Versicherungen News



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Beiträge aus September, 2008

Eingeschränkter Versicherungsschutz bei Eigentum mehrerer Immobilien

Immobilienbesitzer mit mehr als einer Immobilie müssen mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz rechnen, z.B. im Falle der privaten Haftpflichtversicherung. Die deckt nämlich nur die Risiken des aktuell bewohnten Hauses ab. Das Landgericht Coburg urteilte ähnlich und bestätigte die Weigerung einer Versicherung, für einen Schaden aufzukommen (Az. 11 O 720/07).

Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer eines Wohnhauses eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Aus beruflichen Gründen kaufte er später ein weiteres Haus und bezog dieses selbst. Das erste Haus nutzte er über mehrere Jahre hinweg selbst gar nicht, sondern vermietete es. Als das Haus leer stand lief aus einer aufgetauten Wasserleitung Wasser ins Nachbarhaus und verursachte dort einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Der Eigentümer meldete den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung, doch diese verweigerte die Kostenübernahme mit dem Hinweis auf die Vertragsbedingungen.

Das Landgericht Coburg folgte der Argumentation der Versicherung, nachdem der Hauseigentümer die Immobilie, die für den Schaden verantwortlich war, als Mietobjekt nutzte und der Versicherungsschutz nur ein einziges Einfamilienhaus betreffe - und zwar das, in dem der Versicherungsnehmer selbst wohnt. Somit musste der Hauseigentümer selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.


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Steuern auf nicht nachweisbare Bargeldbeträge rechtmäßig

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf darf das Finanzamt Steuern auf Bargeldbeträge erheben, deren Verbleib nicht nachgewiesen werden kann. Dann könnten hinter der Abhebung von Bargeld nämlich Kapitalerträge stecken, die besteuert werden.

Im konkreten Fall hatte ein Paar 1998/1999 Bargeld in Höhe von 732.000 Euro von seinem Konto abgehoben, um ein Haus in Spanien zu kaufen. Der Verkäufer der Immobilie verlangte eine bestimmte Summe des Kaufpreises in bar. Obwohl der Hauskauf letztlich dann doch nicht abgeschlossen wurde, zahlte der Kläger das Geld nicht wieder auf sein Konto ein. Stattdessen verwahrte er es nach eigenen Angaben in seinem Haus und verwendete es zu privaten Zwecken. Das glaubte das zuständige Finanzamt jedoch nicht, sondern vermutete, dass der Kläger das Geld angelegt hätte. Dieser Vermutung folgte eine Schätzung der Kapitaleinkünfte für die Jahre des Klagezeitraums (1999-2001) in Höhe von 3%. Die hierauf anfallende Steuer wurde von dem Finanzamt eingefordert, doch der Besitzer klagte gegen diese Forderung.

Das Finanzgericht wies die Klage ab, da der Kläger keine Belege über die Verwendung des Geldes beibringen konnte. Das Finanzamt habe deshalb völlig korrekt gehandelt, so das Urteil des Finanzgerichts. Der Kläger muss nun die besagten Steuern an das Finanzamt nachzahlen.

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Wirtschaft: Einheitlicher Beitragssatz muss unter 15% bleiben

Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, der ab dem kommenden Jahr in Kraft treten soll, darf nach Ansicht von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nicht über das “heutige Rekordniveau von 14,9%” steigen. Die Bundesregierung solle dafür sorgen, dass der Satz so niedrig wie möglich ausfalle, aber unbedingt unter 15% bleibe.

Hundt begründete seine Forderung mit den steigenden Beitragseinnahmen der Krankenkassen, die auch bei unverändertem Beitragssatz durch die Lohn- und Gehaltsentwicklung rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung hätten. Außerdem wird der Bundeszuschuss um 1,5 Milliarden Euro erhöht, so dass auch im kommenden Jahr ein hochwertiges Versorgungsniveau finanziert und gewährleistet werden könne, so Hundt. Ein Beitragsanstieg über 14,9% würde dagegen eine zusätzliche Belastung für die konjunkturelle Entwicklung bedeuten. Konkret forderte Hundt den Verzicht der von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geplanten zusätzlichen Hilfen für die Krankenhäuser und einen Ausgleich für die beschlossene Honorarerhöhung für Ärzte.

Dagegen erachtet es die Bundesregierung für erforderlich, dass der neue Einheitsbeitrag 100% der für 2009 erwarteten Kassenausgaben abdeckt. Das ist laut Hundt jedoch nicht nötig, denn die Bundesregierung könne sicherstellen, dass der Gesundheitfonds ohne Liquiditätsreserve auskomme, indem der Bundeszuschuss, der im nächsten Jahr 4 Milliarden Euro betragen wird, früher ausgezahlt wird. Wenn dann noch der vom Bund an die Krankenversicherung überwiesene Beitrag für Langzeitarbeitslose von derzeit 118 Euro auf 196 Euro erhöht würde und somit deren Kosten gedeckt wären, dann bräuchte der Einheitbetrag die Grenze von 15% nicht zu überschreiten, erklärte Hundt.

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Rentenversicherung zahlt Kinderbetreuung bei Reha-Maßnahmen der Eltern

Laut der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bietet die gesetzliche Rentenversicherung zwei Leistungen an, wenn sich (alleinerziehende) Mütter oder Väter einer Rehabilitations-Maßnahme unterziehen müssen und nicht wissen, wie ihre Kinder in der Zeit versorgt werden sollen. Zum einen können die Kinder mit in der Reha-Klinik untergebracht werden - vorausgesetzt, es sprechen keine medizinischen Gründe dagegen. In vielen Kliniken ist man auf solch einen Fall bereits eingestellt.

Wenn diese Lösung nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann, kann eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung für die Zeit der Reha beantragt werden. Dies muss jedoch frühzeitig geschehen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das zu betreuuende Kind muss unter 12 Jahren sein oder wegen einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen auf Hilfe angewiesen sein.

Die Suche nach der Haushaltshilfe übernimmt das Elternteil selbst. Wenn ein Verwandter, der nicht im Haushalt lebt, die Betreuung übernimmt, erstattet die Rentenversicherung die Fahrtkosten und den Verdienstausfall. Für nicht-verwandte Haushaltshilfen übernimmt die Rentenversicherung bis zu 7,75 Euro pro Stunde oder 62 Euro pro Tag. Für ältere Kinder (bis zu 18 Jahren) können Betreuungskosten von maximal 130 Euro erstattet werden.

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Wer bestehende Unfallpolicen verleugnet, risikert Versicherungsschutz

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt muss ein Versicherter im Schadensfall wahrheitsgemäß angeben, ob er mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen hat oder nicht (Az.: 14 U 26/06). Macht er hierzu falsche Angaben, riskiert er seinen Versicherungsschutz.

Im konkreten Fall ging es um die Zahlungsklage gegen einen Versicherten, dessen Unfallversicherung dem Mann nach einem Unfall rund 122.000 Euro ausgezahlt hatte. Der Mann hatte in der Schadensanzeige angegeben, dass keine weiteren Unfallversicherungen bestünden, was aber nicht stimmte. Die Versicherung bemerkte den Fehler und forderte daraufhin das ausgezahlte Geld zurück. Der Mann hielt die falsche Antwort für rechtlich irrelevant, da jede Unfallversicherung im Schadensfall zur Zahlung verpflichtet sei, auch wenn es mehrere Versicherungen gäbe.

Dem stimmte das OLG zwar zu, aber sprach der Versicherung auch ein berechtigtes Interesse an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage zu. So könne die Versicherung z.B. nur prüfen, ob ein Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, wenn sie weiß, dass der Versicherte mehrere Verträge, die u.U. über hohe Versicherungssummen abgeschlossen wurden, besitzt.

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Gerichtsurteil: Berufsunfähigkeit - Beweislast liegt beim Versicherten

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Versicherter der von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen in Anspruch nehmen möchte, in der Beweispflicht steht, d.h. er muss nachweisen, dass er keinen Beruf mehr ausüben kann (Az.: 3 U 171/06).

Im konkreten Fall hatte ein 57-jähriger Mann gegen seine Versicherung geklagt. Der Mann war wegen chronischer Schmerzzustände jahrelang krank geschrieben und erhielt neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine gewisse Zeit lang von seiner Krankenversicherung Krankentagegeld. Als diese Zahlungen eingestellt wurden, versuchte der Mann mit dem Hinweis auf seine Krankengeschichte seine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschalten, doch die Versicherung verweigerte die Zahlung.

Die Versicherung begründete ihre Entscheidung damit, dass der Mann seine Berufsunfähigkeit explizit hätte nachweisen müssen. Dem stimmte das Gericht zu. Damit wurde ein Urteil der Vorinstanz, also des Landgerichts aufgehoben, das dem Mann Recht gegeben und die Versicherung zur Zahlung verurteilt hatte. Damals entschied das Landgericht, dass dem Versicherten ein Mangel an Beweisen nicht zur Last gelegt werden dürfe.

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Höhere Wechselbereitschaft bei Krankenkassen durch Gesundheitsfonds

In einer aktuellen Studie hat das Marktforschungsinstitut Psychonomics AG herausgefunden, dass die Erhebung eines Zusatzbeitrages im Rahmen des Gesundheitsfonds die Wechselbereitschaft der Versicherten deutlich steigen lässt. Bislang lag die Wechselbereitschaft bei den Krankenkassen bei 4-6%, doch diese würde dramatisch ansteigen, wenn die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen würden. Bei einem Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich würde das Wechselrisiko der Befragten um ein Dreifaches steigen.

Ab dem 1.1.2009 zahlt jeder gesetzlich Krankenversicherte den gleichen Beitragssatz, der gegen Ende des Jahres für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt wird. Das Geld aus diesem Gesundheitsfonds wird nach einem komplizierten Schlüssel auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt. Reicht das Geld für die Versicherung nicht aus, hat sie das Recht, von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag einzufordern. Andererseits können sie ihren Mitgliedern auch Geld zurückerstatten, wenn sie einen Überschuss haben.

Für die Studie wurden 1000 Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter zwischen 16 und 65 Jahren befragt. Grundsätzlich stehen die Bürger dem Gesundheitsfonds noch eher skeptisch gegenüber. Der festgelegte Einheitsbeitrag wird deutlich über dem Beitragssatz liegen, den sie jetzt zahlen, meinen zwei Drittel der Versicherten.

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Wann die Auszahlung der Lebensversicherung von der Steuerpflicht befreit ist

Die Abgeltungssteuer, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, belastet grundsätzlich alle Kapitalerträge mit einer Pauschalsteuer von 25%. Als Kapitalerträge gelten nicht nur Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen, sondern auch Erträge aus Lebensversicherungen.

Doch nicht alle Lebensversicherungen sind davon betroffen, es gibt immer noch Ausnahmen, bei denen die Erträge von der Steuer befreit sind. Dabei handelt es sich um Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach einer gesetzlichen Übergangsregelung können diese Erträge weiterhin steuerfrei ausgezahlt werden. Alle späteren Versicherungsverträge können von dieser Übergangsregelung jedoch nicht mehr profitieren.

Wer eine Lebensversicherung aus der Zeit vor 2005 besitzt, kann auch heute noch die steuerbefreiten Erträge erhöhen, indem er die Beiträge nachträglich erhöht. Diese Erhöhung darf allerdings pro Jahr nicht mehr als 20% betragen. Ausnahme: Die Beitragserhöhung beläuft sich auf mehr als 20%, aber macht pro Jahr nicht mehr als 250 Euro aus. Bleibt sie unter dieser Grenze, dann bleibt auch der gesamte Vertrag von der Steuer verschont.

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Gesundheitsfonds 2009: Neue Regelungen bei Kündigung

Mit dem Jahr 2009 kommt der neue Gesundheitsfonds und bringt ein neues Sonderkündigungsrecht mit sich. In dem Fall, dass eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Krankenkassen müssen ihre Versicherungsnehmer eine Monat vor Ablauf des Jahres ankündigen, dass ein Extrabeitrag erhoben wird. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Laut Gesetz können Versicherungsnehmer bis zur Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen.

Allerdings gilt dieses Kündigungsrecht nicht für den vom 1. Januar 2009 festgelegten Einheitsbeitrag. Krankenkassen dürfen ihre Beiträge nur erhöhen wenn sie mit dem Geld aus dem Einheitsbetrag nicht auskommt. Die Erhöhung darf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen nicht übersteigen. Der Beitrag darf ohne vorherige Prüfung monatlich um 8 Euro angehoben werden.

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Lebensversicherung kündigen mit CiaoLV

Lebensversicherungen sind über Jahre hin der Deutschen liebstes Kind gewesen, doch trotzdem wird jede zweite Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt.

Nun gibt es einen neuen Dienst im Internet, der Menschen die ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen wollen unterstützt. CiaoLV ist ein Verbraucherschützer der Menschen durch juristische Kündigungen und Rückabwicklungen aus unsinnigen Lebens- oder Rentenversicherungen heraus hilft und unterstützt.

CiaoLV ist kein Aufkäufer von Versicherungen und bietet auch keine Produkte an. 96 Mio. Lebens- und Rentenversicherungen liegen in den deutschen Haushalten herum. Die Renditen sind zum Teil erbärmlich. Gerade einmal 20% all dieser Verträge erreichen am Ende das Ablaufdatum. Der überwiegende Teil wird vorzeitig aufgelöst.

CiaoLV und seine Fachanwälte für Versicherungsrecht verhilft den Menschen zu einem ordentlichen Rückkaufswert und versucht anschließend alle einbezahlten Gelder zurück zu holen.

Mehr Informationen auf www.ciaolv.de

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Müssen Vereine Steuern zahlen?

Entgegen der allgemeinen Annahme, sind Vereine nicht automatisch von der Steuerpflicht befreit, im Gegenteil, für alle Vereine besteht grundsätzlich Steuer- und Abgabenpflicht. Als gesetzlicher Vertreter eines Vereins hat der Rechts- bzw. Vereinsvorstand dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflicht eingehalten wird, sonst haftet er persönlich. Wenn ein nicht gemeinnütziger Verein Einnahmen und Ausgaben hat, dann müssen diese belegt sein und auch nach dem Kalenderjahr in einem Geschäftsbericht schriftlich festgehalten werden. Grundsätzlich müssen die Einnahmen und Ausgaben den allgemeinen Finanzrichtlinien und der Vereinssatzung folgen. Die Nachweisbelege müssen 6 Jahre lang aufgehoben werden, Geschäftsberichte u.ä. 10 Jahre lang.

Vereine können aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten heraus Einnahmen erzielen. Bei folgenden Einnahmearten werden Steuern fällig: Kapitalvermögen, Durchführung von Veranstaltungen, bei denen ein Eintritt erhoben wird oder eine Bewirtung erfolgt, Vermietung/Verpachtung, Sponsorengelder, Anzeigengeschäfte, Einnahmen aus Verkaufsaktionen oder aus selbst veranstalteten Reisen und Fahrten, Einnahmen durch ein wirtschaftliches Gewerbe, Umsätze und Zinsabschläge.

Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus der Differenz von den Einnahmen und den direkten Aufwendungen, also Ausgaben. Alle steuerpflichtigen Einkünfte eines Kalenderjahres werden aufsummiert und von diesen ein Freibetrag in Höhe von 3875 Euro abgezogen. Sind die Einnahmen höher, müssen die restlichen Einkünfte mit 25% Körperschaftssteuer belegt werden. Aber auch bei den einzelnen Einkünften gibt es Freibeträge. Diese liegen z.B. bei dem Kapitalvermögen bei 1370 Euro.

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Angleichung der Brust - Krankenkasse muss nicht zahlen

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen gesetzliche Krankenversicherungen nicht für die OP-Kosten aufkommen, die bei einer Angleichung der weiblichen Brust entsteht, mit der mögliche Größenunterschiede ausgeglichen werden soll (Az.: B1 KR 19/07 R).

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass eine unterschiedliche Größe des Busens keine Krankheit darstelle. Das Gericht ist der Ansicht, dass körperliche Unregelmäßigkeiten nicht zwangsläufig einen Krankheitswert im rechtlichen Sinne hätten. Dafür müsse die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Körperfunktion des Versicherten durch diese Unregelmäßigkeit beeinträchtigt ist oder dass diese eine entstellende Wirkung hat. Letzteres wäre dann der Fall, wenn die körperliche Auffälligkeit so massiv ist, dass der oder die Betroffene nicht mehr ohne Probleme am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Im konkreten Fall klagte eine junge Frau gegen ihre Krankenkasse, weil diese sich weigerte die Operationskosten für eine Angleichung des Busens der Frau zu übernehmen, der sich im Laufe der Pubertät sehr unterschiedlich entwickelt hatte. Entgegen ihren Äußerungen bewertete der Senat die unterschiedliche Größe der Brust nicht als entstellend, erst recht nicht, da die Klägerin eine Prothese trug, die den vorhandenen Unterschied minimierte. Eine psychische Belastung durch den Größenunterschied sahen die Richter ebenfalls nicht gegeben, außerdem wäre dann eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung und keine Operation angesagt gewesen.

Dr. Klaus König, zweiter Vorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), erklärt, dass nur die wenigsten Frauen exakt gleich geformte und symmetrische Brüste besitzen. Seiner Meinung nach können stark unterschiedliche Brüste sehr wohl eine große psychische Belastungen für die Frauen bedeuten. Um hier Abhilfe zu schaffen, können entweder spezielle Büstenhalter, Prothesen oder eben Maßnahmen der asthetisch-plastischen Chirurgie in Anspruch genommen werden.

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Pflichtversicherungen für Unternehmen

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten mit diversen Versicherungen absichern, während die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung zum Teil auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden, wird die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich vom Unternehmen finanziert. Wie hoch diese Beiträge sind, ist abhängig von der Branche, in der die Beschäftigten tätig sind und demnach von ihrer Gefährdung. Durch diese Versicherung sind alle Schäden abgedeckt, die durch einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin entstehen. Von den ebenfalls angebotenen Gruppenunfallversicherungen für Mitarbeiter raten Experten jedoch ab, da sie oft sehr teuer sind.

Manchen Berufsgruppen (z.B. Versicherungsmaklern) wird ohne Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung keine Gewerberlaubnis erteilt. Auch andere Versicherungen können Voraussetzung zur Existenzgründung sein, hier müssen Informationen eingeholt werden, was im individuellen Fall nötig ist. Das hängt nämlich nicht nur an der Branche, sondern auch an dem individuellen Charakter des Betriebes. Beispiel: Ein Unternehmen, das medizinische Produkte herstellt, unterliegt dem Medizinproduktegesetz. Danach muss für Humanstudien eine spezielle Versicherung für die Absicherung der Probanden abgeschlossen werden.

Ein anderes Beispiel sind Betriebe, in denen Anlagen genutzt werden, die unter die Sicherheitsvorkehrungen nach der Störfallverordnung fallen. Auch hier wird eine besondere Versicherung, anders als bei dem Unternehmen für medizinische Produkte, eine besondere Haftpflichtversicherung, notwendig. Bei der Verarbeitung bestimmter Stoffe (z.B. petrochemische Stoffe) wird ebenfalls eine Pflichtversicherung verlangt. Für welche Stoffe dies zutrifft kann dem Umweltschaden- und dem Umwelthaftungsgesetz entnommen werden.

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Krieg der Krankenkassen

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte der “Sächsischen Zeitung”, dass sie mit Einführung des Gesundheitsfonds einen harten Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen kommen sieht. Schmidt ist der Meinung das es einen Wettbewerb um die beste Versorgung geben wird.

Ab Januar 2009 kommt ein einheitlicher Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, spätestens ab da an müssen die Kassen ihre Kunden überzeugen und mit guter Qualität die Kunden binden. Das genau sind die Maßstäbe womit man die Kassen beurteilen kann, sagte Schmidt.

Was noch zählen wird, ist dass die Kassen die gut wirtschaften Rückerstattungen an ihre Mitglieder zahlen können, Kassen die schlecht wirtschaften müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Die Krankenkassen müssen sich also sehr anstrengen, was die Kunden aber auch von ihnen erwarten können.

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Freistellung für die Pflege kranker Angehöriger

Ab dem 1. Juli diesen Jahres gelten neue Regelungen für Arbeitnehmer, die kurz- oder längerfristig kranke Angehörige pflegen müssen. Wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt, muss der Arbeitgeber den Angehörigen bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen, damit dieser eine bedarfsgerechte Betreuung organisieren kann. Dies muss schnell und unbürokratisch geschehen, der Arbeitgeber darf seinem Angestellten diese Freistellung nicht verweigern. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt es eine Lohnfortzahlung während dieser Freistellungszeit. In vielen Verträgen sind diese Fälle jedoch nicht explizit erwähnt, dann kann sich der Arbeitnehmer auf §616 BGB berufen, nach dem er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei “vorübergehender Verhinderung” hat. Lässt sich der Arbeitgeber hierauf nicht ein, muss ein Arbeitsgericht den Fall im Einzelnen klären. Experten halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Gerichte immer eine zehntägige Lohnfortzahlung befürworten, dauert die Freistellung jedoch nur fünf Tage, könnte dies durchaus der Fall sein.

Für eine längerfristige Freistellung zur Pflege eines Angehörigen kann sich ein Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt von seinem Arbeitgeber freistellen lassen - vorausgesetzt das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter. In diesem Fall muss die Freistellung mindestens zehn Tage, bevor sie beginnen soll, schriftlich in der Firma angekündigt werden. Außerdem muss diese Ankündigung auch eine Aussage über die Dauer der Freistellung / Pflegezeit enthalten. Der Arbeitgeber kann einen solchen Freistellungsanstrag wegen Pflege nicht ablehnen, es sind jedoch Teilzeitregelungen möglich, wenn die Beschäftigten dies wünschen.

Während der Pflege eines kranken Angehörigen ist in dieser Zeit über den Ehepartner kostenlos familienversichert, wenn dieser gesetzlich krankenversichert ist. Michael Ihly von der Techniker Krankenkasse erklärt, dass diese Familienversicherung formlos beantragt werden kann, üblicherweise wird dann auch eine neue Versichertenkarte verschickt. Für Personen, für die dies nicht möglich ist, gilt es, eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Für Privat Versicherte ändert sich während der Pflegezeit nichts. Die Beiträge müssen selbst gezahlt werden, allerdings kann man sich mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen einen Zuschuss auszahlen lassen, der dem Mindestbeitrag der gesetzlichen Kassen für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Dieser liegt aktuell bei ca. 140 Euro monatlich.

Beträgt die Pflegezeit wöchentlich mindestens 14 Stunden und kann die Pflegeperson maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, hat sie Rentenansprüche, da die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge zahlt. Die Pflegekasse zahlt außerdem für maximal sechs Monate die Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, die kranke Angehörige pflegen und sich hierzu von ihrem sozialversicherten Arbeitsplatz freistellen lassen.

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