Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung
Auch nach Ablauf der Kündigungsfrist am 30. November kann die Kfz-Versicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts gewechselt werden. Dieses gilt immer nach Beitragserhöhungen, Schadensfällen und Fahrzeugwechseln.
Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, können Versicherte in den vier Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Das gilt für alle Beitragserhöhungen, auch solche, die durch eine Änderungen der Typ- oder Regionalklasseneinstufungen entstehen. Der “Focus” weist darauf hin, dass manchmal die Prämienerhöhung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, weil sie mit einer besseren Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse einhergeht. Aber auch in diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel können Versicherte ebenso wie der Versicherer eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Verbrauchern wird empfohlen, die Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Wichtig ist, in dem Schreiben den Grund für die Kündigung zu nennen (z.B. Beitragserhöhung), denn ohne einen Grund darf die Versicherung die Kündigung ablehnen.
Kein Kommentar
- Veränderungen bei der Kfz-Versicherung durch Versicherungsvertragsgesetz
- Außerordentliche Kündigung einer Versicherung
- Wann die Versicherung sofort informiert werden muss
- Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist gilt nicht immer
- Kostenlose Versicherung bei Ford
- Bei falscher Schadensanzeige muss Kfz-Versicherung nicht zahlen
- 2,1 Millionen wechselten zu neuer Kfz-Versicherung
Keine Kommentare bis jetzt.
Geben Sie Ihre Meinung ab:

