Versicherungen News



Achtung: Nur noch bis zum 31.12. staatliche Zulage sichern! - Hier kostenloses Angebot zur Riester Rente einholen!

Beiträge aus Oktober, 2008

Opfer der Finanzkrise hoffen auf Rechtsschutz

Da in vielen Rechtsschutz-Policen Streitigkeiten aus dem Kauf von Kapitalanlagen mitversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung eventuell die Kosten, wenn Geschädigte ihr Geldinstitut wegen falscher Beratung verklagen. Wenn der Prozess zugunsten der Bank oder Sparkasse ausgeht, trägt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, d.h. der Versicherte hat kein Kostenrisiko. Für die 30.000 Privatkunden, die von der insolventen US-Bank Lehman-Brothers Zertifikate gekauft hatten und kein Geld aus den Einlagensicherungsfonds erhalten, könnte eine Klage die letzte Rettung sein.

Die HUK-Coburg teilte jedoch mit, dass jede Anfrage dieser Art genau geprüft wird. Handelt es sich bei den Anlagen um Spekulationsgeschäfte (z.B. Termingeschäfte), übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz nicht, da diese Anlagen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ein Sprecher des HDI-Gerling-Konzerns erklärte sogar, dass man nach einer ersten Einschätzung dazu neige, “Deckung für Lehmann-Zertifikate vollständig abzulehnen”. Grundsätzlich zahlen die Versicherer sowieso nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Anleger trägt die Beweislast. Rechtsanwalt Schubach beurteilt dagegen jeden Streit, bei dem das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen muss, als Fall mit Erfolgsaussicht. Wenn der Anleger darlegen kann, dass die Bank oder Sparkasse ihn über bestimmte Risiken nicht richtig aufgeklärt hat, seien die Erfolgsaussichten gut. Außerdem rät Schubach Versicherten, deren Rechtsschutz eine Kostenübernahme abgelehnt hat, diese Ablehnung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Betroffene sollten sorgfältig ihre Versicherungsunterlagen prüfen, denn bei manchen Anbietern gibt es bestimmte Höchstgrenzen für die Kostenübernahme. Bei der NRV liegt diese Grenze bei 15.000 Euro, bei HDI-Gerling je nach Vertrag bei 10.000 - 30.000 Euro und bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung bei 50.000 Euro. Übersteigt der Streitwert, also in diesem Fall der Anlagebetrag diese Grenze, ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.


Keine Kommentare

Rechtsschutz für Soldaten soll gestärkt werden

Nach einer Anordnung des Bundesinnenministeriums soll der Rechtsschutz von Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz verbessert werden. Der Bund soll demnach zukünftig die Anwaltskosten von Soldaten, Bundespolizisten und Diplomaten übernehmen, wenn diese dienstbedingt Rechtsschutz benötigen. Bislang konnten sie in einem solchen Fall lediglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und der Bundeswehrverband haben die Änderung, die natürlich nicht bei vorsätzlichem Handeln des Soldaten gilt, aus aktuellem Anlass durchgesetzt.

Am 28. August erschoss ein Feldwebel aus Storkow (Brandenburg) an einem Checkpoint in der Nähe von Kundus (im Norden Afghanistans), versehentlich eine Frau und zwei Kinder. Die drei befanden sich in einem Auto, das mit hoher Geschwindigkeit auf einen Schützenpanzer zufuhr und seine schnelle Fahrt trotz mehrerer Warnschüsse fortsetzte. Der deutsche Soldat feuerte offenbar aus Angst vor einem Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gegen den Soldaten.

Klaus Lübke, Anwalt des Beschuldigten, zeigt Verständnis für die Ermittlungen, schließlich sei Afghanistan kein rechtsfreier Raum. Dennoch müsse man mildernde Umstände bedenken, die dort aufgrund der überall lauernden Gefahren gelten würden, auch wenn sie in Deutschland nicht greifen würden. Ende Dezember rechnet Lübke mit der Entscheidung darüber, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Letzteres oder gar eine Verurteilung bezeichnete er als fatal, denn dann würde sich kein Soldat mehr für einen Auslandseinsatz melden.

Keine Kommentare

Stiftung Warentest nimmt Reiserücktrittskosten-Versicherungen unter die Lupe

Die Stiftung Warentest hat 42 Einzel- und Jahresverträge von Reiserücktrittskosten-Versicherungen für Einzelpersonen und Familien getestet und konnte kein einziges Mal die Bestnote “sehr gut” vergeben. Drei Versicherer, die Elvia, HanseMerkur und Würzburger erzielten mit elf ihrer Tarife die Note “gut”. Mit “befriedigen” wurden 17 Angebote bewertet, 14 weitere beurteilten die Tester nur als “ausreichend”.

Besonders verbraucherfreundliche Konditionen gibt es demnach bei dem “Vollschutz ohne Selbstbeteiligung (SB)” der Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG und der “Urlaubsgarantie” der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Das gilt sowohl für Reise-Verträge für Einzelpersonen als auch für Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien. Fast ebenso gut bewertet wurde der “Vollschutz ohne SB” der Würzburger Versicherungs-AG und der “Vollschutz” der Elvia.

Bei diesen drei Versicherern können die Versicherten aus zahlreichen Gründen von einer gebuchten Reise zurücktreten, doch kein Tarif erfüllt alle zugrunde gelegten Kriterien, so die Tester. Einer der wichtigen Prüfpunkte ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, der auch bei Elvia nur im Tarif “Vollschutz ohne SB” gewährt wird.

Die Leistungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich erheblich, deshalb empfiehlt Finanztest eine sorgfältige Überprüfung der Vertragsbedingungen. Nicht bei allen Anbietern zählen Verwandte wie Schwager/Schwägerin oder die Stiefkinder oder -eltern zu den Risikopersonen, die im Kleingedruckten erwähnt sind. Die Zurich lehnt - anders als die anderen Testanbieter - die Leistung ab, wenn Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit oder eine Arbeitsplatzaufnahme nach Arbeitslosigkeit als Stornogrund angegeben wird. Alle Anbieter, bis auf die Signal Iduna, nennen eine Einreichungsfrist der entsprechenden Nachweise von über drei Monaten oder verzichten ganz auf eine Frist. Nur knapp die Hälfte der Anbieter leistet bei Einberufung oder Wiederholung einer Prüfung und nur bei wenigen Anbietern gilt der Bruch einer Prothese als versicherter Rücktrittsgrund.

Keine Kommentare

Bank muss bei unzureichender oder falscher Risikoberatung haften

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das heute veröffentlicht wurde, muss eine Bank ihren Kunden verspekuliertes Geld ersetzen, wenn die Kunden vorher nicht oder nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden (Az.: 3 U 54/07).

Im konkreten Fall hatte ein Mann auf den Rat seiner Bank hin im Jahre 2001 insgesamt 25.000 Euro in einen Medienfonds investiert mit dem Ziel Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen. Der Anleger verlor davon gut 20.000 Euro und verklagte die Bank, die in dem Prospekt zu dem besagten Medienfonds in dem Abschnitt “Risiken und Chancen” darauf hinwies, dass sich die Ausschüttungen auf die halbe Einlage verringern könnten - im Extremfall. Ein Totalverlust käme nur dann infrage, wenn dazu noch “weitere unvorhergesehene ungünstige Ereignisse” einträfen.

Nach Einschätzung des Auricher Landgerichts reicht diese Beschreibung als Risikohinweis aus und wies die Klage des Mannes in erster Instanz ab. Das Oberlandesgericht Oldenburg bewerteten die Risikoklausel jedoch anders, denn sie bezeichneten sie als “rechnerisch unschlüssig und sachlich falsch”. Es sei sachlich nicht richtig, dass ein Totalverlust nur im Zusammenhang mit anderen Risiken, die als sehr unwahrscheinlich beschrieben wurden, auftreten kann. Deshalb muss die Bank dem Anleger die verlorene Summe plus Zinsen zurückzahlen, so das Urteil der Richter.

Die Bank hat Revision gegen das Berufungsurteil zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Keine Kommentare

Renteninformationen sorgfältig kontrollieren und ggf. korrigieren lassen!

Über 40 Millionen Bundesbürger erhalten Jahr für Jahr ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, in dem ihre bislang geleisteten Einzahlungen in die Rentenkasse und die sich daraus ergebende Rentenhöhe aufgelistet sind. Der Finanzdienstleister Delta Lloyd rät allen Empfängern dieser Schreiben, also all denen die nach dem 27. Lebensjahr mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, die hier aufgelisteten Daten zur Einkommenshöhe und den Beitragszeiten genau zu kontrollieren. Delta Lloyd-Vorsorgeexperte Rolf Duben erklärt, dass Änderungen und Ergänzungen bzgl. der Beitragszeiten und der bisherigen Einzahlungen auch nach der offiziellen Festsetzung der Rentenversicherung jederzeit möglich sind. Eine sorgfältige Kontrolle und ggf. Korrektur sollte unbedingt vorgenommen werden, denn falsche Angaben können sich auf die Höhe der Rente auswirken. Um den Überblick zu behalten, sollten sämtliche Unterlagen wie Dokumente über Ausbildungszeiten, Zivil- oder Wehrdienst, Sozialversicherungsnachweis, etc. gut aufgehoben werden.

Die in dem Schreiben genannte spätere Rentenhöhe wird auf der Basis der bisherigen Einzahlungen von Versichertem und Arbeitgeber geschätzt. Dabei geht die Rentenversicherungsanstalt davon aus, dass bis zum Erreichen der Altersgrenze (65 bzw. 67 Jahre) kontinuierlich die gleichen Einzahlungen erfolgen. Das ist jedoch in den seltensten Fällen tatsächlich so. Arbeitslosigkeit, freiberufliche Tätigkeit, Inflation - viele Faktoren können sich auf die Höhe der Einzahlungen und damit auch auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Eine Planungssicherheit anhand des Schreibens gibt es also nicht, die private Altersvorsorge soll laut Duben auf jeden Fall fortgeführt werden.

Einzige Ausnahme: Im Gegensatz zur Altersrente sind die in dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung enthaltenen Angaben zur Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verbindlich und können sich nicht mehr ändern.

Keine Kommentare

Autoversicherung wechseln: Was ist zu beachten?

Wer ein Auto sein eigen nennt, benötigt dafür auch eine Versicherung, denn ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt. Doch viele Policen sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Ein Preisvergleich und ein Tarif- oder Anbieterwechsel können unter Umständen eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bedeuten. Aber es gibt auch hier einige Stolperfallen, die es zu umgehen gilt. Denn nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge ist entscheidend, sondern auch der Leistungsumfang und die Konditionen. Ausschlaggebend sollten letztlich immer die persönlichen Umstände und das eigene Sicherheitsbedürfnis sein. Durch eine clevere Kombination von bestimmten Zusatzleistungen lässt sich unter Umständen viel Geld einsparen.

Individuelle, leistungsstarke Versicherungsprodukte bietet unter anderem der Audi Versicherungsservice. Beispielsweise mit dem Paket PrämieLight Plus, einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Dieser bietet einen Rundum-Schutz mit Versicherung und Anschlussgarantie.

Ist die Entscheidung für einen Wechsel gefallen und der neue Vertrag abgeschlossen, so ist unbedingt zu beachten, dass als Stichtag der 30. November gilt: Bis zu diesem Datum muss die Kündigung des bestehenden Vertrags auf dem Tisch des Versicherers liegen – sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Wer also frühzeitig vergleicht und wechselt, kann langfristig ordentlich sparen … (NR.NET/SV)

Hier können sie bei uns kostenlos die richtige Autoversicherung finden

Keine Kommentare

Kfz-Haftpflichtversicherung haftet auch bei Unfällen im Fahrtraining

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Unfällen, die sich während eines Fahrtrainings ereignen (Az: 10 U 36/08).

In dem konkreten Fall kollidierten zwei Fahrer bei einem Fahrtraining auf dem Hockenheimring bei einem Überholmanöver. Einer der Fahrer verlangte für seinen dabei demolierten Audi von dem anderen Fahrer 11.000 Euro Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung des zweiten Fahrers verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Unfall sei im Rahmen eines nicht versicherten Autorennens geschehen.

Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Es habe sich nicht um ein Autorennen, sondern um einen Lehrgang gehandelt, in dem die beteiligten Fahrer die Beherrschung des Fahrzeugs auch in Gefahrensituationen lernen sollten. Dabei ging es nicht um möglichst hohe Geschwindigkeiten und eine gute Platzierung, wie es in einem Autorennen der Fall sei. Der Haftungsausschluss, der für Autorennen gelte, greife deshalb in dieser Situation nicht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verantwortung für die Kollision bei beiden Fahrern gleichermaßen zu suchen ist und deshalb auch der Schaden gemeinsam getragen werden muss.

Keine Kommentare

Rentenversicherung Rheinland legte Geld bei Lehman Brothers an

Nach eigenen Angaben sollen die 44,5 Millionen Euro, die von der Rentenversicherung Rheinland bei der insolventen US-Bank Lehman Brothers angelegt wurden, keinen Verlust von Versichertengeldern nach sich ziehen. Nach Aussage der Regierung und der Rentenversicherung seien die Mittel über den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken, der je Einleger über 285,105 Millionen Euro betrage, geschützt. Gleiches gilt für die Unfallversicherung, die nach eigener Angabe ebenfalls 57,55 Millionen Euro bei der Lehman-Bank angelegt hat. Ob gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls Geld bei der US-Investmentbank angelegt haben, ist noch unklar. Eine entsprechende Anfrage wurde von dem Gesundheitsministerium bereits gestellt.

Für den FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zeige dies, dass nicht nur die Banken, sondern auch die Sozialkassen in der Finanzkrise versagt haben. Er forderte auch die Rentenversicherungen auf, ihr Risikomanagement bei Geldanlagen dringend zu verbessern.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat nach Angaben ihres Pressesprechers Michael Eßers kein Geld bei Lehman Brothers angelegt. Ihre Einlagen seien vollständig im Inland abgelegt und ebenfalls über Sicherungsfonds abgesichert.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat an die rund 20 Millionen Rentner etwa 19 Milliarden Euro aus. Diese Auszahlung erfolgt im so genannten Umlageverfahren, d.h. Die ausgezahlten Altersbezüge stammen in der Regel von den Beitragseinnahmen der Vorwochen. Diese Einnahmen sind jedoch von der Höhe der Löhne und der Beschäftigtenzahlen abhängig. Für wirtschaftlich schwache Zeiten hat die Rentenkasse eine finanzielle Reserve, die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage, aufgebaut. Aktuell beläuft sich diese Rücklage auf 11,7 Milliarden Euro. Um mit diesem Geld Nutzen zu erzielen, wird es am Finanzmarkt angelegt, damit es Zinsen erwirtschaftet. Eßer erklärt, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass eine Anlage von Nachhaltigkeitsrücklagen die Kriterien Liquidität, Sicherheit und Rendite erfüllen muss. Mit anderen Worten: Das Geld muss eine Rendite erzielen, dabei jederzeit verfügbar und zudem duch Sicherungsfonds abgesichert sein.

Keine Kommentare

Unverschuldete Unfallschäden dürfen über Marken-Werkstätten abgerechnet werden

Versicherungen müssen bei unverschuldeten Unfällen auch für die Kosten aufkommen, die für Reparaturen in Markenwerkstätten entstehen. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden (Az.: 4S1655-08).

Im konkreten Fall wollte ein Mann, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, die Reparatur seines Autos in seiner Markenwerkstatt vornehmen lassen und die Kosten mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Diese verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Reparatur weniger gekostet hätte, wenn sie in einer markenunabhängigen Werkstatt durchgeführt worden wäre, mit der die Versicherung schon länger zusammenarbeitet. Die Versicherung wollte nur die Summe zahlen, die die Reparatur in der von ihr genannten Werkstatt gekostet hätte. Der Autobesitzer sollte die Differenz in Höhe von 319,76 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Der Mann klagte gegen die Versicherung.

Das Amtsgericht Augsburg gab ihm im erster Instanz recht, ebenso wie die 4. Zivilkammer am Landgericht Ausgburg in zweiter Instanz. Begründung des Gerichts: Um spätere Nachteile bei einem Weiterverkauf auszuschließen, hat der Geschädigte das Recht, auf der Basis eines Gutachtens die Reparaturen bei seiner markenabhängigen Werkstatt durchführen und auch über sie abrechnen zu lassen.

Maximilian Hofmeister, Vorsitzender der 4. Zivilberufungskammer und Vizepräsident des Landgerichts, erklärte, dass es zu dieser Frage im Landgerichtsbezirk Augsburg vorher keine eindeutige Rechtsprechung gegeben habe, doch mit diesem Urteil hätten die Amtsgerichte in Aichach, Dillingen, Donauwörth, Landsberg und Nördlingen eine Orientierung für zukünftige Verhandlungen. An der Augsburger Grundsatzentscheidung habe sich sogar auch schon das Oberlandesgericht München in einem ähnlichen Verfahren orientiert.

Positiv bewertete auch die Kfz-Innung Schwaben den Richterspruch, die schon häufiger das massive Sparverhalten mancher Versicherungsunternehmen kritisiert. Laut Geschäftsführerin P*etra Brandl ist eine Kostenerstattung von 80% mit der gleichen Begründung wie im aktuellen Fall keine Seltenheit. Die Beobachtung, dass Versicherungen bei Schadensersatzfällen “immer knauseriger werden”, hat auch Hofmeister gemacht. Brandl rät allen Unfallbeteiligten, direkt nach dem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Keine Kommentare

Kfz Versicherung wird billiger

Die Kfz-Versicherung wird im kommenden Jahr für ein Großteil der Autofahrer zum Teil deutlich billiger. Das hat ein Marktvergleich der Zeitschrift “Capital” ergeben. Die Kosten sinken demnach für die Haftpflicht-Versicherung im Vergleich zu 2008 deutschlandweit im Durchschnitt um 1,6 Prozent, die Teilkasko-Versicherung fällt um 2,3 Prozent und die Vollkasko-Versicherung wird im Schnitt 1,9 Prozent billiger.

Bei insgesamt 174 in Deutschland getesteten Vollkasko-Tarifen müssen Autofahrer 123 weniger als in diesem Jahr zahlen. Bei der Haftpflicht-Versicherung wird jeder zweite Tarif günstiger, bei der Teilkasko sind es sogar 75 Prozent.

Einige Autofahrer müssen aber trotzdem gegenüber heute draufzahlen. Männer unter 20 Jahren werden bei einigen Versicherungen mit bis zu 36 Prozent höheren Tarifen, tiefer in die Tasche greifen müssen. Autofahrer ab 60 Jahren zahlen teilweise 20 Prozent mehr.

Hier finden Sie bei uns diverse Möglichkeiten zum kostenlosen KFZ Versicherung Vergleich

Keine Kommentare

Diebstahlnachweis in Maßen

Wie aus einem in dieser Woche bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervorgeht, dürfen die Forderungen zum Diebstahlnachweis durch Versicherungen nicht überzogen sein (Az.: 10 U 515/07).

Im konkreten Fall zeigte eine Fahrzeughalterin nach einem Wohnungseinbruch den Diebstahl ihres Autos in Polen an. Die polnische Polizei verhaftete kurz darauf einen Verdächtigen, der ein Geständnis über den Autodiebstahl ablegte. Die Versicherung der Frau weigerte sich jedoch zu zahlen mit der Begründung, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Mann von der Frau zu dem Diebstahl des Fahrzeugs beauftragt wurde.

Dieser Argumentation schlossen sich die Koblenzer Richter nicht an, sie erklärten vielmehr, der Fahrzeugeigentümer sei zu einer plausiblen Darstellung des “äußeren Bilds” des Diebstahls verpflichtet. Durch die Verhaftung eines Mannes, der ein Geständnis ablegt, sei dies der Fall. Natürlich habe die Versicherung dennoch die Möglichkeit auch nach der Verhaftung eines geständigen Täters einen Gegenbeweis zu führen. Alleine die Vermutung, bei diesem Fall könne es sich um einen fingierten bzw. Auftragsdiebstahl handeln, rechtfertige keine Leistungsverweigerung, so die Richter.

Keine Kommentare

Niedrigere Renten durch Ehrenamt-Verdienst

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber “Ehrenamtliche Tätigkeit” berichtet, können Verdienste aus einem Ehrenamt Rentenbezüge kürzen, die vor dem Erreichen des Renteneintrittalters ausgezahlt werden. Das kann z.B. auf Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten zutreffen. Ist diese Altersgrenze erreicht, kann ein Hinzuverdienst aus einem Ehrenamt die Rente nicht mehr schmälern. Die Empfänger dürfen in der Regel bis dahin jedoch nur maximal 400 Euro monatlich abzugsfrei dazuverdienen. Zweimal im Jahr darf mehr verdient werden. Liegt der zusätzliche Verdienst grundsätzlich höher oder wird die Grenze von 400 Euro mehr als zweimal jährlich überschritten, wird der Verdienst anteilig auf die Rente angerechnet.

Es muss jedoch zwischen lohnähnlichem Entgelt und einer Aufwandsentschädigung unterschieden werden. Letzteres gilt nämlich nicht als Arbeitsentgelt bzw. Einkommen, das angerechnet werden darf und wirkt sich dementsprechend auch nicht auf die Rente aus. Alle anderen Zuwendungen müssen auf ihren Lohnersatzcharakter hin überprüft werden.

Wer als Rentenempfänger vor Beginn des Renteneintrittsalters ein Ehrenamt aufnehmen will, bei dem finanzielle Zuwendungen gezahlt werden, sollte sich vorher unbedingt bei dem Rentenversicherungsträger informieren, welcher Art die Zuwendungen sind und welche mögliche Auswirkungen auf die Höhe der Rente sie haben.

Keine Kommentare

ÖKO-TEST: Testsieger VHV Hausratversicherung

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ÖKO-TEST wurden 53 Tarife von Hausratversicherungen untersucht. Die Tester kamen zu dem Ergebnis, dass eine gute Hausratversicherung nicht zwangsläufig superteuer sein muss, wie der alleinige Testsieger “Exklusiv Garant” der VHV beweist. Der Tarif überzeugte die Tester mit überdurchschnittlichen Leistungen wie z.B. die Mitversicherung von Überspannungsschäden, Rauch-, Ruß- und Sengschäden, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und die Rund-um-die-Uhr-Absicherung gegen Fahrraddiebstahl. Gepunktet hat “Exklusiv Garant” von VHV auch durch seine Außenversicherung, hier sind Hausratversicherungsgegenstände auch außerhalb der Wohnung und auf Reisen über einen Zeitraum von 12 Monaten versichert - in der Regel wird eine solche Außenversicherung lediglich für drei Monate angeboten.

Wie bei anderen Versicherungen der VHV gilt auch bei dem Testsieger die Leistungs-Update-Garantie, d.h. zukü+nftige Leistungsverbesserungen innerhalb des Tarifs kommen allen VHV-Kunden automatisch und ohne Mehrkosten zugute. Diese Leistungen belohnte ÖKO-TEST mit der einmaligen Traumnote von 1,2.

In den Tests wurden nur den Empfehlungen des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie entsprechende Tarife einbezogen. Bei der Auswahl der Versicherungssumme wurde eine Unterversicherung ausgeschlossen. Außerdem wurden nur Tarife getestet, die einen Elementar-Zusatzschutz enthalten. Diese Voraussetzungen wurden von 53 Tarifen erfüllt, mit denen 212 Modellfälle getestet wurden.

Der Bauspezialversicherer VHV Versicherungen mit Sitz in Hannover gehört zu den größten deutschen Auto- und Haftpflichtversicherern.

Keine Kommentare

Neue Psychonomics-Studie zur Privaten Unfallversicherung

Laut der Psychonomics-Studie “Private Unfallversicherung” besitzen 31% der Deutschen eine private Unfallversicherung, die sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützen sollen. Ob jemand eine private Unfallpolice abgeschlossen hat, hängt auch mit der Einkommenssituation zusammen, so hat in der Einkommensgruppe bis 1250 Euro nur jeder siebte Bundesbürger, in der Einkommensgruppe von 1250-2500 Euro fast jeder Vierte und bei einem Einkommen über 2500 Euro über 40% eine private Unfallversicherung abgeschlossen.

Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine von ihnen eine Unfallversicherung hat, in Haushalten mit Kindern findet man ebenso mehr Unfallversicherungen +im Vergleich zu kinderlosen Haushalten wie in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland. Die Wahrscheinlichkeit für eine private Unfallpolice steigt mit zunehmendem Alter bis zu der Altersgrenze von 60 Jahren, danach nimmt sie wieder ab.

Unter den Anbietern von privaten Unfallversicherungen scheint die Allianz besonders beliebt zu sein: Bei dem Marktführer haben mit deutlichem Abstand die meisten, nämlich über 20% der Befragten ihre Police abgeschlossen. Auf dem zweiten Platz liegen die HUK-Coburg und die Hamburg-Mannheimer, bei denen jeweils etwa 5% eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, jeder 23. gab die R+V als Anbieter seiner Unfallpolice an. Platz 5 teilen sich die DEVK und die Provinzial.

An der laut eigenen Angaben repräsentativen Umfrage nahmen rund 6000 Verbraucher teil.

Keine Kommentare

Rentenerhöhung 2009

Rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich auf eine höhere Rente im kommenden Jahr freuen. Das Magazin “Der Spiegel” berichtete von einer Erhöhung der Altersbezüge um 2,75%, doch ein Anstieg in dieser Höhe wurde von der Deutschen Rentenversicherung nicht bestätigt. Stattdessen erklärte ein Sprecher, dass die Höhe der Rentenanpassung für das kommende Jahr erst im Frühjahr festgelegt wird und auch nach einem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sei es für eine konkrete Zahl noch zu viel. Fest stehe nur, dass sich die gute Lohn- und Gehaltsentwicklung auch positiv für die Rentner auswirken soll.

“Der Spiegel” berichtete, dass der Schätzerkreis der Rentenversicherung einen Anstieg der Renten um 2,75% zum 1. Juli 2009 errechnet habe, dabei seien die Probleme durch die Finanzkrise bereits berücksichtigt. Bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro würde dieser Anstieg ein Plus von 27,50 Euro ausmachen. Die Rentenerhöhung in diesem Jahr in Höhe von 1,1% haben bereits ein monatliches Plus von 11 Euro bedeutet, was der höchsten Anpassung seit fünf Jahren entspricht. Eine Erhöhung um 2,75% gab es zuletzt Mitte der 90er Jahre. Im letzten Jahr wurden die Renten um 0,54% angehoben, in den drei Jahren zuvor (2004-2006) stagnierten sie.

Grundlage für die Berechnung der Renten ist die Entwicklung der Löhne, die auch für den jetzt geplanten Anstieg verantwortlich sein soll. Gesetzlich festgelegt ist darüber hinaus eine Aussetzung des so genannten Riester-Faktors im kommenden Jahr. Der Riester-Faktor, der von der rot-grünen Bundesregirung 2003 eingeführt wurde, wird in die Berechnung der Renten eingebaut und mindert die Rentenerhöhungen um ca. 0,6%.

Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Partei Die Linke sieht in dieser Mitteilung kein Grund zur Freude, denn durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum nächsten Jahresbeginn würde die Nettorente vieler Rentenempfänger gekürzt werden. Eine Rentenerhöhung von 2,75% würde die Inflation nicht annähernd ausgleichen, kritisierte Ernst.

Keine Kommentare

Pages: 1 2 3 Next