Versicherungen verweigern Zahlung für tote Soldaten
Medienberichten zufolge musste der Bund schon in 21 Fällen getöteter deutschen Soldaten einspringen, weil sich die Versicherungen weigerten, zu zahlen. Sie berufen sich auf die so genannte Kriegsklausel. Diese Klausel schließt bei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, Zahlungen aus. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte laut “Welt” einen Bericht der “Sächsischen Zeitung”, nach dem der Bund in diesen Fällen die Zahlungen übernommen hat.
Gegenüber der “Bild”-Zeitung erklärte der Wehrbeauftragte des Bundes, Reinhold Robbe, dass offenbar viele Versicherungen die so genannte Kriegsklausel als Vorwand nutzen, um “sich aus der Verantwortung zu stehlen”. Deshalb hat Robbe, unverzüglich eine umfassende Prüfung der Angelegenheit angeordnet.
Wilfried Stolze, Sprecher des Bundeswehrverbands, erklärte in der “Welt”, dass ihm kein Fall bekannt sei, in dem eine Familie eines getöteten Soldaten dauerhaft keine Versicherungsleistungen erhalten habe. Seiner Erfahrung nach haben viele Versicherungen im Sinne der Soldaten entschieden.
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