Teurer Risikoschutz für Lebensversicherungen
Seit dem 1. April gibt es für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung nur noch unter der Bedingung steuerliche Begünstigungen, wenn es einen entsprechenden Risikoschutz für den Todesfall gibt. Darauf weist finance-store.de hin. Dabei muss die Einzahlung in den Risikoschutz mindestens 50% der Beiträge betragen, d.h. dass sich dieser Schutz deutlich verteuert hat. Bei bestehenden Verträgen ändert sich diesbezüglich allerdings nichts.
Mit dieser Regelung soll ein Missbrauch der Lebensversicherung als reine Kapitalanlage verhindert werden. Die Absicherung soll vor allem im Sinne des Hinterbliebenenschutzes erfolgen. In diesem Fall müssen die Erträge später maximal bis zur Hälfte versteuert werden. Bei geringem Hinterbliebenenschutz soll es demnach auch keine steuerlichen Vorteile mehr geben, d.h. für alle Erträge werden Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
Voraussetzung für Steuervorteile ist darüber hinaus eine Mindesthaltezeit der Kapitallebensversicherung von 12 Jahren und eine früheste Auszahlung im Alter von 60 Jahren.
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