Versicherungen News



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Beiträge aus Mai, 2008

Mehrdorn fordert Steuererleichterung für Schienenverkehr

Die Steuern, die von der Bahn auf Energie gezahlt werden, belaufen sich jährlich auf dreistellige Millionenbeträge, eindeutig zu viel, wie Bahn-Chef Hartmut Mehdorn findet. Nicht nur, dass die Bahn eigentlich als klimafreundliches Verkehrsmittel gilt, besonders ärgerlich sei die Steuerbefreiung für die Luftfahrt, was zur Folge hat, dass Flugreisen innerhalb Deutschland günstiger angeboten werden können. So koste z.B. ein Flugticket von München nach Berlin 25 Euro weniger als wenn die Luftfahrt nicht vollständig von diesen Steuern befreit wäre.

Deshalb fordert Mehdorn von der Bundesregierung, die Steuern für den Schienenverkehr zu senken, denn die derzeitige Abgabenhöhe sei weder verkehrs- noch klimapolitisch sinnvoll, kritisierte er anlässlich des Weltverkehrsforums in der “Leipziger Volkszeitung”.

Mehdorns Vorschlag: Die internationalen Transportketten müssen klimaverträglich und energiekostensenkend vernetzt und die Verkehrsträger übergreifend organisiert werden. Hierfür sei die Entwicklung neuer, kohlendioxidfreier Antriebstechnologien nötig.


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Unfallversicherung muss bei Fußball-Unfall auf Bolzplatz haften

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach eigenen Angaben in einem aktuelle Urteil entschied, muss die Unfallversicherung auch bei Unfällen, die beim Fußballspielen auf dem Bolzplatz passieren, zahlen.

Im konkreten Fall war ein Mann im Juni 2002 beim Fußballspielen mit seinem Sohn und anderen Vätern mit ihren Kindern auf dem Bolzplatz umgeknickt. Als Folge der Bodenunebenheit, über die der Mann gestolpert war, zog er sich einen Fußwurzelausriss am Knochen unter dem linken Fuß zu, dem eine Thrombose folgte. Als sich die Unfallversicherung des Mannes weigerte, für die Kosten der Behandlung aufzukommen, ging der Versicherte vor Gericht, um die Zahlung einzuklagen. Die erste Instanz, das Landgericht Essen, wies seine Klage ab.

Im Gegensatz dazu sprach das OLG dem Versicherten Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass in diesem Fall ein Unfall im Sinne der Versicherung vorliege, da sich der Kläger “durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis” unfreiwillig verletzt” habe. Die Angaben des Mannes zum Unfallhergang seien plausibel, da Bolzplätze häufig Unebenheiten aufwiesen, so die Richter. Deshalb muss die private Unfallversicherung nun 8500 Euro an den Mann zahlen.

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Pflegepersonen sind untereinander nicht zum Ersatz von Personenschäden verpflichtet

Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken haften Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, nur eingeschränkt bei einem Unfall, bei dem der Pflegebedürftige oder eine weitere Betreuungsperson zu Schaden kommt (Az.: 4 U 110/07- 38).

Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Schwiegertochter und deren Sohn zur Therapie in eine Kinderklinik begleitet. Unterwegs kam es zu einem durch den Mann verursachten Unfall, bei dem die Schwiegertochter erhebliche Verletzungen erlitt. Der Sozialversicherungsträger erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, doch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mannes weigerte sich, für die darüber hinausgehenden Schäden zu haften, wie die Frau forderte. Die Frau klagte daraufhin vor dem Gericht auf Zahlung.

Das OLG Saarbrücken wies diese Zahlungsforderung jedoch zurück und begründete seine Entscheidung damit, dass Pflegepersonen desselben Pflegebedürftigen untereinander nicht zum Ersatz von Personenschäden verpflichtet sind. Dies gilt dann, wenn der Versicherungsfall während der Pflegezeit eingetreten ist. Diese Voraussetzung war nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall gegeben, da nicht nur häusliche Pflegeleistungen, sondern auch ein notwendiger Transport zu einem Krankenhaus zur Pflege zählt.

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Bund der Steuerzahler: Wohn-Riester ist zu bürokratisch

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien in die staatlich geförderte Riester-Rente zu bürokratisch sei. Einer Stellungnahme zufolge, in der die Aufnahme von selbst genutzten Immobilien in die Riester-Förderung als grundsätzlich richtig beurteilt wird, heißt es, dass diese Pläne dem Bürger aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands kaum zu vermitteln sei. Neben dem bürokratischen Aufwand sei auch die Ungewissheit der späteren Steuerbelastung der Sparer ein Problem, heißt es weiter. Die Stellungnahme soll am Mittwoch bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages vorgetragen werden.

Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollen Hausbauer ihre Riester-Verträge komplett zum Kauf oder der Entschuldung einer von ihnen erworbenen Immobilie einsetzen dürfen. Auch bei dieser Riester-Variante sollen die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sein, während in der Auszahlungsphase dann das geförderte Kapital steuerpflichtig ist. Sollte das Gesetz wie geplant beschlossen werden, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Wenn das so geförderte Wohneigentum innerhalb einer zehnjährigen Frist in der Entsparphase verkauft wird und das hieraus resultierende Vermögen nicht wieder in eine Wohnimmobilie investiert wird, soll es eine “Strafbesteuerung” geben, die von den Spitzenverbänden von Industrie, Handel und Handwerk jedoch scharf kritisiert wird. Außerdem fordern die Verbände auch vermietete Immobilien in die Förderung einzubeziehen, da sie sich ebenso wie Kaufimmobilien als Form der Altersvorsorge eignen. Der Bundesverband Investment und Asset Management bezeichnete das geplante Gesetz als nicht praktikabel und warnte vor Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der herkömmlichen geförderten Altersvorsorgeverträge gehen würden.

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Studie findet keine Ungerechtigkeit zwischen Generationen

Nach einer aktuellen Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung gibt es zwischen den Generationen anders als vermutet kaum Ungerechtigkeit. Stattdessen gibt es Ungleichgewichte innerhalb der Altersgruppen, die durch Erbschaften innerhalb der Familie, aber auch durch die Reformen in der Altersvorsorge noch verschärft werden. Das ergab ein von der gewerkschaftsnahen Düsseldorfer Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt, in dessen Rahmen das Zusammenleben der Generationen im Sozialstaat und in den Familien untersucht wurde. Dabei wurde der Zeitraum 1990-2005 in den Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden berücksichtigt.

Den Experten zufolge ist die Aufrechnung öffentlicher Leistungen für bestimmte Altersgruppen nicht dazu geeignet, die bestehenden Ungleichgewichte zu analysieren, geschweige denn zu beseitigen. Mit anderen Worten, alleine anhand der Höhe der Rentenzahlungen können keine Aussagen getroffen werden. Es seien auch andere Transfers wie Geldgeschenke oder Erbschaften, aber auch immaterielle Leistungen wie Hilfe zu berücksichtigen.

Während sich in Deutschland, Frankreich und Italien die Gewichte zugungsten der jüngeren Generation verschoben haben, gilt dies nicht für Schweden. Allerdings können Rentner in Europa generell nicht als privilegierte Gruppe bezeichnet werden, sondern müssten durch wiederholte Rentenkürzungen und unsichere Beschäftigungsverhältnisse vermehrt mit Altersarmut rechnen. Gerade in Deutschland wurden die Familienleistungen besonders stark erhöht, auch wenn die entsprechenden Leistungen in Schweden effektiver eingesetzt werden. Der internationale Vergleich zeigte auch, dass Kinder, deren Elternteile beide über ein Einkommen verfügen, vor Armut geschützt sind und dass eine hohe Frauenbeschäftigungsquote für mehr Beitragszahler sorge, was wiederum die Sozialversicherungskassen entlastet.

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Private Krankenversicherung: Wechsel soll erschwert werden

Die Bundesregierung will den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) deutlich zu erschweren. Personen die in den neuen Basistarif wechseln sollen ab 2009 für zwei Jahre an diesen gebunden bleiben. Darauf verständigten sich Experten von Finanz- und Gesundheitsministerium mit Vertretern der Finanzaufsicht BaFi, teilten Ressortsprecher heute mit. Das hat zur Folge, dass ein Wechsel für die Versicherten schwieriger wird.

Alle privaten Krankenversicherungen müssen einen Basistarif anbieten, das wurde mit der Gesundheitsreform 2007 festgelegt. Der Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Enthalten ist im Basistarif ungefähr derselbe Umfang an Leistungen wie bei der gesetzlichen.

Neu ist, dass die PKV nun jeden nehmen muss, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, auch dann wenn der Interessent bereits krank ist. Die Privaten Krankenversicherer haben sich deshalb massiv gegen die Neuerung gewehrt.

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Was von der Rente noch abgezogen wird

Die künftigen Rentner müssen mit hohen Abzügen für die Sozialversicherung rechnen, denn auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto. Christian Koopmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen weiß, dass zu den Abzügen für Pflege- und Krankenversicherung auch immer häufiger hohe Steuern kommen. Wie hoch die Abzüge im Einzelnen sind, hängt jedoch von der Art der Rente ab.

Bei der gesetzlichen Altersrente fallen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während die Krankenversicherung jeweils zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger und zur Hälfte vom Rentner zu zahlen ist, muss der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei der Krankenversicherung und der ab Juli auf 1,95% steigende Beitrag zur Pflegeversicherung alleine vom Rentner gezahlt werden. Durchschnittlich kommt man so auf einen Abzug von rund 10% für die Sozialversicherungen. Bei einem Rentner, der außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte bezieht, verringert sich die Bruttorente von 1000 Euro so auf 900 Euro netto.

Wer noch zusätzliche Einkünfte bezieht, der muss diese schon heute versteuern. Die gesetzliche Altersrente ist auch steuerpflichtig, aber nur dann wenn sie über einem Grundfreibetrag, der aktuell 7664 Euro plus Sonderausgabenpauschale und Werbungskosten beträgt, liegt. Versteuert werden muss jedoch nur ein Teil der Rente, die Grenze für diejenigen, die im letzten Jahr in Rente gegangen sind, liegt bei 54%. Dies entspricht bei einer Rente von 12.000 Euro einem Steuerfreibetrag von 5520 Euro, der dann dauerhaft auf der Steuerkarte eingetragen wird. In den nächsten Jahren wird sich der steuerpflichtige Anteil stetig erhöhen, bis 2040 die volle Rente zu versteuern ist.

Wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich bestätigt hat, muss für Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Dies gilt nicht für Mini-Betriebsrenten unter einem Betrag von 124,25 Euro. Betriebsrenten sind anders als gesetzliche Altersrenten voll zu besteuern. Nur wenn die Beiträge aus einem bereits versteuerten (Netto-)Einkommen gezahlt wurden, bezieht sich die Besteuerung nur auf den so genannten Ertragsanteil, also die Zinsen. Für Rentenempfänger ab 65 bedeutet das eine Besteuerung auf 18% ihrer Betriebsrente.

Riester-Renten unterliegen immer der vollen Steuerpflicht, allerdings müssen hier keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ausnahme: Wer statt in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist, muss diese Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe aller Einkünfte und richtet sich nach der “wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit".

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Gesetzliche Rente als Pflicht für Selbstständige?

Um die drohende Altersarmut zu bekämpfen fordert SPD-Vorstandsmitglied Björn Böhning eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Eine solche Altersvorsorge für Selbstständige sei vor allem für Jüngere eine wichtige Botschaft, so Böhning gegenüber der “Berliner Zeitung”.

Die Pflicht, in die Rentenkasse einzuzahlen und so die eigenen Ansprüche auf die Rente zu erwerben, solle sowohl für klassische Selbstständige als auch für die so genannten Einpersonenselbstständigen gelten. Böhning plädierte dafür, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln.

Seiner Meinung nach wird das Thema Altersarmut im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 eine große Rolle spielen, deshalb sollten sich auch die Sozialdemokraten intensiver mit dem Thema beschäftigen und dies auch mit einem hohen Stellenwert in ihrem Wahlprogramm festhalten. Ziel sei, zu zeigen, dass auch die SPD eine armutsfreie Rente anstrebe.

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Gerichtsurteil zur Haftpflichtversicherung für Hunde

Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg muss ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund plötzlich losreißt und auf die Straße läuft (Az. 22 O 283/07).

Im konkreten Fall hatte eine Frau gerade ein Fahrzeug überholt, als dessen Fahrer nach links ausscherte, um einem Hund auszuweichen. Dieser hatte sich losgerissen und war in Richtung Straße gelaufen. Die beiden Fahrzeuge prallten zusammen und es entstand ein Schaden in Höhe von 5000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Autofahrerin angesichts des Hundes nicht hätte überholen dürfen, weil sie damit hätte rechnen müssen, dass sich der Hund losreißen könnte.

Dieser Argumentation folgten die Coburger Richter nicht. Beiden Autofahrern sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, da der Hund abseits der Fahrbahn geführt worden sei und zudem ordnungsgemäß angeleint war. Somit muss nun die Haftpflichtversicherung des Hundehalters und die des Mädchens, das den Hund ausgeführt hat, für den Schaden aufkommen.

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Zahlen Bauherren zu viele Steuern?

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen müssen viele Bauherren zu hohe Grunderwerbssteuern zahlen. Das Finanzamt erhebt in vielen Fällen eine Steuer in Höhe von 3,5% (in Berlin sogar 4,5%) auf den Kaufpreis für das Grundstück und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Baukosten. Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn es sich bei dem Kaufvertrag für das Grundstück und dem Bauvertrag um einen so genannten “einheitlichen Leistungsgegenstand” handelt, was z.B. beim Kauf von Bauträgern der Fall ist.

Während der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches für Steuerangelegenheiten zuständiges Gericht diese Praxis bislang bestätigte, widerspricht das Finanzgericht Niedersachen dieser Regelung mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen “nationalen Belastungscocktail” handele, der möglicherweise gegen europäisches Recht verstoße. In einem solchen Fall müssten die Bauherren nämlich sowohl die Umsatzsteuer als auch die Grunderwerbssteuer und somit doppelt für die Bauleistungen zahlen. Nach einer Richtlinie der Europäischen Union sollen solche Mehrfachbelastungen jedoch vermieden werden.

Der Fall wurde deshalb von den niedersächsischen Richtern jetzt an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Dieser soll die deutsche Steuerpraxis prüfen. Wer einen noch offenen Grunderwerbssteuerbescheid besitzt, soll gegen ihn Einspruch einlegen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Sie rät, dabei auf das laufende Verfahren vor dem EuGH und den entsprechenden Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen (Az. 7 K 333/06) zu verweisen.

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Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist

Personen, die nach 1960 geboren sind, und sich nicht mit einer entsprechenden Versicherung gegen Berufsunfähigkeit schützen, gehen ein großes Versorgungsrisiko ein. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die im Jahr 2001 von der Bundesregierung sozusagen abgeschafft wurde, gibt es für sie nämlich nicht mehr. Stattdessen haben sie nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die strikten Beschränkungen unterliegt. Eine Auszahlung erfolgt nämlich nur dann, wenn sich die Berufsunfähigkeit auf alle Beruf bezieht und nicht nur auf den erlernten bzw. ausgeübten. Mit anderen Worten: Die Erwerbsminderungsrente erhält nur der, der auch nicht mehr als Pförtner oder in einem Call-Center arbeiten kann.

Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist daher zwingend erforderlich, um im Falle des Falles finanziell abgesichert zu sein. Wer über genügend Privatvermögen verfügt, um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, für den mag diese Absicherung zweitrangig sein, jedoch alle anderen sollten das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit ohne Absicherung nicht unterschätzen.

In den Genuss der gesetzlichen Rente kommen heute nur noch Personen, die in diesem Jahr älter sind als 47 Jahre – das ist die Minderheit unter den Erwerbstätigen.

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Neue Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat neue Regelungen zur Überschussbeteiligung von Kunden bei Lebensversicherungen aufgestellt. Danach müssen die Versicherungen mindestens 50% von Kostenüberschüssen und mindestens 75% von Risikogewinnen an ihre Kunden abgeben. Bislang waren die Versicherungen lediglich dazu verpflichtet, eine ‚"angemessene" Beteiligung zu gewährleisten, wie hoch diese war und was als ‚"angemessen" zu verstehen ist, blieb den Versicherungen damit selbst überlassen.

Risikogewinne kommen dann zustande, wenn die tatsächliche Aufwendung für Risiken geringer ist als ursprünglich angenommen. Wenn das Versicherungsunternehmen selbst kostengünstiger arbeitet als einkalkuliert, dann entstehen Kostengewinne. In der Regen sind die Risikogewinne größer als die Kostengewinne, da im Risikogeschäft sehr vorsichtig kalkuliert wird.

Der größte Überschussanteil stammt jedoch aus den Kapitalerträgen, die mit dem angesparten Geld der Kunden erwirtschaftet werden. Von diesem Anteil müssen die Kunden auch jetzt schon mit 90% beteiligt werden.

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Gericht verbietet Versicherungsverkauf im Discounter

Dass Versicherungspolicen neuerdings auch in Supermärkten und Discountern angeboten werden, ist in der Versicherungsbranche stark umstritten, jetzt hat sich zum ersten Mal auch ein deutsches Gericht mit diesem Vertriebskanal für Versicherungen befasst. Geklagt hatte der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) gegen die Einzelhandelsgruppe Rewe. Rewe hatte über ihren Discounter Penny im letzten Jahr Kinderschutzpolicen der Düsseldorfer Arag verkauft.

Das Landgericht Wiesbaden kam zu der Entscheidung, dass es der Einzelhandelskette nicht gestattet ist, Versicherungsprodukte zu verkaufen, da sie nicht über die notwendige Erlaubnis verfüge, die laut der Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgeschrieben ist (Az.: 11 O 8/08). Dieses, bereits am 14. Mai verkündete Urteil, könnte richtungsweisend für andere Vertriebskooperationen sein, die nun ebenfalls ins Wanken geraten können. Hierzu gehört z.B. das Angebot der Kölner Versicherungsgruppe Asstel, die noch bis Ende des Monats über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo Kinder-Unfallversicherungen anbietet.

Wie die vorsitzende Richterin Carola Dall erklärte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Rewe kann in Berufung gehen, wovon auch auszugehen sei.

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Terrasse versichern

Zum Versicherungsort im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) gehören auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Allerdings besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn darauf befindliche Gartenmöbel oder andere Gegenstände beispielsweise durch Hagel beschädigt werden, warnen Experten der Quelle Bausparkasse.

In einem vor dem Amtsgericht München zu klärenden Fall hatte eine Kunstliebhaberin auf ihrer teilweise überdachten, nicht eingefriedeten Terrasse eine wertvolle Stahlplastik stehen. Als ein Unwetter aufzog, versuchte sie, diese mit einer Decke zu schützen. Doch der stärker aufkommende Hagelsturm wehte die Decke weg und beschädigte die Plastik schwer. Ein Restaurator veranschlagte die Reparaturkosten auf rund 4.500 Euro. Diesen Betrag forderte die Eigentümerin von ihrer Hausratversicherung.

Der Versicherer lehnte eine Schadenregulierung ab, denn die Terrasse sei im vorliegenden Fall kein Teil der Wohnung im Sinne von Paragraf 9 VHB. Versichert seien nur Gegenstände, die sich an dem im Vertrag vereinbarten Versicherungsort befänden. Ein im Freien stehendes Kunstwerk gehöre nicht dazu. Eine Ausnahme gelte ausschließlich für traditionell mit dem Haus ‚"verwachsene" Gegenstände wie Antennenanlagen und Markisen. Das Gericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage als unbegründet zurück (AG München, Az. 251 C 19971/06). Das Urteil ist rechtskräftig. (Nr.NET/as)

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Renault bietet Finanzierung inkl. Versicherung

Bis zum 31. August können Renault-Kunden von einem neuen Service-Paket profitieren, das Renault gemeinsam mit der Renault Bank entwickelt hat: Hierbei handelt es sich um ein “Rundum-Sicher-Paket”, das nicht nur eine Garantieverlängerung, sondern auch eine Kreditabsicherung, eine Kfz-Versicherung inklusive Vollkasko sowie eine GAP-Versicherung umfasst. Das Service-Paket ist zum Festpreis erhältlich, d.h. auch nach einem selbstverschuldeten Unfall steigen die Kosten nicht.

Zur Garantierverlängerung kann optional noch ein Wartungsservice abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, die sowohl Haftpflicht- als auch Vollkaskoversicherung beinhaltet, ist auf einem kundenfreundlichen Niveau und beträgt 300 Euro bei Vollkaskoschäden und 150 Euro bei Teilkaskoschäden. Die GAP-Versicherung dient dem finanziellen Schutz bei einem Totalschaden. Ein Rechenbeispiel: Für einen Renault Sc√©nic Authentique 1.6 16V beträgt die Laufzeit der Leicht & Sicher-Finanzierung inklusive Rundum-Sicher-Paket 36 Monate bei einer Laufleistung von 36 Monaten. Mit einem effektiven Jahreszins von 4,99%, einer Anzahlung von 4802 Euro, kommt man auf eine Schlussrate von 10.780 Euro.

Agn√®s Ruch, Direktorin Marketing der Renault Bank, sieht die Vorteile des neuen Service-Pakets darin, dass es “sorgenfreie Mobilität zum günstigen Preis” bietet. Hier bekommt der Kunde das, was er wirklcih braucht und zwar “qualitativ hochwertige Produkte in einer zuverlässigen und preisgünstigen Paketlösung”. Man lege Wert darauf, dass der Paketpreis für alle Kunden in ganz Deutschland gleich ist und nicht von Kundenprofil oder Fahrzeugmodell abhängt. Das Paket kann für alle Renault Pkw-Modelle abgeschlossen werden und richtet sich an private Leasing- oder Finanzierungskunden.

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