Kostenausweisung bei Versicherungen Pflicht
Seit diesem Monat müssen Versicherungsmakler und -vermittler die Kosten der einzelnen Policen genau ausweisen. Diese Pflicht betrifft Angebotevon Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie Kapitallebensversicherungen (einschl. Rentenversicherungen). Diese Kosten müssen im so genannten Produktinformationsblatt enthalten sein, das die wichtigsten Vertragsinformationen zusammenfasst und seit dem 1.7. Pflicht für alle Versicherungen, gleich welcher Sparte, ist.
Die Versicherungsbranche hatte sich gegen den Kostenausweis massiv gewehrt, denn nun müssen die Kosten nicht nur prozentual angegeben, sondern genau in Euro und Cent beziffert werden. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bunds der Versicherten warnt vor einer Überbewertung dieser Zahlen und betont, dass es auf Qualität und Bedingungen des Versicherungsvertrages ankomme. Deshalb müssen bei einem Vergleich nicht nur die Kosten, sondern auch die dazugehörigen Leistungen berücksichtigt werden.
Inzwischen wurden die Vermittler in der Branche jedoch über die neuen Pflichten informiert und auch die Vorzüge der neuen Regelungen betrachtet.
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