Beiträge aus Oktober, 2009
Unfall mit Sommerreifen
Der “Focus” weist darauf hin, dass es weder von seiten des Gesetzes noch von der Kfz-Versicherung eine Vorschrift für das Fahren mit Winterreifen gibt. In der deutschen Straßenverkehrsordnung wird lediglich festgelegt, dass das Fahrzeug eine “geeignete Bereifung” aufweisen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Behindert ein Fahrer durch seine Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer, kann die Strafe 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg betragen.
Wer bei einem Verkehrsunfall im Winter mit Sommerreifen unterwegs war, muss deshalb nicht automatisch für die Unfallschäden selbst aufkommen. Dies übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die Vollkaskoversicherung in jedem Fall. Es gibt jedoch eine Ausnahme, auf die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinweist: Die Versicherung darf die Leistungen kürzen, wenn die Ursache des Unfalls eindeutig in der Sommerbereifung zu finden ist. Wie hoch der Anteil ist, um den die Assekuranz kürzen darf, ist abhängig vom Einzelfall. Kommt es zum Streit, muss ein Gericht hierüber entscheiden.
In Österreich ist dagegen vom 1. November bis zum 15. April das Fahren mit Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Autofahrer, die sich an diese Vorschrift nicht halten, werden mit einem Bußgeld bestraft oder müssen sogar damit rechnen, dass ihr Auto beschlagnahmt wird.
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Riester-Renten im Vergleich
Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) hat im Auftrag von n-tv verschiedene Riester-Produkte unter die Lupe genommen. Dazu wurden sowohl die persönlichen Beratungen bei 19 Filialanbietern, die telefonische bzw. per E-Mail durchgeführte Beratung bei 11 Direktversicherern und die schließlich empfohlenen Produkte getestet.
Die Leistungsunterschiede bei der Beratung vor Ort sind erheblich: Als “sehr gut” wurde die Beratung der Berliner Sparkasse und der Commerzbank bewertet, aber mehr als die Hälfte der Filialanbieter erhielt nur ein “befriedigend” oder schlechter. Laut DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer war das häufigste Problem, dass die Berater das Risikoprofil der Tester nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Auch die Transparenz ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Nur die Hamburger Sparkasse und die R+V konnten hier überzeugen.
Insgesamt ist die Telefon- bzw. E-Mail-Auskunft bei den Direktversicherern nicht zu empfehlen, viel zu oft wurden falsche Aussagen gemacht. Nur bei der Union Investment und der Hannoverschen Leben waren die Tester mit den Antworten sehr zufrieden.
Bei den Produkten konnte sich die Hamburg Mannheimer durchsetzen und zwar sowohl bei der klassischen als auch bei der fondsgebundenen Riester-Rente. Dahinter folgte Asstel mit der “Riester Rente Classic” (klassische Riester-Rente) und die HypoVereinsbank mit der “Aktiv Riester Rente” (Fondspolice) auf Rang 2. Die Union Investment konnte sich zusammen mit der Berliner Volksbank, bei den Riester-Fondssparplänen durchsetzen.
Keine KommentareAdoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
Laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Steurgesetzes und können demnach auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden (Az.: 3 K 1841/06). Das Gericht erklärte, dass außergewöhnliche Belastungen zwangsläufige Mehrausgaben sind. Da eine Adoption aber freiwillig sei, seien die Kosten hierfür eben nicht zwangsläufig, sondern würden freiwillig in Kauf genommen werden.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, dass in seiner Steuererklärung Adoptionskosten in Höhe von 18.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Das Ehepaar erklärte, dass Kinderlosigkeit als gesellschaftlicher Makel angesehen werde und z.B. auch in der Pflegeversicherung von kinderlosen Ehepaaren ein Zuschlag verlangt wird.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und betonte, dass es keine Rechtspflicht gebe, Kinder zu bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Keine KommentareNeue Regierung und Gesundheitssystem
An dem umstrittenen Gesundheitsfonds soll sich kurzfristig nichts ändern, doch Union und FDP haben sich darüber geeinigt, ab 2011 das Gesundheitssystem radikal zu verändern. Ziel ist ein “gerechteres, transparenteres und robustes” System. Wie genau dieser Umbau, der frühestens im Laufe des nächsten Jahres beginnen soll, aussehen soll, steht noch nicht fest. Vermutlich wird die von CDU und FDP präferierte Gesundheitsprämie eingeführt, gegen die sich Sozialverbände und Gewerkschaften einstimmig wehren.
Die Krankenkassen erwarten im nächsten Jahr mit Verlusten in Milliardenhöhe, diese sollen zum Teil (rund 4 Milliarden Euro) durch Steuergelder, zum Teil (rund 3 Milliarden Euro) vermutlich durch Zusatzbeiträge von den Versicherten gestopft werden. Insgesamt strebt die neue Regierung an, bei den Kosten für Arzneimittel zu sparen und den gesetzlich Versicherten einen Wechsel in eine private Krankenversicherung zu erleichtern.
Zusätzlich zu den prozentualen Abzügen vom Einkommen sollen die Versicherten zukünftig auch Pauschalbeiträge für ihre Krankenversicherung zahlen, einkommensschwache Versicherte sollen auch weiterhin mit Steuerzuschüssen unterstützt werden. Wie hoch diese Pauschalbeiträge sein werden, ist nicht bekannt. Für Arbeitgeber bedeutet dies keine weitere Belastung.
Keine KommentareGebäudeversicherung muss auch bei Vorschäden zahlen
Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz muss eine Gebäudeversicherung auch dann für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aufkommen, wenn das betroffene Gebäude teilweise sanierungsbedürftig war (Az.: 10 U 1018/08). Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin.
Im konkreten Fall hatte ein Sturm mit Windstärke 8 Dachschindeln vom Dach eines Einfamilienhauses abgetragen. Die Hausbesitzerin wollte von ihrer Gebäudeversicherung den Schaden erstattet bekommen, doch diese weigerte sich zur Zahlung. Begründung: Ein Sachverständiger hatte bei der Begutachtung des Hauses festgestellt, dass einige Schindeln auf der Wetterseite bereits ausgehärtet und verformt waren.
Dieser Argumentation folgten die Koblenzer Richter jedoch nicht. Sie erklärten, dass die genannten Vorschäden für die Besitzerin nicht erkennbar gewesen seien und deshalb habe es auch keinen Anlass dazu gegeben, eine fachmännische Überprüfung des Daches zu veranlassen. Der Eigentümerin sei deshalb kein vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, die Versicherung muss für den Schaden aufkommen.
Keine KommentareVerdeckte Aktienrisiken bei Versicherungen weiterhin erlaubt
Obwohl im Zuge der Finanzkrise immer wieder Forderungen laut geworden sind, dass der Finanzmarkt strenger reguliert werden solle, sollen Versicherungen auch weiterhin die Risiken aus Aktiengeschäften, die sie betreiben, teilweise verschleiern dürfen. Medienberichten zufolge will das internationale Bilanzgremium IASB die Erlaubnis zur teilweisen Auslagerung der Aktiengeschäfte aus der Ergebnisrechnung der Versicherer geben.
Das bedeutet, dass die Versicherer auch bei ihrer aktuell relativ niedrigen Aktienquote (< 10%) hieraus resultierende Verluste nicht komplett in den Quartalsbilanzen ausweisen müssen. Auf der anderen Seite dürfen sie die entstandenen Gewinne aber auch als solche verbuchen. Für die Kunden von Lebensversicherungen bedeutet dies, dass sie eine höhere Rendite erzielen können, allerdings ist dies auch mit einem höheren Risiko verbunden.
Ursprünglich war vorgesehen, dass das IASB festlegt, dass Versicherungen Wertschwankungen bei Aktien umgehend anzeigen müssen bzw. dass Dividenden aus entsprechenden Geschäften nicht als Gewinne verbucht werden dürfen.
Keine KommentareKQV von der Insolvenz nicht betroffen
Aufgrund zahlreicher Anrufe besorgter Kunden weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Kunden der KarstadtQuelle Versicherungen (KQV) von der Insolvenz des Versandhändlers Quelle nicht betroffen sind. Bestehende Versicherungsverträge sind nach wie vor und ohne Änderungen gültig und wirksam und müssen weiterhin von beiden Vertragspartnern erfüllt werden.
Die KQV gehört schon seit längerem zu der ERGO Versicherungsgruppe AG, welche ihrerseits bei der Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG versichert ist. Weder die ERGO noch die Münchener Rück haben derzeit sichtbare finanzielle Probleme, so dass hier keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.
Medienberichten zufolge erwägt das Unternehmen allerdings einen Namenswechsel, ob und wenn ja wann sich der Name ändern wird, ist allerdings noch nicht klar. Der Sprecher der Nürnberger KarstadtQuelle Versicherungen erklärte, dass der Namen durch die Arcandor-Pleite nicht nur negativ ist, sondern auch immer noch eine positive Tradition und einen Marktwert darstellt. Deshalb müssen man nun “abwarten, ob der Schaden oder Nutzen überwiegt”, heißt es den Nürnberger Nachrichten.
Keine KommentareBFH: Versicherungsleistungen keine Betriebseinnahmen
Die ARAG Rechtsschutz-Versicherung weist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hin, laut dem Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung nicht als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen (Az.: VIII R 6/07).
Im konkreten Fall hatte eine selbstständige Ärztin einen Arbeitsunfall und musste drei Jahre lang eine Praxisvertretung einstellen, wofür die Versicherung aufkam. Die Forderung des Finanzamtes, die Zahlung der Versicherung als Betriebseinnahmen versteuern zu müssen, ist nach Einschätzung der Finanzrichter unrechtmäßig.
Umgekehrt dürfen Versicherungsbeiträge von Freiberuflern allerdings auch nicht ohne weiteres als betriebliche Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden, so der Hinweis der ARAG. Laut dem BFH stellt eine Krankheit ein “privates, außerberufliches Risiko” dar. Ausnahme: Wenn die gezahlten Versicherungsprämien erkennbar auf Berufskrankheiten entfallen, dann ist der entsprechende Anteil der Prämien absetzbar.
Keine KommentareAufwertung der BahnCard in Kreditkarte
Wer eine BahnCard besitzt, kann diese zu einer MasterCard-Kreditkarte aufwerten lassen. Hier gibt es zwei Varianten, die Basisvariante für 19 Euro pro Jahr und die Premium-Variante (inkl. Versicherungsleistungen) für 49 Euro pro Jahr. Inhaber der BahnCard 100 müssen für die Kreditkartenfunktion nichts zusätzlich bezahlen. Umsätze, die mit der Kreditkarte getätigt werden, werden mit Punkten für das Bonusprogramm der Bahn belohnt, das Kreditkartenguthaben mit 0,75% verzinst.
Wie die Stiftung Warentest berichtet, hat dieses Angebot Vor- und Nachteile. Der Vorteil besteht darin, dass die Kreditkartenfunktion unabhängig von der BahnCard genutzt und gekündigt werden kann. Die Basisvariante kostet 19 Euro pro Jahr – laut Stiftung Warentest ein akzeptabler Preis. Die weltweit kostenlos möglichen Bargeldabhebungen aus Guthaben sowie die Kosten für den Auslandseinsatz (1,5%) sind positiv anzumerken.
Negativ ist den Warentestern zufolge, dass die PIN noch einmal 2 Euro zusätzlich kostet und dass bei einer Kündigung der BahnCard automatisch auch die Kreditkarte wefällt, Außerdem setzen Versicherungsleistungen, die in der Premium-Variante angeboten werden voraus, dass die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt.
Keine KommentareKosten fürs Studium als Werbungskosten
Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung die Kosten für ihr Erststudium in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen (Az.: VI R 14/07 und VI R 31/07). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Studium einen Zusammenhang zu der zukünftigen Arbeit aufweist.
Ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können Kosten für ein Master- oder Zusatzstudium, ein Pflichtpraktikum, eine Promotion, eine neue Berufsausbildung sowie für eine Umschulung oder berufliche Fortbildung. In diesem Fall muss das Finanzamt auch Zinsen und Gebühren für Studienkredite, Kosten für Arbeitsmittel oder eine doppelte Haushaltsführung anerkennen.
Damit können Betroffene nun mehr Studienkosten absetzen, denn bislang wurden diese Kosten als Sonderausgaben deklariert, von denen maximal 4000 Euro jährlich anerkannt werden. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass auch Kosten für Kurse zur Schulung der sozialen Kompetenz o.ä. als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie einen Bezug zur der Arbeit haben.
Keine KommentareD.A.S. Existenz-Rechtsschutz im Produktcheck
Die “Welt” hat die Existenz-Rechtsschutzversicherung der D.A.S. einem Produktcheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass es von der Größe und Art des Unternehmens abhängt, ob sich der Abschluss dieser Versicherung lohnt oder nicht.
Die Existenz-Rechtsschutz richtet sich an Freiberufler und Selbstständige, die sich gegen ausfallende Forderungen absichern wollen. Darüber hinaus gehört auch eine Inkassodientsleistung des Versicherers zum Leistungsumfang der Versicherung dazu: Die D.A.S. versucht ausstehende Forderungen ab 100 Euro einzutreiben. Dazu gehören verschiedene Mahnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und maximal drei Vollstreckungsversuchen.
Wie teuer die Existenz-Rechtsschutz ist, ist von der Größe des Unternehmens abhängig: Bei kleinen Betrieben mit maximal 10 Mitarbeitern kostet sie pro Jahr 320 Euro (+ MWSt.), bei bis zu 20 Beschäftigten 370 Euro (+ MWSt.) und bei bis zu 30 Angestellten werden 550 Euro (+ MWSt.) fällig.
Nach Einschätzung der “Welt” sind diese Kosten überschaubar, allerdings wird empfohlen, individuell zu entscheiden, ob eine solche Versicherung für die konkrete Situation der Firma sinnvoll ist. So ist sie zu empfehlen, wenn ein Unternehmen wenige Großkunden hat, aber eher weniger sinnvoll, wenn es unzählige kleine Kunden mit jeweils kleinen Rechnungsbeträgen hat.
Keine KommentareBGH prüft britische Lebensversicherungen
Mitte Dezember beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob bestimmte britische Lebensversicherungen die von ihnen beworbenen Renditen tatsächlich auch zahlen müssen. Es wird zwei Pilotverfahren geben, die über die Transparenz der Versicherungsklauseln für die Kunden Aufschluss geben sollen. Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass diese Klauseln nicht transparent genug und somit unwirksam seien, drohen den Versicherungen Zahlungen in Millionenhöhe.
In einem konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das im Jahr 2001 einmalig 204.000 Euro an einen britischen Versicherer bezahlt hatte und dafür ab April 2002 eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1700 Euro erhalten sollte. Diese Rentenzahlungen sollten sich über 18 Jahre erstrecken. Die Renditeerwartung wurde im Kleingedruckten mit 8,5% angegeben, die tatsächliche Rendite sank jedoch stetig auf zuletzt 0,5%.
Schon das OLG Frankfurt am Main und das OLG Karlsruhe hatten sich mit dem Fall beschäftigt, die entsprechenden Klagen jedoch abgewiesen. Begründung: Die in den Vertragsbedingungen genannten Leistungen waren nicht garantiert. Nun erwarten Versicherte und Versicherungen mit Spannung das endgültige BGH-Urteil.
Keine KommentareHautkrebsvorsorge in der GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit Juli 2008 die Hautkrebsvorsorge, d.h. alle zwei Jahre können sich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren kostenlos untersuchen lassen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass manche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen bieten.
So bieten zahlreiche Krankenkassen das Hautkrebs-Screening auch für jüngere Versicherte an oder erlauben den kostenlosen Haut-Check auch in kürzeren Abständen (einmal jährlich). Als besonders umfangreich beurteilt die Stiftung Warentest die Leistungen der IKK Südwest, der Gmünder Ersatzkasse (GEK) und einiger Betriebskrankenkassen in diesem Bereich. Die genannten Kassen bieten auch jüngeren Versicherten eine jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Die GEK und die Knappschaft bieten ihren Versicherten außerdem ein Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskop an, für das viele Hautärzte eine Zuzahlung von etwa 15 Euro verlangen.
In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 140.000 Menschen an Haukrebs. Bei frühzeitiger Diagnose sind die Heilungschancen sehr hoch, deshalb raten Ärzte zu einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Diese kann beim Hausarzt, beim Frauenarzt oder beim Hautarzt vorgenommen werden. Laut Stiftung Warentest wird bei der normalen zweijährigen Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr fällig, dies kann jedoch bei einem häufigeren Check der Fall sein – es sei denn, es liegt eine Überweisung zum Hautarzt vor.
Keine KommentareDoppelter Regressbetrag für betrunkenen Unfallverursacher
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof müssen betrunkene Unfallverursacher, die Fahrerflucht begehen, der Versicherung den doppelten Regressbetrag zurückzahlen (Az.: IV ZR 216/04).
Im konkrete Fall hatte ein betrunkener Fahrer einen Unfall verursacht und floh dann von der Unfallstelle. Zwar bezahlte seine Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des gegnerischen Fahrzeugs in Höhe von 12.000 Euro, forderte von dem Versicherten jedoch den vertraglich vereinbarten Regressbetrag in Höhe von 5000 Euro doppelt zurück.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist dies rechtens, da der Fahrer die Vertragsbedingungen auch zweimal verletzt hat: zum einen durch seine Trunkenheit am Steuer und zum anderen durch seine Fahrerflucht. Somit sei er seiner Pflicht, zur umfassenden Aufklärung des Tatbestandes nicht nachgekommen. Der Mann musste seiner Versicherung somit die doppelte Regressumme zahlen.
Keine KommentareVersicherungen verschärfen Aktionen gegen Betrüger
Versicherungsbetrug ist in den letzten Jahren schon fast zum Volkssport geworden. Um die Schäden durch die unzähligen kleinen bis großen Betrügereien aufzufangen haben die Versicherungen bislang immer die Prämien erhöht, doch damit soll jetzt Schluss sein. Durch die Wirtschaftskrise müssen die Versicherungen sich jedoch nun etwas anderes überlegen, denn immer weniger Versicherte sind bereit, immer höhere Prämien hinzunehmen.
Um Kosten zu sparen überprüfen die Gesellschaften nun besonders genau ihre Ausgaben und setzen bei den Betrugsfällen an. Allerdings ist es nicht ganz einfach, jeden Betrugsfall auch als solchen zu entlarven. Die Versicherung muss jedoch zuerst nachweisen, dass die geforderte Versicherungsleistung nicht gerechtfertigt ist, erst dann darf sie die Zahlung verweigern. Ermittlungen sind jedoch ebenfalls ein nicht unbedeutender Kostenfaktor, den es zu berücksichtigen gilt. Viele Versicherungen setzen deshalb selbstständige Gutachter ein, die mit Hilfe ausgefeilter Ermittlungsmethoden den Verdachtsfällen auf den Grund gehen. Viele Versicherungsbetrüger sind sich nicht bewusst darüber, dass sie mit ihren falschen Angaben eine Straftat begehen, jetzt müssen sie aufgrund der präziseren und aufwändigeren Ermittlungen auch mit einer größeren Beweislast und höheren Strafen rechnen.
R+V-Manager und Betrugsexperte Hans-Jürgen Dannenberg erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, dass nur Versicherungen dem Wettbewerbsdruck standhalten, die verstärkt Betrugsabwehr betreiben. Im letzten Jahr konnte die R+V durch systematische Verfolgen von Betrugsfällen 18 Millionen Euro einsparen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt der durch Versicherungsbetrug entstandene Schaden pro Jahr bei etwa 4 Milliarden Euro. Eine Faustformel der Branche lautet, dass jeder 10. Versicherungsfall vorgetäuscht oder mit einem zu hohen Schaden angesetzt wurde.
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