Beiträge aus August, 2008
Kindererziehungszeiten nur ganz oder gar nicht auf die Rente anrechnen lassen
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts können Kindererziehungszeiten (”Babyjahre”) bei der Anrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf beide Elternteile aufgeteilt werden (Az. B 13 R 131/07 R). Das entsprechende Gesetz sieht eine solche Aufteilung nicht vor, sondern muss auf einen der beiden Elternteile komplett angerechnet werden.
Im konkreten Fall wollte ein Vater Kindererziehungszeiten für seine beiden 1979 und 1983 geborenen Kinder von der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen, doch diese lehnte dies mit der Begründung ab, dass im Versicherungsverlauf des Klägers in der Zeit zwischen 1965 bis 1993 keine Kindererziehungszeiten festzustellen seien. Das Sozialgericht, das sich bereits 2005 mit diesem Fall beschäftigte, lehnte die Klage auf Anrechnung ab. In den ersten 12 Monaten nach der Geburt der Kinder und auch in deren ersten 10 Lebensjahren könne keine überwiegende Erziehung durch den Kläger festgestellt werden, so das Sozialgericht. Daraufhin legte der Kläger beim Landessozialgericht Berufung ein und beantragte, den Anspruch auf Kindererziehungszeit aufzuteilen, so dass die eine Hälfte auf seinem Rentenkonto und die andere Hälfte auf dem seiner Frau gutgeschrieben wird.
Dies wurde jetzt jedoch vom Bundessozialgericht mit o.g. Begründung abgelehnt.
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Sommerzeit - Zeckenzeit
Ein Zeckenbiss kann schlimmer gesundheitliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, dass zu diesen Folgen nicht auch noch hohe finanzielle Belastungen kommen, deshalb sollte man sich gegen einen Zeckenbiss und die eventuell daraus resultierenden Folgen absichern.
In den meisten Fällen ist ein Zeckenbiss und seine Folgen mit der normalen Unfallversicherung abgedeckt - es sei denn, die Versicherung schließt diesen Fall explizit aus. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az. 128 C 5745/03) gilt ein Zeckenbiss als Unfall. Im konkreten Fall verurteilte das Gericht ein Versicherungsunternehmen, das die Zahlung von Krankenhaustagegeld für eine Versicherte verweigerte, die durch einen Zeckenbiss an Borreliose erkrankte und dadurch ein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Die Begründung: Ein Zeckenbiss sei kein Unfall und deshalb nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Die Richter beurteilten den Zeckenbiss dagegen sehr wohl als Unfall, denn er stellt ein “plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis” dar und erfüllt somit die Definition eines Unfalls.
Um zu erfahren, ob der Zeckenbiss und seine Folgen mit der eigenen Unfallversicherung abgedeckt ist, empfiehlt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen bzw. ein Anruf bei dem zuständigen Ansprechpartner der Versicherung. Ist ein solcher Schutz nicht inbegriffen, sollte dieser nachträglich hinzugefügt werden.
Keine KommentareNeue Steuernummern für alle
Am Freitag wurden die ersten neuen Lohnsteuernummern verschickt. Ab sofort erhält jeder, auch schon Neugeborene, eine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), mit der folgende Daten jedes Bürgers gespeichert werden: Vorname, Familienname, frühere Namen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort, aktuelle oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und Sterbetag im Todesfall. Anhand der Ziffernabfolge allein können keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden, betont das Bundesfinanzministerium, das die neue Steuer-ID eingeführt hat, um die Bürokratie zu verringern.
Durch die Modernisierung des Steuerverfahrens gleicht sich Deutschland jetzt vielen europäischen Nachbarn an und löst das bisherige Lohnsteuerverfahren, das noch aus den 1920er Jahren stammt, ab. Im Auftrag des Bundeszentralamts für Steuern werden ab Freitag bis zu 1 Million Briefe mit der Steuer-ID verschickt, so dass bis Jahresende jeder Bürger seine eigene Steuer-ID hat.
Bundesgeschäftsführer Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler betrachtet das neue Verfahren skeptisch, er fürchtet, dass auch andere Behörden den Zugriff auf die sensiblen Daten verlangen. Das Bundesfinanzministerium versichert jedoch, dass die hier gespeicherten Daten nicht für andere steuerliche Zwecke benutzt werden würden. Bei einem Missbrauch droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Trotzdem hat auch Ulla Jelpke, Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Bedenken. Mit der Steuer-ID würde ihrer Meinung nach durch die Hintertür ein Bundesmelderegister eingeführt, auf das ganz sicher bald auch andere Behörden zugreifen möchten.
Das Projekt kostet nach Schätzungen des Steuerzahlerbunds ca. 38 Millionen Euro. Holznagel hofft, dass “die Daten zumindest alle richtig abgeglichen wurden und der Steuerzahler nicht auch noch durch Übertragungsfehler der Finanzbehörden unverschuldet in Schwierigkeiten kommt”.
Keine KommentareVersicherungen bei Fahrgemeinschaften?
Wer für den Weg zur Arbeit eine Fahrgemeinschaft nutzt, spart nicht nur viel Geld, sondern hat auch immer Gesellschaft, so dass auch Wartezeiten wie z.B. im morgendlichen Berufsverkehr-Stau nie langweilig werden. Doch wie sieht der Versicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft aus?
Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung abgeschlossen werden, denn die Mitfahrer werden aus versicherungsrechtlicher Sicht wie Freunde oder Verwandte behandelt, sind also über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer sowieso auf dem Weg zur und von der Arbeit über den Arbeitgeber versichert, das gilt auch für mögliche Umwege, die man im Rahmen von Fahrgemeinschaften für die Mitfahrer machen muss. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen durch Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit zugefügt werden, aber sie ist sowieso unabdingbar, auch ohne Fahrgemeinschaft.
Übrigens können sowohl Fahrer als auch Mitfahrer steuerliche Vorteile nutzen, die Entfernungspauschale ist in diesem Fall auf 4500 Euro begrenzt. Wer diesen Betrag übersteigt, kann zusätzlich die Nutzung des eigenen Fahrzeugs geltend machen, indem bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften die Fahrertage zu den Mitfahrertagen dazu addiert werden.
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