Versicherungen News



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Beiträge aus August, 2008

344 Millionen Euro warten auf ihre Anspruchsberechtigten

Bis zu ihrer Privatisierung im Jahr 1990 gehörte die Holding der ehemaligen Deutsche Beamtenversicherungen (DBV) der öffentlichen Kunden und den Beamten, ihren Kunden. Damals sind direkt 300 Millionen Euro auf den Konten der Versicherten gutgeschrieben worden, der Rest (25%) plus eine Aktie sollte bis 2010 verkauft werden. Der Erlös aus diesem Verkauf sollte dann nachträglich an die damaligen Versicherten ausgezahlt werden. Schon 1994 verschickte die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen (DBVÖR) deshalb rund 610.000 Berechtigungsscheine an die betroffenen Versicherungsnehmer. Tatsächlich erfolgte der Verkauf im Jahr 2006 und zwar an die französische Axa.

Inzwischen sind aus dem Deal 344 Millionen Euro an die Kunden auszuschütten, die bei der Deutschen Beamten Versicherung schon am 31.12.1989 und noch am 26.04.1990 versicherten waren. Die konkreten Verteilungsmodalitäten wurden schon bei der Privatisierung von der früheren Versicherungsaufsicht genau festgelegt. Da das Verfahren sehr langwierig ist, sind viele Policen inzwischen längst abgelaufen und ausgezahlt und einige der Betroffenen sind mittlerweile verstorben oder persönliche Daten wie Adressen haben sich geändert.

DBVÖR-Chef Hans-Joachim Krauß erklärte, dass man nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten erreicht habe und selbst bei diesen gestaltet sich die Auszahlung teilweise schwierig, weil sie dem Geldsegen nicht trauen wollen. Lutz Zobel, der eine groß angelegte Mailingaktion an die Betroffenen organisierte, erinnert sich, dass ein Adressat sogar geantwortet habe, dass er auf solche Tricks nicht hereinfalle und dass er ggf. die Verbraucherzentrale einschalten würde. Dabei gibt es bei dieser Ausschüttung tatsächlich keinen Haken, die Betroffenen müssen nur mit dem Berechtigungsschein (ein Inhaberpapier) zur Commerzbank gehen und erhalten dort das Geld einfach und steuerfrei ausgezahlt.


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R+V Versicherung kauft Condor Versicherungsgruppe

In einer gemeinsamen Presseerklärung gaben R+V Versicherung und die Bielefelder Oetker-Gruppe bekannt, dass die bislang zu Oetker gehörende Condor Versicherungsgruppe zu 100% von R+V übernommen wird. Die Condor Versicherungsgruppe wurde vor über 50 Jahren gegründet und beschäftigt heute etwa 470 Mitarbeiter, die rund 332 Millionen Euro Beitragseinnahmen erwirtschaften. Der Großteil dieser Einnahmen stammt aus Lebensversicherungen. Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in Hamburg und ist auf Privatleute und Gewerbetreibende ausgerichtet.

Den Angaben zufolge soll Condor sowohl als Marke als auch als Gesellschaft in Hamburg bleiben und ausgebaut werden, noch müssen die zuständigen Behörden der Transaktion zustimmen. Den Kaufpreis wollen beide Parteien nicht bekannt geben.

R+V ist Teil des genossenschaftlichen Verbunds der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Im letzten Jahr erwirtschaftete R+V als fünftgrößter Versicherer in Deutschland mit 11.400 Mitarbeitern rund 9 Milliarden Euro.

Die Oetker-Gruppe gehört mit einem Jahresumsatz von 7,7 Milliarden Euro und 22.700 Mitarbeitern zu den größten Familienunternehmen in Europa. Zu dem internation agierenden Unternehmen gehören insgesamt über 400 Firmen, die in sechs Geschäftsfeldern tätig sind.

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Steigende Versicherungsbeiträge durch höhere Ärztehonorare

Nachdem man sich auf eine Erhöhung der Honorare für niedergelassene Ärzte geeinigt hat, müssen die Versicherten sich in der Folge auf höhere Versicherungsbeiträge einstellen. Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärte, dass die Honorarsteigerung etwa 2,7 Milliarden Euro entspräche, was wiederum einer Beitragssatzsteigerung von 0,28 Prozentpunkten in der Krankenkasse entspreche. Diese Summe kommt der KBV zufolge durch die ausgebliebene Budgetkürzung für Präventionsleistungen zustande. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Kassen beläuft sich das Plus durch die Honorarsteigerung auf 2,5 Milliarden Euro.

Sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband bezeichneten die Einigung, mit der sich auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zufrieden zeigte, als höchste Steigerung der ärztlichen Gesamtvergütung dar, seit es die ärztliche Selbstverwaltung gibt. Die Einigung stelle nun eine Gesamtvergütung dar, die sich am tatsächlichen Gesundheitszustand der Versicherten orientiere und nicht mehr an Honorarbudgets und Kopfpauschalen. Schmidt sieht in der Einigung einen großen Schritt im Zuge der Gesundheitsreform, da die dort beschlossene Neustrukturierung der Ärztehonorare nun ein gerechteres, transparenteres und auch kalkulierbares Honorarsystem erhielten.

Allerdings betonte der GKV-Spitzenverband, dass die Krankenkassen dieser einmaligen Honorarerhöhung nicht zustimmen konnten und wollten, sondern stattdessen von der Bundesregierung einen Einheitsbeitrag forderten, mit dem die Versorgung der Versicherten auch ohne Zusatzprämien gewährleistet und vor allem finanziert werden kann.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums äußerte, dass man die konkreten finanziellen Auswirkungen der Einigung noch nicht beziffern könne, dass aber der Beschluss nun sorgfältig geprüft und schnell genehmigt werden würde.

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Freiwillig Versicherte durch Gesundheitsreform massiv belastet

Wenn am 1. Januar 2009 die neue Gesundheitsreform in Kraft treten wird, hat dies vor allem für alle, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Auswirkungen, denn die Belastungen für diese Gruppe ist laut der Versicherungskammer Bayern größer als für andere Versicherte. Bis zu 25% Mehrbeiträge müssten hier einkalkuliert werden.

Bisher konnten freiwillig Versicherte auf Wunsch Krankentagegeld in ihre Versicherungsleistungen aufnehmen lassen. Dafür musste ein Regelbeitrag gezahlt werden, der dem entsprochen hat, den auch Arbeitnehmer zahlen mussten. Ab dem 43. Krankheitstag wurde dann das Krankentagegeld ausgezahlt. Wie die Versicherungskammer Bayern erklärt, gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Stattdessen muss eine entsprechende Zusatzversicherung bei dem gesetzlichen (oder einem privaten) Versicherer abgeschlossen werden, um Krankentagegeld zu erhalten.

Auch die Höhe der Beitragssätze wird sich für freiwillig Versicherte erhöhen (von aktuell 13,3% auf voraussichtlich 15,6% bei der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse), der Höchstbeitrag liegt dann bei knapp 562 Euro monatlich (jetzt: rund 478 Euro), so die Einschätzung von Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, ist sie ab 2009 dazu berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben, der bis zu 1% der Beitragsbemessungsgrenze betragen kann. Die monatliche Mehrbelastung bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro würde dann knapp 36 Euro betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 wird erst im November festgelegt, auch hier könnten noch weitere Kosten auf die Versicherten zukommen, wenn man sich die Entwicklungen der letzten Jahre betrachtet: Während der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen seit 1970 von 8,2 auf 13,9% gestiegen ist, wurde die Beitragsbemessungsgrenze im gleichen Zeitraum von 614 auf 3600 Euro angehoben.

Man kann jedoch nicht pauschal sagen, dass sich deshalb immer ein Wechsel in die private Krankenkasse lohnt, denn das ist von vielen Bedingungen abhängig. Experten raten vor allem kinderlosen Paaren mit doppeltem Einkommen und selbständigen Singles zu einem Wechsel. Für Selbständige ab 42 (Frauen) bzw. 50 (Männer) oder Familien mit mindestens zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil Einkommen hat, lohnt es sich jedoch Experten zufolge eher nicht.

Grundsätzlich gilt, dass sich Betroffene auf jeden Fall vor einem Wechsel immer bei unabhängigen Stellen erkundigen sollen, dies gilt insbesondere für Gründer und Start-Up-Unternehmer. Hierzu können z.B. die von den Verbraucherzentralen angebotenen Patientenberatungen in Anspruch genommen werden.

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Strikte Regeln für die Nutzung von Geninformationen

In Deutschland dürfen Gentests zukünftig nur innerhalb enger Grenzen eingesetzt werden, so besagt es der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf. So dürfen genetische Untersuchungen grundsätzlich nur mit der Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen werden. Wer diese nicht einholt und z.B. heimlich einen Vaterschaftstest durchführen lässt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Grundsätzlich verboten sind demnach auch genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers. Daten, die im Rahmen einer anderen genetischen Untersuchung erfasst wurden, darf der Arbeitgeber weder erfragen noch entgegen nehmen noch verwenden. Überhaupt gelten für solche Untersuchungen strenge Regeln und sind nur unter genau definierten Bedingungen zugelassen. Verboten ist beispielsweise auch ein genetischer Test zur Geschlechtsbestimmung von Embryos.

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages dürfen Versicherungen keine Auskünfte über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen verlangen und auch keine eigene Durchführung einfordern. Ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro oder eine jährlichen Rente von 30.000 Euro ist es Versicherungsunternehmen allerdings gestattet, die Vorlage von bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen zu fordern, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Generell dürfen Vorerkrankungen ebenfalls abgefragt werden. Mit dieser Regelung soll der Missbrauch beim Abschluss von Versicherungen vermieden werden.

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Gesetzliche Rentenversicherung birgt große Renditerisiken

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wirft die gesetzliche Rentenversicherung immer weniger Rendite ab. Neben der Altersstruktur der Gesellschaft sind vor allem die von der Politik vorgenommenen Kürzungen die größten Risiken der Rentenversicherung, von denen besonders jüngere Jahrgänge betroffen sind.

Das Renditerisiko der gesetzlichen Rentenversicherung war in den vergangenen 30 Jahren höher als das Renditerisiko am Kapitalmarkt. Eine Senkung des Risikos und eine gleichzeitige Steigerung der Rendite kann den Autoren Reinhold Schnabel und Adrian Ottnad der Studie zufolge nur durch eine Mischung mit kapitalgedeckten Anlagen erzielt werden. Zwar würde es auch bei der kapitalgedeckten Vorsorge ein Renditerisiko geben, doch dieses läge deutlich unter dem der gesetzlichen Rentenversicherung, erklärten sie. Beispiel: Die Rendite eines reinen DAX-Portfolios liege bei einem Anlagehorizont von 30 Jahren bei 3,5 bis 10%. Selbst bei optimistischer Prognose ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen eine Rendite von 2% erwarten, realistisch sei jedoch die Erwartung von 0%. DIA-Sprecher Bernd Katzenstein betont, dass die Ergebnisse der Studie die große Bedeutung von Kapitalanlagen verdeutlichen.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge gehört zum Verbund der Deutschen Bank- und Zürich-Gruppe. Nach eigenen Angaben wird hier aber vollkommen unabhängig von den Marketing- und Verkaufsaktivitäten seiner Gesellschafter gearbeitet.

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Berufskrankheiten Nr. 1 bei Azubis: Hautkrankheiten

Die mit Abstand häufigsten Berufskrankheiten bei Auszubildenden und jungen Erwerbstätigen (15-25 Jahre) sind Hautkrankheiten. Sie machen mit etwa 2400 Fällen pro Jahr über 90% der beruflich bedingten Erkrankungen in dieser Altersgruppe aus. Deshalb raten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung im Rahmen ihrer Präventionskampagner Haut zur konsequenten Nutzung von Hautschutzmitteln und zum sofortigen Gang zum Arzt, sobald Hautprobleme auftreten. Besonders häufig betroffen sind Berufstätige im Friseurgewerbe, im Gesundheitsdienst, in Reinigungsberufen, in Metallbetrieben und in der Gastronomie bzw. in Nahrungsmittelberufen.

Bei den beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich meist um Handekzeme, also um häufig nässende, Bläschen bildende und oft sehr schmerzhafte Entzündungen der Haut, die vor allem durch den wiederholten Kontakt zu Wasser und Reinigungsmitteln (”Feuchtarbeiten”) hervorgerufen werden. Wenn diese Ekzeme nicht rechtzeitig behandelt werden, können die Entzündungen chronisch werden und sogar eine Aufgabe der beruflichen Tätigkeit nach sich ziehen. Privatdozentin und Leitende Oberärztin des Dermatologischen Zentrums am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg, Dr. Kristine Breuer, rät daher jedem Betroffenen schon bei den ersten Anzeichen von Hauterkrankungen wie raue und trockene Haut, Juckreiz und Rötungen, einen Hautarzt aufzusuchen. Die Präventionskampagne zeigt bereits Erfolg: Im Jahr 2006 konnten 2259 junge Menschen unter 25 Jahren, die an einer Hauterkrankung leiden, trotzdem ihren Beruf weiter ausüben und nur 115 mussten aus dem Beruf ausscheiden.

Da es nicht immer möglich ist, den Kontakt zum Gefahrstoff zu vermeiden, muss der Arbeitnehmer unbedingt den Hautschutzplan beachten, der angibt, welche Hautmittel für den konkreten Arbeitsplatz einzusetzen sind, um die Haut zu schützen, reinigen und zu pflegen. Diese Hautmittel werden vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt und unterscheiden sich je nach Arbeitsplatz.

Die Präventionskampagne Haut wird von rund 100 Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern unter dem Motto “Deine Haut. Die wichtigsten 2 m² Deines Lebens” beworben und soll Arbeitnehmer zum verstärkten Schutz ihrer Haut aufrufen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung muss Zahlungseinstellung genau begründen

Wenn ein Versicherungsunternehmen die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einstellen will, muss die Mitteilung über die Einstellung nachvollziehbare Gründe enthalten, warum die Leistungspflicht nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 20 U 129/03) hervor.

Bei einer solchen Entscheidung muss die Versicherung einen detaillierten Vergleich zwischen den Beurteilungen, die zur ursprünglichen Bewilligung geführt haben, und der Bewertung der aktuellen gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers vorlegen.

Im konkreten Fall stellte die Versicherung die Zahlung ein, nachdem in ihrem Auftrag ein zweites Gutachten über den Gesundheitszustand der betroffenen Frau erstellt wurde, aus dem sie den Schluss zog, dass die gesundheitlichen Einschränkungen der Frau nicht so stark seien, dass sie nicht wieder arbeiten könne. Mit einer neuen Arbeitsfähigkeit sei sie nicht mehr auf die Leistungen der Versicherung angewiesen. Die Richter aus Hamm schlossen sich dieser Einschätzung jedoch nicht an, sie gaben sich mit der angebrachten Argumentation und den vorgelegten Fakten nicht zufrieden.

Experten empfehlen Betroffenen, auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da oftmals der Eindruck entsteht, dass die Versicherer nur darauf spekulieren, dass sich die Betroffenen aus finanziellen oder anderen Gründen nicht gegen die Einstellung der Leistung zur Wehr setzen. Deshalb sollte immer ein Anwalt mit der Prüfung des Falles beauftragt werden, um zu erfahren, wie die Chancen tatsächlich stehen.

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Unfallopfer erhält 266.000 Euro für Hausbau

Ein Unfallopfer bekam vom Landgericht Münster eine Summe von 266.000 Euro zugesprochen, die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen ist (Az. 2 O 268/06) . Dieses Geld soll in den Bau eines behindertengerechten Hauses fließen, der insgesamt etwa 680.000 Euro kostete.

Bei der Klägerin handelte es sich um eine junge Frau, die im Alter von zwei Jahren bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen davontrug, mit der Folge, dass sie lebenslang auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist. Mutter und Schwester der Klägerin starben bei dem Unfall, sie selbst ist querschnittsgelähmt und benötigt einen Spezialrollstuhl.

Die Wohnung, in der die Familie wohnte, war nicht behindertengerecht und die Suche nach einer behindertengerechten Wohnung, an der sich auch die Versicherung, die einen Umbau aus Kostengründen ablehnte, beteiligte, blieb erfolglos. Der Vater des Kindes entschloss sich dann zu einem behindertengerechten Neubau. Die Versicherung wollte sich daran mit 65.000 Euro beteiligen. Das Gericht empfand diese Summe jedoch als zu gering, da für den Neubau nicht nur eine Vergrößerung der Flure, Küchen und des Dachbodens nötig sei, sondern darüber hinaus auch zusätzliche Räume wie ein Pflegebad, ein Betreuerschlafzimmer, eine Betreuertoilette, einen Therapieraum, einen Abstellraum für Therapiegeräte sowie ein Aufzug eingerichtet werden müsse.

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Unfallversicherung hilft bei Gehörschutz für Orchestermusiker

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass seit dem 15. Februar 2008 auch für Musiker niedrigere Lärmgrenzwerte am Arbeitsplatz gelten. Bis dahin galt eine zweijährige Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe für die neue Lärmverordnung, nach der Personen keiner täglichen Schallbelastung von über 85 dB(A) ausgesetzt sein dürfen.

In einem Symphonieorchester beträgt der Dauerschallpegel aber häufig für alle Musiker bei bis zu 90 dB(A), ein Posaunist etwa ist einer durchschnittlichen täglichen Schallbelastung ausgesetzt, die der einer Holzfräsmaschine bei ununterbrochenem Betrieb am Ohr des Benutzers entspricht. Selbst ein Violinist muss Tag für Tag einen Geräuschpegel ertragen, der mit dem einer dauerhaft betriebenen Heckenschere vergleichbar ist. Das bleibt nicht ohne Folgen, wie Dr. Martin Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) weiß: Innerhalb von 10 Jahren erkrankt durchschnittllch einer von 100 Orchestermusikern an einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit. Diese Tatsachen werfen die Frage auf, wie die Lärmverordnung in dieser Berufsgruppe umzusetzen ist und hier bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und BGIA Hilfe an.

Liedtke empfiehlt zunächst, den Lärm in der Nähe der Quelle durch bauliche Maßnahmen oder Schalldämpfung zu reduzieren. Letzteres beeinflusst jedoch häufig den akustischen Eindruck im Publikum. Ein weiterer Ansatzpunkt sind organisatorische Maßnahmen wie z.B. das Wechseln der Orchesterbesetzung bei häufigen Aufführungen oder die Begrenzung des Probenensembles auf die jeweils erforderlichen Instrumente. Eventuell werden auch weitere Schutzmaßnahmen notwendig, die vom Arbeitgeber organisiert werden müssen. Hierzu gehören z.B. durchsichtige Schallschutzschirme zwischen den einzelnen Instrumentengruppen.

Wenn all diese Maßnahmen keine Abhilfe schaffen, bleibt nur der persönliche Gehörschutz. Das BGIA stellt Musikern hierfür im Internet kostenlos ein einfaches Programm zur Verfügung, welches auf die besonderen Bedürfnisse von Orchestermusikern zugeschnitten ist. Jeder Musiker erhält hier Informationen über den für sein Instrument und Tätigkeitsprofil optimalen Gehörschutz. Liedtke erklärt, dass die Unfallversicherungsträger so versuchen, das Gehör jedes Berufsmusikers, also sein Kapital, hierdurch zu erhalten.

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Besteuerung des Elterngeldes in Bundesländern unterschiedlich hoch

Je nach Bundesland wird das Elterngeld auf unterschiedliche Weise besteuert: Während in Hessen das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro in die Berechnung der Steuerhöhe mit einfließt, ist dies z.B. in Sachsen nicht der Fall. Ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums bestätigte, dass sich das Mindestelterngeld in Hessen auf den Steuersatz auswirke, so dass der Steuerbetrag für das zu versteuernde Einkommen ansteige. Dieses Vorgehen würde der gesetzlichen Vorschrift entsprechen, auf der nächsten Finanzministerkonferenz wolle der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) das Thema aber nochmals besprechen.

Wie das sächsische Finanzministerium bestätigte, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern tatsächlich unterschiedliche Handhabungen in der Besteuerungen des Elterngeldes. Es sei jedoch angestrebt eine einheitliche Regelung zu finden, deshalb führe man schon Gespräche zwischen den Ländern.

Grünen-Landesvorsitzende Kordula Schulz-Asche forderte eine komplette Abschaffung der steuerlichen Anrechnung des Elterngeldes. Mit der Anrechnung würde die Familienförderung durch das Elterngeld ad absurdum geführt werden, dabei müssten Familien steuerlich entlastet werden. Laut Schulz-Asche geht es hierbei bundesweit um rund 25 Millionen Euro im Jahr.

Betroffe Bürger aus Hessen sollen gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einlegen und dies mit dem Vorliegen einer Ungleichbehandlung begründen, empfiehlt der Hessische Lohnsteuerhilfeverein.

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Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Eigenschäden nicht zahlen

Wenn ein Versicherungsnehmer Halter mehrerer Fahrzeuge ist und durch ein Fahrzeug an einem anderen ein Schaden zugefügt wurde, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung hierfür nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (IV ZR 313/06).

Im konkreten Fall war der Kläger sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer von zwei PKWs, von denen eines seine Frau fuhr. Als die Ehefrau mit ihrem Auto gegen den Wagen des Klägers stieß, wollte dieser den entstandenen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung des beschädigten Fahrzeugs in Anspruch nehmen. Die Versicherung lehnte jedoch eine Zahlung ab und wies als Begründung auf § 11 Nr. 2 AKB hin, nach dem Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden gegen mitversicherte Personen ausgeschlossen werden.

Der BGH folgte dieser Begründung und erklärte, dass die Haftpflichtversicherung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn einem Dritten durch den Versicherungsunternehmer ein Schaden zugefügt wurde, nicht aber, wenn dieser sich selbst schädigt. Im vorliegenden Fall habe zwar eine mitversicherte Person den Schaden verursacht, doch das sei analog zu dem eben beschriebenen Sachverhalt zu behandeln. Der von der Assekuranz angesprochene Paragraph sei weder unzumutbar noch überraschend. Solche Schäden können nämlich über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.

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Altersvorsorge und Rente

Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Lebenserwartung immer höher wird. Dadurch wird die Zeit nach dem Erwerbsleben und die Rentenbezugszeit immer länger. Gleichzeitig treten immer mehr Rentnern weniger Erwerbstätige gegenüber, die eine solidarische Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Die Folge ist eine Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus.

Diese Entwicklung fordert von jedem eine zusätzliche Altersvorsorge, damit das Alter nicht zum Armutsrisiko wird. Die Möglichkeiten einer solchen Altersvorsorge sind zahlreich. Eine allgemein gültige Formel für die Vorsorge gibt es nicht.

Wichtig ist nur, dass während der Erwerbstätigkeit ein Teil des Einkommens rechtzeitig in eine Altersvorsorge investiert wird. Das kann der Bau oder Erwerb einer Immobilie sein. Hiermit vermeidet man Mietzahlungen im Alter oder hat zusätzliche Mieteinnahmen neben der Rente. Der Kauf verzinslicher Wertpapiere, Anteile an Fonds oder von Aktien ist eine andere Möglichkeit für sein Alter vorzusorgen. Allerdings gibt es hier immer einen Risikofaktor was die Höhe der späteren Erträge angeht.

Die klassische Form der Altersvorsorge ist die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung. Bei der Lebensversicherung erhält man am Ende einen Kapitalbetrag ausgezahlt. Während der Laufzeit hat man dazu noch seine Familie durch eine Risikoversicherung abgesichert. Bei der Rentenversicherung ist die Auszahlung des Kapitals oder der Bezug einer lebenslangen Rente möglich.

Durch die staatliche Förderung ist es zusätzlich interessant geworden in entsprechende Rentenversicherungen zu investieren. So bietet die Riester-Rente die Möglichkeit, einen Teil der Beiträge durch staatliche Grund- und Kinderzulagen zu finanzieren. Insbesondere für Selbständige und besser verdienende Arbeitnehmer bietet sich die Rürup-Rente an. Hierbei kann ein großer Teil der eingezahlten Rentenbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der Haken bei diesen Renten ist allerdings, dass diese Renten nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar sind. Beim Tode sind die eingezahlten Beiträge verloren. Außerdem führt die staatliche Förderung dieser Rentenbeiträge zu einer späteren Steuerpflicht beim Empfänger.

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Probleme beim Versenden der neuen Steuernnummern

Anfang August begann das Bonner Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Versendung der neuen Steuernummern für alle Bundesbürger, doch offenbar gibt es hierbei Probleme, da bundesweit hunderttausende Briefe ihr Ziel nicht erreichen. Medienberichten zufolge konnten alleine in Halle (Sachsen-Anhalt), eine der Städte, deren Bürger als erste ihre neue Steuernummern erhalten, 600 Briefe nicht zugestellt werden, weil die Empfänger innerhalb der letzten 13 Monate umgezogen sind. Insgesamt rechnet man dort inzwischen mit 1000 Rückläufen. Nun muss das Einwohnermeldeamt die neuen Adressen ermitteln und diese dem Bonner Bundeszentralamt für Steuern melden, von wo aus dann neue Briefe mit den korrigierten Adressen verschickt werden.

Seit 2007 müssen alle 5300 kommunale Meldeämter die wichtigsten Daten ihrer Bürger (u.a. Name, Adresse, Geschlecht, Geburtstag) nach Bonn übermitteln, die dort zentral gespeichert werden. Die neue Steuernummer soll lebenslang gültig sein und nach einer Übergangszeit die bisherige Steuernummer ersetzen. Mit der neuen Nummer soll die “elektronische Lohnsteuerkarte”, die 2011 eingeführt werden soll, erleichtert werden. Die Briefe, die im Rahmen der Vergabe der neuen Steuernummern verschickt werden, wiegen insgesamt weit mehr als 1000 Tonnen und sind damit die größte Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik.

Datenschützer üben weiterhin Kritik an der elfstelligen Steuer-ID, die unbeeinflusst von Umzügen oder Arbeitswechseln bleibt und den Bundesbürgern schon bei der Geburt zugeordnet wird.

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Mit dem neuen Gesundheitsfonds welcher ja bekanntlich 2009 eingeführt wird, kommen auch einige Änderungen bei der privaten Krankenkasse sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse auf die Versicherten zu. Ab 2009 gilt ein einheitlicher Beitrag für alle gesetzlich Versicherten. Experten sehen diesen in etwa bei einer Höhe von 15,5 Prozent. In dem Fall, dass die Krankenkassen mit ihren Prämien nicht auskommen, werden diese zusätzliche Beiträge erheben müssen. Wenn die Kassen aber gut wirtschaften und Überschüsse erzielen, so können sie dann überschüssiges Geld wieder ausschütten.

Privat Versicherte müssen folgendes zu beachten: Alle Versicherten der privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit zu wechseln, allerdings nur im ersten Halbjahr 2009. Das interessante an der Sache ist, dass PKV Versicherte sogar einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen können.

Bis dato war es nicht möglich so einen Wechsel zu vollziehen, zu beachten ist aber unbedingt, dass solch ein Wechsel nur bis zum 1. Juli möglich ist. Versicherte die sich ab dem 1. Januar neu in eine private Krankenversicherung eintreten, dürfen wenn sie später wechseln sollten auch einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Tarife dürfen deshalb für Neukunden ab 2009 abhängig von Alter und Geschlecht bis zu zehn Prozent teurer werden.

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