HUK-Coburg bleibt bei 1. Januar als Regel-Stichtag
In den letzten Monaten haben verschiedene Anbieter von Kfz-Versicherungen angekündigt, dass sie zukünftig nicht mehr den 1. Januar für neu abgeschlossene Kfz-Versicherungen vereinbaren möchten. Stattdessen soll die Hauptfälligkeit dem Tag des Vertragsabschluss entsprechen. Werden die Hauptfälligkeiten über das ganze Jahr verteilt, hat dies auch Auswirkungen auf den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung, der bislang der 30. November ist.
Die HUK-Coburg bleibt bei dem 1. Januar als Regel-Stichtag für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung. Nur so könne ein Aufrücken in die nächsthöhere Schadensfreiheitsklasse zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleistet werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Laut HUK-Coburg könnte es sein, dass bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar die Einsparungen, die Autofahrer durch bessere Schadensfreiheitsklassen verspätet erhalten. Diese Einsparungen belaufen sich auf über 200 Millionen Euro.
Ein weiterer Grund für die Beibehaltung des Stichtags 1. Januar ist die größtmögliche Transparenz, die durch einen einheitlichen Hauptfälligkeits-Termin ermöglicht wird. Jede Abweichung würde der HUK-Coburg zufolge zu einer Wettbewerbseinschränkung führen. Auch Verbraucherschützer haben sich immer wieder für eine einheitliche Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung ausgesprochen.
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