Beiträge aus Juli, 2008
5 Tipps für eine günstige Kfz-Versicherung für junge Fahrer
Die Stiftung Warentest hat 5 Tipps veröffentlicht, mit denen vor allem junge Leute bei der Kfz-Versicherung sparen können:
Tipp 1: Schon beim Autokauf sollte man darauf achten, in welcher Typklasse das Wunschauto eingeordnet ist. Je niedriger die Typklasse ist, desto günstiger ist in der Regel auch die Versicherung.
Tipp 2: Manche Versicherungsunternehmen gewähren einen so genannten Elternrabatt. Junge Fahrer sollten sich bei der Versicherung der Eltern erkundigen, ob es einen Preisnachlass gibt, wenn sie das eigene Fahrzeug ebenfalls bei der Gesellschaft versichern lassen. Auch ein absolviertes Sicherheitstraining wird bei einigen Versicherungen mit einem zusätzlichen Rabatt belohnt.
Tipp3: Ältere Fahrer, die lange unfallfrei gefahren sind, sind bei ihrer Versicherung in einer günstigen Schadensfreiheitklasse eingestuft. Diese Einstufung kann auf einen jüngeren Fahrer übertragen werden, allerdings gilt dies nur für die Zeit, die der jüngere Fahrer den Führerschein schon hat. Wenn also jemand seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis besitzt, kann die Übertragung in eine günstige Schadensfreiheitklasse auch nur für die 3 Jahre erfolgen - unabhängig davon, ob der ältere Fahrer 3 oder 30 Jahre günstiger eingestuft ist.
Tipp 4: Für Auslandsreisen ist die so genannte Mallorca-Police zu empfehlen. Diese Police deckt den Schaden ab, den der Versicherte bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland verursacht. Die Versicherungssummen in den Mietwagenverträgen sind in der Regel sehr niedrig, deshalb bietet sich eine Mallorca-Police an, die die deutschen Versicherungssummen zusichert.
Tipp 5: In der Regel fahren jüngere Fahrer ältere Autos, bei denen sich eine Kaskoversicherung meistens nicht lohnt. Die Teilkaskoversicherung, die vor allem den Schaden durch Dienstahl abdeckt, ist nach Ansicht der Stiftung Warentest überflüssig, da ältere Autos nur selten gestohlen werden. Und die Vollkaskoversicherung, die bei einem selbstverschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Auto übernimmt, lohnt sich bei älteren Autos ebenfalls nicht.
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Bezugsdauer der Rente wird immer länger
Wie aus den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, werden die Deutschen immer älter, wodurch sich auch die Bezugsdauer der Renten verlängert. 2007 wurden die Rentenbezieher durchschnittlich 76,6 Jahre alt. Die Rentenbezugsdauer lag bei durchschnittlich 17,4 Jahren - 1960 betrug sie in den alten Bundesländern nur 9,9 Jahre, im Jahr 1995 lag sie bei 15,8 Jahren. Damals wurden die Rentenbezieher durchschnittlich 75,3 Jahre alt.
Es gibt auch einen Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während Frauen heute im Durchschnitt 19,9 Jahre Rente beziehen, bekommen Männer 15 Jahre lang Rente. Zum Vergleich: 1995 lag die Rentenbezugsdauer bei Frauen bei 18,2 und bei Männern bei 13,3 Jahren. Auch regionale Unterschiede sind zu beobachten: Die Rentenbezugszeiten sind im Osten Deutschlands mit durchschnittlich 18,1 Jahren (1995: 16 Jahre) länger als in den alten Bundesländern mit 17,3 Jahren (1995: 15,7 Jahre).
Die Altersstruktur der Gesellschaft in Deutschland verändert sich unaufhaltsam: Aktuell liegt das Verhältnis von Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren zu Rentenbeziehern bei 3:1. Prognosen zufolge wird es im Jahr 2030 nur noch bei 2:1 liegen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, führte die Bundesregierung die Rente mit 67 ein. So soll die Anzahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Rentenbeziehern gesteigert werden, damit mehr Menschen länger in die Rentenversicherung einbezahlen.
Keine KommentarePflegebedürftige Eltern - Kinder sind unterhaltspflichtig
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin: Wenn das Einkommen und Vermögen von Eltern nicht ausreicht, um die eigene Pflege zu finanzieren, und die Eltern müssen in ein Pflegeheim, dann sind die Kinder ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Diese Unterhaltspflicht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen müssen die Kinder selbst leistungsfähig sein, d.h. sie verfügen selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen. Dieses Einkommen oder Vermögen darf jedoch zum anderen nur zu einem bestimmten Teil eingesetzt werden, denn den Kindern muss genügend Einkommen/Vermögen belassen werden, damit sie die von ihnen geplante angemessene Altersvorsorge auch realisieren können.
Für weitere Informationen zu der Unterhaltspflicht von Angehörigen gegenüber pflegebedürftigen Familienmitgliedern steht das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen und des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen zur Verfügung.
Keine KommentareStiftung Warentest testet Haftpflichtversicherungen
Die Stiftung Warentest untersuchte 250 Familientarife von privaten Haftpflichtversicherungen und haben 15 Angeboten für die Verbraucherfreundlichkeirt der Bedingungen die Note “sehr gut” gegeben. Der günstigste unter diesen Tarifen kostet pro Jahr 71 Euro, für 59 Euro ist schon eine mit “gut” bewertete Haftpflichtversicherung zu bekommen.
Die Stiftung Warentest rät beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme als wichtigstes Auswahlkriterium im Auge zu behalten. Pauschal sollte sie für Personen- und Sachschäden nicht unter 3 Millionen Euro liegen und auch die Deckung von Mietsachschäden, Auslandsschutz und eine so genannte Vorsorgeversicherung enthalten. Mit der Vorsorgeversicherung werden Risiken abgedeckt, die erst nach dem Abschluss des Vertrages entstehen.
Die Stiftung Warentest betont in ihrer Zeitschrift “Finanztest” nochmals, dass die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört und deshalb jeder Bürger eine solche abschließen sollte. Ohne Haftpflichtversicherung kann die Kostenübernahme eines selbst verschuldeten Schadens im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten.
Keine KommentareGroße Mängel bei jährlichen Riester-Informationen
Die Stiftung Warentest übt scharfe Kritik an den jährlichen Kundeninformationen über die Riester-Rente, die Auskunft darüber geben sollen, welche eingezahlten Beiträge wie angelegt wurden und wie sich diese bislang entwickelt haben. Aber tatsächlich seien die Informationen verwirrend, unvollständig und zum Teil sogar fehlerhaft, kritisiert die Stiftung Warentest, die insgesamt 28 jährliche Mitteilungen zur Riester-Rente unter die Lupe genommen hat.
Keine der getesteten Mitteilungen erhielt das Urteil “gut”, stattdessen wurden über die Hälfte der Mitteilungen mit “ausreichend” oder “mangelhaft” (5 Gesellschaften) beurteilt. Wie in der Zeitschrift “Finanztest” zu lesen ist, sind mangelhafte Informationen über die Riester-Rente nicht nur ärgerlich, sondern können den Kunden auch bares Geld kosten, wenn sie dadurch nicht alle Förderbeträge erhalten.
Riester-Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Informationen über die eingezahlten Beiträge und über die verbuchten Zulagen. In der Praxis verstecken oder verschleiern die Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften jedoch die einbehaltenen Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung. Auch die hier verwendete Sprache sei umständlich und teilweise rätselhaft.
Am leichtesten nachvollziehbar seien die Abrechnungen zu Banksparplänen, da es hierbei nur einen festgelegten Zinssatz gibt. Daher sind die Verträge relativ einfach und bergen auch kaum versteckte Gebühren. Andererseits gibt es gerade für junge Sparer deutlich attraktivere Riester-Produkte als Banksparpläne.
Keine KommentareWelche Versicherungen überflüssig sind
Während niemand auf die private Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten sollte, gibt es auch zahlreiche Versicherungsangebote, die Experten zufolge eigentlich überflüssig sind.
Ein Beispiel hierfür sind Krankenhaustagegeldversicherungen, die dann zum Tragen kommen, wenn der Versicherte im Krankenhaus liegt. Da die Liegezeiten in den Kliniken jedoch immer kürzer werden und mittlerweile viele Operationen sogar ambulant durchgeführt werden, kommen die Patienten immer früher nach Hause. Einmal aus dem Krankenhaus entlassen, gibt es aber kein Geld mehr von der Krankenhaustagegeldversicherung. Außerdem muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt sowieso weiterzahlen und wenn die Lohnfortzahlung ausläuft, zahlt die gesetzliche Krankenkasse immer noch rund 75% des letzten Nettoeinkommens.
Überflüssig sind auch Versicherungen, die eigentlich keine Versicherungen, sondern vielmehr Sparverträge sind, wie z.B. eine Kapitallebensversicherung. Der Versicherte erhält das angesparte Geld plus (niedrige) Zinsen und Überschussbeteiligung. Dafür muss sich der Versicherte aber bis zu seinem 60. Geburtstag binden und mindestens 12 Jahre lang einzahlen. In der Praxis wird jeder zweite Vertrag noch vor Ende der Laufzeit aufgelöst und der Versicherte erhält nicht nur kaum Zinsen, sondern manchmal noch nicht einmal die eingezahlte Summe zurück.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in den meisten Fällen ebenfalls überflüssig, da man die meisten Leistungen bei dem Mieterverein oder dem Automobilclub für ihren jeweiligen Bereich billiger oder sogar gratis bekommt.
Unnötig sind auch Reisegepäckversicherungen, denn pro 1000 Euro Reisegepäckwert belaufen sich die Prämien auf gerade einmal 20-40 Euro. Damit überhaupt gezahlt wird, darf den Reisenden keine Mitschuld an dem Verlust des Gepäckstücks treffen, aber wer sein Gepäckstück niemals aus den Augen lässt, verliert es auch nie und braucht demnach auch keine Versicherung. Aßerdem übernimmt die Hausratversicherung sowieso in vielen Fällen einen Teil der Schäden und das ganz ohne Aufpreis.
In den letzten Jahren wurden immer mehr neue Sachversicherungen angeboten, wie z.B. speziell für Handys, Waschmaschinen oder Ceran-Kochfelder. Da die potentiellen Schäden meist so gering sind, dass sie relativ einfach aus eigener Tasche bezahlt werden können, müssen diese kleinen Risiken nicht extra versichert werden. Nur wenn das Risiko finanziell nicht kontrollierbar ist, kann eine Versicherung zusätzlichen Schutz bieten.
1 KommentarDeutsche wünschen sich individuellere Krankenversicherung
Wie eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger ergab, wünschen sich 93% der Deutschen individuellere Angebote der Krankenversicherungen. Für abweichende Angebote von den Standardtarifen und der freien Wahl zwischen eingeschränkten oder zusätzlichen Leistungen wären sie auch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen. An der Umfrage nahmen 1000 Erwachsene teil.
Der bei Roland Berger für den Bereich Pharma & Healthcare zuständige Joachim Kartte erklärte, dass die Menschen sehr wohl schon bereit für ein neues, individuelles Gesundheitssystem sind. Denkbar wären z.B. mehrstufige Modelle, in denen die Kunden zwischen der Grundversorgung für geringe Beiträge bis zur Premium-Versorgung mit zusätzlichen teureren Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnersatz wählen können.
Wer dabei auf Leistungen verzichtet, die für ihn persönlich überflüssig sind, kann Geld sparen. So gaben 60% der Befragten an, dass sie für niedrigere Beiträge bei Arzneimitteln eine Beschränkung auf Vertragspartner der Krankenkassen in Kauf nehmen würden. Allerdings würden nur 17% auf die freie Arztwahl verzichten.
Die Mehrheit der Versicherten (83%) wünscht sich vom Gesetzgeber finanzielle Anreize für Präventionsmaßnahmen und 61% befürworten die Koppelung von Krankenkassenbeiträgen an eine gesunde Lebensweise. Immerhin 60% der Befragten wären allerdings auch bereit, selbst für Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheits-Checks zu bezahlen. Die Krankenkversicherung sollte jedoch nicht nur für die Zahlung der medizinischen Versorgung, sondern auch als Berater in Gesundheitsfragen und geeigneter Behandlungsmöglichkeiten fungieren, wünschen sich viele Versicherte.
Keine KommentareWeiterfahren nach Beschädigung der Leitplanke ist Fahrerflucht
Wer mit seinem Auto eine Leitplanke beschädigt muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg am Unfallort bleiben, ansonsten macht man sich der Unfallflucht schuldig, was den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht (Az.: 12 U 205/06).
Im konkreten Fall hatte ein Mann mit einem Auto eine Leitplanke geschrammt. Da er von einem nur geringen Schaden ausging, war er weitergefahren. Nach Ansicht der Richter hätte er jedoch am Unfallort bleiben müssen, da eine Beschädigung der Leitplanke kein “unerheblicher Schaden” sei. Bei solchen Fällen werde die Bagatellgrenze von 50 Euro Schadenssumme in der Regel überschritten.
Da die Weiterfahrt des Mannes daher einer Unfallflucht gleichkam, verfiel der Versicherungsschutz und der Mann muss die Kosten für den Schaden selbst tragen.
Keine KommentareDurchschnittliche Neu-Rente beträgt 671 Euro
Wer im letzten Jahr in den Ruhestand gegangen ist, darf sich über eine höhere gesetzliche Rente freuen als diejenigen, die 2006 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilte erhielt ein Renten-Neuling 2007 durchschnittlich 671 Euro pro Monat, während es im Jahr zuvor 6% weniger waren. Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, erklärt, dass dieser Anstieg vor allem auf die längere Arbeitszeit vieler Menschen zurückzuführen sei und nicht auf eine Rentenerhöhung durch den Staat.
1992 wurden die Altersgrenzen für den abschlagsfreien Bezug der Altersrente angehoben. Seitdem müssen Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen wollen, pro Jahr einen Abschlag von 3,6% in Kauf nehmen. Auch Arbeitlose müssen seit 2004 mit Abzügen rechnen, wenn+ sie sich für einen früheren Rentenbeginn entscheiden.
Im Westen Deutschlands hatten männliche Neurentner im letzten Jahr 3,7 Versicherungsjahre mehr abgeleistet als 2006, im Osten waren es 1,7 Jahre. Menschen, die mit Rentenbeginn schon über der Altersgrenze von 65 Jahren lagen, machten ein Plus von 17,5%. Mit 479 Euro monatlich im Durchschnitt erhielten sie 71 Euro mehr als der Neurentner-Jahrgang des Vorjahres. Dieser Betrag liegt deshalb deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt, weil in der Gruppe der “Regelaltersrente” alle erfasst sind, die eine gesetzliche Rente erhalten - egal wie lange ihre Beitragszeiten und wie gering ihre Renten sind, erklärte Reimann.
Von den Beschäftigten mit vielen Beitragsjahren finden sich viele in der Gruppe der “vorzeitigen Altersrenten”, also bei den Rentnern, die im Alter von 63-65 (mit Abschlägen) in den Ruhestand gingen. Ihre Durchschnittrente lag - wie im Jahr 2006 - bei 822 (2006: 823) Euro monatlich.
Keine KommentareDas Kleingedruckte bei Krankenversicherungen für Tiere
Während Krankenversicherungen für Tiere in England, Schweden und den USA schon länger boomen, steigt hierzulande das Interesse ebenso stetig wie die Zahl der Anbieter. Von den geschätzten 14 Millionen Hunden und Katzen in Deutschland sind vermutlich nur 250.000 Tiere überhaupt krankenversichert - ein Markt mit portentiellen Kunden ist also auf jeden Fall vorhanden.
Für rund 15 Euro monatlich können Tierhalter für ihre Hunde und Katzen eine Krankenversicherung abschließen und das hat durchaus seine Vorteile, denn Tierarztrechnungen können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Dennoch ist Vorsicht geraten und vor einem Vertragsabschluss sollten die Verträge - insbesondere das Kleingedruckte - genau gelesen werden.
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) ist der Meinung, dass der Versicherungsschutz des Tierhalters an erster Stelle steht, und auch Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont, dass die private Altersvorsorge und Haftpflichtversicherung eine höhere Priorität haben sollte als eine Tierkrankenversicherung. Wer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt und monatlich Geld übrig hat, der kann sich um eine Versicherung für den Vierbeiner kümmern.
Die Beiträge für eine solche Police richten sich nach Tierart, Alter und Deckungsumfang, mit oder ohne Selbstbehalt. Eine Alternative für eine umfassende Tierkrankenversicherung ist die kostengünstigere Variante der reinen Operationskostenversicherung. Doch es werden nicht alle Hunde versichert, manche Versicherungen nehmen nur Hunde auf, die jünger als 8 Jahre sind und die keine Vorerkrankungen aufweisen. Weidenbach empfiehlt, sich genau darüber zu informieren, bis zu welchem Maximalbetrag Operationskosten übernommen werden, da viele Verträge gedeckelt sind. In einer umfassenderen Krankenversicherung sind in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen, manchmal sogar Ernährungstipps oder eine 24-Stunden-Hotline im Leistungskatalog enthalten.Grundsätzlich nicht abgedeckt sind die Kosten für Impfungen und für Sterilisation bzw. Kastration, die weiterhin von dem Tierhalter selbst getragen werden müssen. Außerdem rechnen viele Tierärzte den dreifachen Satz der Gebührenordnung ab, aber die meisten Versicherungen zahlen nur bis zum zweifachen Satz - die Differenz muss dann aus eigener Tasche gezahlt werden.
Keine KommentareKrankenkassenbeiträge bald bei 16 Prozent
Gesundheitsfonds sei Dank, könnten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse ab 2009 bald deutlich höher ausfallen. Nach der Meinung von Experten, werden die Krankenkassen mit dem erwarteten Einheitssatz von 15,5 Prozent wohl nicht auskommen.
Die Kassen rechnen nun nach Einführung des Gesundheitsfonds zum Januar 2009 mit einem Einheitsbeitragssatz von 15,8 Prozent. Thomas Ballast, sagte gegenüber der „Westfälischen Rundschau“, dass wenn man sich die bisherigen Belastungen und die Versprechungen für Ärzte und Krankenhäuser anschaut, wird es zu einem Beitragssatz in dieser Höhe kommen müssen.
Im Vorfeld warnten bereits einige Krankenkassen vor Beitragserhöhungen auf bis zu 15,5 Prozent, was sich mit den Berechnungen unabhängiger Experten deckte. Von der Politik wurden diese Meldungen aber aufs Schärfste zurückgewiesen.
Am 1. November will die Bundesregierung den neuen Einheitsbetrag verkünden. Jede Krannkenkasse erhält dann eine festgelegte Finanzzuweisung aus dem Fonds. In dem Fall, dass die Kasse mit ihrem Geld nicht auskommt, müssen die Mitglieder bluten.
Keine KommentareDeutsche Rentenversicherung mahnt Strategie gegen Altersarmut an
Die Deutsche Rentenversicherung fordert die Politik auf, eine Strategie zur Vermeidung der Altersarmut vorzulegen, zu der auch die Aufstockung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose gehört. Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische wollte sich bei dieser Forderung nicht auf eine bestimmte Summe festlegen, die die Rentenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten soll.
Rische plädierte außerdem für eine zusätzliche Invaliditätsabsicherung über Betriebsrente und Riester-Rente, um die durch die jüngsten Reformen entstandenen Abstriche wieder auszugleichen. Derzeit können viele Arbeitnehmer nur unter hohen Kosten eine solche Zusatzversicherung abschließen, was nicht zu vertreten sei. Eine Option bestehe darin, dass die betriebliche Altersvorsorge nur dann staatlich gefördert wird, wenn sie bereits einen Invaliditätsschutz enthält. Dafür sollten die Versicherungen entsprechende Angebotspakete für den privaten Invalididätsschutz erstellen. Medienberichten zufolge sollen erste Gespräche in dieser Richtung gezeigt haben, dass es durchaus die Bereitschaft gebe, sich in diesem Bereich mehr zu engagieren. Auch Selbstständige sollten Rische zufolge eine Pflichtversicherung zum Schutz gegen Altersarmut abschließen.
Neben den Forderungen begrüßte es Rische, dass inzwischen auch über die Leistungseinbußen gesprochen wird, die durch die Rentenreformen entstanden sind, und nicht mehr nur einseitig die Beitragssätze im Gespräch seien.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung schützt nicht bei Nachbarschaftshilfe
Wenn eine Person eine andere oder deren Eigentum schädigt, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf. Das gilt jedoch nicht bei so genannten Gefälligkeitshandlungen, die im Auftrag/Wissen des späteren Geschädigten geschehen. Wenn jemand also die Blumen bei der Nachbarin gießt und dabei die teure Couch ruiniert, dann muss der Besitzer normalerweise selbst die Kosten tragen.
Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt den Sachverhalt so: Prinzipiell haftet jeder, der jemand anderem einen Schaden zufügt. Aber wenn dieser Schaden bei der Ausübung eines Gefallens entsteht, dann handelt es sich in der Praxis oft um einen stillschweigenden Haftungsausschluss, mit anderen Worten “wenn ich mich schon hilfsbereit zeige, soll ich nicht bestraft werden, falls etwas passiert.”
Damit nicht noch die Freundschaft oder bislang gute Nachbarschaft an einem Missgeschick zerbricht und damit Versicherte rundum abgesichert sind, bieten einige Versicherungen inzwischen an, die Kosten auch bei Gefälligkeitsschäden zu übernehmen. In der Regel findet der Kunde eine solche Zusatzversicherung in einem Versicherungspaket, das noch weitere Zusatzleistung enthält. So kann man bei der Allianz zwischen einem Basis-Haftpflicht-Tarif und dem “Optimal”-Tarif wählen. Letzterer kostet 20-50 Euro mehr pro Jahr und schließt Gefälligkeitsschäden, den Verlust fremder Schlüssel und Schäden oder Unfälle ein, die beim Aufpassen auf fremde Hunde geschehen. Das “Hüten fremder Hunde und Pferde” gehört bei der Huk-Coburg dagegen ebenso zum Standardtarif wie die Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit. Dafür muss bei Umzugsschäden ein Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro gezahlt werden.
Wer mit Tieren zu tun hat, sollte die entsprechenden Passagen in den Versicherungskonditionen ganz genau lesen, hier werden nämlich Unterschiede zwischen Kleintieren (z.B. Kaninchen, Wellensittichen, Katzen) und potenziell gefährlichen Haustieren (z.B. Hunde, Pferde) gemacht. Während Kleintiere in der Regel über die normale Haftpflichtversicherung geschützt sind, müssen Hunde- und Pferdehalter zusätzlich eine Tierhaftpflicht abschließen.
Keine KommentareRente für Geringverdiener
Die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener, die so genannte Minijobrente, rückt auch bei den Versicherungen zunehmend in den Fokus des Interesses. Als erstes nahm die Volksfürsorge Lebensversicherung AG eine Minijobrente in ihr Angebot auf, jetzt folgten R+V Lebensversicherung AG und die Gothaer Lebensversicherung AG.
Der Vorstandsvorsitzende der “Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen”, der Erfinder des Minijobrenten-Konzepts, Dr. Wolfgang Sachse aus Würzburg bestätigt, dass auch die Angebote dieser beiden Versicherungen den vorgegebenen Qualitätsstandards für eine Minijobrente entsprechen. Es sei ein “Riesenerfolg”, dass sich schon nach so kurzer Zeit gleich drei Produktpartner gefunden haben. Sachse kann sich allerdings eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern gut vorstellen.
Großes Lob erhielt das Konzept der Minijobrente von dem Wirtschafts- und Finanzexperten Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität, der den Grundgedanken “ebenso genial wie simpel” findet. Das Prinzip der Minijobrente besteht darin, dass Menschen, die auf 400-Euro-Basis arbeiten, ihre Wochenarbeitszeit geringfügig erhöhen. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber den Wert dieser Mehrarbeit in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Das kann eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse sein. Dieses Modell ermöglicht Minijobbern eine zusätzliche Altersvorsorge ohne Einkommensbußen. Auch die Arbeitgeber haben keinen Nachteil von dem Modell, denn sie müssen keine Lohnnebenkosten für die Mehrarbeit zahlen. Für Schwintowski ist die Minijobrente eine Option, um bei mindestens drei Millionen Geringverdienern die drohende Altersarmut abzuwenden.
Keine KommentareFahrzeugmieter muss über Deckungslücke informiert werden
Am 6. Februar 2007 entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken, das ein Mieter eines Fahrzeugs bei einem Unfall nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn der gewerbliche Vermieter des Wagens ihn nicht über eine mögliche Deckungslücke bei der Haftpflichtversicherung informiert hat.
Im konkreten Fall hatte ein Mann bei einem Leihwagenunternehmen einen LKW gemietet. Als er das Fahrzeug zurückbrachte, berührte er beim Einparken einen anderen LKW des Vermieters und beschädigte ihn bei diesem Rempler. Der Mietwagenunternehmer nahm daraufhin seine für den LKW abgeschlossene Vollkaskoversicherung in Anspruch, da die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen, die auf die gleiche Person zugelassen sind, nicht haftet. Von dem Kreditkartenkonto des Fahrzeugmieters buchte er zeitgleich die Selbstbeteiligung (1000 Euro) und den Mietausfall ab, der während der Zeit der Reparatur anfiel.
Der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden und forderte den Vermieter dazu auf, den Betrag zurückzuerstatten. Er sei nicht darüber aufgeklärt gewesen, dass er bei einer Beschädigung an einem anderen Fahrzeug des Mietwagenunternehmens zahlen müsse. Der Mann klagte und bekam von den Saarbrücker Richtern Recht zugesprochen. Sie sind der Auffassung, dass man nicht davon ausgehen könne, dass alle Kunden über den Haftungsausschluss der Haftpflichtversicherung bei Fahrzeugen des gleichen Eigentümers informiert seien. Außerdem hätte sich der Kläger nicht gegen solche Schäden versichern können, sondern nur bei einem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden vom Vermieter in Anspruch genommen werden dürfen.
Das Urteil (Az.: 4 U 538/05 – 211) wurde erst jetzt veröffentlicht, und ist inzwischen rechtskräftig.
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