Versicherungen News



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Beiträge aus September, 2008

Wichtige Versicherungen für Auswanderer

Auswandern liegt voll im Trend, doch wer sich einen neuen Wohnsitz außerhalb Deutschlands sucht, sollte auch an seine Versicherungen denken. Christina Busch berät beim Raphaels-Werk in Berlin auswanderwillige Bürger und erklärt, dass innerhalt der Europäischen Union die bürokratischen Hürden nicht so groß sind. Dennoch seien einige Dinge zu beachten, z.B. gibt es durchaus Unterschiede bzgl. der jeweiligen Zollbestimmungen für Autos oder Tiere, bei der Anmeldung vor Ort und im Gesundheitssystem. Sie empfiehlt allen Interessierten, sich frühzeitig sehr sorgfältig über die entsprechenden Bestimmungen im Traumland zu erkundigen.

Nicht nur junge Familien, auch immer mehr Senioren möchten ihren Ruhestand gerne in einem anderen Land, vorzugsweise im Süden verbringen. Für viele sind die Sommermonate in Südeuropa aber zu heiß, so dass sie mehrere Monate im Jahr nach Deutschland zurückkehren. In diesem Fall gilt es, in Deutschland einen Zweitwohnsitz anzumelden. Wer seine Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, sollte vorher Kontakt mit der Rentenversicherung aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Rente abzugsfrei ins Ausland überwiesen wird. Die Überweisung selbst erfolgt in der Regel problemlos, allerdings ist der Ruheständler verpflichtet, einmal jährlich eine so genannte Lebensbescheinigung bei der Rentenversicherung einzureichen, die das Anrecht auf die Ansprüche bescheinigt. Der genauen Ablauf hierfür sollte ebenfalls frühzeitig erfragt werden.

Auch die Krankenversicherung muss informiert werden. Über ein so genanntes E-Formular, das bei der zuständigen Gesundheitseinrichtung im Ausland vorgelegt wird, bleibt man in Deutschland versichert, hat im Ausland jedoch nur auf die dort übliche medizinische Versorgung Anspruch. Bei der Pflegeversicherung müssen Auswanderer mit teilweise erheblichen Kürzungen rechnen, denn wer im Ausland lebt, erhält nur das reine Pflegegeld. Bei manchen Versicherten können die im Ausland gestrichene Sachleistung für die Beauftragung eines Dienstes jedoch die Hälfte der Leistungen ausmachen. Hier ist eine genaue Information vorab dringend zu empfehlen. Wenn im Ausland die Pflegebedürftigkeit eintritt, bleibt nichts übrig, als sich vor Ort zu den dort geltenden Bedingungen um die Zuzahlung zur Pflege zu kümmern.


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Kooperation von AXA und eBay

Für die Dauer von zunächst 30 Monaten haben der AXA Konzern aus Köln und das Online-Auktionsportal eBay eine strategische Kooperation vereinbart, in deren Mittelpunkt der neue eBay-Schutzbrief für Elektrogeräte stehen soll. Mit diesem Schutzbrief, der über eine normale Hausratversicherung hinausgeht, können Kunden ihre erworbenen neuen elektronischen Geräte gegen zahlreiche Schäden z.B. durch Flüssigkeitseintritt, Fallenlassen aber auch einfachen Diebstahl absichern lassen. Bei einem Schadensfall übernimmt die Versicherung die Reparatur, wenn die den Schaden nicht beheben kann, erhält der Versicherte ein vergleichbares Ersatzgerät. Der Schutzbrief hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch, es sei denn, man kündigt ihn explizit. Er kostet ab 0,99 Euro monatlich, der genaue Preis ist vom Gerätewert abhängig.

Der Geschäftsführer der eBay Advertising Group GmbH, Frank Bachér, sieht in der Kooperation einen zusätzlichen Service für eBay-Kunden, die ihr soeben erworbenes Produkt mit dem passenden Angebot versichern wollen und nur einen Klick entfernt genau das finden. AXA sei hierfür ein attraktiver und leistungsstarker Partner. Auch Klaus Vahle, Leiter des Bereichs Direkt- und Kooperationsvertrieb bei AXA, ist mit der Zusammenarbeit zufrieden und bezeichnet diese Kooperation als gelebte Kundenorientierung.

Im eBay-Partnerportal stehen den Kunden auch Informationen über weitere Versicherungsprodukte von AXA zur Verfügung. Dort können sich die Kunden die Kosten z.B. für eine Hausrat-, Kraftfahrt- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung berechnen lassen. Alle die präsentierten Versicherungen können auch direkt online abgeschlossen werden.

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Verbraucherschützer raten von Insassen-Unfallversicherung ab

Mit 4,4 Millionen laufenden Verträgen gehört die Insassen-Unfallversicherung zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Doch Verbraucherschützer raten von dem Abschluss einer solchen Versicherung ab, da die Risiken, die von ihr abgedeckt werden, anderweitig besser abgesichert werden.

Eine Insassen-Unfallversicherung schützt den Fahrer und seinen Beifahrer sowie alle weiteren Mitfahrer eines Autos bei einem Autounfall finanziell gegen bleibende Schäden. Was sich zunächst sinnvoll anhört, stellt sich beim näheren Hinsehen als unnötig heraus, denn üblicherweise übernimmt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten, die bei einem Unfall entstehen. Dabei sind sowohl Schäden am Fahrzeug als auch Verletzungen der Unfallbeteiligten eingeschlossen. Nach der so genannten Gefährdungshaftung, die seit 2002 in Kraft ist, gilt dies auch für Schäden, die ein Fahrer ohne eigenes Verschulden verursacht hat, wie es z.B. bei einem Wildunfall der Fall ist.

Es gibt jedoch Situationen, die von der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Doch auch hier gibt es Alternativen zur Insassen-Unfallversicherung. Wenn z.B. der Verursacher eines Unfalls Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann, zahlt die Insassen-Unfallversicherung für bleibende Schäden. Diese Kosten (maximal 1 Million Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden) übernimmt jedoch auch der Verein Verkehrsopferhilfe, in dem alle deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen Mitglied sind. Die Insassen-Unfallversicherung zahlt auch, wenn der Unfallverursacher ein Radfahrer oder Fußgänger ist, der keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt. Mit dem Einschluss der Forderungsausfalldeckung in die eigene Haftpflichtversicherung kann man sich aber genauso gut für diesen Fall absichern.

Nach Martina Brehme von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann man sich demzufolge gegen alle genannten Risiken besser mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Eine solche Police kostet zwar rund doppelt so viel wie die Insassen-Unfallversicherung, aber sie beschränkt sich auch nicht nur auf Unfälle mit dem Auto, sondern gilt für alle Arten von Unfällen im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr.

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DGB-Forderungen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Regierung auf, weiteren Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge Einhalt zu gebieten. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, wenn der Bund den Beitragssatz für Langzeitarbeitslose von derzeit 118 Euro auf 250 Euro erhöht, könnten so die durchschnittlichen Ausgaben der Kassen gedeckt werden.

Außerdem sollen nach Ansicht des DGB die Arbeitgeber stärker an der FInanzierung der gesetzlichen Kassen beteiligt werden. Seit Juli 2005 müssen Arbeitnehmer eine Beitragserhöhung von 0,9% tragen, Buntenbach zufolge müssten die die Arbeitgeber die Hälfte dieses zusätzlichen Beitragssatzes tragen.

Jedes Jahr belasten die Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen die Kassen mit mindestens 2 Milliarden Euro, erklärte Buntenbach und beruft sich dabei auf die Angaben des BKK-Bundesverbands. Man dürfe nicht dulden, dass die Arbeitgeber “jedes Jahr vermeidbare Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung abladen und gleichzeitig niedrigere Beiträge fordern”. Während die Bürger durch Praxisgebühren, Sonderbeiträge und Zuzahlungen immer höhere Kosten zu tragen hätten, würden die Arbeitgeber immer weniger zahlen, kritisiert Buntenbach.

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Reiseversicherungen - flexibler und vielseitiger

Bis vor kurzem konnten Reisenden nur Komplettpakete mit zahlreichen enthaltenen Reiseversicherungen abschließen, doch inzwischen hat die Kritik der Verbraucherschützer Fürchte getragen und Urlauber können bestimmte Risiken auch einzeln absichern und haben dabei die Wahl zwischen Angeboten für einzelne Reisen oder Jahresverträgen.

Neu ist, dass mittlerweile alle Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen auch Verträge ohne Selbstbehalt anbieten, die jedoch natürlich teurer sind als die mit Selbstbehalt. Wahlweise können Reiserücktrittskosten-Versicherungen auch als Familienschutz abgeschlossen werden, der neben Familienreisen auch Städtereisen der Elter, Ferienlager oder Sprachreisen der Kinder abdeckt. Einige spezielle Policen wurden abgeschafft, so bietet z.B. die Europäische Reiseversicherung keine Verträge für Kreuzfahrten mehr an, sondern deckt in ihren “Rundum-Sorglos-”Paketen alle Verkehrsmittel ab. Möglich ist aber eine Versicherung bei einzelnen Flugtickets. Diese schützt vor den Risiken von Verspätung, Umbuchung oder Insolvenz der Fluggesellschaft. Auch für Spätzünder gibt es besondere Angebote, die frühestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden können, z.B. bei Hanse Merkur, die in ihrem Last-Minute-Schutz ein Komplettpaket von Gepäck-, Notfall-, Reisekranken-, Reiserücktritt-, Unfall- und Urlaubsgarantieversicherung plus Urlaubsschutz anbietet. Wer sehr vorsichtig ist, kann bei einer Flugreise auch einen Flugstornoschutz abschließen.

Um die größten Risiken bei einer Reise abzudecken ohne lange zu vergleichen, empfiehlt sich immer noch der Abschluss eines Komplettpaketes. Wer zwei oder mehr Reisen im Jahr macht, kann mit Jahresverträgen im Vergleich zu einzeln abgeschlossenen Verträgen sparen.

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Winterreifentest 2008: Winterreifen beim ADAC im Test

Mit der kalten Jahreszeit kommt auch wieder die Frage nach dem richtigem Winterreifen. Auch in diesem Jahr hat der ADAC zusammen mit Stiftung Warentest die besten und die schlechtesten Winterreifen im Test ermittelt.

Auch im Winterreifen Test 2008 gab es wieder einige Überraschungen. Insgesamt mussten sich Von den 37 Winterreifen und drei Ganzjahresreifen dem Winterreifentest stellen. Acht der getesteten Reifen erhielten das Prädikat «nicht empfehlenswert». Im ADAC Winterreifentest konnten nur die Reifen überzeugen die im Winter mit allen Straßenverhältnissen gut zurecht kamen.

In der Kategorie 175/65 R14 mussten sich insgesamt 20 Winterreifen und ein Ganzjahresreifen den ADAC Testern stellen. In dieser Winterreifengröße konnten sich vier Reifen das Prädikat «besonders empfehlenswert» sichern: Die Gewinner waren der Vredestein Snowtrac 3, der Continental WinterContact TS 800, der Goodyear UltraGrip 7+ sowie der Dunlop SP Winter Response. Der Ganzjahresreifen Vector 4 Season von Goodyear bekam von den Testern das Urteil «empfehlenswert». Die Verlierer in dieser Reifendimension waren mit dem Urteil «nicht empfehlenswert» der Gislaved und Maxxis, Tigar, Ceat und Linglong.

Der weitere Winterreifentest wurde in der Reifen-Dimension 195/65 R15 durchgeführt, hier mussten sich 17 Winterreifen sowie zwei Ganzjahresreifen vor den Testern der Stiftung Warentest und des ADAC beweisen. Die Gewinner mit dem Prädikat «Besonders empfehlenswert» waren der Goodyear UltraGrip 7+, der Continental WinterContact TS830, der Pirelli W 190 Snowcontrol sowie der Dunlop SP Winter Sport 3D. Elf Reifen weitere Reifen konnten das Prädikat «empfehlenswert» erreichen. Der Ganzjahresreifen Vredestein Quatrac 3 konnte sich wegen Schwächen auf nasser, schneebedeckter und vereister Fahrbahn sowie aufgrund eines erhöhten Verbrauchs nur als «bedingt empfehlenswert» sichern. Der weitere Ganzjahresreifen Goodyear Vector 4 Season, zeigte auf trockener Straße kaum Vorteile gegenüber den Winterreifen.

Hier alle Testsieger und mehr zum Winterreifen Test

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Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung

Die Versicherungsunternehmen berechnen Anfang Oktober die Typklassen der Kfz-Versicherung neu, was für viele Modelle Änderungen mit sich bringt. Thorsten Bohg von Toptarif schätzt, dass durch diese Neuberechnung jedes fünfte Auto von den 100 meistgefahrenen Modellen in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung höher eingestuft wird als bislang. Da die Versicherungsprämien vor allem auf der Basis dieser Einstufungen berechnen, müssen die Verbraucher teilweise mit erheblich höheren Kosten rechnen.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ändert sich für 70% aller Fahrzeughalter nichts, aber bei 28% aller PWKs wird eine Änderung der Einstufung um eine Klasse, bei 2% eine Änderung um mehr als eine Stufe erwartet.

Während die Neueinstufungen in der Haftpflichtversicherung also teilweise zu höheren Kosten führen, dürfen sich die Verbraucher bei der Teil- und Vollkaskoversicherung auf Verbesserungen freuen. Bogh schätzt, dass fast die Hälfte der Fahrzeuge in dieser Versicherung besser eingestuft wird und nur 7% höheren Kosten in einem der beiden Bereiche erwarten.

Über eventuelle Wechsel der Typklasse werden die Versicherten von ihren Versicherungen voraussichtlich Anfang Oktober informiert. Eine gute Chance für einen Versicherungsvergleich und eventuellen Wechsel der Kfz-Versicherung, meint Bohg, der den Versicherten rät, die Chance zu nutzen. Die Neueinstufung der Typklassen ist bei bestehenden Verträgen ab Januar wirksam, bei Neuanmeldungen werden die neuen Typklassen sofort berücksichtigt.

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Berufsunfähige sind nicht zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit verpflichtet

Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken sind Berufsunfähige nicht zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit verpflichtet. Demnach muss eine Person mit anerkannter Berufsunfähigkeit nicht zwingend eine ärztliche Behandlung aufnehmen. Es ist jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht vertragswidrig, wenn die Versicherung versucht, den Versicherten zu einer Behandlung aufzufordern (Az: 5 W 258/06-78).

Im konkreten Fall wurde einem ehemaligen Betriebsprüfer Berufsunfähigkeit anerkannt und auch Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt. Nachdem zwischenzeitlich ein ärztlicher Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass bei dem Mann doch keine Berufsunfähigkeit vorlag, forderte die Versicherung den Versicherten auf, sich in ärztliche Behandlung zu begeben, um seine Arbetsfähigkeit wiederherzustellen. Bis dahin wollte die Versicherung auch weiterhin zahlen, jedoch durch ein entsprechendes Gerichtsurteil von der Zahlungspflicht entbunden werden.

Das Gericht unterstützte das Anliegen der Versicherung jedoch nicht. Es sei nicht möglich, eine ärztliche Behandlung - im vorliegenden Fall eine psychiatrische Therapie - von dem Berufsunfähigen zu verlangen. Dies ginge nur, wenn ein entsprechender Passus schon in den Vertragsbedingungen zu finden gewesen wäre, was aber hier nicht der Fall gewesen war.

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Was sind Dread-Disease-Versicherungen?

Der englische Begriff “Dread Disease” bedeutet “schwere Krankheiten” und entsprechende Versicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen bestimmter schwerer Erkrankungen. Während es diese Art der Versicherung in anderen Ländern schon länger gibt, werden sie in Deutschland erst seit den 90er Jahren angeboten.

Dread-Disease-Versicherungen versichern Krankheiten wie z.B. Leber- und Nierenerkrankungen, Multiple Sklerose, Krebs oder Parkinson, aber auch Ereignisse wie Herzinfarkt, Koma, Lähmung oder Schlaganfall werden durch sie abgesichert. Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Erkrankungen oder Ereignisse unter den Versicherungsschutz, in der Regel enthält der Leistungskatalog 30-40 Schadensfälle. Die beiden häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, nämlich psychische Erkrankungen und Erkrankungen der Wirbelsäule werden meistens nicht abgedeckt.

Wer einen Schadensfall erleidet und eine Dread-Disease-Versicherung abgeschlossen hat, erhält die vorab vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung ausgezahlt. Nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung für wichtige Führungspersonen des Unternehmens lohnen. Dann muss die Auszahlung der Versicherungssumme jedoch als Betriebseinnahme versteuert werden, allerdings können auch die Versicherungsbeiträge ebenfalls als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

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CROSSOVER.invest: Neue Rentenversicherung von Aspecta

Die neue investmentgebundene Rentenversicherung von Aspecta “CROSSOVER.invest” ist eine Kombination aus Fonds und Zertifikaten, bei der der Kunde auch bei fallenden Börsen profitieren soll. Insgesamt gibt es hierbei über 60 Enizelfonds, neun gemanagte Fondsvarianten und vier Zertifikaten. Die erzielte Rendite ist bei investmentgebundenen Rentenversicherungen zur Altersvorsorge abgeltungssteuerfrei und die Zertifikate haben keine begrenzte Laufzeit. Voraussetzung: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre laufen und darf erst nach dem 61. Lebensjahr enden.

Der Fondsanteil in der Police sorgt für gute Renditen wenn die Kurse steigen, die Zertifikate lassen Gewinne bei jeder Marktentwicklung zu. Dadurch, dass die vier Zertifikate alle eine einjährige Laufzeit haben und alle drei Monate durch ein anderes ersetzt werden, wird das Investment immer an die jeweilige Marktlage angepasst. Wer in “CROSSOVER.invest” ensteigen möchte, kann dies ab 25 Euro monatlich oder mit einer Einmalzahlung ab 2500 Euro tun.

Die Managementgebühren belaufen sich hir auf 1,05-1,45% der Beiträge, was aber Experten zufolge bei der gebotenen Flexibilität und Möglichkeiten vertretbar ist. Allerdings kann der Versicherte nur schwer erkennen, warum sich seine Rendite nach oben oder unten entwickelt, die Kombination aus mehreren Produkten ist aus Kundensicht nicht transparent. Angesichts der aktuellen Situation an den Finanzmärkten sollten vor allem langfristig denkende Sparer nicht vergessen, dass bei Investments in Zertifikate theoretisch immer die Gefahr einer Pleite gegeben ist, auch wenn die Anbieter bei “CROSSOVER.invest” durchweg sehr renommiert sind.

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Öko-Test: Betriebliche Altersvorsorge oft nicht zu empfehlen

Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge sollen der Aufbesserung der Rente und dem Einsparen von Steuern und Sozialabgaben dienen, doch wie ÖKO-TEST in der aktuellen Ausgabe seines Magazins erklärt, mache Versicherte mit den meisten dieser Angebote kein gutes Geschäft. Zwar wirtschaften viele Versicherungsunternehmen gut und zahlen auch die vorab errechneten Renten, doch um eine angemessene Verzinsung der Beitragszahlungen zu erreichen, müssten die Versicherten bis zu 125 Jahre alt werden. Dies ergab eine Prüfung von 528 VErsicherungstarifen von 30 verschiedenen Anbietern, die ÖKO-TEST durchgeführt hat. Es stellte sich heraus, dass die Verzinsung bei diesen Angeboten meistens um die aktuelle Inflationsrate von 3,3% liegt.

Günstiger kann es werden, wenn sich die Versicherten zu Beginn der Rentenzeit das angesparte Kapital nicht als monatliche Rente, sondern auf einmal auszahlen lassen, allerdings erstatten die Versicherungsunternehmen in diesem Fall die bereits einbehaltenen Verwaltungskosten für Rentenzahlungen nicht. Der Versicherte zahlt also für Leistungen, die er nachher nicht erhält.

Besonders ungünstig ist die betriebliche Altersvorsorge für Personen ab 50 Jahren. Wer jetzt erst beginnt anzusparen, muss überdurchschnittlich hohe Verwaltungskosten zahlen, die nicht mehr ausgeglichen werden. Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers drohen massive Verluste von über 70%.

Die kompletten Testergebnisse sind in der September-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins (3,80 Euro im Zeitschriftenhandel) nachzulesen.

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Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung ist beschlossen. Während die enthaltenen Veränderungen keine Auswirkungen auf die Leistungen für die Versicherten haben, müssen sich Arbeitgeber ab Januar 2009 auf einige wichtige Veränderungen einstellen.

Ziel der Reform ist eine straffere Organisation der Unfallversicherung, die ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert wird. Deshalb wird es statt der bisherigen 23 Berufsgenossenschaften nur noch 9 geben und ab dem 1.1.2010 übernimmt der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung auch die Kontrolle über den Bereich der Unfallversicherung. Ab dem kommenden Jahr muss die Zahlung der Insolvenzgelumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich an die Einzugsstelle, also die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. Zudem gibt es ein weiteres Kriterium für diesen Beitragsnachweis. Auch das Meldeverfahren der Sozialversicherung wurde durch zusätzliche Meldetatbestände, die für die gesetzliche Unfallversicherung und die Betriebsprüfungen von Bedeutung sind, ergänzt.

Auch wenn die für Arbeitgeber relevanten Veränderungen erst zum 1.1.2009 umgesetzt werden, tritt die Reform offiziell bereits am dem 1. Oktober 2008 in Kraft.

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AOK will wenn möglich auf Zusatzbeitrag verzichten

Wenn am 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds startet, will der AOK-Bundesverband versuchen, keinen Zusatzbeitrag von seinen Versicherten zu erheben. Vorstandsvorsitzender Hans-Jürgen Ahrens erklärte, dass man alls mögliche versuchen werde, um ohne einen solchen Zusatzbeitrag auszukommen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, der von der Bundesregierung festgelegt wird, nicht zu niedrig ausfalle.

Um die Mehrausgaben, die sich durch die gestiegenen Arzthonorare auf 2,5 Milliarden Euro belaufen und die zusätzliche Hilfe für die Kliniken und die allgemein gestiegenen Arzneimittelkosten nochmals um 4,5 Milliarden Euro erhöhen werden, abzufangen, müsse ein durchschnittlicher Beitragssatz von 15,5 bis 15,8% festgelegt werden, so Ahrens.

Wie hoch der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009 tatsächlich sein wird, entscheidet die Bundesregierung voraussichtlich im November. Erst dann stellt sich auch heraus, welche Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten einfordern werden und welche Kassen mit diesem Beitragssatz auskommen.

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Bonitätsprüfung bei der Kfz-Versicherung

Nicht nur Kreditinstitute sondern auch immer mehr Autoversicherer überprüfen zunehmend die Bonität ihrer Kunden, bevor sie ihnen eine Bestätigung der Versicherung - z.B. für die An- oder Ummeldung ihres Fahrzeugs -aushändigen. Verbraucherschützer raten dazu, diese Überprüfung der Zahlungsfähigkeit nicht ohne weiteres zu akzeptieren, denn bei einem schlechten Ergebnis kann die Versicherung teuer werden.

Eckhard Benner, der verbraucherpolitische Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart, erklärt, dass eine Prüfung der Kreditwürdigkeit im Falle einer Kreditvergabe durchaus akzeptabel sei, aber nicht, dass auch in anderen Branchen solche Prüfungen vorgenommen und von dem Ergebnis die angebotenen Tarife abhängig gemacht werden. Im Falle der Kfz-Versicherung besteht zudem noch nicht einmal ein Ausfallrisiko, denn früher oder später fällt der Versicherungsschutz weg, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden. Benner rät Verbrauchern, Angebote von den Versicherungen einzuholen, die auf eine Bonitätsprüfung verzichten und plädiert zudem für eine gesetzliche Beschränkung solcher Prüfungen. Den Unternehmen sollten strenge Informationspflichten auferlegt werden, so dass die Kunden nachvollziehen können, welche ihrer Daten in die Prüfung einfließen.

Nach Ansicht von ADAC-Sprecher Jochen Oesterle dürfen Unternehmen sowieso nur dann die Höhe der Versicherungsprämien von dem Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängig machen, wenn dies eindeutig in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist, alles andere sei rechtswidrig. Stoßen Verbraucher auf ein solches Angebot, können sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Laut Stiftung Warentest bestehen vor allem günstige Internetversicherer oftmals auf den Bonitätscheck.

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Haftpflichtversicherung zahlt bei versehentlichem Schaden durch Virus-Mail

Wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, schützt die private Haftpflichtversicherung auch vor dem unwissentlichen Versenden von E-Mails mit schadhaftem Inhalt an Dritte. Allerdings nur, wenn der Nutzer die E-Mail vorab anhand eines Virenscanners auf deren Unbedenklichkeit hin geprüft hat.

Wer eine aktuelle Anti-Viren-Software besitzt und auch einsetzt und dennoch versehentlich eine E-Mail verschickt, die wegen eines Virus bei dem Empfänger Schaden anrichtet, ist durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt, d.h. die Versicherung kommt in der Regel für den entstandenen Schaden des Empfängers auf.

Laut BdV gilt dies für die meisten privaten Haftpflichtversicherungen, die sich allerdings auf die Schadensübernahme bei Fällen innerhalb Europas beschränken. Und natürlich muss das Versenden der gefährlichen E-Mail unwissentlich oder versehentlich geschehen. Bei bewussten Angriffen, wie sie Hacker durchführen, entfällt der Versicherungsschutz und die Verursacher müssen die Kosten für den Schaden selbst tragen.

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