Beiträge aus Juni, 2009
Gute Noten für Kundenorientierung von KarstadtQuelle Versicherungen
Die Universität St. Gallen sucht in einem jährlichen Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister” und hat hierfür in diesem Jahr 94 Unternehmen getestet. In der Kategorie “Konfiguration” konnten sich die KarstadtQuelle Versicherungen gegen die Konkurrenz durchsetzen und belegte den 1. Platz. In dieser Kategorie ging es um die Frage, ob die Produkte des Unternehmens den Kundenerwartungen entsprechen, was 80% der insgesamt 8317 Befragten für KarstadtQuelle Versicherungen bejahten.
Neben der Kategorie “Konfiguration” wurden noch sechs andere Kategorien untersucht, unter anderem auch “Kooperation” und “Kontrolle”. Alle Kategorien zusammen bilden das von den Wissenschaftlern der Universität St. Gallen entwickelte 7-K-Modell, das die Kundenorientierung umfassend abbilden soll. In der Gesamtbewertung landeten KarstadtQuelle Versicherungen unter den Top 15.
In diesem Jahr wurde die Kundenzufriedenheitsstudie bereits im vierten Jahr durchgeführt. Außer den Wirtschaftswissenschaftlern der Universität St. Gallen sind auch Marktforscher von Service-Rating, die Unternehmensberatung Steria Mummert, die PR-Agentur Faktenkontor und das Handelsblatt für die Studie verantwortlich.
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Unfall bei Fahrt zu drittem Ort als Heimweg kein Arbeitsunfall
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Unfall, der sich auf dem Heimweg von der Arbeitsstelle zu einem dritten Ort, der von einem kurzen Aufenthalt in der eigenen Wohnung unterbrochen wird, kein Arbeitsunfall und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt (Az.: B2 U 11/08 R).
Wie Haufe.de berichtet ging es im konkreten Fall um einen Arbeitnehmer, der nach seiner Nachtschicht zunächst nach Hause fuhr und dort früstückte und duschte. Anschließend fuhr er wie geplant zu der Wohnung seines Bruders um dort zu schlafen, was ihm in der eigenen Wohnung aufgrund einer Baustelle direkt davor nicht möglich war. Auf dem Weg zu seinem Bruder hatte der Mann einen Unfall. Seine Krankenkasse forderte Haufe.de zufolge die entstandenen Behandlungs- und Transportkosten von der Berufsgenossenschaft zurück, da es sich ihrer Meinung nach bei dem Unfall um einen Wegeunfall handelte. Diese lehnte jedoch die Kostenübernahme ab, woraufhin die Krankenkasse klagte und in zwei Instanzen Recht bekam. Anders als die Richter der Vorinstanzen, die der Ansicht waren, dass der Arbeitnehmer aus beruflichem Interesse die Wohnung seines Bruders aufgesucht hatte, urteilte das Bundessozialgericht zugunsten der Berufsgenossenschaft.
Die Richter erklärten, dass ein Wegeunfall als Unfall definiert ist, der sich zwischen Arbeitsplatz und Wohnung ereignet, wobei unerheblich ist, ob der Heimweg zur eigenen oder einer dritten Wohnung führt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrt unmittelbar zu diesem Ort führe und nicht durch einen Aufenthalt in einer (in diesem Fall eigenen) Wohnung unterbrochen wird. Durch das Betreten der eigenen Wohnung sei der Heimweg von der Arbeitsstätte beendet gewesen, so das Bundessozialgericht nach Haufe.de.
Keine KommentareAuskunftspflicht bei der Hausratversicherung
Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass bei der Hausratversicherung eine Auskunftspflicht besteht. Der Versicherungsnehmer ist also gesetzlich verpflichtet, alles, was für einen Schadensfall relevant ist, der Versicherung zu melden.
Die Hausratversicherung kann Leistungen verweigern, wenn sich heraustellt, dass der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder absichtlich relevante Informationen verschwiegen hat, mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen.
Allerdings muss der Versicherte bei der Auskunftspflicht die nötigen Informationen nur auf Verlangen herausgeben, nicht wie bei der Anzeigepflicht diese selbstständig melden. Die Versicherungsunternehmen halten hierzu entsprechende Formulare bereit, in denen sämtliche relevanten Informationen zum Schadensfall eingetragen werden müssen. Zur Auskunftspflicht gehören laut “Bild”-Zeitung auch Angaben zu möglichen bestehenden anderen Versicherungen, die ebenfalls den Schaden decken könnten und auch die Einschätzung des Versicherungsnehmers darüber, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Keine KommentareKfz-Versicherung für neue Kleinwagen im Test
Von dem Boom der Abwrackprämie wollten auch die Kfz-Versicherer profitieren und locken Neukunden mit den unterschiedlichsten Angeboten von Öko-Rabatten über geringere Beiträge im ersten Versicherungsjahr. Stiftung Warentest hat hetzt die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen für Kleinwagenmodelle genauer unter die Lupe genommen und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Kunden beim Kauf eines Neuwagens nicht von den Lockangeboten der Versicherer blenden lassen sollten. Wie der Test ergab konnten sich nur zwei Lockangebote (von Direct Line und HDI Direkt) unter den besten acht Neuwagen-Tarifen für Haftpflicht und Vollkasko platzieren.
Grundlage für den Test war ein 35-jähriger Modellkunde, der einen Beitragssatz von 100% zahlt. Gesucht wurden die günstigsten Tarife für sechs beliebte Kleinwagentypen (VW Polo, Opel Corsa, Dacia Logan, Ford Ka, Skoda Fabia und Toyota Yaris). Mit einer Ausnahme konnte der Online-Anbieter Ineas mit seinen Tarifen Basic und Super Plus stets die günstigsten Angebote machen, ebenfalls günstig war der Internet-Tarif HDI 24 Basis von HDI Direkt. Die Preisspanne für den Modellkunden zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot betrug etwa 1100 Euro pro Jahr – ein Versicherungsvergleich lohnt sich laut Stiftung Warentest also in jedem Fall.
Doch nicht nur der Preis, sondern auch Sonderkonditionen sollten bei der Wahl der Kfz-Versicherung berücksichtigt werden. Dazu zählt z.B. der Zeitrahmen, in dem die Vollkasko-Versicherung im Falle eines Totalschadens den Neuwert des Fahrzeugs erstattet. Mit 12 Monaten im Basis-Tarif und 18 Monaten im Klassik-Tarif konnte die Direct Line hier wieder punkten. Ebenfalls 12 Monate Neuwerterstattung bietet die Ineas an. Auch bietet sich hier immer ein Kfz Versicherungsvergleich im Internet an.
1 KommentarViele Rentner-Steuererklärungen fehlerhaft
Medienberichten zufolge müssen bis zu drei Millionen Rentner in Deutschland mit Steuernachzahlungen rechnen. Wie der Vize-Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Manfred Lehmann, mitteilte, habe ein erster großer Test für den Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen große Differenzen ergeben: Bis zu 40% der Steuererklärungen seien fehlerhaft, heißt es in der Online-Ausgabe der “Offenbach-Post”. Die betroffenen Rentner müssten nun – teilweise für mehrere Jahre – ihre eingereichten Steuererklärungen ändern oder nachreichen.
Allerdings geht es Lehmann zufolge in der Mehrheit der Fälle um kleine Beträge, doch auch die müssten nach geltendem Recht korrekt eingetrieben werden. Die Steuergewerkschaft fordert stattdessen eine Bagatellgrenze von 500 Euro Steuerschuld pro Jahr.
Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärte gegenüber der Zeitung, dass durch die 2005 erfolgte Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung zu erwarten war, dass die “Anzahl der Rentner, die nach Abzug der diversen Pauschbeträge unterhalb des Grundfreibetrags bleibt, geringer werden dürfte”. Unklar ist, ob die fehlerhaften Angaben in den Steuererklärungen unwissentlich, versehentlich oder absichtlich gemacht worden sind. Zu dem Vorschlag der Bagatellgrenze teilte Nöll mit, dass bei der Einführung einer solchen “auch die „ehrlichen, kleinen Nachzahler“ der letzten Jahre davon profitieren” müssten.
Keine KommentareUnfall- und Invaliditätsversicherungen für Kinder
Die Zeitschrift “Öko-Test” hat in ihrer aktuellen Ausgabe 65 Unfall- und 19 Invaliditätsversicherungen für Kinder unter die Lupe genommen und die Komfortdeckung der “Asstel Versicherung” in der Kategorie Unfallversicherung wegen ihrer überdurchschnittlichen Leistungen bei unterdurchschnittlichen Beiträgen zum Testsieger gekürt. Diese Versicherung kostet im Jahr gerade einmal 114 Euro. Bei dem Test wurden nur Tarife berücksichtigt, die bei Vollinvalidität mindestens 525.000 Euro leisten.
In der Kategorie Invaliditätsversicherungen konnten sich bei den 19 getesteten Tarifen die Bruderhilfe, die DEVK und die HUK-Coburg durchsetzen. Im gegensatz zu den anderen Angeboten zahlen diese bereits ab einer 25%-igen Behinderung und nicht erst ab einer 50%-igen Behinderung. Alle drei Tarife leisten bei Invalidität eine Kapitalabfindung, z.B. 100.000 Euro bei der DEVK für einen jährlichen Beitrag von 107 Euro.
Grundsätzlich erhielten die Invaliditätsversicherungen bessere Noten als im letzten Test, aber noch immer gibt es einige Anbieter, die nur dann zahlen, wenn das Kind nicht an einer Krankheit leidet, die beim Vertragsabschluss noch nicht bekannt war. Dies ist aber laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 252/06) nicht zulässig. Bei der Mehrheit der Tarife sind jedoch angeborene Krankheiten, die erst nach dem Abschluss der Police bekannt werden, mitversichert.
Keine KommentareDIW fordert 25% Mehrwertsteuer
Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) plädiert für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 25%. Um die Staatsschulden abzubauen seien Steuererhöhungen unumgänglich, er selbst sprach sich für eine Erhöhung um 6% ab dem Jahr 2011 aus. Dieser Mehrwertsteuersatz sei schon jetzt in den skandinavischen Ländern üblich. Eine frühe Ankündigung einer solchen Mehrwertsteuererhöhung würde zudem dazu führen, dass viele Verbraucher große Käufe vorher tätigen, was den Konsum in der derzeitigen Wirtschaftskrise ankurbele, erklärt Zimmermann. Außerdem hilfreich für Wirtschaft und Arbeitnehmer wäre, wenn im Gegenzug die Lohnnebenkosten gesenkt werden würden.
Zimmermanns Vorschlag stieß beim Bund der Steuerzahler auf scharfe Kritik. Es handele sich hier um einen “absurden Vorschlag”, und vollkommen abzulehnen, hieß es in der “Leipziger Volkszeitung”, da eine Debatte um Steuererhöhungen in den Abwärtssog noch verstärke, was gerade in Krisenzeiten unbedingt zu vermeiden wäre. Der Bund der Steuerzahler fordert stattdessen ernsthaft Steuererleichterungen zu erwägen.
Auch CSU, FDP und die Gewerkschaften lehnen den Vorschlag Zimmermanns entschieden ab. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bezeichnete ihn gegenüber der “Welt” als “pures Gift” und “geradezu abenteuerlich”, für FDP-Vize Rainer Brüderlich ist Zimmermanns Forderung “aberwitzig”. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sieht in dem Vorschlag den offensichtlichen Versuch, Geringverdiener, Arbeitslose und Rentner die Kosten der Wirtschaftskrise tragen zu lassen.
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