Rentenversicherung vergütet Nachbetreuung von Reha-Patienten
Die “Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der in der Rehabilitation erzielten Ergebnisse”, die zwischen dem badenwürttembergischen Landeshausärzteverband und der Deutschen Rentenversicherung getroffen wurde, sieht vor, dass Hausärzte, die Mitglied im Verband sind, die Nachbetreuung von Reha-Patienten vergütet bekommen.
Wie Verbandschef Dr. Berthold Dietsche beim Landeshausärztetag in Stuttgart mitteilte, sei diese Vereinbarung der erste Vertrag dieser Art. Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun bestätigte, dass die Vereinbarung bereits seit Februar besteht und ab sofort gültig ist.
Demnach erhalten Hausärzte, die “zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Mitglieder des Landesverbandes sind” 25,20 Euro für die Dokumentation des Rückkehrgesprächs mit einem Patienten nach der Reha. Der Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung liegt den Hausärzten vor, so die aerztezeitung.de. Diese Dokumentation müssen die Ärzte an die Rentenversicherung in Baden-Württemberg schicken. Auch für eine Expertise über den aktuellen Gesundheitszustand 12 Monate nach der Reha-Maßnahme erhalten die Ärzte die gleiche Vergütung.
Laut Hausärzteverband soll der Vertrag zunächst zwei Jahre erprobt werden. Nach einer anschließenden Evaluation soll er auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden.
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