Begleitkosten für Eltern nicht automatisch erstattet
Oftmals begleiten Eltern ihre kranken Kinder ins Krankenhaus, wenn diese sich dort länger aufhalten müssen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln werden die hieraus resultierenden Kosten, z.B. für die Unterbringung der Eltern, jedoch nicht automatisch von der privaten Krankenversicherung des Kindes übernommen. Eine Kostenübernahme ist nur dann verpflichtend, wenn die Eltern in die Behandlung des Kindes eingebunden sind und ihr Aufenthalt als “Aufwendung für Heilbehandlung” einzuordnen ist oder aber wenn die erstattungspflicht im Tarifvertrag explizit vereinbart wurde.
Wer die Begleitkosten im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes erstattet haben möchte, muss also schon beim Abschluss des Versicherungsvertrages auf eine Vereinbarung über eine solche Erstattungspflicht achten.
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