Versicherungen News



Achtung: Nur noch bis zum 31.12. staatliche Zulage sichern! - Hier kostenloses Angebot zur Riester Rente einholen!

Beiträge aus November, 2009

Geringere Wechselbereitschaft bei der Kfz-Versicherung

Wie das Onlineportal LexisNexis mit dem Hinweis auf eine Untersuchung des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Psychonomics AG berichtet, ist die Wechselbereitschaft der Kfz-Versicherungskunden in diesem Jahr deutlich geringer als im letzten Jahr. Demnach wollten rund 2,2 Millionen Bürger ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen. Im letzten Jahr waren es noch 2,9 Millionen Bürger. Das entspricht einem Rückgang von 25%. Als besonders wechselfreudig zeigten sich auch in dieser Untersuchung wieder die jüngeren Versicherten. Bei den unter 30-Jährigen gaben fast 60% an, in diesem Jahr den Anbieter ihrer Kfz-Versicherung wechseln zu wollen.

Ein Grund für die rückläufige Wechselbereitschaft könnte der geringere Werbedruck der Anbieter sein. Während im letzten Jahr 56% der wechselbereiten Versicherungskunden angegeben haben, dass sie kürzlich Werbung für eine Kfz-Versicherung wahrgenommen haben, waren es in diesem Jahr nur 50%, so LexisNexis. Die meisten Wechselbereiten (50%) informieren sich im übrigen über Vergleichsportale im Internet oder Tarifrechner auf den Webseiten der Anbieter über die günstigsten Konditionen der Versicherer.

Für die meisten Wechselbereiten (85%) ist die Höhe der Versicherungsprämie der entscheidende Grund für ihre Wechselbereitschaft. Nur etwa 10% sind mit dem Service der bisherigen Versicherung unzufrieden und wollen deshalb zu einem neuen Anbieter wechseln.


Keine Kommentare

Krankenversicherungen überprüfen Facebook

Krankenversicherungen scheinen sich auch bei sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nach ihren Versicherten umzusehen. Je nachdem, was die Assekuranz dort fortfindet, kann dies fatale Folgen haben. So berichteten die Medien kürzlich von einer Kanadierin, die seit mehreren Monaten wegen schwerer Depressionen krankgeschrieben war. Die 29-jährige konnte ihren Job bei IBM krankheitsbedingt nicht ausüben und erhielt von ihrer Versicherung ein monatliches Krankengeld. Auf aktuellen Fotos, die auf ihrem Profil bei Facebook zu sehen waren, war die Kanadierin fröhlich lachend im Bikini, bei einer Stripshow oder auf einer Geburtstagsfeier zu sehen. Die Versicherung stellte die Zahlung des Krankengeldes daraufhin ein, da sie der Ansicht war, dass die Kanadierin offenbar wieder arbeiten könne.

Die junge Frau verteidigte sich und erklärte, dass sie dem Rat ihres Arztes zu sozialen Kontakten gefolgt sei. Sie hat gegen die Einstellung der Zahlung Einspruch erhoben und will dies zur Not gerichtlich klären lassen. Eine Sprecherin der Versicherung erklärte derweil, dass die Zahlungseinstellung aus mehreren Gründen, nicht nur wegen der Facebook-Fotos, erfolgt sei.

Die Facebook-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter kontrollieren auch manche Arbeitgeber. Eine Versicherungsangestellte aus Basel erhielt im letzten Jahr die Kündigung, weil sie bei Facebook aktiv war, obwohl sie krankgeschrieben war, berichtet banktip.de.

Keine Kommentare

Höhere Beiträge in der PKV

Im kommenden Jahr müssen viele Privat Krankenversicherte mit höheren Beiträgen rechnen. Die Ergo-Versicherungsgruppe kündigte laut “Financial Times Deutschland” für 2010 “deutliche Prämienerhöhungen” an, Versicherte der DKV müssen durchschnittlich 8%, bei der Victoria 6% mehr zahlen. Die Erhöhung der Prämie hängt auch von dem jeweiligen Tarif ab. So schwanken die Erhöhungen alleine bei der DKV von wenigen Prozent bis zu 20%. Marktführer Debeka hat seine Prämien vier Jahre lang überhaupt nicht erhöht, für nächstes Jahr steht eine Erhöhung um durchschnittlich 5% an. Wer bei der Allianz versichert ist, muss mit einer Erhöhung von weniger als 3% rechnen.

Grund für die höheren Beiträge sind laut PKV die steigenden Behandlungskosten. Während die Beitragseinnahmen im letzten Jahr um 4,0% gestiegen sind, nahmen die Versicherungsleistungen der PKV um 6,7% zu. Auch die höhere Lebenserwartung der Versicherten wird als Grund angegeben.

Wie die “Rheinische Post” mit Hinweis auf die Stiftung Warentest berichtet, ist eine jährliche Beitragssteigerung von 6% bei den Privaten Krankenversicherungen durchaus üblich. Die Warentester hatten 2007 herausgefunden, dass sich die Beiträge in der PKV alle 12 Jahre verdoppeln.

Keine Kommentare

Rösler sagt Kindern und Ehepartnern Beitragsfreiheit zu

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) versprach, dass auch nach einer Reform der Krankenversicherung Kinder und Ehepartner weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben. Rösler will einen “automatischen Sozialausgleich” bei der Einführung der Gesundheitsprämie erreichen. Der Sozialausgleich soll automatisch, d.h. ohne eine extra Beantragung erfolgen.

Auf die Kritik, dass eine solche einheitliche Prämie unsozial sei, entgegnete Rösler, dass die Höhe der Sozialabgaben und die Kostenentwicklung durch eine Prämie mit Sozialausgleich entkoppelt werde. Gleichzeitig würde so der Wettbewerb zwischen den Kassen angeregt werden. Der Sozialausgleich soll über Steuermittel organisiert werden, allerdings würde man in dieser Legislaturperiode erst den Einstieg finden müssen, das Ziel würde dann erst später erreicht werden, so Rösler in einem Interview in der Zeitung “Die Zeit”.

Rösler bekräftigte zudem die Pläne zur Einführung einer verpflichtenden Pflege-Zusatzversicherung. Er wies darauf hin, dass bei der Einführung der Pflegeversicherung Einigkeit darüber bestand, dass eine verpflichtende “fünfte Säule” benötigt wird. Auf dieser Einigung wolle man nun aufbauen.

Keine Kommentare

Das nervt die Deutschen bei der Krankenversicherung

Laut einer aktuellen repräsentativen GfK-Umfrage, die im Auftrag der “Apotheken Umschau” durchgeführt wurde, hat sich fast jeder zweite Deutsche (45,7%) schon einmal über seine Krankenkassen geärgert. Das häufigste Ärgernis sind höhere Beiträge und bürokratische Hürden. Das scheint nicht nur ein Problem der gesetzlichen Krankenkassen zu sein, denn Privatversicherte gaben ihren Versicherungen in diesen beiden Punkten durchschnittlich schlechtere Noten als gesetzlich Versicherte.

Die meisten gesetzlich Versicherten ärgerten sich über größere Beitragserhöhungen (13,3%), bürokratische Mitarbeiter (13,6), zu lange Bearbeitungszeiten (13%) oder die Leistungsverweigerung der Kasse für die Kostenübernahme einer Therapie (13,7%).

Die Erhöhung der Beiträge hat jeden fünften Privatversicherten (19,5%) geärgert, jeder sechste war mit der Bearbeitungsdauer von Anfragen unzufrieden (16,9%). Bei der Therapiewahl sind die Privatversicherten deutlich zufriedener. Hier gaben nur 5,8% der Befragten an, dass sie sich schon mal darüber geärgert haben, dass ihre Versicherung die Kostenübernahme für eine Behandlung verweigert hat.

Keine Kommentare

Urteil: Restwertermittlung muss zeitnah erfolgen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelter Autofahrer keine Internetrecherche betreiben, um den Restwert seines Fahrzeugs zu ermitteln (Az.: VI ZR 205/08). Die Beauftragung eines Sachverständigen reicht aus, wenn dieser die Aufgabe übernimmt und dabei die Angebote von drei in der unmittelbaren Region tätigen Händler berücksichtigt.

Der Unfallteilnehmer muss nur dann auf das Angebot der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehen, wenn diese ein deutlich günstigeres Angebot einer Restwertbörse im Internet vorlegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieses Angebot rechtzeitig vor dem Verkauf des Autos vorgelegt wird.

Im konkreten Fall hatte die Kfz-Versicherung zunächst den Schaden reguliert und dann Monate später ein günstigeres Angebot gefunden. Sie verlangte von dem Sachverständigen des Geschädigten Schadensersatz, weil der von ihm ermittelte Restwert um 5500 Euro niedriger lag. Nach Einschätzung des BGH war dies jedoch zu spät.

Keine Kommentare

Drei Ergo-Versicherungen mit neuem Namen

Der Düsseldorfer Versicherungskonzern Ergo benennt drei seiner Versicherungsmarken neu. Aus den Karstadt-Quelle-Versicherungen (seit 2002 bei Ergo) sollen Anfang 2010 die Ergo Direkt Versicherungen werden. Daneben werden auch noch zwei weitere Traditionsmarken verschwinden: Victoria und Hamburg-Mannheimer.

Nach der Umstellung, die in der zweiten Jahreshälfte 2010 abgeschlossen sein soll, will der Versicherer unter seinem eigenen Namen Ergo neue Lebens- und Sachversicherungen verkaufen. Damit erhofft er sich ein weiteres Kundenwachstum und die Auflösung der bisherigen Überschneidungen zwischen den einzelnen Marken. Die bisherigen Marken DKV für Krankenversicherungen und D.A.S. für den Bereich Rechtsschutz sollen beibehalten werden.

Noch unklar ist, wie teuer die Markenumstellung werden wird, Ergo-Vorstandschef Torsten Oletzky rechnet mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Dies soll jedoch keine Auswirkungen auf Arbeitsplätze haben, laut Oletzky seien in den letzten Jahren schon diverse Umstellungen erfolgt, so dass zahlreiche Mitarbeiter schon heute für die unterschiedlichen Marken der Ergo-Gruppe tätig sind. Die internen Betriebsstrukturen können somit erhalten bleiben, schreibt die FAZ.

Keine Kommentare

Asstel kündigt Hunderten Kunden

Die Stiftung Warentest berichtet, dass der Direkt-Versicherer Asstel mehreren Hundert Kunden die Kfz-Versicherung gekündigt hat. Dies wurde von Asstel bestätigt, eine Sprecherin erklärte gegenüber test.de, dass es sich hierbei um Einzelfälle handele, “bei denen ein Missverhältnis zwischen Prämie und Risikosituation bestehe”. Asstel wolle durch die Kündigungen erreichen, “dauerhaft attraktive und leistungsstarke Versicherungen mit günstigen Prämien anbieten zu können”.

Laut Stiftung Warentest ist eine solche Kündigung grundsätzlich rechtens, weil die Versicherungsunternehmen genau wie die Versicherten ein Kündigungsrecht haben, dass sie unter der Einhaltung der vorgegebenen Fristen zu bestimmten Terminen wahrnehmen können. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass den Kunden der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz angeboten wird. Solange dies der Fall ist, können sich Betroffene gegen die Kündigung nicht wehren. Asstel sagte test.de jedoch zu, dass man Alternativangebote prüfen und im Einzelfall die Kündigung zurücknehmen wolle.

Um die Suche nach einer neuen Versicherung nicht zu erschweren will Asstel auf Wunsch auch auf die Kündigung verzichten, sofern die betroffenen Kunden selbst den Vertrag kündigen. Somit entfällt das Problem, dass einige Anbieter Kunden ablehnen, denen von seiten der vorherigen Versicherung gekündigt wurde.

Keine Kommentare

Mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung unwirksam

Laut drei Urteilen des Oberlandgerichts Hamburg sind mehrere Vertragsklauseln in Versicherungspolicen zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen unwirksam (Az.: 1116/071, 1136/073, 1153/07).

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die drei Unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (ehemals Volksfürsorge) geklagt. Die Hamburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die betroffenen Klauseln dem Verbraucher nicht deutlich machten, welche Ausmaße eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung hat. Außerdem sei hier keine Vergleichbarkeit zu anderen Kapitalanlageformen gegeben. Die Formulierungen in den betroffenen Klauseln seien zu intransparent und deshalb unwirksam, so die Entscheidung des OLG.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass nun 24 Millionen Verbraucher, die seit 2001 ihren Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, Ansprüche anmelden könnten. Dies sollten sie sofort tun, raten die Verbraucherschützer. In einer Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es, dass sich die Summe, die die Versicherungen ihren ehemaligen Kunden nachzahlen müsse, auf schätzungsweise rund 12 Milliarden Euro beläuft.

Keine Kommentare

Akzeptanz von Assistance-Leistungen

Laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest hängt das Interesse der Verbraucher an so genannten Assistance-Leistungen bei Versicherungen stark von der Art dieser Zusatzleistungen ab. Für die Studie wurden insgesamt 2256 Personen ab 14 Jahren zu den Assistance-Leistungen in den Versicherungsbereichen Haus/Wohnung und Unfall befragt.

41% der Befragten kennen Versicherungsangebote mit Assistance-Leistungen, aber nur wenige besitzen eine solche Police. Bis zu einem Drittel der Befragten erkennt den positiven Nutzen dieser Zusatzangebote, aber – je nach Art der Leistung – sind nur bis zu 14% dazu bereit, für diese Angebote einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die Zahlungsbereitschaft für Assistance-Angebote ist im Unfallbereich grundsätzlich höher als bei Versicherungen aus dem Bereich Immobilie.

Bei den Immobilien-Versicherungen erfährt die Notfallreparatur die größte Akzeptanz (25%) unter den Assistance-Leistungen. 7% würden für diese Leistung auch mehr bezahlen. Weitere 12% beurteilen das Angebot zwar als nützlich, aber würden es selbst nicht abschließen. Im Unfallbereich ist das Interesse an Pflegedienstleistungen am größten, diese würden 34% der Befragten nutzen wollen, von ihnen würden 14% dafür auch mehr zahlen. 16% bewerten die Leistung als hilfreich, aber wollen das Angebot selbst nicht nutzen.

Grundsätzlich (und gerade im Unfallbereich) ist die Wertschätzung von Assistance-Leistungen bei Frauen höher als bei Männern und bei Personen, die in ihrem persönlichen Umfeld einen Pflegebedürftigen haben, ebenfalls höher.

Keine Kommentare

Kein Versicherungsschutz für Familienangehörige auf Weihnachtsfeier

Bei der betrieblichen Weihnachtsfeier besteht für Familienangehörige und andere Gäste, die nicht im Betrieb beschäftigt sind, kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die “Aachener Zeitung” unter Berufung auf die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.

Alle dem Unternehmen zugehörigen Arbeitnehmer sind dagegen auf der betrieblichen Weihnachtsfeier und dem Weg dorthin und wieder zurück versichert. Dies gilt jedoch nur für offizielle Betriebs-Weihnachtsfeiern, d.h. der Arbeitgeber, also die Unternehmensleitung muss die Feier selbst veranstalten oder in Auftrag gegeben haben und auch selbst daran teilnehmen. Nur wenn die Feier allen dem Betrieb zugehörigen Mitarbeitern offen steht, gilt sie als Betriebs-Weihnachtsfeier.

Der Versicherungsschutz beginnt bei der Vorbereitung der Feier und erstreckt sich über alle Tätigkeiten und Aktivitäten, die auf der Feier zum Zweck der Veranstaltung durchgeführt werden. Dazu gehört nicht nur Essen, sondern auch z.B. Spiele oder Tanzen. Wenn die Unternehmensleitung die Feier offiziell für beendet erklärt, endet auch der Versicherungsschutz.

Keine Kommentare

Provisionsabgabe für Versicherungen rechtswidrig?

Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, will das Bundeskartellamt das geltende Verbot von Provisionsabgaben in der Versicherungsbranche stoppen. Laut einer Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die sich auf das Versicherungsaufsichtsgesetz beruft, dürfen Versicherungsvermittler ihren Kunden keine “Sondervergütungen” aus ihren Provisionen gewähren. Damit soll verhindert werden, dass die Vermittler sich damit überbieten, immer größere Teile ihrer Provision an die Kunden weiterzugeben, um sich so gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Wer gegen die Regelung verstößt, kann mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts verstößt das Verbot gegen Europarecht.

Schon seit Jahren plädieren Verbraucherschützer gegen diese Regelung, da sie Rabatte bei den Versicherungsprämien verhindert und somit kein freier Wettbewerb zwischen den Vermittlern möglich sei. Die EU-Kommission steht der Regelung ebenfalls skeptisch gegenüber und hat Bedenken, dass hier Einschränkungen des Wettbewerbs vorliegen, berichtet die FTD.

Die Versicherungsbranche selbst will jedoch das Verbot aufrechterhalten, sie befürchtet, dass bei einem Wegfall die Kunden um möglichst hohe Provisionsabgaben feilschen. Dabei kann es, insbesondere bei Policen mit langen Laufzeiten wie bei Kranken- oder Lebensversicherungen, schnell um vierstellige Summen gehen.

Keine Kommentare

Junge Deutsche: VW mit Teilkaskoversicherung

Laut einer aktuellen Auswertung der DA Direkt schließen 80% der versicherten 18-Jährigen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung ab. Eine Vollkaskoversicherung besitzen nur 12% der Autofahrer dieser Altersgruppe, 6% verzichten komplett auf eine Kaskoversicherung.

Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der Teilkaskoversicherungen ab und der Vollkaskoversicherungen zu. Von den 24-Jährigen hat ein Drittel eine Vollkaskoversicherung. Dr. André Weilert, Leiter Product und Pricingmanagement bei DA Direkt, bestätigt, dass in den letzten Jahren ein Trend zur Teilkaskoversicherung bei jungen Autofahrern zu beobachten war.

Bemerkenswert ist noch ein weiteres Ergebnis der Auswertung: Offenbar sinkt das Alter des Autos mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers. Mit anderen Worten, “Je jünger der Versicherte, um so älter das Auto”. 59% der 18-Jährigen fahren der Studie zufolge ein Fahrzeug, das älter als 10 Jahre ist. Die meisten der 18-24-jährigen versichern am häufigsten einen Volkswagen (22%), dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge handelt. Hinter VW liegen die Marken Opel und Ford.

Keine Kommentare

Fristlose Kündigung aller Policen bei Täuschung rechtmäßig

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist eine privaten Krankenversicherung dazu berechtigt, mehrere Policen eines Versicherten fristlos zu kündigen, wenn dieser sich Leistungen erschlichen hat (Az.: 10 U 213/08).

Wie der SWR berichtet, ging es im konkreten Fall um einen Versicherten, der bei seiner privaten Krankenversicherung falsche Angaben machte, auf deren Basis die Kosten für eine Brille übernommen wurde. Die Versicherung deckte die Täuschung auf und kündigte dem Mann nicht nur fristlos die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung. Gegen diese Kündigung klagte der Mann.

Das Gericht beurteilt die Kündigung der beiden Versicherungen jedoch als rechmäßig, denn es sei der Versicherung nicht zuzumuten, nach einem solchen Vorfall und dem damit einhergehenden Vertrauensbruch die Versicherungsverträge fortzuführen. Deshalb darf die Versicherung auch weitere Versicherungen kündigen, auch wenn sich die Täuschung nur auf einen bestimmten Versicherungsschutz bezog. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt inzwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vor.

Keine Kommentare

Kilometergebühr statt Kfz-Steuer?

In den Niederlanden zahlen die Autofahrer ab 2012 keine herkömmliche Kfz-Steuer mehr, sondern stattdessen eine Kilometergebühr. So soll der tatsächlichen Fahrleistung und damit auch dem real verursachten Schadstoffausstoß Rechnung getragen werden. Demnach sollen niederländische Autofahrer pro gefahrenen Kilometer 3 Cent bezahlen, bis 2018 soll der Kiloemterpreis auf 6,7 Cent angehoben werden. Größere Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß sollen höhere Gebühren zahlen. Einige Fahrzeuggruppen wie z.B. der öffentliche Personen-Nahverkehr, Oldtimer oder Taxis sollen dagegen von der Gebühr befreit werden.

Das neue niederländische System hat auch in Deutschland Diskussionen ausgelöst. Einige Politiker und Experten sind von der niederländischen Idee angetan und fordern ein solches oder ähnliches Modell auch für Deutschland. So fasst Autofachmann Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen gegenüber der NRZ die derzeitige deutsche Kfz-Steuer als “sehr komplex, enorm aufwändig und nimmt keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Straßennutzung” zusammen. Seine Kritik: Jemand der hierzulande 100 Kilometer im Jahr fährt, zahlt genauso viel Kfz-Steuer wie jemand, der mit dem gleichen Auto pro Jahr 100.000 Kilometer fährt. Das Modell der Niederlande hält er für “eine gute Sache”.

Das Bundesverkehrsministerium hat der Einführung einer Kilometergebühr statt einer Kfz-Steuer jedoch eine klare Absage erteilt, da diese Gebühr eine versteckte Form der PKW-Maut darstelle. Und diese “steht politisch nicht auf der Tagesordnung”, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber der NRZ.

Keine Kommentare

Pages: 1 2 3 Next