Versicherungen News



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Beiträge aus September, 2008

Rabattaktionen bei DA Direkt

Versicherer DA Direkt belohnt auch in diesem Jahr wieder Früh-Entschlossene: Wer jetzt schon weiß, dass er seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2009 wechselt und dann Kunde der DA Direkt wird, der darf sich über einen JET-Tank- und Warengutschein in Höhe von 50 Euro freuen. Das Angebot betrifft die Versicherung von PKWs und Wohnmobile und ist bis zum 12. Oktober gültig. Nachdem die Erstprämie (dann im Februar 2009) bei DA Direkt eingegangen ist, wird der Gutschein versendet. Schon im letzten Jahr hat die DA Direkt eine solche Aktion angeboten, die in diesem Jahr länger laufen soll. DA Direkt-Vorstand Norbert Wulff erklärt, dass den Kunden ein längerer Zeitraum eingeräumt werden soll, in dem “sie sich von dem Angebot der DA Direkt überzeugen können”. Auch bei der Frühbucheraktion soll es günstige Prämien geben, die trotzdem Extra-Leistungen wie z.B. eine Mitversicherung von Sonderausstattung in Höhe von 5000 Euro beinhalten.

Neben den üblichen Sparmöglichkeiten lässt sich bei der DA Direkt auch sparen, indem ein Versicherungsabschluss über eine der bunsdesweit 38 DA Direkt-Geschäftsstellen, über eines ihrer Call-Center oder direkt über das Internet vorgenommen wird. In diesen Fällen gewährt der Versicherer 5% Preisnachlass auf die Jahresprämie. Laut eigenen Angaben stuft die DA Direkt ihre Versicherten nach einem individuellen und fairen Tarifsystem ein, indem sie nicht nur die Regionalklassen, sondern auch die Postleitzahlen des Versicherungsnehmers berücksichtigt.

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft gehört zur weltweit operierenden Zurich Financial Services Group aus der Schweiz und stellt den Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland dar. Im letzten Jahr hatten über 765.000 Kunden bei der DA Direkt insgesamt 1,7 Millionen Versicherungsverträge, mit denen Beitragseinnahmen von 283 Millionen Euro erzielt wurden. Damit ist die DA Direkt der Marktführer unter den deutschen Kfz-Direktversicherungen.


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KKH fordert Mehrwertsteuersenkung für Arzneimittel

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) verzeichnete im Juli diesen Jahres pro Versicherten 9,3% mehr Ausgaben für Arzneimittel aus öffentlichen Apotheken. Für das gesamte laufende Jahr ist laut KKH mit Mehrausgaben von über 2 Milliarden Euro zu rechnen.

KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit erklärt diese dramatische Entwicklung mit den durchschnittlich viel höheren Arzneimittelpreisen. Damit das die Kostenbalance im deutschen Gesundheitssystem nicht völlig außer Kontrolle gerät, müsse die Politik eingreifen und diese Art der Preisgestaltung seitens der Pharmaindustrie unterbinden, fordert Kailuweit. Der erste Schritt hierzu sei eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Darüber hinaus müssten die Preise generell deutlich reduziert werden, vor allem bei Originalpräparaten.

Angesichts des aktuellen Trends rechnet Kailuweit mittelfristig mit einer deutlichen Beitragssatzsteigerung. Wegen der zunehmendem Arzneimittelkosten und der Arzthonorare, die ab dem kommenden Jahr um 10% steigen, ergäbe sich ein Beitragssatzbedarf, der über 15,5% liegt.

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Krankenkassen schreiben tief rote Zahlen - Beiträge steigen

Trotzdem das die gesetzlichen Krankenkassen mehr eingenommen haben, schreiben die Kassen tief rote Zahlen, dass gab das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag bekannt.

Im ersten Halbjahr 2008 ist bei den Kassen ein Defizit von 940 Millionen Euro aufgelaufen, ausgelöst durch steigende Kosten für Medikamente und allgemein gestiegenen Kosten. Trotz des Defizits erwartet Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in diesem Jahr noch ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. In 2007 machten die Kassen noch 1,7 Milliarden Euro Gewinn.

Die Kassen konnten im Vergleich zu den ersten drei Monaten im zweiten Quartal, als das Minus noch knapp über einer Milliarde Euro betrug, damit nur ein wenig Boden gut machen. Besserung wird im zweiten Halbjahr erwartet, dann verbuchen die Kassen meist höhere Einnahmen, durch beispielsweise Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld.

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ARAG Schutzbrief

Mit dem ARAG- Schutzbrief unterliegen alle in dem Versicherungsvertrag angegebenen Personen einem besonderen Schutz. Der ARAG- Schutzbrief hilft bei Krankheit und Unfall, sowohl im Inland als auch im Ausland. Hierzu zählen beispielsweise die sofortige Zusage für Krankenhauskosten bis zu 15.000,- Euro je Schadenfall.

Sollte das Fahrzeug ausfallen, so bietet der ARAG- Schutzbrief verschiedene Service- Möglichkeiten, wie z. B. den Weiter- und Rückfahr- Service, den Mietwagen- Service oder auch den Fahrzeug- Transport- Service. Weiter ist die ARAG bei der Fahrzeugreparatur und eventuell sogar bei der Fahrzeugverschrottung hilfreich.

Des Weiteren gibt es auch bei Verlust bestimmter Gegenstände die Sofort- Hilfe des ARAG- Schutzbriefes. Hierbei ist besonders zu erwähnen der Geldmittelverlust oder auch der Dokumenten- Verlust. Aber auch bei einem Notfall zu Hause ist man mit dem ARAG- Schutzbrief besonders abgesichert durch den Reise- Rückrufservice und den Handwerkerservice.

Selbst bei Strafverfolgung im Ausland ist die Vermittlung von Anwaltshilfen sowie der Rechtsanwaltskostenübernahme dank des ARAG- Schutzbriefes möglich.

Mehr Informationen auf www.arag.de

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Gesetzliche Unfallversicherung deckt keine Incentive-Reisen

Einige Unternehmen belohnen besonders gute Leistungen ihrer Mitarbeiter mit speziellen Gratifikationen oder anderen Anerkennungen. Besonders beliebt sind die so genannten Incentive-Reisen, auf die engagierte Mitarbeiter auf Kosten des Unternehmens eingeladen werden.

Wenn auf einer solchen Reise ein Unfall geschieht, haftet jedoch nicht die gesetzliche Unfallversicherung - das entschied das Sozialgericht Darmstadt. Anders als bei Betriebsausflügen, die zu versicherten Tätigkeiten gehören, sind bei einer Incentive-Reise in der Regel nur ausgewählte Mitarbeiter eingeladen, es kann also nicht von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gesprochen werden, so die Richter. Deshalb muss im Falle eines Unfalls die Krankenversicherung des oder der Geschädigten für die entstandenen Kosten aufkommen.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen einige Mitarbeiter auf eine Reise nach Lappland eingeladen, um sie für ihre besonderen Leistungen im Unternehmen zu belohnen. Unter anderem stand auch ein Ausflug mit einem Snowmobil auf dem Programm, bei dem sich eine Teilnehmerin am Rücken verletzte. Die Verletzung an der Wirbelsäule musste in einem Krankenhaus behandelt werden, wofür die Berufsgenossenschaft zahlen sollte. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass sich der Unfall nicht während der Arbeitszeit ereignet habe, weil die Reise in der Freizeit der Frau und mit dem Ziel der Erholung und des Spaßes stattgefunden habe. Dieser Begründung schloss sich das Gericht an.

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Private Altersvorsorge wird auch in Spanien staatlich gefördert

Auch in Spanien fördert der Staat die privat Altersvorsorge, denn auch dort reicht die gesetzliche Rente kaum aus, um einen sorgenfreien Lebensstandard zu sichern. Aktuell beträgt die maximal erreichbare Rente in Spanien 30.000 Euro pro Jahr. Diese Summe wird jedoch nur dann erreicht, wenn der Versicherte immer den Höchstbeitrag bezahlt hat, was nur in ganz wenigen Ausnahmefällen der Fall sein dürfte. Der Großteil der Bevölkerung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Wer in Spanien lebt und arbeitet, sollte sich deshalb auch dort mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen. Eine Möglichkeit ist der so genannte Pensionsplan, dessen Beiträge steuerlich voll absetzbar sind. Er bietet sich für in Spanien lebende Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige und dort ansässige Firmen an. Ein zentrales Merkmal dieser Vorsorgeverträge ist, dasss sie strikt an den tatsächlichen Rentenbeginn gekoppelt sind, also an den Zeitpunkt, zu dem auch die gesetzliche Rentenzahlung einsetzt. Um den Pensionsplan auszahlen zu lassen, muss erst die gesetzliche Rente abgerufen worden sein. Deshalb dauert die Laufzeit dieser Verträge in der Regel bis zum 65. Lebensjahr. Wer zwischenzeitlich aus Spanien wegzieht oder mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen hat, kann den Vertrag auch ohne Beiträge weiterlaufen lassen. In dieser Zeit wird das eingezahlte Kapital weiter verzinst und kann trotzdem bei Rentenbeginn ausgezahlt werden. Eine frühere Auszahlung ist so gut wie nicht möglich. Ungewöhnlich und ein echter Vorteil ist, dass man den laufenden Vertrag jedoch jederzeit bei einem anderen Versicherer weiterlaufen lassen kann, z.B. wenn sich herausstellt, dass dieser bessere Konditionen bietet.

Pro Jahr können bis zu 10.000 Euro, maximal jedoch 30% des zu versteuernden Einkommens in einen geförderten Pensionsplan eingezahlt werden. Ab dem 50. Lebensjahr können bis zu 12.500 Euro jährlich eingezahlt werden. Die Einzahlungen senken das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuern selbst. Da es hierdurch sogar oft zu Steuerrückzahlungen kommt, lohnt sich ein solcher Pensionsplan auch für Geringverdiener.

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Bausparvertrag & Bausparen voll im Trend

Bei den privaten Bausparkassen sind 2007 mehr als zwei Millionen Verträge über eine Bausparsumme von 56,8 Milliarden Euro neu abgeschlossen beziehungsweise erhöht worden. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Bausparkassen (VDPB) beträgt der Bestand an Bausparverträgen bei den 15 privaten Instituten 19,9 Millionen und die Bausparsumme dieser Verträge 492,1 Milliarden Euro. Im statistischen Durchschnitt entfällt damit auf jeden vierten Bundesbürger ein Bausparvertrag einer privaten Bausparkasse. Die sogenannte Bauspardichte, also die Bausparsumme je Einwohner, belief sich 2007 im Bundesdurchschnitt auf 5.878 Euro und hat sich gegenüber 2006 um 24 Euro erhöht.

Eine regionale Aufschlüsselung dieser Kennziffer zeigt, dass die traditionellen Bausparländer auch weiterhin unverändert an der Spitze stehen. Die höchste Bausparsumme je Einwohner verzeichnete das Land Baden-Württemberg mit 7.851 Euro (plus 87), gefolgt von Bayern mit 7.387 Euro (plus 117), Rheinland-Pfalz mit 7.005 Euro (plus 85), Saarland mit 6.700 Euro (minus 17), Hessen mit 6.355 Euro (minus 13), Niedersachsen mit 5.794 Euro (minus 10) und Schleswig-Holstein mit 5.731 Euro (plus 22).

Dem Verband zufolge liegen die sieben Länder mit der größten Bauspardichte auch mit deutlichem Abstand zu den übrigen Bundesländern an der Spitze der Wohneigentumsbildung: Das Saarland mit einer Eigentumsquote von 54,9 Prozent, Rheinland-Pfalz (54,3 Prozent), Baden-Württemberg (49,1 Prozent), Niedersachsen (49,0 Prozent), Schleswig-Holstein (47,1 Prozent), Bayern (46,4 Prozent) und Hessen (44,3 Prozent). Sowohl bei den Eigentumsquoten als auch bei der Bauspartätigkeit liegen die Stadtstaaten Hamburg (20,2 Prozent, minus 126) und Berlin (14,1 Prozent, minus 19) am Ende der Rangliste.

Der Vorsitzende des VDPB Andreas J. Zehnder erklärte dazu: „Der enge Zusammenhang zwischen Bausparen und Wohneigentumsbildung ist bemerkenswert. Das zeigt sich auch in den neuen Bundesländern. Dabei weist Brandenburg mit einer Bauspardichte von 5.562 Euro und einer Eigentumsquote von 39,6 Prozent sogar höhere Werte auf als Nordrhein-Westfalen mit 4.718 Euro bzw. 38,7 Prozent. Gleiches gilt für Thüringen mit einer Bauspardichte von 5.394 Euro und einer Eigentumsquote von 40,6 Prozent. In den übrigen neuen Bundesländern gibt es jedoch noch Nachholbedarf.“

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Hartz IV und die Riester-Rente

Unter Umständen kann die Riester-Rente auch für Hartz-IV-Empfänger interessant sein, denn die Riester-Prämie darf von dem anrechnungspflichtigen Verdienst abgezogen werden. Damit wird der Eigenbetrag idealerweise durch ein höheres ALG II ausgeglichen.

Wer ALG II erhält, darf grundsätzlich nur den Mindesteigenbetrag vom Einkommen absetzen, das sind in diesem Jahr 4% des Bruttoeinkommens oder maximal 2100 Euro. Die Grundzulagen von 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kind werden von diesem Eigenanteil abgezogen. Es ist aber immer eine Einzahlung von 60 Euro pro Jahr fällig.

Als alleinstehender Arbeitnehmer, der ein Jahreseinkommen von 12.000 Euro (brutto) erhält, müsste den Mindestbetrag von 480 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Die Grundzulage von 154 Euro wird übernommen, d.h. der Mann müsste noch 326 Euro selbst beisteuern, das entspricht einem Monatsbeitrag von rund 27 Euro. Bei einem ALG-II-Empfänger rechnet es sich etwas anders: Auch hier werden 1000 Euro brutto zugrundegelegt, von denen nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben rund 790 Euro verbleiben. Nach den ALG-II-Regeln dürfen mindestens 260 Euro steuerlich geltend gemacht werden, damit verbleibt ein anrechenbares Einkommen von 530 Euro. Der Leistungsanspruch besteht aber in Höhe von 351 Euro, was dem ALG-II-Regelsatz entspricht plus der Unterkunftskosten. Wenn man letztere mit 300 Euro veranschlagt, bleibt ein Leistungsanspruch von 651 Euro, dem ein Einkommen von 530 Euro gegenübersteht. Wenn nun noch 27 Euro monatlich in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, sinkt das Einkommen auf 503 Euro, während sich der Leistungsanspruch auf 148 Euro erhöht.

Der Abschluss eines Riester-Vertrags lohnt sich dagegen nicht für ALG-II-Empfänger, die weniger als 400 Euro monatlich dazuverdienen, denn in dem Fall kann der Eigenbetrag nicht vom Einkommen abgesetzt werden und der Leistungsanspruch bleibt gleich.

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