Anzeige gegen Krankenversicherung wegen Datenweitergabe
Medienberichten zufolge soll die Krankenversicherung IKK Weser-Ems Gesundheitsinformationen ihrer Versicherten an die Private Krankenversicherung Signal Iduna weitergegeben haben. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zufolge sollen Mitarbeiter der Signal Iduna dann den Kunden der IKK telefonische Angebote über Zusatzversicherungen gemacht und dabei den Eindruck erweckt haben, dass sie im Auftrag der IKK handeln. Schaar erstattete Anzeige und nun wird seit Anfang letzten Jahres wegen unbefugter Weitergabe von Sozialdaten ermittelt.
Durch eine Fusion gehört die IKK Weser-Ems mittlerweile zu der Handelskrankenkasse HKK. Deren Pressesprecher Holm Ay bestätigte gegenüber der “Welt”, dass es tatsächlich einen Datenaustausch zwischen der IKK Weser-Ems und der Signal Iduna gegeben habe, aber dass man davon ausgegangen sei, dass das Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelegen habe.
Das Sozialgesetzbuch erlaubt den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen eine Datenweitergabe. In diesem konkreten Fall hätte nur unter eigenem Namen der gesetzlichen Krankenkasse Werbung für private Zusatzversicherungen gemacht werden dürfen. Wenn nicht klar erkennbar ist, dass die Datennutzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung strikt getrennt ist, ist jegliche Weitergabe verboten.
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