Versicherungsverpflichtung im Mietvertrag unwirksam
Wie Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin erklärt, dürfen Vermieter ihre Mieter nicht im Mietvertrag zum Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung verpflichten. Da solche Klauseln in einem Mietvertrag üblicherweise nicht stehen, kommen sie für den Mieter überraschend und sind demnach unwirksam. Darüber hinaus ist aus der bloßen Vorschrift zum Abschluss einer Versicherung nicht die Höhe der Zusatzkosten ersichtlich, die sich für den Mieter dadurch ergeben.
Manche Vermieter wollen mit dieser Verpflichtung verhindern, dass sie im Schadensfall für die Kosten aufkommen müssen. Anders ist es, wenn ein Mieter eine Haftpflichtversicherung besitzt, die dann einspringt, wenn der Mieter z.B. fremdes Mobiliar in der eigenen Wohnung beschädigt. Unabhängig von möglichen – aber unwirksamen – Vorschriften des Vermieters, sollte aber dennoch jeder Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich selbst vor hohen finanziellen Belastungen im Schadensfall zu schützen
Eine Hausratversicherung abzuschließen liegt dagegen im Ermessen des Einzelnen. Sie deckt jedoch auch nicht den Diebstahl von Eigentum des Vermieters, denn hierfür haftet wiederum die Haftpflichtversicherung.
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