Versicherungen News



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Beiträge aus Juli, 2009

Wespenstich als Arbeitsunfall?

Im Spätsommer ist die Wespendichte in Deutschland sehr hoch, ein Stich dieser Tiere kann fatale Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Wird ein Arbeitnehmer während seiner Arbeit von einer Wespe gestochen, wird grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt. Die “Kölnische Rundschau” berichtet von einem Mann, der auf seinem Weg zur Arbeit einen Wespenstich und daraufhin eine Schockreaktion mit Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hatte. Es kam zu einer bleibenden Hirnschädigung, der Mann war berufsunfähig. Das Sozialgericht Leipzig verurteilte die zuständige Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente (Az.: S 9 U 100/02).

Damit ein Wespenstich als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss jedoch der ursächliche Zusammenhang zwischen Wespenstich und den gesundheitlichen Problemen nachgewiesen werden. Dies war z.B. nicht der Fall bei einem Hausmeister, der während der Dienstzeit starb und dessen Witwe vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg um eine Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft ihres Mannes kämpfte. In diesem Fall hatten Zeugen der “Kölnischen Rundschau” zufolge ausgesagt, dass der Mann von einem Wespenstich und darauf folgender Übelkeit berichtet hat, kurz bevor er starb. Dies konnte jedoch von dem Arzt, der den Totenschein ausgestellt hat, nicht bestätigt werden, weil die typischen Merkmale (Einstich, Kehlkopfödem) nicht vorhanden waren. Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Mann durch einen Wespenstich oder auf natürliche Weise gestorben war, sahen die Richter keinen Grund, die Berufsgenossenschaft zur Zahlung zu verpflichten (Az.: L 10 U 3430/05).

Auch eine private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab, denn in der Regel sind Insektenstiche nicht in den Leistungen enthalten. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, erklärte jedoch gegenüber der “Kölnischen Rundschau”, dass es bei vielen Anbietern die Möglichkeit gibt, das Risiko eines Insektenstichs extra abzusichern.


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Stiftung Warentest empfiehlt Pflegezusatzversicherung

Laut einer Meldung der Stiftung Warentest steigt die Zahl der Pflegefälle in Deutschland rapide an, nach Schätzungen der Bundesregierung soll sie in 10 Jahren schon 2,64 Millionen und 2030, wenn jeder dritte Bürger über 60 Jahre alt sein wird, knapp 3,1 Millionen betragen. Das Risiko, dauerhaft fremde Hilfe zu benötigen, liegt in der Altersgruppe der 60-80-Jährigen heute bei 4%, bei über 80-Jährigen bei mehr als 28%. Pflegeheime berechnen je nach Pflegestufe zwischen 2500 und 3500 Euro, die Pflegeversicherung zahle jedoch nur 1470 in Pflegestufe III, in den Stufen I und II entsprechend weniger. Zwei Drittel aller Pflegefälle können zuhause versorgt werden, allerdings sind sie auch meistens in Stufe I und II einzuordnen und auch hier deckt die Pflegeversicherung kaum alle Kosten. Wenn die Kosten die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen, muss der Betroffene mit seinem Vermögen für die Kosten aufkommen und wenn dieses aufgebraucht ist, wird er zum Sozialfall.

Um dies zu verhindern, empfiehlt die Stiftung Warentest den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, die einen festen Tagessatz (z.B. 50 Euro) zahlt. Dieses Geld steht dem Versicherten frei zur Verfügung, es kann für einen Pflegedienst, eine Putzhilfe oder Einkaufsdienste verwendet werden. Allerding wird das volle Tagegeld bei häuslicher Pflege in der Regel erst in Pflegestufe III gezahlt, in den Pflegestufen I und II gibt es nur einen Teil des Geldes. Manche Versicherer zahlen bei Pflegestufe I oder II und einer Versorgung im Pflegeheim ebenfalls nicht den vollen Tagessatz. Die Stiftung Warentest rät deshalb, eine Pflegezusatzversicherung auszuwählen, die auch in den Pflegestufen I und II gute Leistungen bieten.

Mit zunehmendem Alter werden die Chancen auf Abschluss einer Pflegezusatzversicherung immer geringer, manche Anbieter nehmen nur Personen bis 60 oder 70 Jahre auf. Generell sind die Beiträge höher, je höher das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss ist. Bei Vorerkrankungen können die Versicherungen einen Abschluss verweigern oder Risikozuschläge verlangen. Der Tipp der Stiftung Warentest lautet, deshalb immer bei mehreren Versicherern einen Antrag stellen und bei Bedarf überzählige Verträge widerrufen.

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Mexiko: Kostenlose Krankenversicherung für Touristen

Seit dem Ausbruch der Schweinegrippe ist Mexiko als Urlaubsland für viele Touristen nicht mehr attraktiv, deshalb macht die Stadtverwaltung von Mexiko-City ihren Besuchern jetzt ein besonderes Angebot, das bis Ende Dezember 2009 gültig ist: Alle Touristen erhalten einem Bericht des “Focus” zufolge eine kostenlose Kranken- und Unfallversicherung. Wer in einem der 640 an der Aktion beteiligten Hotels wohnt, ist automatisch und unbürokratisch versichert, dabei sind nicht nur die Gefahren einer Ansteckung mit dem Schweinegrippe-Virus abgedeckt, sondern es sind laut Bürgermeister Marcelo Ebrard alle durch irgendeine Krankheit oder einen Unfall entstehenden Kosten versichert.

Ebrard zufolge ist die Idee einer kostenlosen Kranken- und Unfallversicherung bislang einmalig. Sie entstand, nachdem der Tourismus nach dem Ausbruch der Schweinegrippe Ende April diesen Jahres, vor allem in Mexiko-City fast völlig zum Erliegen kam. Zu dieser Zeit waren nur 10% der Hotels in der Hauptstadt ausgebucht, inzwischen liegt die Auslastung wieder bei 59%, berichtet der “Focus”.

Zu den Versicherungsleistungen der angebotenen Versicherung zählt laut “Focus” die medizinische Behandlung bei einer Krankheit oder nach einem Unfall, Krankenhausaufenthalte bei Notfällen und Rücktransporte. Wurde ein Tourist beraubt, darf er darüber hinaus auch juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

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Steuern sparen mit der BahnCard

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) können die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, diese sind höher als die Entfernungspauschale. Dies ist durch das neue “Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale” vom 20.04.09 möglich und zwar rückwirkend ab 2007.

Wenn die beruflichen Fahrtkosten (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie auswärtige Tätigkeiten) durch die BahnCard um deren Preis verringert wird, können die Ausgaben für die BahnCard als Werbungskosten abgesetzt werden, heißt es weiter. Solange diese Voraussetzung erfüllt ist, ist es egal, dass die BahnCard auch für private Zwecke benutzt werden kann, sagt die Oberfinanzdirektion Hannover. Ihr zufolge werden auch selbst ausgedruckte Fahrscheine, die über das Internet erworben wurden und nur zusammen mit der BahnCard, Kreditkarte oder EC-Karte gültig sind, steuerlich als Belege anerkannt, sofern sie abgestempelt sind.

Laut einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, auf das der BDL hinweist, dürfen die Ausgaben für die BahnCard auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie erst im Dezember gekauft wurde (Az.: 6 K 2192/07).

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PKV will Schweinegrippen-Impfung mitfinanzieren

Die private Krankenversicherung (PKV) bestätigt eine Beteiligung an der Finanzierung der Schweinegrippen-Impfung entsprechend ihrem Versicherungsanteil. Wie PKV-Sprecher Stefan Reker in einer Pressemitteilung erklärte, sei eine entsprechende Zusage bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium gemacht worden. Diese Zusage sei freiwillig, da die PKV im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) “nicht per Verordnung dazu verpflichtet werden kann”, heißt es bei “Apotheke Adhoc”. Man erwarte jedoch eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe entsprechend ihrem Versicherungsanteil.

Die gesetzlichen Krankenkassen kündigten jedoch an, dass sie die Kosten für den Impfstoff gegen den Schweinegrippen-Virus, die sie auf mindestens 600 Millionen Euro schätzen, nicht alleine tragen kann. Diese Kosten seien laut Spitzenverband der GKV nicht im Gesundheitsfonds eingeplant, hier seien Bund und Länder gefragt. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte, dass der Fonds und damit auch die Beitragszahler höher belastet werden würden, wenn sich Länder, PKV und Beihilfeträger nicht an den Kosten beteiligen würden, berichtet das “Handelsblatt”.

Spätestens Anfang Oktober sollen die von den Bundesländern bestellten 50 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen, mit denen zunächst ca. 30% der Bevölkerung geimpft werden sollen. Bei der Verteilung des Impfstoffes haben chronisch Kranke, Schwangere, Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen Vorrang.

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Allianz plant Lösegeld-Versicherung

Medienberichten zufolge will die Allianz nach der Sommerpause im September Lösegeld-Versicherungen anbieten. Das erklärte der Chef der Abteilung Financial Lines beim Spezialversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), Hartmut Mai, gegenüber der “Financial Times Deutschland” (FTD).

Kidnapping- & Ransom-Policen schützen Firmen vor dem Risiko, dass Mitarbeiter auf Auslands-Dienstreisen entführt werden. Zu den Leistungen dieser Versicherungen gehört die Zahlung von Lösegeld und die Kostenübernahme für einen Krisenmanager. Dieser berät die Firmen im Sinne der Prävention und hilft im Ernstfall bei den Verhandlungen rund um das Lösegeld, erklärt “Focus”. Das Geschäft mit Lösegeld-Versicherungen gilt als profitabel, da die Schäden in der Regel gering sind.

Dem Bericht zufolge ist der Marktführer in diesem Segment der auf Bermuda beheimatete Versicherer Hiscox, der über 50% des Marktes dominiert. Daneben bieten auch die amerikanischen Versicherer Chubb und AIG sowie die niederländischen Nassau-Versicherungen und HDI-Gerling Lösegeld-Versicherungen an.

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Ehrenamtler in Gesundheit und Wohlfahrt kostenlos unfallversichert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass Ehrenamtliche, die sich im Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagieren, per Gesetz kostenfrei unfallversichert sind. Dies gilt jedoch nicht zwangsköufig für Ehrenamtler in anderen Bereichen, in denen eine Anmeldung erforderlich ist und eine Beitragsverpflichtung besteht.

Andreas Dietzel, Sozialversicherungsexperte der BGW, erklärt, dass Menschen, die sich mit hohem persönlichen Einsatz für andere opfern und ohne Bezahlung für sie Zeit und Energie aufbringen, im Falle eines Unfalls unterstützt werden. Alle, die sich ehrenamtlich im Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagieren müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten und auch nicht die Organisation, für die sie tätig sind.

Laut einer Pressemitteilung der BGW gilt der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz im Wohlfahrtsbereich für alle unentgeltlichen Tätigkeiten und auch für Tätigkeiten, für die Aufwandsentschädigungen (z.B. zur Deckung der Selbstkosten) gezahlt werden. Dabei ist sowohl das Unfallrisiko der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst, als auch der Hin- und Rückweg abgedeckt. Wenn dem Ehrenamtler bei seiner Tätigkeit oder auf dem Weg etwas zustößt, werden die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation übernommen und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente abgesichert.

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Sterbegeldversicherungen oft zu teuer

Sterbegeldversicherungen sollen die Bestattungskosten für den verstorbenen Versicherten decken, so dass sich die Angehörigen nicht um diese finanziellen Belastungen kümmern müssen. Ein Test der Stiftung Warentest zeigte jedoch, dass sich diese Art der Vorsorge nur selten lohnt: Demnach haben nur drei Anbieter günstige und kundenfreundliche Verträge, allerdings auch nur für jüngere Kunden. Hierbei handelt es sich laut B.Z. um die Angebote der Debeka Lebensversicherungsverein aG, der HDH Hinterbliebenenversicherung der Heilberufe und der SDK Süddeutsche Lebensversicherung.

Den Warentestern zufolge sind die Tarife für Menschen ab 65 Jahren jedoch durch die Bank weg zu teuer. Wie die B.Z. berichtet, ist der Anteil der Risikoabsicherung in diesen Beiträgen zu hoch. Ein Beispiel: Ein 65-jähriger Mann zahlt für eine garantierte Summe von 5000 Euro bei KarstadtQuelle 20 Jahre lang 39,03 Euro, also insgesamt 9357 Euro ein. Außerdem behalten sich die Versicherer das Recht vor, auf der Basis von Gesundheitsfragen Interessenten abzulehnen, so die B.Z. Ohne Gesundheitsfrage kann es sein, dass eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten einzuhalten ist, bevor die Versicheurngssumme im Todesfall auch vollständig ausbezahlt wird.

Insgesamt wurden Sterbegeldversicherungen von 30 Lebensversicherern und 14 Sterbekassen für 45- und 65-jährige Modellkunden auf das Verhältnis Kosten-Betrag und Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen getestet.

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Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Sturmschäden zahlen

Wenn ein Anhänger trotz Sturmwarnung ungesichert abgestellt wurde, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die durch diesen Anhänger verursacht werden. Darauf weist das Internetportal der “Schwäbischen Zeitung” hin, das sich auf die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” beruft. Dort wird von einem entsprechenden Urteil des Landgerichts Stuttgart berichtet (Az.: 4 S 255/07).

Im konkreten Fall klagte ein Fahrzeugeigentümer, der von der Kfz-Versicherung des Halters des Anhängers Schadensersatz forderte. Der Mann hatte einen Anhänger ungesichert an einer Straße abgestellt, als dieser während eines Sturm gegen den Wagen des Klägers gedrückt wurde. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Zahlung, da es sich hierbei um “höhere Gewalt” handele.

Nach Ansicht der Richter hat sich der Halter des Anhängers jedoch fahrlässig verhalten, weil er den Anhänger trotz Sturmwarnung nicht an einem sicheren Ort untergestellt oder ihn zumindest mit einem Pkw verbunden hatte. Dieses Verhalten sei als fahrlässig einzustufen und deshalb müsse seine Versicherung für den hieraus resultierenden Schaden aufkommen.

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Unnötige Versicherungen

Nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) besitzen viele Deutsche zahlreiche unnötige Versicherungspolicen. Als Beispiele für überflüssige Versicherungen nannte der BdV z.B. die Glasbruchversicherung, Versicherungen für Elektrogeräte und Handys, die Insassenunfallversicherung für das Auto, die Reisegepäck- und die Sterbegeldversicherung.

Eine Auswertung von Daten des Informationsdienstleisters Acxiom durch dpa-RegioData hat jeder Deutsche im letzten Jahr ca. 10% seines Einkommens für Versicherungen ausgegeben, berichtet n-tv. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von 1905 Euro für Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen (inkl. Zusatzversicherungen), Schadens- und Unfallversicherungen. Dem BdV zufolge könnten jedoch rund 400 Euro pro Jahr für Policen eingespart werden, ohne dass der Versicherungsschutz leidet.

BdV-Referent Thorsten Rudnik erklärte gegenüber der Presseagentur dpa, dass viel in nebensächliche Spezialversicherungen investiert wird, gleichzeitig aber existenzielle Risiken (z.B. durch eine Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung) zu wenig abgesichert sind, so n-tv.

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Incentives: Keine gesetzliche Unfallversicherung

Incentive-Veranstaltungen, also Veranstaltungen, mit denen Mitarbeiter für eine besondere Leistung belohnt werden, stehen nicht wie Betriebsfeiern oder betrieblichen Sportveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 3 U 249/08). Darauf weisen die “Ad-Hoc-News” hin.

Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, dass die betroffene Veranstaltung die Verbundenheit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten oder den Beschäftigten untereinander fördern soll. Es reicht nicht aus, dass die Veranstaltung von dem Arbeitgeber organisiert und finanziert wird. Damit wiesen die Richter die Klage einer Abteilunsgleiterin gegen die Berufsgenossenschaft zurück. Die Frau hatte ein Team-Meeting an einer Canyoning-Tour ausgerichtet und sich beim Abseilen am Auge verletzt, woraufhin sie bei der Berusgenossenschaft einen Antrag auf Entschädigung stellte. Dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass Outdoor-Aktivitäten nicht in den vertraglich vereinbarten Leistungen der Arbeitnehmerin enthalten und deshalb auch nicht versichert sind.

Der Argumentation der Frau, dass ihr Arbeitgeber von ihr erwartet hat, dass sie an dem Programm teilnimmt, folgten die Richter nicht. Es sei egal, ob der Arbeitgeber die Veranstaltung angeordnet habe. Ein Versicherungsschutz bestehe sowieso grundsätzlich nur bei Veranstaltungen, an denen alle Beschäftigten des Unternehmens teilnehmen, was hier nicht der Fall gewesen sei. Es handele sich nicht um Betriebssport, weil das Canyoning nicht regelmäßig durchgeführt wurde und weil es nicht den Erhalt der körperlichen Fitness zum Ziel hatte, berichten die “Ad-Hoc-News”.

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Versicherungsschutz auf der Grillparty

Im Sommer haben die Deutschen nur ein kulinarisches Hobby, sagt man: das Grillen. Doch auch bei der beliebtesten kulinarischen Sommer-Freizeitbeschäftigung kann es auch zu Missgeschicken oder Unfällen kommen. Deshalb weist der Bund der Versicherten (BdV) auf die Notwendigkeit einer guten privaten Haftpflichtversicherung hin, die sowohl der Gastgeber am Grill als auch die hungrigen Gäste haben sollten.

Schnell kann der voll beladene Teller bei einem Stolpern auf dem wertvollen Perser-Teppich landen oder beim übermütigen Grillen die Markise des Nachbarn oder das Kleid der Freundin kokeln. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck rät deshalb allen Grillbegeisterten eine gute Haftpflichtversicherung und besonders umsichtiges Verhalten. Grill-Fans, die den ganzen Sommer über nicht auf ihr Fleisch verzichten möchten, sollten erwägen, neben der Haftpflicht- auch eine Unfallversicherung abzuschließen, denn diese springt auch ein, wenn die Versicherten selbst einen Schaden erleiden. Die Haftpflichtversicherung sichert nur gegen Schadensersatzansprüchen von Dritten ab.

Unabhängig davon sollten die Gefahren, die mit dem Grillvergnügen verbunden sind, so weit wie möglich von vornherein minimiert werden. Dazu gehört die Verwendung von Original-Grillanzündern statt Spiritus als Brandbeschleuniger, ein griffbereiter Feuerlöscher (mindestens ein Eimer Wasser oder eine Löschdecke), solides Grillbesteck und natürlich ein geeigneter Standort. An einem solchen können Funkenflug oder herausfallende Kohlestücke nicht sofort einen Brand entfachen.

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Hunde-Vollkaskoversicherung

Für Hundehalter ist die Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner eine wichtige Versicherung, denn schnell stellt dieser mal etwas an und je nach Schaden kann dies teuer werden. Gretzinger Versicherungen aus Hannover bieten jetzt eine Hunde-Vollkaskoversicherung an, mit der zusätzliche Risiken abgedeckt werden.

Im Leistungsumfang enthalten sind z.B. Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen sowie Schäden am Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern. Darüber hinaus sind auch Behandlungskosten für den eigenen Hund (bis 1500 Euro pro Schadensereignis) enthalten, wenn es mit einem anderen Hund zu einer Auseinandersetzung kam und dessen Halter nicht ermittelt werden oder nicht zahlen kann. Hundehalter, die schon bei einem anderen Anbieter versichert sind, können auch nur die Zusatzleistungen versichern, so dass sie optimal geschützt sind.

Die Deckungssumme beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, kann auf Wunsch aber auch auf 10 Millionen Euro (Personen- und Sachschäden) bzw. 100.000 Euro (Vermögensschäden) erhöht werden. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Hund bei dem Schadensereignis nicht angeleint war, jemand anderes mit dem Hund unterwegs war als der Halter und während eines Auslandsaufenthaltes (bis zu 2 Jahren).

Halter, die mehr als einen Hund besitzen, erhalten Rabatt: Bei 2 Hunden beträgt der Beitragnachlass 25%, bei drei Hunden 33%. Hundewelpen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Hundehalter im Alter von 60 Jahren oder älter erhalten den Komplettschutz zu einem vergünstigten Preis.

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Unfallversicherung schützt Zeugen vor Gericht

Wer als ehrenamtlicher Richter, Schöffe oder Zeuge tätig ist, ist während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt, vertreten Menschen hierbei die Belange der Allgemeinheit, indem sie die Wahrheitsfindung der Gerichte unterstützen. Der Versicherungsschutz ist für Zeugen beitragsfrei, da die Kosten von Bund und Ländern getragen werden.

Der Versicherungsschutz für Zeugen besteht bei allen Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zusammenhängen und auf den hierfür erforderlichen Wegen. Zwischendurch erledigte private Tätigkeiten oder Umwege vom und zum Gericht, die aus privaten Gründen genommen werden, sind nicht versichert. Als Zeuge gelten alle Personen, die in einem Verfahren über ihr Wissen von Tatsachen aussagen sollen. Ein Beschuldigter oder Angeklagter ist kein Zeuge und auch Sachverständige und Dolmetscher sind keine Zeugen im Sinne des Unfallversicherungsrechts.

Erleidet ein Zeuge vor Gericht oder auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause einen Unfall, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ärztliche und stationäre Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

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Erbschaftssteuer bei ausgezahlter Lebensversicherung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Hessen muss ein von seinem nichtehelichen Lebenspartner als Begünstigter einer Lebensversicherung eingesetzter Partner auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer entrichten (Az.: 1 K 2778/07). Dies ist unabhängig davon, ob der Begünstigte in der Zeit des Zusammenlebens einen größeren Anteil an den Lebenshaltungskosten des Paares getragen hat oder nicht. Ausschlaggebend sei nur, dass der Versicherte die Versicherungsbeiträge tatsächlich aus seinem eigenen Vermögen bezahlt hat.

Im konkreten Fall klagte ein Mann gegen die Heranziehung zur Erbschaftssteuer. Er hatte über 20 Jahre lang mit seiner Partnerin, die ihn als Begünstigten ihrer Lebensversicherung eingesetzt hatte, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Nach ihrem Tod sollte der Mann auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer entrichten, doch er weigerte sich mit der Begründung, dass er zu Lebzeiten seiner Partnerin zwei Drittel der Lebenshaltungskosten und sämtliche Kosten für größere Anschaffungen getragen habe.

Dieser Argumentation folge das Gericht nicht. Da die Erblasserin die Versicherungsbeiträge aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt hab, stelle die ausgezahlte Versicherungssumme sehr wohl eine Bereicherung für den Kläger dar und sei nicht als Gegenleistung für den höheren Anteil für Lebenshaltungskosten des Klägers anzusehen.

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