für eine monatliche Rente von 2000 Euro einen Jahresbeitrag von 521 Euro. Ein vergleichbarer Berufsunfähigkeitsschutz kostet – ebenfalls bei der Axa – mindestens 1212 Euro.
Der Nachteil der Unfall-Kombirente besteht laut den Warentestern darin, dass die Leistungen erst bei gravierenden Schäden erfolgen. Nach einem Unfall muss eine mindestens 50%ige dauerhafte Invalidität, nach Organerkrankungen und Krebs schwere Dauerschäden nachgewiesen werden. Ausgeschlossen sind Haut- und Gebärmutterhalskrebs. Verliert der Versicherte seine Sprachfähigkeit, kann er nur dann mit Leistungen rechnen, wenn er wirklich kein verständliches Wort mehr hervorbringen kann. Psychische Erkrankungen sind nur dann versichert, wenn sie eine dauerhafte Vormundschaft des Versicherten zur Folge haben. Angesichts dieses doch recht eingeschränkten Schutzes kommen die Warentester zu dem Fazit, dass es nur für Menschen interessant ist, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Keine KommentareTechniker Krankenkasse setzt Wachstumskurs fort
Auch unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds setzt die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Wachstumskurs weiter fort. Die Kasse, die bundesweit offen ist, verzeichnete Ende 2009 rund 110.000 Mitglieder mehr als noch zu Beginn des Jahres.
Insgesamt erhöhte sich die Versichertenzahl bei der TK seit Einführung der freien Kassenwahl 1996 damit um rund 2,7 Millionen Menschen. Heute sind 7,3 Millionen Menschen bei der Techniker Krankenkasse versichert, davon sind 5,1 Millionen zahlende Mitglieder. Auf 100 Mitglieder kommen bei der TK 43 mitversicherte Ehegatten und Kinder. Das ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil wie der Vergleich zeigt: Durchschnittlich kommen auf 100 Mitglieder in den gesetzlichen Krankenversicherungen 36 mitversicherte Familienangehörige.
2010 beläuft sich das Haushaltsvolumen der TK, die bundesweit rund 11.000 Mitarbeiter beschäftigt, auf rund 17,6 Milliarden Euro.
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