Versicherungen News



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Beiträge aus Juni, 2008

Günstigere Tarife für Lebensversicherungen in Aussicht

Dass die Bundesbürger immer älter werden, könnte sich für Menschen, die eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, bald finanziell auszahlen. Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, dass schon in der Vergangenheit viele Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge für Risikolebensversicherungen wegen der steigenden Lebenserwartung gesenkt haben. Grund: Mit steigender Lebenserwartung sinkt das Todesfallrisiko für die Versicherungen, da sie nur dann zahlen müssen, wenn der Versicherte vor dem 65. Lebensjahr stirbt.

Manfred Poweleit vom Branchendienst “Map-Report” erwartet für das kommende Jahr steigende Sterblichkeitsgewinne, die sich - wenn auch nur in geringem Umfang - auch in niedrigeren Beiträgen für Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen niederschlagen können.

Viele Versicherungsunternehmen berechnen ihre Tarife für Neukunden nach der so genannten Sterbetafel, die soeben von den Versicherungsmathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgelegt wurde. Vergleicht man die Zahlen aus diesem Jahr mit denen aus 1994, wird die gestiegene Lebenserwartung der Deutschen ersichtlich: Während 1994 von insgesamt 1000 im Alter von 30 Jahren versicherten Männern mit 65 Jahren noch 782 lebten, waren es 2008 noch 886 Männer. Bei den Frauen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum von 890 auf 932.

Auch wenn die Versicherungen die Beiträge senken, wird sich diese Änderung nach Einschätzung der Aktuarvereinigung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lebensversicherung kaum auswirken, da bei der Gesamtbetrachtung auch die Überschussbeteiligung berücksichtigt werden muss. Mit anderen Worten: Die Versicherungsleistungen werden höher, die Überschussbeteiligung sinkt.


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Versicherungsombudsmann spricht von über 17.000 Beschwerden

Im vergangenen Jahr haben sich den Angaben von Günter Hirsch, dem neuen Versicherungsombudsmann, über 17.000 Menschen über ihre Versicherung beschwert. Dabei haben die Beschwerden je nach Versicherungsart unterschiedlich gute Erfolgsaussichten. Bei Kfz- , Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen liegen die Erfolgsaussichten bei rund 39%, aber bei Lebensversicherungen nur bei 14%. Hirsch kennt den Grund: Viele unden verstehen ihre Lebens- und Rentenversicherung nicht, was nicht nur an der Unkenntnis der Versicherungsnehmer liegt, sondern auch auf eine gewisse Intransparenz der komplexen Verträge und ihrer Konditionen zurückzuführen sei.

Hirsch, der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, räumt ein, dass das neue Versicherungsvertragsgesetz zwar mehr Klarheit, aber auch neue Probleme mit sich bringe. Nicht geregelt sei z.B. wie die Versicherungen ihre Kunden bei grober Fahrlässigkeit entschädigen. Die hierfür nötigen Kriterien müssen momentan Versicherungen, Gerichte und der Ombudsmann entwickeln. Hirsch, der das Amt des Ombudsmanns am 1. April von Wolfgang Römer übernommen hatte, warnte vor den großen Spielräumen und der Rechtsunsicherheit, die sich hieraus ergeben würden.

Das Versicherungsvertragsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und enthält unter anderem die Regelung, dass Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr leer ausgehen, sondern trotz eigener Pflichtverletzung zumindest einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt bekommen.

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Hausratversicherung muss Vorschäden kennen

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) darf die Hausratversicherung den Versicherungsvertrag anfechten, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung bestehende Vorschäden nicht angibt.

Auch falsche Angaben darüber, wie der vorher bestandene Versicherungsvertrag aufgelöst wurde, können zur Anfechtung des aktuellen Vertrages berechtigen. Im konkreten Fall hatte der Versicherte angegeben, dass er selbst den Vorvertrag gekündigt hätte, in Wirklichkeit wurde ihm der Vertrag jedoch gekündigt. Der Vorvertrag wurde zwar von der Ehefrau des Antragstellers beantragt, aber das spielt nach Ansicht der Richter keine Rolle, da es sich bei dem Versicherungsgegenstand um dem identischen Hausrat handelte.

Wird die Anfechtung wirksam, wird der Vertrag aufgelöst und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das kann im Schadensfall gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.

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Kassenpatienten haben längere Wartezeit

Bereits vor einigen Wochen ergab eine Studie, dass Kassenpatienten zum Teil deutlich länger als privat Versicherte warten müssen. Eine aktuelle Umfrage der BKK konnte die Ergebnisse der Studie nun bestätigen.

In einer Umfrage des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen BKK, in welcher 6000 Bürger befragt wurden, konnte das Ergebnis einer vor kurzem veröffentlichten Studie bestätigt werden. Wie aus der Studie hervorging haben Privatpatienten bei akuten Beschwerden im Durchschnitt bereits nach drei Tagen einen Termin vom Arzt bekommen, Kassenpatienten hingegen mussten mehr als acht Tage warten.

In dem Fall das die Probleme nicht akut waren ist der Unterschied zwischen Privat und Kasse in den Wartezeiten noch deutlich extremer. Ein Mitglied der privaten Krankenversicherung wartet im Mittel zwölf Tage, ein gesetzlich Versicherter muss im Durchschnitt 26 Tage warten. Der Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, Stefan Hofmann betonte, dass Ärzte ihre Patienten zunächst nach der “medizinischen Dringlichkeit” behandeln, er dann folgt die freiberufliche Planung des Arztes.

Laut Hofmann ist es nicht für verwerflich, wenn ein Arzt extra Sprechstunden für Privatpatienten anbietet, seiner Meinung nach führt ein Arzt seinen Betrieb auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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“Beipackzettel” für Versicherungen ab Juli Pflicht

Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass Versicherungen ab dem 1. Juli immer einen “Beipackzettel” als Verbraucherinformation über die Versicherungsverträge oder die erstellten Angebote mitliefern müssen. Auf diesem Produktinformationsblatt sollen alle wesentlichen Punkte des Vertrags stehen, so dass die Kunden in kurzer Zeit wissen, was sie mit einem solchen Vertrag erwartet. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck wünscht sich ein Informationsblatt nach dem Baukastenprinzip, entsprechende konkrete Vorschläge habe man dem Bundesjustizministerium bereits im letzten Herbst vorgelegt.

Hintergrund für die Einführung der verpflichtenden Kundeninformation ist es, eine Orientierungshilfe für die Verbraucher zu schaffen, die sich zwischen mehreren Versicherungsalternativen entscheiden möchten oder müssen. Deshalb gibt es für den Beipackzettel genaue Vorgaben darüber, welche Informationen er enthalten soll.

Nach Ansicht des BdV sollte sich das Produktinformationsblatt nicht nur auf die gesetzlichen Vorgaben beschränken, sondern darüber hinaus in zwei wesentliche Teile gegliedert sein. Über die beiden tabellarisch aufgebauten Aspekte “obligatorische Leistungen” und “optionale Leistungen” soll eine möglichst gute Vergleichbarkeit der einzelnen Versicherungsangebote erreicht werden. Die obligatorischen Leistungen beschreiben dabei die Versicherungsleistungen und die entsprechenden Prämien, während die optionalen Leistungen weitere Versicherungsleistungen, deren Umfang und die erforderliche höhere Prämie präziseb auflisten.

Außerdem soll das Informationsblatt gerade bei Lebens- und Krankenversicherungen meht Kostentransparenz mit sich bringen. Trotzdem sollten sich die Verbraucher weiterhin die Zeit nehmen, das Kleingedruckte zu lesen und sich über die Qualität der Versicherungsanbieter zu informieren, da auch das Produktinformationsblatt nicht alle Kosten berücksichtigt.

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Reform der Unfallversicherung beschlossen

Mit den Stimmen von Union, SPD und Linke hat der Bundestag heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung verabschiedet. Demnach soll es bis zum Ende des kommenden Jahres statt der bisher 23 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften geben und die besonders hohen Belastungen einzelner Branchen (z.B. Bergbau) sollen durch einen neuen Lastenausgleich umgelegt werden. Damit soll eine Angleichung der Beitragssätze erzielt werden.

Nach Aussage des Parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesarbeitsministerium Klaus Brandner (SPD) werde die gesetzliche Unfallversicherung durch die Reform schlanker und effizienter. Davon und speziell durch eine Verringerung der Meldepflicht würden auch die Unternehmen profitieren. Andererseits müssen die Unternehmen jedoch mit Einführungskosten in Höhe von insgesamt etwa 3,4 Millionen rechnen, die durch die neuen Datenübermittlungs- und Berichtspflichten entstehen. Vor allem kleineren und mittleren Unternehmen stehen Medienberichten zufolge durch die individuelle und exakte Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter eventuell größere Belastungen bevor als bislang angenommen.

Außerdem wollen Bund, Länder und Versicherungsträger beim Arbeitsschutz enger zusammenarbeiten. Die Reform der Unfallversicherung soll entgegen den Forderungen der Arbeitgeber keine Leistungseinschränkungen zur Folge haben.

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Beitragserhöhung bei den Krankenkassen

Noch vor der Einführung des Gesundheitsfond in 2009, zum 1. Juli wollen einige Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen und somit wird für Millionen Versicherte die Krankenkasse wieder teurer. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt dann bei 15 Prozent und erreicht damit die Rekordmarke.

Neben 19 kleineren Krankenkassen will auch die Gmünder Ersatzkasse, mit 1,7 Millionen Versicherten, zum 1. Juli die Beiträge erhöhen. Versicherte der Gmündener Kasse müssen nach Angaben des Bundesversicherungsamts mit einem Anstieg um 0,4 Punkte auf 14,3 Prozent rechnen, zu dem noch der Arbeitnehmersonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten hinzukommt.

Nach Schätzungen des Bundesversicherungsamts wird der Durchschnittsbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von 14,85 auf etwa 15 Prozent ansteigen. Der mit dem Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 eingeführte bundeseinheitliche Beitrag wird nach Expertenprognosen zwischen 15,2 und 15,5 Prozent liegen.

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Reiche Rentner leben länger

Einer von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie von Wissenschaftlern des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV) in Berlin und des Rostocker Zentrums zur Erforschung des Demografischen Wandels zeigte, dass Rentner mit einer höheren Rente oder Pension länger leben als Rentner mit einem geringen Einkommen.

Die Forscher analysierten anonymisierte Datensätze der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes und kamen zu dem Ergebnis, das finanziell besser gestellte Rentner eine um bis zu 5 Jahre höhere Lebenserwartung haben als weniger betuchte Rentner. Vermutlich ist es nicht das höhere Einkommen an sich, das die höhere Lebenserwartung mit sich bringt, sondern vielmehr vermittelnde Faktoren: So sind Menschen mit höheren Einkommen seltener harten körperlichen Belastungen ausgesetzt und sie haben weniger (finanzielle) Sorgen und kümmern sich außerdem häufig mehr um ihre Gesundheit.

Für die Zukunft erwarten die Forscher eine Ausdehnung der Differenzen, die sich durch Arbeitslosigkeit sowie Einschränkungen bei der gesetzlichen Alterssicherung und im Gesundheitswesen ergeben, als eine Annäherung. Bislang gäbe es keine „umfassende politische Strategie“, mit der das Problem der geringeren Lebenserwartung von Menschen in schlechteren sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen angegangen werden könnte.

Bei der Studie wurden nur Männer berücksichtigt, da bei vielen älteren Frauen - insbesondere in den alten Bundesländern - keine langjährige Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden konnte, so dass hier keine aussagekräftigen Zusammenhänge zwischen Einkommenshöhe und Lebenserwartung getroffen werden kann.

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Steuern und Sozialabgaben für Tagesmütter

Um die Kindertagespflege zu einem festen Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland zu machen, soll sie auch steuer- und versicherungssrechtlich als anerkanntes Berufsbild etabliert werden. Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern stehe nach Aussage des Bundesfinanzministeriums eine Neuregelung der Besteuerung und Sozialversicherungspflicht für Tagespflegepersonen in Aussicht.

Demnach soll in Zukunft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Tagespflegeperson übernehmen. Diese Erstattungen sollen von der Steuer befreit sein. Laut der Einigung fallen selbstständig tätige Tagespflegepersonen in der Ausbauphase der Betreuungsplätze mit einer Betreuung von bis zu 5 Kindern noch nicht unter die hauptberuflich selbstständige Erwerbsarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches V. Folge: Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnen sich im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung an der Mindestbemessungsgrundlage von aktuell 828 Euro. Bei hauptberuflich Selbstständigen beträgt die Mindestbemessungsgrundlage dagegen 1863 Euro. Bis zu einem Einkommen von derzeit 355 Euro pro Monat bleibt es weiterhin möglich, sich über den Ehepartner beitragsfrei zu versichern. Liegt das Gesamteinkommen über 355 Euro monatlich muss sich die Tagespflegeperson privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Ab 2009 sollen die Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden an Tagespflegepersonen als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit behandelt und damit auch versteuert werden und nicht mehr wie bisher als steuerfreie Beihilfen eingestuft werden. Da die Betriebsausgabenpauschale pro Kind und Monat auf 300 Euro erhöht wurde, wird es laut Bundesfinanzministerium auch zukünftig kaum steuerpflichtige Einkünfte geben.

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Vermieter-Haftpflichtversicherung muss in Anspruch genommen werden

Wenn die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen würde, muss diese auch in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall, in dem ein Vermieter für einen entstandenen Schaden seinen Mieter in Regress nahm, weil er davon ausging, dass die eigene Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss (AZ: 9 U 45/07).

Konkret geschah folgendes: Der Mieter des Hauses kam seiner Streupflicht bei Glatteis nicht nach, so dass die Postbotin im Hauseingang stürzte. Weil der Vermieter dachte, seine Haftpflichtversicherung übernehme die Kosten für den entstandenen Schaden nicht, zahlte er selbst. Später nahm er dann seinen Mieter und danach dessen Erben in Regress. Diese Inanspruchnahme des Mieters war nach Ansicht des Gerichts jedoch unzulässig, weil die Haftpflichtversicherung des Vermieters hätte zahlen müssen.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Mieter dem Mietvertrag zufolge anteilig die Kosten für die Haftpflichtversicherung des Vermieters, die für das vermietete Gebäude abgeschlossen wurde, übernehmen und haben deshalb auch einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Versicherung im Schadensfall auch in Anspruch nimmt. Geschieht dies nicht, darf diese Entscheidung nicht zulasten des Mieters gehen. Ausnahme: Nur wenn ein Mieter vorsätzlich einen Schaden verursacht, der von der Haftpflichtversicherung des Vermieters nicht abgedeckt ist, kann der Vermieter grundsätzlich von seinem Mieter Schadensersatz verlangen.

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Private Krankenversicherung wird 2009 drastisch teurer

Neue Kunden die zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln müssen ab 2009 voraussichtlich mit einem Preisschub bei den Privaten rechnen, die PKV soll im kommenden Jahr laut dem Debeka Vorstand deutlich teurer werden.

Debeka-Vorstand Roland Weber sagte dem “Handelsblatt” (Montagsausgabe), dass die gesamte Branche eine Preissteigerung von 15 - 25 Prozent im Durchschnitt errechnet hat. Grund für die steigenden Prämien sollen auch hier wieder die neue Gesundheitsreform, welche ab 2009 in Kraft tritt, sein. Ab dem kommenden Jahr dürfen Neuversicherte wenn sie den Anbieter wechseln ihre Altersrückstellungen mitnehmen.

Wenig fällt der neue Basistarif in der PKV ins Gewicht. Der Tarif bietet vergleichbare Leistungen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten werden. Er mache sich rechnerisch für alle Kunden mit einem Prämienaufschlag von 1,2 Prozent bemerkbar, sagte Debeka-Vorstand Roland Weber dem ‚"Handelsblatt".

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Stehlgutliste so schnell wie möglich anfertigen!

Wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervorgeht müssen Einbruchsopfer so schnell wie möglich die gestohlenen Gegenstände auflisten und diese Liste an die Polizei weitergeben. Wer sich hierbei zu viel Zeit lässt, muss damit rechnen, dass die Hausratversicherung eine Kostenübernahme des Schadens verweigert.

Im konkreten Fall hatte ein Arzt die Stehlgutliste erst nach über sieben Wochen nach einem Einbruch in seine Praxis vorgelegt. Die Richter beurteilten diese Dauer als zu lang und betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass die List unverzüglich erstellt und vorgelegt werden muss. Da die Liste der Polizei helfen soll, nach dem Diebesgut zu fahnden und somit auch die Wiederbeschaffung der gestohlenen Gegenstände erleichtern soll, sei eine sofortige Anfertigung von großem Nutzen. Darüber hinaus verhindere eine frühzeitige Abgabe, dass der Versicherungsnehmer den Schaden im Laufe der Zeit “nachträglich zu Unrecht aufbauscht”.

Eine konkrete Frist zur Abgabe der Stehlgutliste gibt es nicht, aber nach den Empfehlungen des juristischen Fachverlages Haufe sollten zwischen dem Einbruch und der Vorlage der Liste nicht mehr als einige Tage vergehen. Ausnahme: Bei seltenen und schwer zu beschreibenden Gegenständen könnte im Einzelfall eine längere Frist gerechtfertigt werden.

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Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Wie soll es jetzt weitergehen? Eine Frage, die sich viele Menschen stellen, wenn der Lebenspartner gestorben ist. Denn nicht nur der persönliche Verlust macht den meisten zu schaffen. Gerade Frauen stehen schnell vor großen wirtschaftlichen Problemen, wenn mit dem Tod des Mannes der Hauptverdiener wegfällt und z.B. noch das Eigenheim abbezahlt werden muss.

‚"Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst nach Ablauf der sogenannten allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten Witwen- und Waisenrenten‚Äù, mahnt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Darum ist nach den Worten der Zeitschrift ‚"Finanztest" eine Risikoversicherung für den Schutz von Familien mit Kindern ‚"nahezu lebensnotwendig". Denn mit ihr ist man auch in einer solchen Situation finanziell abgesichert. Sie ist jedoch keine Kapitallebens- oder Rentenversicherung und somit nicht als Geldanlage für die Altersvorsorge geeignet. Ausgezahlt wird in der Regel nur, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip macht die oeco capital, der erste deutsche Lebensversicherer, der sich zu einer sozialen und umweltfreundlichen Kapitalanlagepolitik verpflichtet hat. Sie bietet eine vorgezogene Todesfall-Leistung an, bei der der Versicherte unter bestimmten Bedingungen bereits zu Lebzeiten bis zu 80 Prozent seiner Versicherungssumme in Anspruch nehmen kann. Beträgt seine Lebenserwartung wegen einer unheilbaren Krankheit nur noch wenige Monate, hat er noch die Möglichkeit, wichtige Dinge selbst zu regeln.

Risikoversicherungen sind günstig. Der Preis richtet sich nach Laufzeit, Eintrittsalter, Geschlecht und Versicherungssumme. ‚"Finanztest" rät jedoch zu einem ausführlichen Vergleich, denn wer besondere Risiken hat, muss extra zahlen. Dazu gehören z.B. Rauchen, Übergewicht, bestimmte Berufe wie Dachdecker oder gefährliche Hobbys (z.B. Tauchen).

Auch in diesem Fall hat oeco capital ein Bonbon in petto: Kunden mit einem besonders günstigem Risikoprofil (Nichtraucher, weder Unter- noch Übergewicht, keine besonderen Risiken in der Freizeit und im Beruf) erhalten ein Angebot, das bis zu 25 Prozent unter dem des normalen Tarifs liegt. So wird die von Haus aus bereits günstige Risikoversicherung noch preiswerter. Übrigens: Unabhängige Experten empfehlen beim Abschluss eine Versicherungssumme, die das drei- bis fünffache des Jahres-Bruttoeinkommens beträgt. (NR.NET/SP)

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Gesetzliche Unfallversicherung schützt auf Betriebsausflug

In den Sommermonaten finden die meisten Firmenfeste und Betriebsausflüge statt. Hier sollen sich die Kollegen mal außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung kennenlernen. Doch was passiert, wenn auf einem Betriebsausflug ein Unfall geschieht? Wie die Unfallversicherung VBG in Hamburg betont, sind Arbeitnehmer(innen) auch bei Betriebsausflügen mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz besteht: Erstens muss der Betriebsausflug vom Unternehmer oder von Mitarbeitern, die von ihm dazu beauftragt worden sind, offiziell geplant und begleitet werden. An dem Betriebsausflug müssen zweitens alle Betriebsangehörigen teilnehmen dürfen. Wenn Familienangehörige, ehemalige Mitarbeiter oder Gäste eingeladen sind, stehen diese nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und drittens muss der Zweck der Veranstaltung klar erkennbar sein, bei einem Betriebsausflug ist dies die Förderung der Verbundenheit mit dem Betrieb.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind die Mitarbeiter auf dem Betriebsausflug abgesichert und zwar für alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Ausflugs durchgeführt werden, sei es ein Restaurantbesuch, sportliche Betätigungen oder Spiele jedweder Art.

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Ab 1. Juli mehr Geld für Pflege von Demenzkranken

Ab dem 1. Juli haben Demenzkranke früher und einen größeren Anspruch auf Unterstützung. Ist es bislang so, dass nur in Pflegestufe 1 oder höher eingestufte Demenzkranke Leistungen erhalten, wird mit der neuen Regelung der Kreis der Berechtigten erweitert. Wenn bei einer Person ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” wurde, konnte bislang ein Betreuungsbetrag in Höhe von 460 Euro pro Jahr gewährt werden. Ab kommendem Monat ist die Anerkennung einer Pflegestufe keine zwingende Voraussetzung mehr für einen Anspruch auf Unterstützung und der Betreuungsbetrag steigt auf 1200 bzw. 2400 Euro im Jahr. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes Essen, Peter Pick, erklärt, dass schon Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit Leistungen rechnen können. Die Chance für Menschen mit einer diagnostizierten Demenz, monatlich 100 Euro zu erlangen, sei sehr groß, so Pick. Betroffene, die schon jetzt 460 Euro Betreuungsbetrag erhalten, erhalten auch automatisch die 100 Euro, für einen höheren Betrag muss jedoch ebenfalls ein Antrag gestellt werden.

Christine Sowinski, Pflegereferentin beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (kda) in Köln, empfiehlt den Angehörigen von Demenzkranken zunächst eine Beratung mit Hausarzt, um abzuklären, ob ein Antrag bei der Pflegekasse Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags wird von der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst getroffen. Hierbei kann es hilfreich sein, wenn schon Unterlagen aus einer früheren Begutachtung vorliegen. Ansonsten bestimmt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes anhand eines Kriterienkatalogs, ob bei dem Demenzkranken ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” vorliegt. Dazu werden 13 Einzelaspekte überprüft, die u.a. Verhaltensweisen wie das “Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen” oder “Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs” beinhalten.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin, weiß, dass den Demenzkranken die Situation der Begutachtung oft unangenehm ist und sie deshalb versuchen, ihre Probleme herunterzuspielen. Deshalb wird den Aussagen der Angehörigen eine große Bedeutung zugesprochen. Wird die Erkrankung anerkannt, gewährt die Pflegekasse das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung an. Mit diesem Geld, das nicht direkt an die Demenzkranken ausgezahlt wird, sollen Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden, zu denen z.B. Betreuungsgruppen, Helferinnenkreise sowie Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gehören.

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