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BFH: Versicherungsleistungen keine Betriebseinnahmen

Die ARAG Rechtsschutz-Versicherung weist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hin, laut dem Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung nicht als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen (Az.: VIII R 6/07).

Im konkreten Fall hatte eine selbstständige Ärztin einen Arbeitsunfall und musste drei Jahre lang eine Praxisvertretung einstellen, wofür die Versicherung aufkam. Die Forderung des Finanzamtes, die Zahlung der Versicherung als Betriebseinnahmen versteuern zu müssen, ist nach Einschätzung der Finanzrichter unrechtmäßig.

Umgekehrt dürfen Versicherungsbeiträge von Freiberuflern allerdings auch nicht ohne weiteres als betriebliche Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden, so der Hinweis der ARAG. Laut dem BFH stellt eine Krankheit ein “privates, außerberufliches Risiko” dar. Ausnahme: Wenn die gezahlten Versicherungsprämien erkennbar auf Berufskrankheiten entfallen, dann ist der entsprechende Anteil der Prämien absetzbar.



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