Oft kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Kinder
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die durch eigene Kinder verursacht wurden, grundsätzlich erst dann zahlt, wenn die Kinder mindestens 7 Jahre alt sind. Im Straßenverkehr beginnt die Deckung sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren. Obwohl die Kinder bei ihren Eltern mitversichert sind, sind sie bis zu diesem Alter deliktunfähig.
Die Haftpflichtversicherung greift üblicherweise nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass der Umfang der nötigen Aufsichtspflicht jedoch variieren kann, zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, auf das die Stiftung Warentest hinweist. Es gibt natürlich auch Policen, die auch von kleinen Kindern verursachte Schäden abdecken. Auch wenn der Schutz meistens auf 5000 Euro beschränkt ist, rät die Stiftung Warentest zu einer solchen Police. In der aktuellen September-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” werden die günstigsten Tarife und Policen mit der besten Absicherung vorgestellt.
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