Rechte der Rückkehrer in die GKV
Menschen in sozialer Notlage, die aus finanziellen Gründen nicht krankenversichert sind, sollen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden, dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung schon seit geraumer Zeit. Erst im Februar diesen Jahres forderte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Krankenkassen dazu auf, auf die bereits angefallenen Beiträge für diese Menschen zu verzichten, so dass ihnen der uneingeschränkte Zugang zum Versicherungssystem wieder ermöglicht werden kann.
Doch die Realität sieht offenbar anders aus, immer noch beharren viele Krankenkassen auf eine Nachzahlung der Beiträge, teilweise sogar rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2007. Versicherte, die aus finanziellen Gründen vorher nicht versichert waren, werden wohl kaum plötzlich über die Mittel verfügen, die Beiträge rückwirkend zu zahlen, beklagen Verbraucherverbände und Betroffene.
Darüber hinaus berichten immer wieder Betroffene, dass sie bei den gesetzlichen Krankenkassen oft auf wenig Verständnis stoßen und sich häufig wie Bittsteller vorkommen, wenn sie ihre Anliegen vorbringen. Eine willkürliche Behandlung oder gar ein rüder Ton müssen sich die Betroffenen jedoch nicht gefallen lassen. Experten raten dazu, sich an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu wenden, die den Betroffenen hier mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit der Unterstützung profesioneller Hilfe kommen viele Betroffene einfacher und schneller an ihr Ziel. Im direkten Gespräch mit den gesetzlichen Krankenkassen sollen Betroffene auf eine Prüfung ihrer Härtefallregelung bestehen und sich nicht abwimmeln lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, sollte man sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Kein Kommentar
- Versicherungskunden sollen mehr Rechte bekommen
- Bis zu 300.000 Deutsche nicht krankenversichert
- Krankenkassen – Beitragssätze bald über 15 Prozent?
- Ärztliche Kunstfehler
- Beitragsrückstände gefährden Krankenversicherungsschutz
- Ulla Schmidt macht Druck bei den Kassen
- Gericht muss über Wahltarife entscheiden
Keine Kommentare bis jetzt.
Geben Sie Ihre Meinung ab:

