Versicherungen News



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Beiträge aus August, 2008

Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert werden

Wer (auch nur kurzzeitig) eine Haushalts- oder Putzhilfe beschäftigt, muss diese zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Da Privatleute vor dem Gesetzgeber in diesem Fall auch als Arbeitgeber gelten, sind sie für diese Anmeldung zuständig, worauf der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) erneut hinweist.

Die Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale, solange die Haushaltshilfe insgesamt weniger als 400 Euro monatlich verdient - unabhängig davon, in wievielen Haushalten sie tätig ist. Liegt ihr monatlicher Verdienst über 400 Euro, muss sie in Bayern über die Bayer. GUVV angemeldet werden. Die ist auch Ansprechpartner, wenn der Haushaltshilfe ein Unfall passiert und zwar immer, auch wenn über die Minijobzentrale versichert wurde.

Ist die Anmeldung erfolgt trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für die medizinische Heilbehandlung im Falle eines Unfalls. Wer seine Haushalts- oder Putzhilfe nicht ordnungsgemäß gesetzlich unfallversichern lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.


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Skurrile Versicherungen

Der Bund der Versicherten warnt vor dem Abschluss skurriler Versicherungen, wie sie z.B. von einer niederländischen Versicherungsgesellschaft namens “Sir Huckleberry Insurance Company” angeboten werden. Bei den hier angebotenen Policen handele es sich wohl nur um Geldmacherei, so der Bund.

Hier kann man theoretisch eine Versicherung gegen Luftlöcher abschließen. Die Versicherungsprämie wird in diesem Fall ausgezahlt, wenn das Flugzeug in 6 Sekunden 3000 Meter an Höhe verliert - das entspricht einer Geschwindigkeit von 1800 Kilometern pro Stunde, die die Maschine in Richtung Boden rasen müsste. Bei der “Alien-Versicherung” erhält der Versicherte 5000 Euro, wenn er durch ein polizeiliches Gutachten nachweisen kann, dass er von Außerirdischen entführt wurde.

Wer eine Police gegen Lottopech abschließt, erhält 10.000 Euro Versicherungsprämie, wenn er innerhalb eines Jahres nie mehr als eine richtige Zahl getippt hat. Bei der Versicherung gegen Funkstille gibt es 280 Euro - vorausgesetzt, das Handy fällt 48 Stunden lang wegen eines technischen Problems des Netzbetreibers aus. Mit einer weiteren Versicherung erhält man 2000 Euro, wenn man unschuldig ins Gefängnis kommt.

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Seat Ibiza Kfz-Versicherung für 39,99 Euro

Ein Mobilitätspaket für unschlagbare 39,99Euro bietet ab sofort der Seat Versicherungsservice an – das Ibiza4All-Paket, ein attraktives Angebot besonders für junge Fahrer des Seat Ibiza. Unabhängig von der Fahrleistung, der Typklasse und des Schadensfreiheitsrabattes bleibt die Versicherungspauschale gleich.

Darin enthalten sind auch eine Vollkasko- und Kfz-Haftpflicht-Versicherung sowie eine einjährige Garantieverlängerung (Life Time Garantie). Wenn die zweijährige Herstellergarantie endet, dann läuft dank der Life Time Garantie der Garantieschutz auf fast alle elektrischen und mechanischen Bauteile bis zum Ende des Finanzierungsvertrags weiter.

Auch im Schadensfall bleibt der Tarif konstant, ein Mietwagen im Reparaturfall und Auslandsschutz sind in dem Ibiza4All-Paket enthalten. Das Mobilitätspaket baut auf einer von der Seat Bank angebotenen Drei-Wege-Finanzierung zu 4,9% effektivem Jahreszins mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf.

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Beschwerden nach Unfall müssen nachweislich auf Unfall zurückzuführen sein

Die Unfallversicherung muss nur dann zahlen, wenn die nach einem Unfall auftretenden Beschwerden nachweislich nur auf den Unfall zurückzuführen sind. Das geht aus einem erst kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Oktober 2007 (Az.: 20 U 215/06) hervor.

Im konkreten Fall war ein Mann bei einem Sturz auf der Treppe einer Fahrzeuggrube auf den Rücken gefallen wobei er sich unter anderem einen Bandscheibenvorfall zugezogen hat. Von seiner Versicherung forderte er wegen der dauerhaften Folgebeschwerden eine einmalige Zahlung von 88.964,72 Euro plus Zinsen und außerdem eine monatliche Rente in Höhe von 511,29 Euro.

Die Versicherung verweigerte eine Zahlung mit der Begründung, dass es tatsächlich gar keinen Unfall gegeben habe und dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten nicht auf einen solche Unfall zurückzuführen seien. Der Versicherte hätte vielmehr schon vor dem vermeintlichen Unfall Beschwerden im Hüftbereich und durch Veränderungen der Wirbelsäule starke Schmerzen gehabt. Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigte diese Einschätzung und gab an, dass die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ebenso gut auch auf bereits vorher vorhandene degenerative Schäden zurückzuführen seien. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit habe der Unfall nicht zu einem Dauerschaden geführt.

Der Kläger sagte in der mündlichen Verhandlung aus, dass er schon vor dem Unfall täglich Schnmerzmittel eingenommen habe, weil er durchgehend an Schmerzen litt und nach dem Unfall sei er noch selbst zum Arzt fahren können.

Beides beurteilte das Gericht als Bestätigung für die Vermutung der Versicherung. Auch kleine Ungenauigkeiten im Gutachten über das Alter des Klägers, die Zeitpunkte des Vorfalls oder die alleinige Stützung des Gutachters auf die eigenen Befundberichte ohne Berücksichtigung der Daten des Klägers, konnte die Glaubwürdigkeit des Gutachtens für das Gericht nicht erschüttern. Deshalb wurden die beiden anderen, vom Kläger benannten Ärzte, die eine teilweise andere Auffassung vertraten als der Sachverständige, auch nicht angehört und die Klage abgewiesen.

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BSG: Rentenkürzungen sind rechtens

Wenn Invalide vor ihrem 60. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, war es seit 2001 üblich, dass diese um bis zu 10,8% gekürzt wurde. Wenn der Versicherte vor dem 60. Geburtstag verstorben ist, mussten auch die Hinterbliebenen mit Abschlägen von der Versicherungssumme rechnen. Jetzt hat das Bundessozialgericht in Kassel diese Kürzungspraxis für rechtens erklärt.

Nach Berechnungen der Bundesregierungen würden sich die Mehrausgaben der Rentenversicherung ohne diese Abschläge auf bis zu 1,8 Milliarden Euro belaufen, was einer Rentenbeitragssatzerhöhung von fast 0,2% entspricht. Wer früher in den Ruhestand geht, muss monatlich auf 0,3% seiner Rente verzichten, allerdings kann dieses Minus bis zu 18% betragen. Bei der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente darf maximal ein Abschlag von 10,8% einbehalten werden, wenn sie vor dem 60. Geburtstag geschieht. Ähnliches gilt für Hinterbliebene.

Vor dem Bundessozialgericht hatten vier Personen geklagt, die zum Teil von Sozialverbänden vertreten wurden. Sie halten die Regelung der Kürzung der Erwerbsminderungsrenten für unsozial und verfassungswidrig, denn niemand habe Einfluss auf den Zeitpunkt seiner Invalidität oder den Tod des Ehepartners. Dieser Argumentation folgten die Kasseler Richter jedoch nicht. Die Rentenkasse in Deutschland sei durch die Bevölkerungsentwicklung erheblich belastet und der Gesetzgeber kann darauf frei reagieren. Eine Kürzung der Alters-, Invaliden- und Witwenrenten stehe in keinem Widerspruch zum Grundgesetz. Von Willkür könne zudem keine Rede sein, da die Kürzung bei der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente auf 10,8% begrenzt sei. Auch in der landwirtschaftlichen Alterssicherung würde es die gleichen Regelungen geben.

Nach den Angaben der Rentenkasse sind insgesamt 926.000 Erwerbsminderungs- und ca. 700.000 Hinterbliebenenrenten von diesem Urteil betroffen. Die Zahl der betroffenen Personen ist jedoch geringer, da teilweise Doppelrenten bezogen werden. Möglicherweise ist mit diesem Urteil das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn der DGB-Rechtsschutz denkt darüber nach, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diesen Fall vorzutragen.

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Millionen Rentnern drohen Steuer-Nachzahlungen

Nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft müssen sich etwa 2 Millionen Rentner auf Steuernachzahlungen einstellen, teilt der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Manfred Lehmann in einem Zeitungsinterview mit. Grund: 2009 übermitteln die Rentenversicherer ihre Daten zum ersten Mal den Finanzämtern. Bei der Mehrheit würde es aber nur um kleinere Beträge gehen, so Lehmann.

Bislang zahlen nur wenige Rentner Steuern auf ihre Alterseinkünfte, die auch nur teilweise steuerpflichtig sind. Bestehen die Alterseinkünfte ausschließlich aus der gesetzlichen Rente, werden in der Regel keine Steuern fällig. Vor allem zwei andere Gruppen von Rentnern werden jedoch von den Nachzahlungen betroffen sein: Zum einen die Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch Einkünfte aus Betriebsrenten, Dividenden, Mieten oder Zinsen erhalten und ihr Finanzamt darüber nicht informiert haben. Zum anderen diejenigen, die eine sehr hohe Rente beziehen und dies ebenfalls nicht durch eine Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet haben.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 oder früher die Hälfte der gesetzlichen Rente versteuert werden muss. Für einen späteren Rentenbeginn steigt der zu versteuernde Prozentsatz jährlich um 2%. In diesem Jahr (2008) wären es 56%. Ein Beispiel: Ein Rentner erhält eine gesetzliche Rente von monatlich 1000 Euro. Davon sind in diesem Jahr erst einmal 56% steuerpflichtig. Insgesamt kommt der Rentner 2008 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 6720 Euro. Bis zu einem Einkommen von 7664 Euro pro Jahr (für Paare gilt der doppelte Freibetrag) müssen jedoch keine Steuern gezahlt werden. Im Normalfall trifft das auf die Mehrheit aller Rentner zu. Wenn jedoch weitere Einkünfte hinzukommen oder die gesetzliche Rente deutlich höher als 1000 Euro ist, können Nachzahlungen fällig werden. Mieteinnahmen fließen komplett in das zu versteuernde Einkommen ein, allerdings mindern z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Steuerlast auch wieder.

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Gesetzlich unfallversichert im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass jeder Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall sowie bei einer Erkrankung an einer Berufskrankheit unterliegt jeder, der ein solches Freiwilliges Jahr absolviert, im Im- und Ausland dem Schutz der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag der Tätigkeit und ist unabhängig von der Höhe des Entgelts und der Dauer des FSJ/FÖJ. Im Schutz enthalten sind Kostenerstattung für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Lohnersatzleistungen. Folgt aus dem Unfall im Einsatz oder auf dem Arbeitsweg eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, zahlen die Träger der Unfallversicherung eine Rente, bei resultierender Pflegebedürftigkeit auch Pflegeleistungen. Der Einsatz ist auch im Ausland versichert, vorausgesetzt es handelt sich um einen deutschen Träger, bei dem das FSJ/FÖJ absolviert wird. Freizeitunfälle sind auch während der Zeit eines FSJ/FÖJ nicht versichert. Die freiwilligen Hilfskräfte müssen hierfür keine Beiträge zahlen, diese werden alleine von der Einsatzstelle bzw. deren Träger übernommen. Welcher Unfallversicherungsträger im konkreten Fall zuständig ist, kann in der Personalabteilung erfragt werden.

Um ein FSJ/FÖJ zu absolvieren, muss man die Schulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 27 Jahre sein. Ein FSJ/FÖJ dauert in der Regel 12 Monate und kann auch als Alternative zum Zivildienst absolviert werden. Angeboten wird es von den Bundesländern und verschiedenen Wohlfahrts- bzw. Umweltverbänden.

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Ärzte und Krankenkassen sollen Honorare verhandeln

Ulla Schmidt (SPD) plädiert im Streit zwischen den Ärzten und Krankenkassen dafür, dass Kassen und Ärzte ohne ein dazutun der Bundesregierung eine Einigung herbeiführen. Die Gesundheitsministerin betonte am Sonntag, dass sie es als “ein Trauerspiel” bezeichnen würde, sollten sich Vertreter der Krankenkassen und der niedergelassenen Ärzte zusammenraufen und Gespräche führen. Letzten Donnerstag wurden die Gespräche von Seiten der Ärzte abgebrochen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigte nach Abbruch der Gespräche an, dass die Ärzte ihre Forderungen nach einer Erhöhung der Honorare um zusätzliche 2,5 Milliarden Euro notfalls mit Arbeitsniederlegungen durchsetzen werden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung Johann, die im Durchschnitt über 120.000 Euro Jahresgehalt bekommen, forderte die KBV dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Das Jahresbudget der Kassen für die 145.000 Ärzte und Psychotherapeuten liegt aktuell bei rund 23 Milliarden Euro. Die KBV forderte für 2009 eine Erhöhung um 4,5 Milliarden Euro. Das letzte Schlichterangebot der Kassen lehnten die Ärzte ab, da es ihrer Einschätzung nach lediglich einen Wert von 1,4 Milliarden Euro hat, die Kassen stufen es mit etwa 2 Milliarden Euro ein.

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Billigtarife in der PKV

Medienberichten zufolge starten DKV und Victoria aus der Ergo-Gruppe eine neue Preisoffensive und wollen damit die Konkurrenz unter Druck setzen. Dazu wurde eine komplett überarbeitete Tarifstruktur vorgestellt, mit der die Versicherungen durchschnittlich um ein Drittel günstiger werden. Ein Beispiel: Bislang zahlte ein 30-jähriger Mann in einem Tarif mit 600 Euro Selbstbehalt bei der DKV knapp 220 Euro Monatsbeitrag. Im neuen Tarifsystem würde er nur noch circa 140 Euro zahlen. Ergo-Vorstand Günter Dibbern bezeichnet das neue Tarifsystem als “flexibel, transparent, leistungsstark und hart kalkuliert”.

Diese Kampfansage dürfte nicht nur bei der privaten Konkurrenz für Missmut sorgen, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen aufhorchen lassen. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 müssen diese nämlich teilweise drastisch ihre Beiträge erhöhen. Nach den Einschätzungen von Experten liegt der einheitliche Beitragssatz der Kassen dann bei mindestens 15,5%. So mancher Versicherte mit gutem Einkommen wird sich deshalb einen Wechsel in die PKV überlegen.

Tim Ockenga von der Ratingagentur Fitch sorgt sich aber auch angesichts der neuen Billigtarife der PKV nicht über einen drohenden Massenwechsel aus dem gesetzlichen System. Da die politische Lage zu ungewiss sei und zukünftige Änderungen durch die Gesundheitsreform auch zulasten der Privaten Krankenversicherungen gehen können, schafft Unsicherheit bei den Versicherten. Hinzu kommen die drohenden Preiserhöhungen im nächsten Jahr. Sollte die letzte Stufe der Gesundheitsreform nicht noch von Karlsruhe gestoppt werden, wird es den Versicherungsnehmern möglich sein, bei einem Wechsel von einer PKV in eine andere, ihre Altersrückstellungen teilweise mitzunehmen. Die Folge: Durch die notwendige Neukalkulation aller Privatverträge können einzelne Tarife bis zu 15% teurer werden.

Die beiden Mitglieder der Ergo-Gruppe besitzen knapp 4,4 Millionen Kunden (Voll- und Zusatzversicherte), d.h. die meisten der privat krankenversicherten Kunden sind hier versichert.

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Gestohlenes Navigationsgerät - nur Wiederbeschaffungswert wird ersetzt

Wenn ein Navigationsgerät aus dem Fahrzeug gestohlen wird, hat der Fahrzeugbesitzer nur Anspruch auf den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Essen aus dem letzten Jahr hervor (Az.: 20 C 1/07).

Im behandelten Fall hatte ein Fahrzeugbesitzer seinen neu zugelassenen PKW (VW Passat) am Rande eines Campingplatzes abgestellt. Am nächsten Morgen stellte er fest, dass das serienmäßig eingebaute Navigationssystem gestohlen worden war, woraufhin er Anzeige bei der Polizei erstattete und seiner Kaskoversicherung den Schadensfall meldete. Der Fahrzeugbesitzer ließ in einer VW-Vertragswerkstatt ein neues Navigationsgerät einbauen. Kosten: 2458,74 Euro. Die Versicherung wollte jedoch nur 1015 Euro erstatten und begründete dies mit dem Urteil eines Sachverständigen, der zu dem Ergebnis kam, dass ein solches Navigationssystem für rund 1000 Euro bei einem “seriösen Fachhändler” zu erwerben sei. Für den Einbau erstattete die Versicherung 15 Euro.

Der Fahrzeugbesitzer beharrte jedoch auf der Erstattung der gesamten Summe und zog mit der Forderung vor Gericht, dass die Versicherung auch den Differenzbetrag auszahle. Das von dem Sachverständigen genannte Angebot sei unseriös, da es sich um ein Angebot bei eBay handelte.

Der von dem Gericht beauftragte Sachverständige prüfte das von der Versicherung genannte Angebot und bewertete es als seriös. Darauf entschied das Gericht, dass der Kunde nur den Wiederbeschaffungswert, also die bereits ausgezahlten 1015 Euro erstattet bekommt.

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Nachträgliche Vertragsänderungen nicht zulässig

Private Krankenversicherungen dürfen die bestehenden Verträge mit Kunden nicht einfach ändern, sondern müssen hierzu die Zustimmung des Kunden einholen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. IV ZR 130/06).

Im konkreten Fall wollte ein Versicherungsunternehmen über ein Treuhänderverfahren Änderungen an einem bestehenden Vertrag vornehmen und begründete dies mit der grundlegenden Änderung des Gesundheitswesens durch die Rechtsprechung. Bei dem betroffenen Versicherungsnehmer sollte der Vertrag so geändert werden, dass für medizinisch notwendige Behandlungen günstigere Methoden gewählt werden müssen, so dass die Wahl bzw. Notwendigkeit der Behandlungsmethode nachträglich eingeschränkt wurde.

Dies ist laut Bundesgerichtshof jedoch nicht zulässig. Um derartige Vertragsänderungen durchzusetzen, muss der Versicherungsnehmer den Änderungen, über die er individuell informiert wird, explizit zustimmen. Eine Durchsetzung der Änderungen über ein Treuhänderverfahren sei nicht möglich. Um den bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten und keine Verschlechterungen in Kauf zu nehmen, ist Kunden von einer solchen Zustimmung jedoch abzuraten.

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Kein Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung bei Straftaten

Wenn bei der Begehung einer Straftat ein Unfall geschieht, so hat der Verursacher hier keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Das geht aus diversen Gerichtsurteilen hervor, wie z.B. einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 20 W 31/05), in der ein Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde, den ein Mann für eine Klage gegen seine Versicherung gestellt hatte. Der Mann hatte versucht, ein Haus in die Luft zu sprengen und wurde dabei verletzt. Anschließend verlangte er von der Unfallversicherung die Übernahme der Kosten.

Darüber hinaus können auch Rentenansprüche verloren gehen, wenn ein Unfall vorsätzlich, unter grober Fahrlässigkeit oder im Zusammenhang mit einer Straftat auftritt (Az.: B 2 U 1/07).

Nach einem Urteil des Landgerichts Aachen besteht dieser Haftungsverlust auch dann, wenn der Unfall nicht während der Begehung einer Straftat besteht, sondern unmittelbar darauf (AZ: 9 O 433/07). Im konkreten Fall hatte ein Mann einen Nebenbuhler angegriffen und niedergeschlagen. Als dieser sich wehrte, verletzte er den Angreifer, der für die Folgen dieser Verletzung seine Unfallversicherung geltend machen wollte. Die Richter in Aachen unterstützten ihn dabei jedoch nicht. Sie urteilten, dass der Leistungsausschluss für Straftaten auch dann gilt, wenn der Unfall - wie in diesem Fall - in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat steht.

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Rentenversicherung übernimmt Kosten für Entzugstherapie

Der Deutsche Rentenversicherungsbund bietet alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängigen Personen die Möglichkeit, eine Entwöhnungsbehandlung in einer spezialisierten Fachklinik zu beantragen, deren Ziel die dauerhafte Wiedereingliederung des Betroffenen in das soziale Umfeld ist.

Alle hier im Zusammenhang mit Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Betreuung, therapeutischen Leistungen und medizinischen Anwendungen anfallenden Kosten werden vom Rentenversicherungstr+äger übernommen, allerdings muss der Patient bei einer stationären Unterbringung in der Klinik Zuzahlungen leisten. Diese betragen jedoch maximal 10 Euro/Tag es sei denn, der Betroffene hat im laufenden Kalenderjahr schon einmal Zuzahlungen bei anderen Rehabilitationsmaßnahmen und Krankenhausaufenthalten geleistet. In dem Fall werden diese angerechnet und die eigene Zuzahlung für die aktuelle Behandlung verringert sich. Nach dem 42. Tag übernimmt der Rentenversicherungsträger grundsätzlich die kompletten Kosten. Bei geringem Einkommen kann auch eine Zuzahlungsbefreiung gewährt werden.

Voraussetzung für den Antrag auf Entwöhnungsbehandlung ist, dass der Betroffene Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Hierzu wird geprüft, ob in mindestens sechs der letzten zwei Jahren die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Alternativ reicht auch eine nachgewiesene Wartezeit von fünf Jahren. Außerdem muss die Auseinandersetzung mit dem Problem, die z.B. durch das Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle belegt wird, bereits begonnenen haben. Neben dem Antrag muss auch ein Sozialbericht einer solchen Einrichtung beigelegt werdden.

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Voraussetzungen für Kostenübernahme unfallbedingter KFZ-Reparaturen

Bei einem Verkehrsunfall wird der Schaden des Unfallbeteiligten, der den Unfall nicht verursacht hat, in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, übernommen. Was so einfach klingt, ist in der Praxis durch zahlreiche Änderungen im Schadensersatzrecht erschwert worden, denn nun ist die Übernahme der Reparaturkosten an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dies geht aus mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

In einem Fall (Az: VI ZR 220/07) machte der Geschädigte den Nettobetrag der Reparaturkosten geltend - grundsätzlich muss zur Erstattung der gesetzlichen Mehrwertsteuer eine Reparaturrechnung vorgelegt werden. Tatsächlich ließ er anschließend aber nur eine Teilreparatur für die eigene Nutzung durchführen, durch die der PKW wieder betriebssicher und fahrtüchtig wurde. Drei Wochen später verkaufte der Fahrzeughalter dann den Wagen. Daraufhin rechnete die Versicherung des Unfallgegners ihre Kostenerstattung auf Totalschadenbasis ab. Mit anderen Worten: Der Geschädigte erhielt nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert vor dem Unfall, der in diesem Fall 3800 Euro betrug und dem Fahrzeugwert nach dem Unfall (hier: 2500 Euro), also insgesamt 1300 Euro. Dieser Betrag lag unterhalb der vorher zugesagten Reparaturkosten.

Das Gericht bestätigte diese Abrechnung und wies darauf hin, dass die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten davon abhängig machen kann, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich in vorher angegebenem Umfang reparieren lässt und ob er dieses Fahrzeug anschließend auch weiterhin selbst nutzt, und zwar mindestens sechs Monate lang.

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Verluste aus der Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Einige Finanzämter haben Medienberichten zufolge Verluste anerkannt, die bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen entstehen. Bislang war es nicht üblich, hieraus resultierende Verwaltungskosten Vermittlerprämien steuermindernd geltend zu machen.

Sollte sich diese Praxis durchsetzen, könnte dies den Staat teuer zu stehen kommen, denn von den rund 94 Millionen bestehenden Lebensversicherungen in Deutschland wird mehr als jede zweite vorzeitig gekündigt. Laut Branchenverband GDV wurden in den letzten beiden Jahren jeweils über 12 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt. Verbraucherschützer beziffern die Verluste der Verbraucher bei gekündigten Verträgen auf über 50%. Bei Werbekosten von somit über 12 Milliarden Euro würde dies Mindereinnahmen des Finanzministers von 2-3 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.

Experten empfehlen jedem, der zukünftig einen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung macht, diesen beim Finanzamt geltend zu machen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte dagegen, dass dies nach bestehender Rechtsauffassung von Bund und Ländern nicht möglich sei. Es muss nun eine gemeinsame, und vor allem einheitlicht Lösung gefunden werden.

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