Beiträge aus Juli, 2009
Deutlich höhere Freibeträge für Kinder bei Kassenzuzahlung
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können Eltern bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig höhere Freibeträge geltend machen (Az.: B 1 KR 17/08 R). Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen können künftig sowohl ein Kinderfreibetrag als auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung angerechnet werden, schreibt die “Welt”. Damit stimmte das Gericht der Forderung eines zweifachen Familienvaters aus Bremen zu.
Der Mann leistete im Jahr 2004 Zuzahlungen in Höhe von 442,62 Euro. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigte die Krankenkasse sowohl die chronische Erkrankung der Ehefrau als auch einen Kinderfreibetrag von 3648 Euro pro Kind. Der Vater forderte jedoch einen Freibetrag in Höhe von 5808 Euro pro Kind, da ihm seiner Ansicht nach neben dem Kinderfreibetrag auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zustehe. Das Gericht erklärte, dass dies tatsächlich der Fall sei, denn je Kind gebe es einen Kinderfreibetrag von 1824 Euro und einen Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von 1080 Euro. Der Freibetrag pro Kind sei zu verdoppeln, wenn Ehepaare zusammen steuerlich veranlagt werden. Die bisher gängige Praxis der Kassen sei rechtswidrig, so das Gericht.
Betroffene können einen Überprüfungantrag bei ihrer Krankenkasse stellen und unter Umständen einen Erstattungsbetrag für ihre Zuzahlungen geltend machen. Dies ist bis zu einem Zeitraum von vier Jahren rückwirkend möglich.
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Immer mehr Beschwerden über Versicherungen
Günter Hirsch, früher Präsident des Bundesgerichtshof und heute Ombudsmann der deutschen Versicherungen, meldet für das letzte Jahr mehr unzufriedene Kunden als jemals zuvor. Die Zahl der Beschwerden erreichte einen Rekordstand von 18.837, das ist eine Zunahme um 7,1% gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Beschwerden stammen aus dem Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen (40,7% über die Unternehmen und 32,1% über die Vermittler). Viele der Beschwerden haben Rückkaufwerte oder Beteiligungen an Überschüssen aoder schwer verständliche Informationen zum Thema.
Dass die Zahl der Beschwerden über Versicherungen so deutlich zunimmt, erklärt sich Hirsch mit mehreren Gründen. Nicht nur, dass immer mehr Leute von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ombudsmanns Kenntnis erlangen, auch die gesetzlichen Neuregelungen, die durch das neue Vermittlergesetz und das Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten sind, bieten Raum für Unstimmigkeiten. Die neue Dokumentationspflicht bei Versicherungsberatungen bezeichnete Hirsch als “ausgesprochenen Schwachpunkt”, da sich die Umsetzung oft als schwierig gestalte, berichtet n-tv. Viel zu oft würde als “Kundenwunsch” in dem entsprechenden Formular “optimale Absicherung” und als “Abschluss” der Kommentar “wie gewünscht” eingetragen werden, was dem Ombudsmann zufolge völlig inhaltlos und damit überflüssig sei.
2001 wurde der Ombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche eingesetzt. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Unternehmen verbindlich, erklärt n-tv. Dem Träger-Verein gehören die meisten deutschen Versicherungen an, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen einen eigenen Ombudsmann.
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