Versicherungen News



Achtung: Nur noch bis zum 31.12. staatliche Zulage sichern! - Hier kostenloses Angebot zur Riester Rente einholen!

2009: Nicht-Krankenversicherte müssen mit Strafen rechnen

Im Rahmen der Gesundheitsreform gilt ab Januar 2009 die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Die rund 100.000 Personen in Deutschland, die bislang nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung waren, müssen bis Ende Januar einen Mindest-Versicherungsschutz abschließen, ansonsten drohen ihnen Nachzahlungen der Beiträge und Strafen. Pro Monat Nichtversicherung wird ein Monatsbeitrag Strafe fällig, ab einer bestimmten Anzahl Monate für jeden Monat 1/6 des monatlichen Beitrages. Wenn die Dauer der Nichtversicherung nicht genau bestimmt werden kann, wird eine Dauer von fünf Jahren angenommen. Diese Strafzahlungen sind zu den laufenden Beiträgen zu zahlen.

Der brancheinheitliche Basistarif der privaten Krankenversicherungen, mit dem Leistungen, die denen aus der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen, angeboten werden wird deshalb ab dem kommenden Jahr eingeführt. Den Tarif können aber auch Personen nutzen, die bereits privatversichert sind. Aus gesundheitlichen Gründen darf niemandem die Aufnahme in den Basistarif verweigert und keine Zuschläge erhoben werden.

Ziel der allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist es, alle Bürger in Deutschland bei Krankheit zu schützen. Die meisten der aktuell Nicht-Versicherten waren früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert und konnten irgendwann die fälligen Beiträge nicht mehr bezahlen.



2 Kommentare

2 Comments so far

  1. Fischer Juni 6th, 2010 11:06 pm

    … was macht dann eigentlich derjenige, der die Beiträge nicht bezahlen kann ???
    Dieses Gesetz beachtet nicht, dass ein privat versicherter Bürger nicht so einfach in die GKV darf, er aber auch nicht in der Lage ist, den Basistarif einer PKV zu bezahlen (welcher deutlich höher als der GKV Tarif sein kann).

  2. Maria Dolores März 25th, 2011 2:37 pm

    Zwang und Strafe. Anderes fällt denen dort oben nicht ein.
    Sollte jemand, aus welchen Gründen auch immer, einige Jahre nicht versichert gewesen sein, bleibt ihm der Weg in die KK versperrt. Auch wenn er in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren wollte, müsste er ein kleines Vermögen zahlen um wieder ins System einzusteigen. Dann lasse wir alles lieber wie es ist. Man spart sich viel Geld und ´ne Menge Ärger mit der Bürokratie. Das Geld, das eine Zahnbehandlung kostet, kann man auch aus der eigenen Tasche zahlen. Notfalls kann man die Zahnbehandlung auch im Ausland durchführen lassen. Die Ärzte dort sind genauso gut.

Geben Sie Ihre Meinung ab: