Versicherungen News



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Beiträge aus Dezember, 2009

Frist für Kfz-Kleinschäden: 31.12.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Schäden, im laufenden Jahr verursacht wurden und für die Versicherte noch ihre Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen möchten, bis spätestens 31. Dezember gemeldet werden müssen.

Grundsätzlich sind alle Schäden von den Unfallverursachern innerhalb einer Woche bei der jeweiligen Versicherung zu melden. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Ausnahme: Kleinschäden bis etwa 500 Euro unterliegen nicht dieser Frist. Bei einem oder mehrerer dieser Bagatellschaden im Laufe eines Jahres ist zu empfehlen, sich von der Versicherung ausrechnen zu lassen, ob es günstiger für den Versicherten ist, die Reparaturkosten für das Fahrzeug des Unfallgegners selbst zu bezahlen oder der Versicherung zu melden. Für die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt entscheidet nämlich die Zahl der Unfälle und nicht die Höhe der Schäden. Deshalb kann es sein, dass ein Versicherter mit mehreren kleineren Unfällen einen höheren Rabattverlust hinnehmen muss als ein Versicherter mit einem einzigen Unfall mit sehr großem Schaden.

Es ist möglich, der Versicherung die Kosten für Kleinschäden, die diese erstattet hat, zurückzubezahlen. So kann eine Rückstufung vermieden bzw. rückgängig gemacht werden. Hierfür hat der Versicherte 6 Monate Zeit.


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Rechtsschutz verliert gegen Lehman-Opfer

Eine Geschädigte der insolventen Bank Lehman Brothers hat den bundesweit ersten Prozess gegen eine Rechtsschutzversicherung im Fall Lehman gewonnen. Die Rechtsanwältin Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS (spezialisiert auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht) hatte für ihre Mandantin Klage gegen den Versicherer NRV eingereicht, weil dieser die Anwaltskosten im Rechtsstreit über Lehman-Zertifikate nicht übernehmen wollte. Laut der Anwältin hatte ihre Mandantin für etwa 4000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft und die Bank nach dem Lehman-Zusammenbruch verklagt. Die NRV weigerte sich die Anwaltskosten in Höhe von fast 700 Euro zu übernehmen mit der Begründung, dass es sich hierbei um Termin- und verbundene Spekulationsgeschäfte gehandelt habe, die von der Deckung ausgenommen seien.

Die Anwältin argumentierte jedoch, dass bei den Lehman-Zertifikaten keine typischen Gefahren von Termingeschäften vorlagen, dem stimmte das Amtsgericht Mannheim zu (Az.: 12 C 374/09). Die NRV muss nun die Kosten für die Klage gegen die Bank übernehmen.

Schätzungen zufolge haben etwa 50.000 Anleger Verluste durch Lehman-Zertifikate erlitten, viele von ihnen wollen nun rechtlich gegen die Banken vorgehen, von denen sie die Zertifikate erhalten haben. Wie der aktuelle Fall zeigt, kann es sich jedoch lohnen, sich gegen Rechtsschutzversicherungen zur Wehr zu setzen, die eine Kostenübernahme für diesen Fall ablehnen.

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Versicherter nicht zur Gutachten-Stellungnahme verpflichtet

Die Fachzeitschrift OLG-Report weist darauf hin, dass ein Versicherter nicht dazu verpflichtet ist, gegenüber der Haftpflichtversicherung zu einem Expertengutachten pauschal Stellung zu beziehen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 185/08).

Im konkreten Fall klagte ein Mediziner gegen seine Haftpflichtversicherung. Es ging um einen Streit über die Kostenübernahme eines Behandlungsfehlers. Hierzu wurde ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt. Die Haftpflichtversicherung forderte den Mediziner auf, zu dem vorliegenden Gutachten pauschal Stellung zu nehmen, was dieser nicht tat. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung und der Mann klagte.

Das Landgericht Wiesbaden gab zunächst der Versicherung Recht, das Oberlandesgericht in zweiter Instanz hob diese Entscheidung jedoch auf und stimmte dem Kläger zu. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung dem Kläger konkrete Fragen hätten stellen müssen. Diese dürften allerdings lediglich Fakten betreffen und nich die Wertungen des Gutachters. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache soll sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annehmen.

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Höhere Zusatzbeiträge als 8 Euro?

Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem glaubt der “Welt” zufolge, dass sich die gesetzlich Krankenversicherten bei einzelnen Kassen auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen, als die von der Bundesregierung maximal erwarteten 8 Euro pro Monat. Dies sei unvermeidbar, so Wasem in Berlin. Grund: Von den 8 Euro kämen höchstens 6 Euro bei den Kassen an, der Rest würde die Verwaltungskosten decken müssen.

Aufgrund des erwarteten Defizits von rund 4 Milliarden Euro im nächsten Jahr warnten auch schon die Krankenkassen selbst vor der Notwendigkeit, flächendeckend Zusatzbeiträge erheben zu müssen. Laut der Bundesregierung übersteigen diese Zusatzbeiträge allerdings nicht 8 Euro monatlich. Fallen die Zusatzbeiträge höher aus, müssen die Kassen die Einkommen ihrer Versicherten überprüfen und höchstens 1% des Bruttoeinkommens jedes Mitglieds erheben.

Wasem geht davon aus, dass die Kassen sich derzeit nicht trauen, diese Art der Zusatzbeiträge anzukündigen, weil sie existenzbedrohende Abwanderungen fürchten. Doch die ersten Ankündigungen dieser Art würden im Januar oder Februar folgen, so seine Prognose. Manche Kassen könnten noch bis zum Herbst mit Zusatzbeiträgen warten, sie müssten nun klären, wie sie möglichst strategisch klug ihre Rücklagen aufbrauchen.

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BdV kritisiert PKV

Der Bund der Versicherten (BdV) hat scharfe Kritik an den Tariferhöhungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) geübt. Demnach steigen die Beiträge für Vollversicherungen in der PKV im kommenden Jahr je nach Anbieter und Tarif zwischen 5 und 30%.

BdV-Vorstand Thorsten Rudnik erklärt, dass die Erhöhungen für viele Versicherte im zweistelligen Prozentbereich liegen wird. Die hohen Beitragssteigerungen seien aber von der PKV selbst verschuldet, da sie ihre Tarife falsch kalkulieren, so seine Kritik. Zum einen würden die Versicherer veraltete Sterbetafeln nutzen und somit die gestiegene Lebenserwartung nicht berücksichtigen. Zum anderem würden die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht in die Gestaltung der Tarife einbezogen werden.

Laut Rudnik haben die Versicherungen die Pflicht, den Kunden Auskunft über die verschiedenen Tarife zu geben und sie müssten ohne Wartezeiten in einen günstigeren Tarif wechseln können. Deshalb empfiehlt er den Betroffenen, sich bei ihrer jeweiligen Versicherung zu informieren, ob es nicht günstigere Tarife mit vergleichbarem Leistungsumfang gibt.

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15% ohne Altersvorsorge in Europa

Wie aus der Janus Capital European Consumer Finance Studie, einer jährlich durchgeführten Untersuchung zur Finanzlage europäischer Privathaushalte, hervorgeht, verfügen 15% der Europäer über keine Altersvorsorge. Nur 63% investieren aktiv in Sparprodukte. 60% sind der Meinung, dass ihre Altersvorsorge nicht ausreichend, dabei gaben 11% der Sparer an, dass sie für ihre Altersvorsorge wegen der Wirtschaftskrise auf ihr angespartes Kapital zurückgreifen müssen. Anlagen in Aktien halten 55% der Befragten für keine geeignete Form der Altersvorsorge.

Von den Befragten aus sechs Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien) bewerteten 45% ihre finanzielle Lage schlechter als noch vor einem Jahr. Das Vertrauen in die staatliche Rente ist europaweit immer noch sehr hoch: 47% vertrauen der staatlichen Rente, in Deutschland sind es sogar 73%. Über die verschiedenen Länder hinweg liegt das angestrebte Renteneintrittsalter bei durchschnittlich 62 Jahren.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind jedoch hinsichtlich der Finanzstärke der Privathaushalte relativ hoch. Die finanzstärksten Privathaushalte sind in den Niederlanden zu finden, die schwächsten in Italien und Spanien. Deutschland liegt hier wie bei vielen anderen Fragen im Mittelfeld, berichtet die Ärzte-Zeitung.

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Studie: Versicherungen online abschließen

Laut einer repräsentativen Studie, die von der Scout24-Gruppe und dem Marktforschungsinstitut Innofact durchgeführt wurde, haben in den letzten 12 Monaten 40% der deutschen Internetnutzer nach einer neuen Versicherung gesucht und 64% haben auch eine neue gefunden.

Von den Internetnutzern, die nach einer neuen Versicherung gesucht haben, informieren sich 57% online und vergleichen die Vertragsbedingungen auf verschiedenen Internetportalen. 76% sind der Meinung, dass Onlineportale einen besonders guten Überblick hierüber bieten. Dr. Errit Schlossberger, CEO des Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24, erklärt, dass die Verbraucher im Internet flexibler sind und mehr Zeit bei der Suche sparen. Schon nach wenigen Minuten stehen dem Nutzer hier direkte Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung, die eine hohe Transparenz und Entscheidungssicherheit ermöglichen. Von den Nutzern, die online eine neue Versicherung gefunden haben, sind 90% mit dieser nach Vertragsabschluss zufrieden.

Laut Schlossberger bieten sich insbesondere Kfz-, Sach-, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherungen für den Online-Vergleich an. Aktuell seien vor allem Vergleiche von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sehr gefragt.

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Imagekampagne der Deutschen Versicherer

Am heutigen 1. Weihnachtstag um 20:14 Uhr startet die Imagekampagne der Deutschen Versicherer, mit der die Diskrepanz zwischen dem generellen Image der Branche und der Zufriedenheit der Kunden mit ihrem eigenen Versicherungsunternehmen verringert werden soll. Laut den Deutschen Versicherern ist die überwiegende Mehrheit der Versicherten mit ihrer Versicherung entweder völlig oder weitgehend zufrieden. Diese positive Meinung wird aber nicht im gleichen Maße auf die gesamte Branche übertragen, heißt es.

Die Kampagne zielt darauf ab, den Versicherungsschutz, der für viele Menschen nur ein abstrakter Begriff ist, greifbarer zu machen und bei ihnen das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Versicherungen zu schärfen. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen deshalb die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen, die in verschiedenen TV-Spots dargestellt werden. Dabei werden spontane und ungefilterte Straßeninterviews gezeigt, die im Oktober diesen Jahres in Berlin, Köln, Hamburg und München durchgeführt wurden. Die Menschen erzählen hier von ihren Träumen und Wünschen und dem, was ihnen im Leben besonders wichtig ist.

Die TV-Spots und die begleitenden Print- und Online-Anzeigen zeigen, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in Deutschland vielfältig und verschieden sind und dass Versicherungen diese erfüllen bzw. das Wichtige im Leben der Menschen schützen können.

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Rentenversicherung: Wieder Betrüger unterwegs!

Die Deutsche Rentenversicherung in Berlin warnt erneut vor Trickbetrügern, die sich vor allem Rentner als Opfer suchen. Den Angaben nach würden zur Zeit wieder viele Ruheständler von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Post angerufen werden.

Diese Personen erklären den Angerufenen, dass sie einen Rentenbescheid der BfA (die seit 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund heißt) bei ihnen persönlich abgeben müssten. Hierzu müssten sie nun einen Termin vereinbaren, um das Schreiben zu übergeben.

Wahrscheinlich wollen sich die Betrüger auf diese Weise Zutritt zu der Wohnung ihrer Opfer verschaffen. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass es keinen Auftrag von ihr an die Deutsche Post gibt, Rentenbescheide nach Terminvereinbarung persönlich zu überreichen. Diese Bescheide werden immer mit der ganz normalen Briefpost zugestellt.

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Kein Versicherungsschutz bei baulichen Mängeln

Eine Wohngebäudeversicherung kann die Leistungsübernahme verweigern, wenn die Schäden durch bauliche Mängel des Gebäudes verursacht wurden. Darauf weist das Versicherungsportal aspect-online hin. Normalerweise übernimmt eine Elementarschadenversicherung als Teil einer Gebäude- oder Hausratversicherung (Wasser-)Schäden, die durch starke Niederschläge am oder im Gebäude entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer zum Schutz etwaiger Schäden selbst ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen hatte.

Laut einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden entbindet der Abschluss einer Versicherung nicht von der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie. Im konkreten Fall hatte ein Hauseigentümer nach einem starken Niederschlag Wasserschäden festgestellt und seiner Wohngebäudeversicherung gemeldet. Diese weigerte sich, die Kosten für die Schäden zu übernehmen, weil sie im Rohrleitungssystem bauliche Mängel entdeckt hatte, die nachweislich daran schuld waren, dass Wasser in die Wohnung eindringen konnte. Die Wiesbadener Richter gaben der Versicherung recht, die den Schaden somit nicht zu zahlen brauchte (Az.: 1 O 305/07).

In einem anderen Fall fiel die die Entscheidung der Richter anders aus: Hier hatte sich während eines Sturms Putz von einem sanierungsbedürftigen Haus gelöst, der schon zuvor Risse aufgewiesen hatte. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah hierin einen Versicherungsschaden, weil der Sturm der Auslöser für den Schaden gewesen war (Az.: 5 U 496/05-53). Entscheidend für die Richter war der zeitliche Zusammenhang, der dazu führte, dass die Versicherung hier zahlen musste.

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Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung 2010

Im kommenden Jahr wird sich einiges bei der gesetzlichen Unfallversicherung ändern. So wird es ab dem 4. Januar 2010 eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung geben. Diese “Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung” ist von Montag bis Freitag (8-18 Uhr) unter der Nummer 0800-6050404 erreichbar. Verbraucher erhalten hier Informationen und Antworten auf alle Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden bei Bedarf auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.

Die Vereinheitlichung betrifft nicht nur die Servicenummer, sondern auch das Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung. Zukünftig werden die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein gemeinsames Logo verwenden.

Ab 2010 prüft die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung die Daten zur Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldet werden. Dies gilt jedoch nur für die Jahrgänge nach 2008, die früheren werden wie bisher von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.

Neu ist auch, dass Beschäftigte ab dem 1. Januar 2010 aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen können. Dieses können sie später für Altersteilzeit oder ein Sabbatical in Anspruch nehmen. Beiträge auf Wertguthaben müssen zukünftig einheitlich in der gesamten Unfallversicherung bei ihrer Entstehung gezahlt werden (bislang wurden die Beiträge bei manchen Genossenschaften erst bei Auszahlung erhoben).

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Versicherungsvertreter ist kein Berater

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hin, nach dem ein Versicherungsvertreter Nachteile beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung verschweigen darf (Az.: 8 U 189/07).

Im konkreten Fall hatte ein Familienvater gegen einen Vertreter geklagt, weil dieser ihn bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Versicherungsbeiträge für seine Familie deutlich höher werden als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Frau des Klägers war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich versichert, weil sie arbeitslos war. Als sie aus familiären Gründen (Schwangerschaft) aus der gesetzlichen Versicherung ausschied, fielen nicht nur für die beiden Kinder, sondern auch für die Ehefrau Beiträge in der privaten Krankenversicherung an. Deshalb wollte der Mann von dem Vertreter Schadensersatz.

Die Richter folgten der Argumentation nicht, sondern waren der Ansicht, dass sich der Kunde diese Informationen selbst beschaffen müsse. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, müsse er einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater beauftragen.

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Mehr Geld für gekündigte Lebensversicherungen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden, die in 2001 oder später eine Lebensversicherung abgeschlossen und vorzeitig gekündigt haben, auf mehr Geld hoffen können. Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg sind bestimmte Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Lebensversicherungen unwirksam, nach denen die Kunden beim vorzeitigen Ausstieg aus der Police viel geld zahlen müssen. Betroffen sind Verträge aus dem Zeitraum 2001 bis 2007.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Lebensversicherungen des Deutschen Rings, der Hamburg-Mannheimer und der Volksfürsorge (heute. Generali) geklagt. Die Verbraucherschützer warfen den Versicherungen vor, dass es für die Kunden kaum ersichtlich war, dass sie bei einer Kündigung oder einer Einstellung der Beitragszahlung Verluste machen.

Verbraucher, die ebenfalls zwischen 2001 und 2007 aus ihrer Lebensversicherung ausgestiegen sind, können sich laut der Stiftung Warentest auf dieses Urteil berufen und Nachzahlungen fordern. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und soll nun vom Bundesgerichtshof verhandelt werden, aber die Forderung sollte dennoch zügig gestellt werden, damit der Anspruch nicht verjährt (Verjährungsfrist: 5 Jahre).

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Unfallversicherung schützt auch auf Weg in Mittagspause

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz sind Arbeitnehmer, die ihre Mittagspause mit Freunden verbringen möchten, auf dem Weg dorthin von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt (Az.: L 2 U 105/09). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer Meldung hin.

Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der größte Teil der Mittagspause für den Weg zu der Freundin und wieder zurück verbraucht wird. Im konkreten Fall ging es um einen Steinmetz, der seine 30-minütige Mittagspause bei einer Freundin verbringen wollte und auf dem Weg zu ihrer Wohnung mit dem Motorrad verunglückt war. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Die Versicherung hatte ihm zunächst die Zahlung verweigert.

Die Richter erklärten diese Leistungsverweigerung jedoch als nicht zulässig. Nur weil ein Arbeitnehmer “in selbstgewählter und angenehmer Gesellschaft” zu Mittag essen wollte, dürfe ihm der Versicherungsschutz nicht entzogen werden, so das Landgericht.

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Stiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherung sinnvoll

Die Stiftung Warentest hat insgesamt 59 Einzeltarife und Jahresverträge für Reiserücktrittsversicherungen getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Versicherung durchaus sinnvoll sein kann. Zwar konnte keiner der Tarife die Bestnote “sehr gut” erzielen, aber es fiel auch kein Angebot im Test durch. Testsieger war die Aachen-Münchener, der Tarif der Generali-Tochter Europ Assistance schnitt am schlechtesten ab.

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten auf, wenn der Versicherter oder ein Familienmitglied unerwartet krank wird oder einen Unfall hat und somit die Reise nicht oder erst später antreten kann. Ohne Reiserücktrittsversicherung muss der Urlauber bis zu 80% Stornogebühren zahlen, wenn er die gebuchte Reise wenige Tage vor Reisebeginn absagt.

Insgesamt lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Urlauber, die teure Reisen unternehmen und/oder mit Kindern unterwegs sind. Ein als “gut” bewerteter Tarif ohne Selbstbehalt ist für eine Reise (Wert: 1500 Euro) für 50-64 Euro zu haben.

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