Beiträge aus März, 2009
2008 weniger tödliche Arbeits- und Wegeunfälle
Wie aus den der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegenden vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervorgeht, hat die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle im letzten Jahr einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt kamen 1046 Menschen während ihrer Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ums Leben, im Vorjahr waren es 1122. Insgesamt wurden 981.382 Arbeitsunfälle und 176.329 Wegeunfälle gemeldet. Bei der Unfallversicherung müssen alle diese Unfälle gemeldet werden, wenn der Betroffene deswegen über 3 Tage lang arbeitsunfähig ist oder stirbt.
DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer sieht einen Zusammenhang zwischen der Unfallstatistik und der guten Konjunktur im letzten Jahr, erklärt jedoch, dass ein abschließendes Urteil erst bei Vorlage der endgültigen Zahlen einschließlich der geleisteten Arbeitsstunden möglich sei.
Bei der Schüler-Unfallversicherung wurden 1.324.440 Schulunfälle und 117.841 Schulwegunfälle registriert. Damit ist die Zahl der Schulunfälle um 3% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In diesem Fall sind alle Unfälle meldepflichtig, die einen Arztbesuch nach sich ziehen. 2008 verloren 78 Schüler durch einen tödlichen Unfall ihr Leben (11 beim Schulbesuch und 67 auf dem Weg zur Schule).
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Kfz-Versicherung auf der Probefahrt
Die Kfz-Versicherung HUK Coburg warnt in einer Pressemitteilung vor den Gefahren, die bei einer Probefahrt dem Kasko-Schutz der Kfz-Versicherung drohen. Wenn ein Privatmann sein Auto verkaufen möchte und einem potenziellen Käufer die Autoschlüssel überlässt, handelt es sich nicht um einen Diebstahl, wenn dieser von der Probefahrt nie wieder zurückkehrt. Ein Diebstahl liegt nur im Falle eines so genannten Gewahrsamsbruch vor, d.h. dem Eigentümer wird das Fahrzeug gegen seinen Willen abgenommen. Wer aber seinen Schlüssel freiwillig für eine Probefahrt abgibt, für den liegt kein Gewahrsamsbruch vor. Und in diesen Fall muss die Teilkaskoversicherung für das verschwundene Auto nicht zahlen.
Die HUK Coburg empfiehlt daher, sich vor jeder Probefahrt immer den Ausweis und den Führerschein des Interessenten zeigen zu lassen. Sicherer ist, mindestens den Ausweis während der Probefahrt zu behalten, am sichersten ist, die Probefahrt zu begleiten.
Nach Angaben der HUK Coburg spielt bei der Beurteilung eines möglichen Gewahrsamsbruchs auch der Ort des Verkaufsgesprächs eine Rolle. Wer die Verhandlungen und die Schlüsselübergabe in der Wohnung durchführt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Keine KommentareGefahrtarif der gesetzlichen Unfallversicherung
Wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ist, wird auf der Grundlage des so genannten Gefahrtarifs festgelegt. Diesen Tarif, in dem Tarifstellen und Gefahrklassen enthalten sind, setzt die Berufsgenossenschaft autonom fest, erklärt anwalt24.de. Alle Unternehmensarten, für die eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, werden in den Tarifstellen erfasst, während in den Gefahrklassen Gefahrengemeinschaften aufgelistet sind. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die ähnliche Gefährdungsrisiken bergen.
Neben den Gefahrklassen bestimmen auch die Arbeitsentgelte der Versicherten und der Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft die Höhe der Beiträge.
In welcher Gefahrklasse sich ein Unternehmen befindet, wird in einem speziellen Bescheid mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt unabhängig und vor der Festsetzung der Beiträge. Die Veranlagung der Gefahrklasse ist grundsätzlich bindend, solange sie nicht angefochten wird. Bei anwalt24.de wird deshalb empfohlen, bei der Prüfung eines Veranlagungsbescheides immer auch die Gefahrklasse zu überprüfen.
Keine KommentarePKV sponsort neue Kampagne zur AIDS-Prävention
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) startet eine neue Kampagne (“mach’s mit” von “Gib AIDS keine Chance”) zur AIDS-Prävention und hat hierfür wiederum den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) als Großsponsor gewonnen.
PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach erklärte in einer Pressemitteilung, dass die 46 Unternehmen, die im Verband der privaten Krankenversicherung vertreten sind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit 2005 jedes Jahr 3,4 Millionen Euro für die AIDS-Prävention zur Verfügung stellt. Durch diese erhebliche Aufstockung der öffentlichen Mittel konnte die BZgA ihre Aufklärungsarbeit deutlich ausbauen.
Im internationalen Vergleich sind die Infektionsraten in Deutschland relativ niedrig, was nicht zuletzt der frühzeitig begonnenen und breit angelegten Präventionsarbeit zu verdanken ist. Trotzdem hat die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema AIDS auch in Deutschland nachgelassen, deshalb freue sich die PKV über den Start der neuen Präventionskampagne und wünsche ihr größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit, heißt es in der Pressemitteilung.
Keine KommentareMeldefrist bei Unfallversicherung für alle Dauerschäden gültig
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat ein Versicherter nur dann Anspruch auf Leistungen seiner Unfallversicherung, wenn er zusätzliche Schädigungen im Rahmen der Meldefristen belegt (Az.: 12 U 167/08).
Im konkreten Fall erlitt ein Mann im Dezember 2002 einen schweren Unfall bei Baumfällarbeiten. Dabei verletzte er sein rechtes Bein sehr stark und behielt einen erheblichen Dauerschaden zurück. Der Mann zeigte seiner Unfallversicherung den Unfall an und legte in der Folgezeit mehrere ärztliche Bescheinigungen über eine wahrscheinlich dauerhafte Schädigung des rechten Beins vor.
Die Unfallversicherung teilte dem Versicherten im Februar 2003 mit, dass spätestens 18 Monate nach dem Unfalltag eine Invalidität geltend gemacht werden muss. Weil der Versicherte aber nach Aussage der Versicherung den ärztlichen Schlussbericht zu spät einreichte, wollte sie ihm nur eine Kulanzzahlung von 5000 Euro zubilligen. Das Landgericht verurteilte sie jedoch zur Zahlung von etwas über 73.000 Euro für die Schädigung seines rechten Beins.
Erst später klagte der Versicherte auf die zusätzliche Zahlung einer Entschädigung wegen einer Blasenfunktionsstörung und einer erektilen Dysfunktion, die angeblich in Folge der Beinschädigung aufgetreten sind. Dieser Klage gab das Gericht jedoch nicht statt, da in den innerhalb der Frist vorgelegten Attesten keine Rede von einer durch den Unfall verursachten Schädigung der Blase oder auftretende Impotenz war. Die letztgenannten Schädigungen sind demnach nicht fristgerecht geltend gemacht worden, deshalb ist die Weigerung der Versicherung für diese Schäden aufzukommen, rechtens.
Keine KommentareKrankenkasse muss für Blasen-Katheter zahlen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Lüneburg müssen Krankenkassen die Kosten für die Versorgung eines Blasen-Katheters übernehmen (Az.: S 16 KR 61/07). Die Versorgung eines solchen Katheters wird in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege ausdrücklich als Kassenleistung genannt. Darauf wies der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste am Montag in Hannover hin.
Im konkreten Fall ging es um einen Patienten, der an mehreren Krankheiten leidet und auf einen Katheter zur Blasenentleerung angewiesen ist. Dieser muss regelmäßig versorgt und desinfiziert werden. Die AOK Niedersachsen verwies auf eine andere Leistung und erklärte, dass nur neu gelegte Katheter oder Entzündungsfälle unter die entsprechende Richtlinie über die häusliche Krankenpflege fallen. Das Sozialgericht hielt diese Argumentation für abwegig und erklärte den Wortlaut der Richtlinie für eindeutig. Die Krankenkasse muss nun die Kosten in Höhe von 133 Euro pro ärztlich verordnete Katheter-Versorgung für den Patienten übernehmen.
Bei der Leistungsübernahme im Rahmen der häuslichen Krankenpflege kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Krankenkassen versuchen der Pflegeversicherung die Zuständigkeit für bestimmte Leistungen zuzuschieben mit der Folge, dass die Versicherten die höheren Hürden der Pflegeversicherung bewältigen müssen, um Geld zu erhalten.
Keine KommentareRentenversicherung vergütet Nachbetreuung von Reha-Patienten
Die “Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der in der Rehabilitation erzielten Ergebnisse”, die zwischen dem badenwürttembergischen Landeshausärzteverband und der Deutschen Rentenversicherung getroffen wurde, sieht vor, dass Hausärzte, die Mitglied im Verband sind, die Nachbetreuung von Reha-Patienten vergütet bekommen.
Wie Verbandschef Dr. Berthold Dietsche beim Landeshausärztetag in Stuttgart mitteilte, sei diese Vereinbarung der erste Vertrag dieser Art. Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun bestätigte, dass die Vereinbarung bereits seit Februar besteht und ab sofort gültig ist.
Demnach erhalten Hausärzte, die “zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Mitglieder des Landesverbandes sind” 25,20 Euro für die Dokumentation des Rückkehrgesprächs mit einem Patienten nach der Reha. Der Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung liegt den Hausärzten vor, so die aerztezeitung.de. Diese Dokumentation müssen die Ärzte an die Rentenversicherung in Baden-Württemberg schicken. Auch für eine Expertise über den aktuellen Gesundheitszustand 12 Monate nach der Reha-Maßnahme erhalten die Ärzte die gleiche Vergütung.
Laut Hausärzteverband soll der Vertrag zunächst zwei Jahre erprobt werden. Nach einer anschließenden Evaluation soll er auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden.
Keine KommentareLebensversicherung muss nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss ein Versicherter seine Lebensversicherung nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einsetzen, wenn er damit nachweislich den Kauf oder Erhalt eines Grundstücks finanzieren möchte (Az.: S 6 AS 734/07).
Im konkreten Fall hatte ein schwerbehinderter Mann geklagt, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Er geht einer Teilzeitbeschäftigung nach, doch der Lohn aus dieser Beschäftigung reicht nicht zur Finanzierung seines Unterhalts. Deshalb beantragte er zusätzliche Sozialleistungen. Diese Leistungen wurden abgelehnt mit der Begründung, dass der Mann eine Lebensversicherung besitze, deren Rückkaufwert derzeit bei knapp 130.000 Euro liegt. Nach Aussage des Klägers soll dieses Geld jedoch für den behindertengerechten Umbau des Hauses seiner Mutter, in dem er lebt, verwenden. Das Haus soll ihm zufolge auch auf ihn umgeschrieben werden.
Das Sozialgericht bewertete den Rückkauf der Lebensversicherung als unzumutbare Härte für den Kläger. Das Vermögen könne nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes eingesetzt werden, auch weil die Versicherungssumme bereits bei einer Bank als Sicherheit für den Hausumbau eingesetzt wurde.
Keine KommentareMilliardendefizit im Gesundheitsfonds erwartet
Wie der “Spiegel” am Samstag berichtete, droht der gesetzlichen Krankenversicherung im laufenden Jahr wegen des Gesundheitsfonds ein Milliardendefizit.
Auch hier ist wieder die Wirtschaftskrise der Schuldige, hieraus ergibt sich eine schlechtere Lage auf dem Arbeitsmarkt und das soll die Ursache für das zu erwartende Milliardendefizit im Gesundheitsfonds sein. Bis zu zwei Milliarden Euro sollen die Ausfälle beziffern, davon gehen zumindest die Mitglieder des zuständigen Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt aus.
Höher als geplant waren zu Beginn des Jahres die Ausgaben der Krankenkassen, dies ist nach Meinung der Experten ein weiterer Grund für das bevorstehende Milliardendefizit. Wenn sich der Trend weiter so fortsetzen sollte, muss sogar mit einem Defizit von bis zu drei Milliarden Euro zu gerechnet werden, so der Spiegel, der sich dabei auf den Schätzerkreis berief. Ende dieser Woche will das Gremium eine offizielle Prognose zu den im Spiegel genannten Zahlen abgeben.
Das Bundesgesundheitsministerium gab zu der Meldung keine Stellungnahme ab, da es sich nah Ansicht des Ministeriums um Mutmaßungen handele.
Keine KommentareBindungsfrist schreckt Versicherte von Basistarif ab
Offenbar ist die lange Laufzeit im Basistarif der privaten Krankenversicherungen ein Grund für die geringe Wechselbereitschaft der Versicherten. Einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics zufolge schrecken Wechselwilligen vor der 18-monatigen Bindungsfrist zurück.
Nach der Untersuchung waren im Sommer 2008, kurz vor dem Beschluss der Bindungsfrist, noch 14% der PKV-Kunden zum Wechsel in den Basistarif bereit, wenn sie einen Teil ihrer Alterungsrückstellung mitnehmen konnten. Im Januar 2009 hat sich dieser Anteil jedoch auf 8% verringert.
Im Vorfeld der Reform hatte der Verband der privaten Krankenversicherung für eine noch längere Bindungsfrist für den Basistarif plädiert. Ihr Argument war, dass nur gesunden Versicherten ein umfangreiches Wechselrecht zur Verfügung stünde, während viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln könnten, zurückbleiben würden. Der Gesetzgeber entschied sich schließlich für eine Bindungsfrist von 18 Monaten.
Keine KommentareRisikolebensversicherung: Verlängerung = Neuabschluss
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken entspricht die Verlängerung einer Risikolebensversicherung einem Neuabschluss (Az.: 5 U 704/06-89). Das Urteil hat eine große Bedeutung für die mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Fristen, die laut den Vertragsbedingungen gelten. So beginnt z.B. die dreijährige Ausschlussfrist wegen Selbsttötung durch den Neuabschluss. Die Versicherung muss den Kunden auf diese Tatsache hinweisen.
Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Lebensversicherung verlängert. Zwei Jahre später hat er sich das Leben genommen. Seiner Witwe wurde die Auszahlung der Lebensversicherungssumme verweigert. Die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel wegen Selbsttötung, nach der erst drei Jahre nach Versicherungsbeginn Leistungen bei Selbstmord gezahlt werden. Da der Vertrag aber erst zwei Jahre zuvor neu abgeschlossen wurde, weigerte sich die Versicherung zu zahlen.
Die Richter verurteilten die Versicherung jedoch zur Auszahlung, denn auch wenn es richtig ist, dass die Verlängerung des Vertrages einen Neuabschluss darstellt, hätte die Versicherung den Kunden auf die damit verbundenen Leistungseinschränkungen durch neue Fristen hinweisen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, deshalb muss sie die Versicherungssumme als Schadensersatz für diesen Beratungsfehler zahlen.
Keine KommentareKünstliche Befruchtung: Kassen zahlen weiter nur die Hälfte
Gesetzliche Krankenkassen haben nach wie vor nur die Hälfte der Kosten im Falle einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut entschieden.
Das Karlsruher Richter befanden am Donnerstag in einem veröffentlichten Beschluss, dass sterile Eltern nach wie vor nur Anspruch auf eine Kostenübernahme von 50 Prozent haben. Unfruchtbarkeit ist nach Auffassung des Gerichts keine Krankheit. Mit dem Urteil wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares aus der Nähe von Ulm ab. Das Ehepaar ist aus medizinisch unklaren Gründen steril.
Vor vier Jahre beantragte das Ehepaar bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung. Als diese nur 50 Prozent der Kosten übernahm klagte das Ehepaar. Die Kläger waren der Ansicht, dass Sterilität eine Krankheit sei.
Das Gericht in Karlsruhe sah dies anders, die Richter betonten, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliege. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass man medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit sehen könne. Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen und nicht nicht krankheitsbedingten Versicherungsfall, so die Richter.
Das Ehepaar scheiterte nicht das erste mal vor Gericht. Zuvor ist das Ehepaar schon vor dem Sozialgericht in Ulm, vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg sowie vor dem Bundessozialgericht mit ihrer Klage gescheitert.
Erst vor wenigen Tagen bekräftigte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Forderung nach einer verstärkten staatlichen Förderung.
Keine KommentareGKV: 1 Milliarde Euro Entlastung durch Generika
Im Januar 2009 konnten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) fast 1 Milliarde Euro durch Generika einsparen. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, und Ärzte weiterhin anstatt der teuren Erstanbieterprodukte Generika verordnen, wird 2009 der Einsparrekord von 2008 übertroffen. Im letzten Jahr konnten dadurch 11 Milliarden Euro eingespart werden.
Den Angaben des Marktdatenservices Pro Generika zufolge kostete ein Generikum im Januar in der Apotheke im Durchschnitt 18,81 Euro. Ein Erstanbieterprodukt schlug dagegen mit durchschnittlich 43,25 Euro zubuche – das entspricht Mehrkosten in Höhe von 136,3%. Die Preisunterschiede zwischen Generika und Originalprodukten werden immer größer und die Ärzte setzen immer mehr auf die günstigeren Alternativen. Demnach waren im Januar 63 von 100 verordneten Arzneimittelpackungen Generika.
Die Daten von Pro Generika basieren auf den Analysen der unabhängigen Marktforschungsinstitute IMS Health und INSIGHT Health der Listenpreise. Hierbei sind die Preisnachlässe durch Rabattverträge, die Generikahersteller den Kassen einräumen, nicht berücksichtigt, d.h. die tatsächliche Entlastung der GKV ist tatsächlich noch höher.
Keine KommentareAuslandsreise-Krankenversicherung überprüfen!
Die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrer Zeitschrift “Finanztest”, bestehende Auslandsreise-Krankenversicherungen auf den neusten Stand zu bringen, da viele Anbieter ihre Bedingungen in den letzten Jahren nachgebessert haben. Diese seien bei bestehenden Verträgen aber nicht automatisch umgestellt worden. Für einen Versicherungswechsel ist die dreimonatige Kündigungsfrist vor Ende der Vertragslaufzeit zu beachten.
Unter anderem haben sich bei vielen Auslandsreise-Krankenversicherungen die Bedingungen für den Rücktransport nach Deutschland verbessert. Nur noch wenige Anbieter verlangen, dass ein Rücktransport nur dann gebilligt wird, wenn der Patient länger als 14 Tage im Krankenhaus bleiben müsste, sondern viele bieten jetzt den Rücktransport an, wenn er “sinnvoll und vertretbar” ist.
Gute Auslandsreise-Krankenversicherungen gibt es laut “Finanztest” schon für 6-8 Euro. Ein Reiseschutz für das Ausland ist auf jeden Fall zu empfehlen, da die gesetzlichen Krankenkassen keinen Rücktransport nach Deutschland übernehmen (die meisten privaten auch nicht) und außerhalb Europas auch keine und innerhalb Europas nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Die Stiftung Warentest untersuchte 38 Tarife und bewertete neun davon mit “sehr gut” und 18 mit “gut”. Allerdings haben die Notrufdienste, die im Auftrag der Versicherung nach einem geeigneten Arzt im Ausland suchen, nicht gut abgeschnitten. Bei einem Test-Anruf konnten nur drei von 10 Notrufdiensten eine korrekte Antwort geben. Es wird deshalb empfohlen, sich schon vor Reisebeginn die entsprechenden Informationen herauszusuchen.
Keine KommentareRauchmelder-Rabatt bei Versicherungen
Rauchmelder können Leben retten – nach Einschätzung der Experten sogar 50% der Feueropfer, wenn Rauchmelder flächendeckend eingeführt werden würden. Bei den rund 200.000 Bränden, die jedes Jahr in Deutschland, auftreten, sterben rund 600 Menschen. Dabei ist das Feuer selbst gar nicht die größte Gefahr, sondern der Rauch, der schon nach wenigen Atemzügen zur tödlichen Rauchvergiftung führen kann.
Versicherungsexperte René Conrad von der AXA Versicherung rät deshalb, in jedem Haushalt einen Rauchmelder anzuschaffen, da sie bei der gefährlichen Rauchentwicklung sofort Alarm schlagen und so den Bewohnern genügend Zeit geben, das Haus zu verlassen. Die Anschaffung eines Rauchmelders ist nicht teuer, qualitätsgeprüfte Modelle gibt es schon ab 5 Euro. Manche Versicherungen wie die AXA gewähren bei installiertem Rauchmelder bis zu 7% Rabatt auf die Feuerversicherung.
In sieben Bundesländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thrüringen) sind Rauchmelder für Neubauten Pflicht. Einige dieser Bundesländer haben auch Fristen für bestehende Wohnungen und Häuser angesetzt, bis zu denen diese mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
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