Beiträge aus Dezember, 2008
Günstige Kfz-Versicherung für Satelliten-Überwachung
CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer will die Disziplin von Fahranfängern erhöhen und ihre Selbstüberschätzung minimieren, in dem sich die Fahranfänger freiwillig per Satellit überwachen lassen. Dabei müsse jedoch der Datenschutz auf jeden Fall gewährleistet werden. Als Belohnung sollen die normalerweise recht hohen Beiträge der Kfz-Versicherung für die Teilnehmer gesenkt werden.
Fischer wies bei seinem Vorschlag auf ein Pilotprojekt in Brandenburg hin, in dem die freiwilligen Teilnehmer dem Landesverkehrsministerium zufolge nur den halben Anfängertarif in der Kfz-Versicherung zahlen müssen. Normalerweise werden Fahranfänger mit bis zu 250% eingestuft. Die ersten Testfahrer sind ab Januar unterwegs, die ersten Ergebnisse werden ab 2011 erwartet.
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge funktioniert die Technik wie ein Navigationsgerät, aber speichert gleichzeitig und ununterbrochen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und seinen aktuellen Standort. Die Technik, die 300-400 Euro kosten soll, kann angeblich nicht manipuliert werden.
Die SPD und der Automobilclub ACE lehnen eine solche Kontrolle ab. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz bezeichnete den Vorschlag Fischers als “vollkommen schwachsinnig” und als “verfassungsrechtlich hochproblematisch”. ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner erklärte, dass Fahranfänger lieber von erwachsenen Vertrauenspersonen begleiten lassen sollten als sich von einem Satelliten überwachen zu lassen.
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2008 war ein schwarzes Jahr für Versicherungen
Die Katastrophenbilanz von 2008 sieht nicht gut aus: Durch Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen starben im bald endenden Jahr 220.000 Menschen. China und Birma waren am stärksten von schweren Katastrophen betroffen. In der Bilanz der Münchener Rückversicherung wird ein Gesamtschaden von rund 200 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 140 Milliarden Euro) angegeben, davon waren nur 31,5 Milliarden Euro versichert. Gemessen am finanziellen Schaden gehört 2008 deshalb zu den schlimmsten Katastrophenjahren in der Geschichte, so die Bilanz des Versicherungsunternehmens, das selbst Versicherungen absichert.
Aus der Bilanz, die am Montag in München vorgestellt wurde, geht hervor, dass das Erdbeben in der chinesischen Provinz Sichuan, bei dem 70.000 Menschen starben, mit umgerechnet 60 Milliarden Euro die teuerste Naturkatastrophe des vergangenen Jahres war. Das teuerste Einzelereignis war der Hurrikan Ike, der in der Karibik Schäden in Höhe von 15 Milliarden US-Dollar verursachte. Bei dem Tropensturm Nargis in Myanmar kamen mit 135.000 Toten die meisten Menschen ums Leben.
Aufgrund des Klimawandels geht Vorstand Torsten Jeworrek davon aus, dass es zukünftig immer mehr Wetterextreme und dadurch auch Naturkatastrophen geben wird, insbesondere Asien sei gefährdet. Hier gab es auch in diesem Jahr die meisten Katastrophen. Aber auch in den Küstenregionen der USA wurden mehr und stärkere Hurrikans registriert, in der Folge haben sich die Policen in den letzten Jahren verdoppelt. Europa hat es nicht so schwer getroffen, hier gab es allerdings auch Milliardenschäden durch Orkantief Emma und Unwettertief Hilal zu verbuchen.
Keine KommentareVorsicht beim Umgang mit Raketen, Böllern und Knallern!
Morgen ist es wieder soweit, der letzte Tag des Jahres 2008 ist da und das Jahr wird gebührend mit unzähligen Knallern, Böllern und Raketen verabschiedet und 2009 willkommen geheißen. Die Feuerwerkskörper machen jedoch nicht nur ein beeindruckendes Schauspiel, sondern bergen auch Gefahren. Durch fehlerhafte Böller und Raketen oder die falsche Handhabung können Brände entstehen, Unfälle geschehen oder im schlimmsten Fall auch Personen verletzt werden. Die Schadenssumme kann in einem solchen Fall schnell mehrere Tausend Euro oder noch mehr betragen.
Wer den Schaden verursacht, ist auch für die resultierenden Folgen verantwortlich. Um sich vor finanziellen Folgen zu schützen, gibt es die private Haftpflichtversicherung, die in diesen Fällen normalerweise einspringt. Vorausssetzung: Es liegt kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ob die Versicherung haftet, wird demnach von Einzelfall zu Einzelfall entschieden.
Für Autofahrer gibt der Auto Club Europa (ACE) besondere Empfehlungen für die Silvesternacht: Das Auto sollte in dieser Nacht besser nicht in der Nähe von Marktplätzen, gut besuchten Lokalen oder anderen beliebten Treffpunkten abgestellt werden. Stattdessen sollten alle Fahrzeuge – soweit möglich – in Parkhäusern oder Garagen geparkt werden, um sie vor den Feuerwerkskörpern zu schützen.
Keine KommentareNeue Fachzeitschrift zur gesetzlichen Unfallversicherung
Ab Januar 2009 erscheint eine neue Fachzeitschrift zur gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben wird. Die Zeitschrift trägt den Titel “DGUV Forum” und erscheint im Wiesbadener Universum Verlag. Sie löst die Zeitschrift “Die BG” ab, die seit 1949 im Berliner Erich-Schmidt-Verlag erschienen ist und ebenfalls von der DGUV herausgegeben wurde.
Im “DGUV Forum” finden Mitarbeiter von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, aber auch alle Leser in Arbeitsschutzbehörden, Ministerien, Sozialgerichten und Universitäten und alle anderen an der gesetzlichen Unfallversicherung Interessierten vielfältige Informationen rund um Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. DGUV-Leiter Kommunikation, Gregor Doepke, bezeichnet die neue Zeitschrift als Folge der “Fusion der beiden ehemaligen Spitzenverbände HVBG und BUK zur DGUV auf der Ebene unserer Fach- und Verbandszeitschrift”. Das Spektrum der Zeitschrift soll breiter als als in der BG. Während sich “Die BG” vor allem Inhalten aus der gewerblichen Unfallversicherung zuwandte, sollen im “DGUV Forum” auch Beiträge aus der öffentlichen Unfallversicherung, z.B. der Schüler-Unfallversicherung erscheinen. Damit sei das Magazin mit seiner aktuellen und kompetenten Berichterstattung “das Fachorgan für die gesetzliche Unfallversicherung”.
Das Magazin, das mit einer Startauflage von 5500 Stück erscheint, kann direkt beim universum Verlag Wiesbaden online, telefonisch oder per Fax bestellt werden. Ein Jahres-Abo mit 10 Ausgaben kostet 96 Euro plus Versand.
Keine Kommentare2009: Nicht-Krankenversicherte müssen mit Strafen rechnen
Im Rahmen der Gesundheitsreform gilt ab Januar 2009 die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Die rund 100.000 Personen in Deutschland, die bislang nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung waren, müssen bis Ende Januar einen Mindest-Versicherungsschutz abschließen, ansonsten drohen ihnen Nachzahlungen der Beiträge und Strafen. Pro Monat Nichtversicherung wird ein Monatsbeitrag Strafe fällig, ab einer bestimmten Anzahl Monate für jeden Monat 1/6 des monatlichen Beitrages. Wenn die Dauer der Nichtversicherung nicht genau bestimmt werden kann, wird eine Dauer von fünf Jahren angenommen. Diese Strafzahlungen sind zu den laufenden Beiträgen zu zahlen.
Der brancheinheitliche Basistarif der privaten Krankenversicherungen, mit dem Leistungen, die denen aus der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen, angeboten werden wird deshalb ab dem kommenden Jahr eingeführt. Den Tarif können aber auch Personen nutzen, die bereits privatversichert sind. Aus gesundheitlichen Gründen darf niemandem die Aufnahme in den Basistarif verweigert und keine Zuschläge erhoben werden.
Ziel der allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist es, alle Bürger in Deutschland bei Krankheit zu schützen. Die meisten der aktuell Nicht-Versicherten waren früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert und konnten irgendwann die fälligen Beiträge nicht mehr bezahlen.
2 KommnentareZusatzversicherung für Kieferorthopädie lohnt sich nur für Kinder
Zusatzversicherungen sollen den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen erweitern. Inzwischen gibt es Zusatzversicherungen für alle möglichen Bereiche von Hörgeräten über Sehhilfen bis zu zahnärztlichen Behandlungen. Die Stiftung Warentest hat private Versicherungen für kieferorthopädische Behandlungen untersucht und stellt fest, dass sich diese Versicherungen nur für Kinder lohnen.
Wie in der Zeitschrift Finanztest zu lesen ist, gibt es bei Zusatzversicherungen für kieferorthopädische Behandlungen ein großes Problem: Sie können kaum von Erwachsenen geltend gemacht werden, denn in der Regel werden derartige Behandlungen bei älteren Patienten aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen und sind aus medizinischer Sicht nicht notwendig. In dem Fall zahlen die Versicherungen jedoch nicht. Behandlungsbedürftige Fehlstellungen der Zähne sind darüber hinaus meist schon vor dem Abschluss der Versicherung bekannt und fallen deshalb auch nicht unter den Versicherungsschutz. Ähnliches gilt für Jugendliche.
Obwohl die wenigsten Patienten im Kindergartenalter Kieferprobleme haben, müssen die meisten später eine Zahnspange tragen. Diese langwierige Behandlung kostet etwa 4000 Euro, die größtenteils von den Eltern finanziert werden müssen. In einem solchen Fall würde eine Zusatzversicherung für kieferorthopädischen Behandlungen für die Kosten aufkommen. Allerdings raten die Tester, sich die Vertragsbedingungen genau anzusehen, und darauf zu achten, dass die Versicherung auch Privatbehandlungen übernehme und auch Zusatzkosten deckt, die bei einer Kassenbehandlung entstehen. Eine solche Versicherung für Kinder im Alter von fünf Jahren kostet etwa 4-13 Euro monatlich.
1 Kommentar2,1 Millionen wechselten zu neuer Kfz-Versicherung
Der aktuellen Monitoring-Studie “Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung 2008″ zufolge, haben rund 2,4 Millionen Deutsche ihre Kfz-Versicherung in diesem Jahr gekündigt. Fast alle (2,1 Millionen) sind zu einem neuen Anbieter gewechselt, die übrigen 0,3 Millionen suchen noch nach einer neuen Versicherung. In diesem Jahr haben vor allem die Direktversicherungen, allen voran die Allianz 24 und die HUK 24, von der Wechselbereitschaft der Deutschen profitiert. Für diese beiden Versicherungen entschieden sich alleine 28% der Wechsler. Bei den noch Unentschlossenen stehen neben der Allianz 24 und der HUK 24 auch AXA, ADAC und CosmosDirekt hoch im Kurs.
Aus der Studie ging hervor, dass die Wechselbereitschaft bei den Versicherungskunden generell recht hoch war: 2,9 Millionen Versicherte waren zu einem Wechsel bereit und davon kündigten 83% tatsächlich ihre bisherige Kfz-Versicherung. Viele entscheiden sich auch erst relativ spät, also kurz vor dem Stichtag 30. November zu einem Wechsel, in diesem Jahr traf das auf 16% der wechselbereiten Kunden zu. Grundsätzlich ist die Wechselbereitschaft der Deutschen noch größer: Rund 8,4 Millionen Versicherte denken prinzipiell über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Für Christoph Müller, Experte für Versicherungsmarktforschung der psychonomics AG, bleibt die Kfz-Sparte auf dem Versicherungsmarkt ein hart umkämpftes Geschäftsfeld, bei dem zielgruppen- und vertriebswegespezifische Marketingstrategien eine große Rolle spielen.
Für die repräsentative Studie wurden Anfang November und Anfang Dezember über 1000 wechselbereite Versicherte ab 18 Jahren von der psychonomics AG befragt. Sie gaben Auskunft über ihre Wechselbereitschaft und ihr konkretes Wechselverhalten.
Keine KommentareWiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
Mit Hilfe des “Hamburger Modells” sollen Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten konnten, sukzessive wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Je nach Fall dauert dies einige Wochen bis Monate. Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn betont Medienberichten zufolge, dass dem Arbeitgeber hierdurch keine Kosten entstehen, sondern die Maßnahme von der Kranken- und Rentenversicherung finanziert wird, vorausgesetzt es besteht Aussicht auf Erfolg. Er muss der Maßnahme dennoch nicht zustimmen, aber wenn er sich dafür entscheidet, muss er dies der zuständigen Krankenkasse auf einem entsprechendem Formblatt mitteilen.
Durch die schriftliche Zustimmung bleibt der Bezug von Lohnersatzleistungen gewahrt, das Übergangs- bzw. Krankengeld muss von dem Arbeitnehmer bei seiner Kranken- oder Rentenversicherung beantragt werden. Das Hamburger Modell ist als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt, für sie muss eine gesonderte vertragliche Vereinbarung erstellt werden, in der konkret die Art der Beschäftigung genannt wird. Rein rechtlich bleibt der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig, d.h. er muss seinem Arbeitgeber in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen.
Eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell können nur arbeitsunfähige Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Bedingung für eine Teilnahme ist das Vorliegen einer ärztlichen Prognose über Zeitpunkt und Art der voraussichtlich zu erwartenden Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters. Der behandelnde Arzt beteiligt sich auch an der Abstimmung des Wiedereingliederungsplans. Ein Abbruch der Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen ist möglich.
Keine KommentareGerichtsurteil: Unfallversicherung haftet bei qualifizierter Gefälligkeit
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss die Unfallversicherung einen gesundheitlichen Schaden, bei während einer so genannten qualifizierten Gefälligkeit entsteht, als Arbeitsunfall anerkennen (Az.: S 2 U 52/07). Das berichtet das Magazon “Focus” mit Hinweis auf einen Bericht der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.
Im konkreten Fall ging es um einen pensionierten Bauunternehmer, der auf einer von seinem Sohn betriebenen Baustelle den Arbeitern spontan geholfen hat, als es zu Problemen beim Gießen der Betonplatte kam. Während er drei Stunden lang den Arbeitern bei der Verhinderung von Unebenheiten im Boden half, lief ihm Beton in die Gummistiefel. Dadurch zog er sich so starke Verbrennungen an den Füßen zu, dass drei Zehen amputiert werden mussten. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und erklärte die Hilfe des Pensionärs als familiäre Gefälligkeit, die nicht versichert sei.
Das Sozialgericht Koblenz kam zu einem anderen Ergebnis: Bei der Unterstützung handelte es sich vielmehr um eine qualifizierte Hilfeleistung, denn der Kläger habe durch sein Fachwissen und seine Hilfe Schaden von dem Unternehmen seines Sohnes abgewendet. Versicherungsrechtlich ist der Mann deshalb wie ein Arbeitnehmer zu behandeln, also geschützt von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Keine KommentareUmtauschsrecht im Einzelhandel
Wenn heute abend die Geschenke verteilt werden, wird es viel Freude, aber auch einige Enttäuschungen geben: doppelte, nicht gefallende oder nicht passende Geschenke können so manchem die Freude am Fest trüben. Viele trösten sich damit, dass sie die Geschenke nach Weihnachten einfach umtauschen können, doch das was viele nicht wissen: Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Ausnahme: Die Ware ist defekt.
Viele Händler bieten jedoch die Möglichkeit zum Umtausch von unbenutzten (und ungetragenen!) Geschenken an, Voraussetzung hierfür ist in der Regel die Vorlage des Kassenbons und häufig auch das noch vorhandene Etikett an der Ware. Da schon der Umtausch selbst eine Kulanz der Händler ist, dürfen sie auch die Umtauschmodalitäten selbst bestimmen, d.h. eine Erstattung des Kaufpreises oder aber den Erhalt eines Warengutscheins anbieten.
Bei einer Bestellung in einem Versandhaus oder in einem Online-Shop hat der Kunde rechtlich bessere Voraussetzungen. Bei diesen Kaufoptionen kann jeder Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden, eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. In jedem Fall muss der Verkäufer den gezahlten Preis zurückerstatten, allerdings auch hier nur dann, wenn die Ware noch neu und unbenutzt ist.
Keine KommentareDiskussion um höhere Steuern auf Alkohol
Am Wochenende wurde ein Entwurf der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing für ein Aktionsprogramm zur Alkoholprävention bekannt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass alkoholische Getränke in Deutschland vergleichsweise niedrig besteuert sind. Während in Deutschland pro Liter Bier etwa 10 Cent an Steuern anfallen, sind es in Schweden rund 2 Euro. Pro Flasche Wein zahlt der Weinkäufer in Irland 1,90 Euro an den Staat, hierzulande gibt es überhaupt keine Weinsteuer.
Der “Leipziger Volkszeitung” zufolge wird in dem Entwurf ein Zusammenhang zwischen den niedrigen Steuern und der leichten Verfügbarkeit von Alkohol, insbesondere bei Jugendlichen, hergestellt. Es wird von einem “unmittelbaren und relevanten Effekt auf die Senkung des Alkoholkonsums” durch Preiserhöhungen gesprochen. Diese Anmerkung löste eine erneute Debatte um höhere Steuern auf Alkohol aus.
Bätzing erklärte inzwischen, dass das Papier nicht abgestimmt sei und die Bundesregierung auch keine höheren Steuern auf Bier und Wein plane. Sie betonte, dass die zitierte Anmerkung keine Aufforderung zur Steuererhöhung sei, sondern vielmehr ein Versuch der wissenschaftlichen Untersuchung darüber, wie das Konsumverhalten von dem Alkoholpreis beeinflusst wird.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder lehnte eine Steuererhöhung auf Bier und Wein entschieden ab, eine solche Maßnahme würde das Problem nicht lösen. Auch FDP-Verbraucherschutzexperte Hans-Michael Goldmann sprach sich gegen diese Steuererhöhungen aus, die lediglich Wirtschaft und Verbraucher belasten würden. In der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen würde man höhere Steuersätze auf Alkohol dagegen begrüßen. Hauptgeschäftsführer Rolf Hüllinghorst forderte einen einheitlichen Steuersatz von 15% pro Liter Alkohol, das würde bei einer Flasche Bier einer Preiserhöhung von 40 Cent entsprechen.
Keine KommentareNeue Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund
Ab dem 1. Januar 2009 ändert sich die Endziffer der zentralen Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anstatt wie bisher 030 – 865 – 1 lautet die Endziffer jetzt 0.
Alle Anrufer, die nicht die jeweilige Durchwahlnummer des für sie zuständigen Ansprechpartners haben, können sich über diese zentrale Rufnummer weiter verbinden lassen. Damit der richtige Ansprechpartner schnell gefunden werden kann, bittet die Deutsche Rentenversicherung Bund darum, die Versicherungsnummer bei jedem Anruf bereitzuhalten. So können alle persönlichen Fragen zum eigenen Versicherungskonto, dem gestellten Rentenantrag oder der beantragten Rehabilitationsmaßnahme zügig beantwortet werden.
Unter der kostenlosen Rufnummer des Servicetelefons 0800 – 1000 – 4800 stehen außerdem Mitarbeiter(innen) aller Rentenversicherungsträger für Fragen zur Verfügung. Hier erhalten die Anrufer wichtige Informationen rund um das Thema Rente und Rehabilitation und können Broschüren und Vordrucke bestellt werden. Auch die Adressen nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstellen können hier erfragt werden.
Keine KommentareKrankenversicherungen überprüfen Arzt-Abrechnungen
Nicht zuletzt wegen des enormen Kostendrucks, unter dem die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stehen, sind die Versicherungen dazu übergegangen, ärztliche Abrechnungen verstärkt zu überprüfen. Auch wenn die Abrechnungen der überwiegenden Mehrheit der Ärzte korrekt sind, gibt es dennoch Fälle von Abrechnungsbetrug, die, geht es nach dem Willen von Peter Scholich, Geschäftsführer der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) Rhein-Ruhr, als eigen Straftat deklariert werden sollen. Dann würden sie auch im Strafgesetzbuch aufgeführt werden. Wenn bei den zufällig durchgeführten Stichproben Auffälligkeiten festgestellt werden und sich der Verdacht auf Abrechnungsbetrug bestätigt, können auch die Behörden eingeschaltet werden.
Die Fälle von Abrechnungsbetrug scheinen sich zu häufen. Noch können die Entwicklungen nicht mit konkretem Zahlenmaterial belegt werden, aber alleine bei der Techniker Krankenkasse (TK) gehen täglich vier Hinweise auf falsche Abrechnungen ein. Etwa die Hälfte dieser Hinweise führt tatsächlich zu betrügerischen Abrechnungen. Der Leiter der Abteilung zur Ermittlung von Betrugsfällen in der TK, Frank Keller, spricht von einem ernst zu nehmenden Thema, dessen Bedeutung seiner Einschätzung zufolge noch zunehmen wird.
Von den Abrechnungsbetrügereien sind sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen betroffen. Die PKV hat inzwischen ein vielschichtiges System aus qualitätssichernden Maßnahmen eingeführt, zu denen unter anderen die ausführliche Schulung der Mitarbeiter gehört. Seit 2005 gibt es bei der privaten Krankenversicherung der Allianz (APKV) ein System, das nur diese Delikte bearbeitet. APKV-Mitarbeiter Ernst Kammer berichtet von über 1000 überprüften Fällen im letzten Jahr. Von diesen Fällen stellten sich zwei Drittel als Betrug heraus, der Schaden belief sich auf etwa 1,8 Millionen Euro. Professionelles Deliktmanagement konnte 70% der Schadenssumme zurückholen. Der in diesem Jahr (bis Oktober) entstandene Schaden durch Abrechnungsbetrug beläuft sich schon jetzt auf rund 3 Millionen Euro.
Keine KommentareStiftung Warentest nimmt Hausratversicherungen unter die Lupe
Die Stiftung Warentest hat 82 Tarife für Hausratversicherungen von 52 Anbietern getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass Mieter und Eigentümer viel Geld sparen können, wenn sie die richtige Hausratversicherung abschließen. Bei einer normal eingerichteten 85-Quadratmeter-Wohnung können pro Jahr bis zu 200 Euro gespart werden, deshalb sollten alle Besitzer einer Hausratversicherung deren Preis-Leistungs-Verhältnis genau prüfen, raten die Tester in der neuen Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”.
Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme dem Preis entspricht, der bei einer Neubeschaffung des Hausrats anfällt. Daneben gibt es Tarife, bei denen ein Durchschnittswert pro Quadratmeter angesetzt wird. Hier muss der Wert des Hausrats nicht exakt bestimmt werden und auch im Schadensfall wird dieser nicht überprüft. In diesen Tarifen wird demnach auf eine so genannte Unterversicherung verzichtet.
Die Tester weisen darauf hin, dass sich eine Hausratversicherung nicht immer lohnt, beispielsweise bei einem Besitz von geringem Wert kann unter Umständen auf eine solche Versicherung verzichtet werden. Beim Abschluss der Versicherung ist der Versicherungsschutz sorgfältig zu prüfen: Ist mir Schutz vor Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Überspannungsschäden wichtig? Den Testergebnissen zufolge sind die Beiträge auch von äußeren Faktoren wie der Wohnregion abhängig, in der Stadt bezahlen Versicherte z.B. deutlich mehr als in ländlichen Gebieten für vergleichbare Leistungen. Als günstige Hausratversicherungen nennt die Stiftung Warentest die Angebote von Asstel, Docura oder LBN. Die Angebote von KarstadtQuelle und Neckermann sind Kunden aus ländlichen Gebieten zu empfehlen.
Keine KommentareGerichtsurteil: Begrenzte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung zulässig
Nach einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts muss die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen, wenn beide Partner gesetzlich krankenversichert sind (Az.: L 1 KR 143/07). Dabei spielt es keine Rolle, wer von den beiden Partnern unfruchtbar ist.
Im konkreten Fall hatte ein 1968 geborener Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis geklagt, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme für die Behandlung seiner privat versicherten Frau im Rahmen einer künstlichen Befruchtung verweigerte. Die Zeugungsfähigkeit des Mannes ist eingeschränkt, weshalb das Paar im Jahr 2004 eine künstlichen Befruchtung durchführen ließ. Sämtliche Maßnahmen am Körper des Mannes, der gesetzlich krankenversichert ist, und auch die Befruchtung im Reagenglas wurden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Behandlungskosten für die Entnahme der Eizelle der Frau in Höhe von fast 3500 Euro wollte die Krankenversicherung nicht übernehmen. Mit dem Hinweis auf das Verursacherprinzip lehnte auch die private Krankenversicherung der Frau eine Kostenübernahme ab.
Den Darmstädtern Richtern zufolge umfasst die Leistungspflicht der Krankenkasse nur Behandlungen an ihren eigenen Versicherten, deshalb muss die Krankenkasse nicht für die Behandlungskosten des Ehepartners aufkommen, selbst wenn es sich bei der Behandlung um eine künstliche Befruchtung handelt. Damit bestätigte das Gericht das Urteil aus erster Instanz, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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