Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Sturmschäden zahlen
Wenn ein Anhänger trotz Sturmwarnung ungesichert abgestellt wurde, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die durch diesen Anhänger verursacht werden. Darauf weist das Internetportal der “Schwäbischen Zeitung” hin, das sich auf die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” beruft. Dort wird von einem entsprechenden Urteil des Landgerichts Stuttgart berichtet (Az.: 4 S 255/07).
Im konkreten Fall klagte ein Fahrzeugeigentümer, der von der Kfz-Versicherung des Halters des Anhängers Schadensersatz forderte. Der Mann hatte einen Anhänger ungesichert an einer Straße abgestellt, als dieser während eines Sturm gegen den Wagen des Klägers gedrückt wurde. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Zahlung, da es sich hierbei um “höhere Gewalt” handele.
Nach Ansicht der Richter hat sich der Halter des Anhängers jedoch fahrlässig verhalten, weil er den Anhänger trotz Sturmwarnung nicht an einem sicheren Ort untergestellt oder ihn zumindest mit einem Pkw verbunden hatte. Dieses Verhalten sei als fahrlässig einzustufen und deshalb müsse seine Versicherung für den hieraus resultierenden Schaden aufkommen.
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