Beiträge aus Januar, 2009
Vorzeitige Kündigungen von Versicherungen nehmen zu
Immer häufiger stornieren die Deutschen ihre Versicherungen vorzeitig. Eine Studie des Kölner Marktforschungsunternehmens Psychonomics ergab, dass in den letzten Jahren mehr Versicherungsnehmer ihre Versicherungen gekündigt haben wie nie zuvor: 16% kündigten eine oder gar mehrere Versicherungen vor Ende der Vertragslaufzeit. Insgesamt ist auch die Kündigungsneigung der Deutschen angestiegen: Sie wurde 1999 noch von 13% bestätigt, 2004 von 17% und im letzten Jahr (2008) trugen sich schon 21% mit dem Gedanken, eine bestehende Versicherung zu kündigen.
Von der steigenden Wechselbereitschaft sind vor allem die Kfz-Versicherung, die Risikolebensversicherung, private Krankenversicherung, private Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherungen und Rechtsschutzversicherungen betroffen. Kündigungsgründe sind den Angaben zufolge hauptsächlich finanzieller Natur, aber auch die mangelnde Bedarfsabdeckung und Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer mit den Leistungen der Versicherungen im Service und Beratungsbereich wurden von den Befragten genannt. Etwa bei der Hälfte der gekündigten Versicherungen entschieden sich die Versicherungsnehmer für einen Wechsel des Anbieters, bei der anderen Hälfte folgte der Vertragskündigung keine Ersatzpolice bei einem anderen Unternehmen. Vor allem bei den Versicherungsnehmern mittleren Alters und höheren Einkommens sind viele Kündigungen und Wechsel zu finden.
In der repräsentativen Studie wurden über 3800 Bürger (Mindestalter 14 Jahre) zu ihren Kündigungsabsichten und ihrem tatsächlichen Kündigungs- und Wechselverhalten befragt. Außerdem beantworteten sie Fragen nach den Ursachen für ihre Kündigungen und nach Möglichkeiten, sie als Kunden zurückzugewinnen.
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Policenbörse für gebrauchte Lebensversicherungen
Seit September letzten Jahres bieten die Börsen AG Hamburg und Hannover eine neue Handelsplattform im Internet an, auf der gebrauchte Lebensversicherungen nach den Grundsätzen einer Börse gehandelt werden können. Vorstand Thomas Ledermann erklärte, dass sich die Handelsplattform als eine Art Marktplatz verstehe, wo Inhaber von Lebensversicherungspolicen diese vielen Käufern anbieten können. Dort wird die Police dann von dem Meistbietenden in einem Auktionsverfahren ersteigert, das Mindestgebot liegt in der Höhe des Rückkaufswerts. Auf der Plattform dürfen sowohl Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen (ab einem Rückkaufswert von 10.000 Euro) als auch Fondspolicen (ab einem Rückkaufswert von 25.000 Euro) angeboten werden. Wer seine Police verkaufen möchte, kann diese selbstständig einstellen, eine Überprüfung der angegebenen Daten erfolgt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das Auktionsverfahren läuft über fünf Tage, in denen Verkäufer wie Bieter anonym bleiben. Entspricht das letzte Gebot nicht den Vorstellungen des Verkäufers, kommt der Handel nicht zustande. Bei einem erfolgreichen Verkauf trägt der Käufer die anfallenden Gebühren.
Viele Versicherte kündigen ihre Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit und nehmen dabei sogar hohe Verluste in Kauf. Oftmals sind die Kosten für Vermittler und Verwaltung in den ersten Jahren der Laufzeit so hoch, dass bei einem Verkauf nicht einmal der selbst eingezahlte Sparanteil wieder ausgezahlt wird. Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass manche Rückkaufwerte erst nach der Hälfte der Laufzeit tatsächlich den eingezahlten Prämien entsprechen.
Bei einem privaten Verkauf einer Lebensversicherung fällt der Verlust für den Versicherten in der Regel deutlich geringer aus. Hierbei läuft die Police weiter und die Käufer profitieren nach der Laufzeit von den Schlussrenditen. Die Versicherten selbst behalten ihren Todesfallschutz.
Keine KommentareWer haftet beim Unfall auf dem Kindergeburtstag?
Natürlich steht bei jedem Kindergeburtstag der Spaß der lieben Kleinen im Vordergrund, doch manchmal kann das, was als Einladung zum lustigen Spiel unter Kindern begann, schnell ernst werden, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert oder die Kinder fremdes Eigentum kaputt machen.
Laut einem Sprecher der DEVK-Versicherungen haften grundsätzlich die Eltern des Kindes, die zur Feier eingeladen haben, für alle Schäden, die auf der Feier entstehen. Das gilt sowohl für Schäden, die ihre eigenen Kinder anrichten, als auch für Schäden von fremden Kindern. Mit der Einladung ist die Erklärung zur Übernahme der Aufsichtspflicht über die Kinder verbunden, unabhängig davon, ob die Einladung zum Kindergeburtstag schriftlich oder mündlich erfolgt war.
Versicherungsschutz für sämtliche auf einem Kindergeburtstag entstandenen Schäden bietet die private Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt, die Gastgeber-Eltern sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Wenn die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt wurde, und ein schwerer Unfall oder ein teurer Schaden entsteht, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz und die Eltern müssen zahlen – je nach Schwere des Unfalls oder Höhe des Schadens ein Leben lang. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht bedeutet jedoch nicht, dass die Kinder keine einzige Sekunde lang aus den Augen gelassen werden dürfen. Aufsichtspersonen, die grundsätzlich bei den Kindern sind und nur kurz den Raum oder den Garten verlassen (z.B. um etwas zu holen) verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht. Wenn die Kinder für einen längeren Zeitraum in die Obhut Dritter gegeben werden, z.B. den Großeltern oder der Tagesmutter, kann die Aufsichtspflicht an diese Personen übertragen werden. Dies gilt dann auch für die Haftung im Schadensfall.
Keine KommentareKeine Unfallversicherung bei 2,34 Promille
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden verliert ein Versicherter den Schutz seiner privaten Unfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille einen Unfall erleidet (Az: 4 U 1097/08).
Bei einem Fußgänger mit dieser Alkoholkonzentration im Blut kann davon ausgegangen werden, dass derjenige eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung hat, so die Richter. Eine solche Bewusstseinsstörung ist von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Im konkreten Fall stürzte der Versicherte eine Treppe hinunter. Nach Ansicht der Richter begünstigte die Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille den Sturz und stimmten der Versicherung zu, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht.
Übrigens müssen Verkehrsteilnehmer generell ab dem 1. Januar mit höheren Bußgeldern rechnen, wenn sie alkoholisiert unterwegs sind. Die Obergrenze für Bußgelder bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze wurde von 1500 Euro auf 3000 Euro erhöht.
Keine KommentareZusammenschluss: Signal Iduna und Krankenversicherung Deutscher Ring
Die Krankenversicherungen Signal Iduna und Deutscher Ring (DR) Krankenversicherung schließen sich zusammen und wollen so neue Synergien in der privaten Krankenversicherung nutzen. DR-Kranken-Chef Wolfgang Fauter erklärte, dass durch den Zusammenschluss der Standort Hamburg gestärkt und “gefährdete Arbeitsplätze in der Unternehmensgruppe Deutscher Ring” gerettet werden können.
Die Schweizer Baloise-Gruppe (Basler Versicherung) hatte die Sach- und Lebensversicherung, nicht aber die Krankenversicherung im Deutschen Ring übernommen. Bei der Diskussion um neue Führungsstrukturen beim Deutschen Ring, die Perspektiven der DR-Beschäftigten und auch um gemeinsame Beteiligungen kam es zum offenbar unüberbrückbaren Streit zwischen DR und Basler Versicherung. Letztere warf dem DR vor, dass durch den gemeinsamen Vorstand aller drei Versicherer Interessenkonflikte existierten. Inzwischen führt der Vorstand der Basler Versicherung die DR Sach und DR Leben. Der bisherige Chef des ganzen DR war nur noch für die Krankenversicherung zuständig. Für die Basler Versicherung ändert der Zusammenschluss von DR Kranken und Signal Iduna nichts an ihrer Strategie, so eine Sprecherin. Ein Übernahmeangebot von Signal Iduna für DR Sach und DR Leben lehnte die Basler Versicherung ab.
Es ist geplant, dass die DR Krankenversicherung eine Obergesellschaft bei den Versicherunsgvereinen von Signal Iduna wird. Durch den Zusammenschluss am 1. April gehört der neue Konzern zu den 10 größten deutschen Erstversicherern. Er kann dann auf über 13 Millionen Kunden, über 5,2 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 12.500 Mitarbeitern zählen.
Keine KommentareBerufsunfähigkeit bei Hausfrauen
Obwohl im Haushalt die meisten Unfälle passieren, besitzen nur die wenigsten Hausfrauen und -männer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Fällt das für den Haushalt (und die Kindererziehung hauptsächlich) verantwortliche Familienmitglied aus, kann der Ersatz durch eine Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen teuer werden, denn eine Vollzeit-Haushaltshilfe kostet laut Ansahl Consulting GmbH bis zu 2000 Euro monatlich. Wer nach 1961 geboren wurde erhält als staatliche Erwerbsminderungsrente höchstens 34% des letzten Bruttogehalts, was in den meisten Fällen nicht ausreichen dürfte, um die zusätzlichen Kosten zu decken.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier wertvolle Hilfe leisten, doch während 2003 noch 21,3% der Hausfrauen eine solche Police besaßen, sind es heute weniger als 10%. Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung deckt die Berufsunfähigkeitsversicherungen auch Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Störungen und nervliche Leiden ab. Für Hausfrauen ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall eine monatliche Rente von maximal 1000 Euro vorgesehen.
Experten raten dazu, vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig die Versicherungsbedingungen zu prüfen. Besonders wichtig sind die Punkte der abstrakten und direkten Verweisung und die so genannte Nachversicherungsgarantie ohne wiederholte Gesundheitsprüfung.
Keine KommentareUnfall beim Hausbau: Familienmitglieder nicht gesetzlich unfallversichert
Einem Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts vom 9.12.08 zufolge ist ein Familienangehöriger, der bei dem Hausbau seiner Verwandten hilft, bei einem Unfall nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (Az.: S 6 U 119/06).
Im konkreten Fall unterstützte ein Mann seiner Tochter und deren Mann beim Hausbau auf der Baustelle. Der Mann stürzte von einer Leiter und erlitt eine Beckenringfraktur. Seine Frau forderte Versicherungsschutz von der Tochter, die jedoch argumentierte, dass ihr Vater auf der Baustelle weder als offizieller Beschäftigter noch als Hilfsarbeiter tätig war, sondern aus reiner Gefälligkeit geholfen habe. Deshalb sei auch kein Versicherungsschutz gegeben.
Die Richter stimmten dieser Argumentation zu und verwiesen auf die entsprechenden Urteile des Bundessozialgerichts, nach denen ein Versicherungsanspruch nur dann besteht, wenn die betroffene Person eine Tätigkeit ausgeführt hat, die einem fremden Unternehmen dient. Diese Tätigkeit muss außerdem auf Anweisung des Unternehmers erfolgt und im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt worden sein. Grundsätzlich kann dies auch für Arbeiten unter Verwandten gelten, aber dann dürfe die Tätigkeit nicht nach Art, Umfang und Zeitdauer auf das verwandtschaftliche Verhältnis der Beteiligten zurückzuführen sein. Im vorliegenden Fall sei es nicht zuletzt wegen der engen verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Vater und Tochter anzunehmen, dass die Hilfe auf der Baustelle ein Gefälligkeitsdienst war und der Sturz von der Leiter deshalb nicht als Arbeitsunfall anzusehen sei.
Keine KommentareStreit über die Kfz-Steuerreform
Führende Politiker der großen Koalition haben im Streit um die Reform der Kfz-Steuer ihren Willen zur Einigung signalisiert. Hans-Peter Friedrich, stellvertretender Unions-Fraktionschef, schlug am Freitag vor, dass man die Kfz-Steuer allein vom CO2-Ausstoß abhängig machen könne. Dabei sollte jedes Gramm CO2 gleich hoch besteuert werden und zwar nach dem Prinzip “Wer viel ausstößt, zahlt viel, wer wenig ausstößt, zahlt wenig.”. Hohe Steuerausfälle könnten jedoch die Folge sein. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Ulrich Kelber stimmte in eine ähnliche Richtung, es müsse nicht zwangsläufig jedes größere Auto automatisch teurer werden, es dürften von der Neuregelung nur nicht komplette Fahrzeugklassen ausgeklammert werden.
Anlass für den Koalitionsstreit waren Pläne des Finanzministeriums, nach denen die Kfz-Steuer in Abhängigkeit von CO2-Ausstoß und Hubraum bestimmt werden sollte. Eine solche Mischsteuer hätte jedoch z.B. schwere Geländewagen mit hohem CO2-Verbraucht entlastet, kritisierten Umweltminister Sigmar Gabriel und andere SPD-Politiker. Daraufhin kündigte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) an, dass man sich mit der Union hierüber auseinandersetzen und das Konzept ändern wolle.
Das umstrittene Steuermodell soll auf einer Staatssekretärsrunde am Freitagmorgen zurückgenommen worden sein, aus Regierungskreisen war zu hören, dass es jedoch auch bei keinem anderen Alternativ-Vorschlag zu einer Einigung gekommen sei.
Keine KommentareLebensversicherung muss nicht alle Änderungen überprüfen
Wer in einer Lebensversicherungspolice als Begünstigter genannt wird kann einem Bericht der Ansahl Consulting GmbH nach, in dem sie auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verweist, der Versicherungsgesellschaft selbst egal sein. In der Regel sind Familienangehörige, üblicherweise der Lebens- oder Ehepartner die Begünstigten, aber der Kunde kann diese Entscheidung ganz alleine treffen.
Das Gericht hatte entschieden, dass eine Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dem Verdacht oder bei konkreten Anhaltspunkten auf einen Versicherungsbetrug oder anderen Unstimmigkeiten hellhörig werden muss. Ob die im Vertrag angegebenen Informationen oder aber die späteren Änderungswünsche des Kunden gefälscht sind, müssen Versicherungen nicht grundsätzlich selbst überprüfen (Az.: 10 U 229/07).
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die in der Lebensversicherung ihrer Schwester als alleinige Begünstigte aufgeführt war. Wenige Tage vor dem Tod der Schwester änderte sich dies, denn laut einem von einer Frau unterschriebenen Brief, den die Versicherung erhielt, sollte die Versicherungssumme nun zum größten Teil dem Ehemann zugesprochen werden. Während die Schwester vorher 100% der Summe erhalten sollte, wurde dem Ehemann in dem Brief 75% der Auszahlung zugesprochen, der Schwester 25%. Die Frau klagte dagegen, weil der Brief angeblich gefälscht sei und die Versicherung ihrer Meinung nach das Geld niemals einfach so, nur auf Grundlage des Briefes, entsprechend auszahlen hätte dürfen.
Dem stimmten die Koblenzer Richter nicht zu. Ihrer Ansicht nach hat die Versicherung mit der Auszahlung richtig gehandelt, da es keine offensichtlichen Anhaltspunkte für eine Fälschung gegeben habe und eine besondere Überprüfung des Briefes deshalb nicht notwendig gewesen wäre. Alleine der Verdacht der Angehörigen sei kein ausreichender Grund für eine Klage gegen die Versicherung. Die Richter äußerten sich allerdings nicht dazu, ob der Vorwurf der Fälschung berechtigt sei.
Keine KommentareCasino-Trinkgeld muss versteuert werden
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Croupiers das Trinkgeld aus dem so genannten Tronc eines Casinos als Einnahmen deklarieren und entsprechend versteuern (Az. VI R 49/06).
Im konkreten Fall hatte ein angestellter Kassierer der Spielbank Berlin geklagt. Der Mann war im Bereich der Automatenspiele tätig und erhielt im Jahr 2004 neben seinem Festgehalt aus dem Tronc ein Trinkgeld in Höhe von 18.200 Euro. Als Tronc wird der Behälter bezeichnet, in dem die Spieler Trinkgeld in Form von Jetons werfen können.
Der Bundesfinanzhof sieht einen Unterschied zwischen Trinkgeldern von Kellnern und Groupiers im Casino und begründet dies wie folgt: Zum einen sei es laut Berliner Spielbankengesetz “aus naheliegenden Gründen”, wie Senatsvorsitzender Hans-Joachim Kanzler erklärte, den Groupiers strikt untersagt, Trinkgelder anzunehmen. Damit gibt es keine “trinkgeldtypische” Beziehung zwischen dem Kunden (Spieler) und dem Angestellten. Zum anderen erhalten die Croupiers das Trinkgeld nicht direkt von dem Kunden, sondern über den Arbeitgeber ausgezahlt. Die Situation in einer Spielbank stelle sich insgesamt anders dar, als in Gaststätten oder auch Friseursalons, in denen auch gemeinsame Trinkgeldkassen aufgestellt werden. Hier gehört das Geld direkt den Arbeitnehmern.
Keine Aussage machte der Bundesfinanzhof dazu, ob die seit 2004 unbegrenzte Steuerfreiheit von Trinkgeldern mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot vereinbar ist.
Keine KommentareStiftung Warentest testet Seniorenunfallversicherungen
In der Februar-Ausgabe der Verbraucherzeitschrift “Finanztest” hat sich die Stiftung Warentest verschiedene Seniorenunfallversicherungen genauer angesehen und kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Versicherung durchaus sinnvoll sein kann, wenn man die richtige ausgewählt hat. Arag, PVAG und Signal Iduna bieten schon für weniger als 100 Euro pro Jahr eine gute Police an, die Hilfeleistungen im Haushalt und bei der Pflege zahlt. Andere Policen garantieren darüber hinaus einen größeren Geldbetrag bei andauernder Invalidität, z.B. Arag, Deutscher Ring, Huk-Coburg und VRK.
Die Experten empfehlen nur solche Versicherungen, in denen auch die tatsächliche Organisation und Kostenübernahme für Haushaltshilfe und Pflege enthalten ist und nicht nur die Vermittlung von entsprechenden Ansprechpartnern. Im Leistungsumfang der getesteten Angebote ist dies zumindest für ein halbes Jahr gegeben.
Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, ob eine solche Versicherung für ihn sinnvoll ist oder nicht. Rein statistisch stürzt jeder Mensch über 65 Jahre einmal im Jahr und 10% dieser Stürze führen zu einem Knochenbruch oder anderen ernsthaften Verletzungen. Ohne Zusatzversicherung muss der Betroffene, solange er kein Pflegefall ist, dann selbst für die entstehenden Kosten für Haushaltshilfe, Pflege oder Essenslieferungen aufkommen.
Keine KommentareVerdacht auf Berufsunfähigkeit darf Krankentagegeldzahlungen beenden
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kann eine Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistungen einstellen, wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherte berufsunfähig ist (Az.: 10 U 618/08).
Im konkreten Fall hat ein Versicherter wegen Arbeitsunfähigkeit seit sieben Jahren täglich fast 72 Euro von seiner Krankentagegeld- Versicherung erhalten. Die Versicherung stellte die Zahlungen ein mit der Begründung, dass eine volle Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht mehr erwartet werde. Der Mann klagte gegen die Versicherung und bekam in erster Instanz Recht.
Anders als das Landgericht Koblenz entschied allerdings das Oberlandesgericht Koblenz, das die Klage abwies. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit angesichts des bisherigen Verlaufs auch ohne explizite ärztliche Feststellung getroffen werden könne. Anhand dieser Indizien sei die Einstellung der Zahlungen rechtmäßig.
Keine KommentareNeue Patienten-Rechtsschutzpolice von Ergo
Die neue Patienten-Rechtsschutzpolice der zur Münchener Rück gehörenden Versicherungsgruppe Ergo deckt die Kosten für die juristische Auseinandersetzung zwischen Patienten und Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern oder anderen Behandlern nach Behandlungsfehlern ab. Das Konzept wurde von den Krankenversicherungen Deutsche Krankenversicherung (DKV) und Victoria Kranken entwickelt, bei den Schwestergesellschaften Hamburg-Mannheimer Rechtschutz und D.A.S kann die Police ab Ende Januar abgeschlossen werden. Allerdings können nur Kunden, die bereits bei der DKV oder Victoria krankenversichert sind oder hier eine Zusatzversicherung (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherung) haben, die neue Versicherung kaufen.
Gegenüber der “Financial Times Deutschland” erklärte der zuständige Produktentwickler Elmar Terhorst, dass die Patienten bei Behandlungsfehlern Unterstützung von ihrer Versicherung erwarten, aber dass hierbei stets aufsichtsrechtliche Grenzen zu beachten seien. Zwar könnten private Krankenversicherungen bei der Rückforderung unberechtigter Honorarforderungen oder ähnlicher Unstimmigkeiten helfen, aber eine Finanzierung eines juristischen Beistands, der bei Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeldforderungen nötig ist, können sie nicht leisten. Dies sei Aufgabe des Rechtsschutzes.
Terhorst betont, dass das Produkt als zusätzlicher Kundenservice zu bewerten sei, die Beitragseinnahmen stünden bei der neuen Patienten-Rechtsschutzpolice nicht im Vordergrund. Die Police mit dem Versicherungsschutz für ganz Europa und die Mittelmeer-Anrainerstaaten kostet 54 Euro im Jahr bei einer Deckungssumme von bis zu 300.000 Euro pro Fall. Sie schützt den Versicherten und seine Familienangehörigen. Es gibt einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. aber keine Risikoprüfung und keine Wartezeit.
Nach Schätzungen von Terhorst sollen im ersten Jahr bestimmt “mehrere 10.000 Policen” verkauft werden.
Keine KommentareHessen-Wahl: Hochrechnung und Prognosen zur Landtagswahl Hessen
In wenigen Stunden schließen die Wahllokale in Hessen und es ist mit den ersten Hochrechnungen zur Landtagswahl in Hessen zu rechnen.
Die Wähler fällen heute die Entscheidung darüber, ob die CDU von Ministerpräsident Roland Koch nach einem Jahr der unklaren politischen Mehrheiten doch weiterregieren kann. Im Januar des letzten Jahres haben es CDU und FDP nicht geschafft und keine Mehrheit erreicht. Die Bildung einer von der Linken tolerierten rot-grünen Minderheitsregierung scheiterte gleich zweimal.
2008 hatte die CDU mit 36,8 Prozent nur einen knappen Vorsprung auf die SPD (36,7 Prozent). Die FDP lag bei 9,4 Prozent, die Grünen bei 7,5 Prozent. Die Linke war mit 5,1 Prozent erstmals in den Landtag eingezogen.
Hier finden sie alle Ergebnisse und Hochrechnungen zur Hessen-Wahl
Keine KommentareGerichtsurteil zur Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 hat ein versorgungsberechtigter Arbeitnehmer nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG (Fassung gültig bis zum 31.12.2008) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, wenn die Versorgungszusahe vor dem 01.01.2001 erteilt wurde, vorausgesetzt er hat bereits das 30. Lebensjahr vollendet. Dies ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer noch in dem gleichen Arbeitsverhältnis steht oder nicht (Az.: 3 AZR 529/07).
Im konkreten Fall sagte ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin per Urkunde vom 25.08.1999 eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Direktversicherung zu. Am 28.10.2005 erhielt die Arbeitnehmerin eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2005. Der Arbeitgeber verpflichtete sich vertraglich zur Übertragung des Versicherungsverhältnis auf die Arbeitnehmerin, sollte sie mit einer gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheiden. Diesen Anspruch hat die Frau nun eingeklagt.
Der Klage wurde durch das Arbeitsgericht stattgegeben, die Berufung des beklagten Arbeitgebers wurde durch das Landesarbeitsgerich zurückgewiesen. Die Richter urteilten, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Unverfallbarkeitsfrist erreicht war.
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