Kaufbelege für Hausratversicherung aufheben
Wenn die Hausratversicherung nach einem Brand oder Einbruch den Schaden ersetzen soll, muss der Geschädigte den Wert des beschädigten oder zerstörten Hausrats nachweisen. Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin empfiehlt deshalb, besonders bei teuren Gegenständen wie Designermöbelstücken, Elektrogeräten oder teuren Kleidungsstücken die Kaufbelege aufzubewahren.
Bei günstigen Gegenständen wie einfacher Kleidung oder aber auch CDs muss nicht jeder Beleg aufgehoben werden, da hier oftmals pauschal ein hochgerechneter Neuwert ersetzt wird oder die von dem Geschädigten aufgestellte Rechnung übernommen, vorausgesetzt, sie erscheint der Versicherung glaubhaft und nachvollziehbar.
Wer sorgfältig die Belege seines Hausrats sammelt, erleichtert im Schadenfall die Abwicklung des Schadenersatzes und verhindert Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Kommt die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl oder einem Wohnungsbrand für den Schaden an dem Hausstand auf, ersetzt sie den Neuwert. Mit diesem Geld kann sich der Versicherte dann in gleicher Art und Güte neu ausstatten.
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