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Beiträge aus März, 2008

Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie, die vermietet werden soll, kann sich steuerlich lohnen, denn sowohl die Kosten für den Kauf als auch für die eventuell anstehenden Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, betrifft dies 2,5% der Anschaffungskosten über eine Dauer von 40 Jahren hinweg, bei jüngeren Immobilien können über eine Dauer von 50 Jahren 2% von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen acht Jahre lang von den Modernisierungskosten 9% steuerlich geltend gemacht werden und danach für vier Jahre noch 7%.¬†

Wer den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie erwägt, sollte sich jedoch nicht nur von den steuerlichen Vorteilen leiten lassen, sondern die vielen anderen Aspekte, die diese besonderen Immobilien mit sich bringen, berücksichtigen. So ist vor dem Beginn der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen immer eine schriftliche Zusage der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen, in der eindeutige Richtlinien festgelegt sind, nach denen sich der Eigentümer bei den Veränderungen an der Immobilie zwingend zu halten hat. Diese betreffen z.B. das zu verwendende Material oder die vorgeschriebene Beschaffenheit der Fenster und Dächer.

In manchen Fällen steht nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur einzelne Bestandteile wie z.B. die Fassade. Dann kann auch nur die Sanierung dieser Bestandteile steuerlich geltend gemacht werden, für den Rest der Modernisierungsmaßnahmen muss der Eigentümer alleine aufkommen. Allerdings besteht die Möglichkeit, von der Stadt oder Gemeinde Zuschüsse zu erhalten, das ist vor Ort und bei den zuständigen Stellen vorab zu erfragen.

All dies muss vor dem Beginn der Sanierung im Detail berücksichtigt und am besten schon vor dem Erwerb einer historisch bedeutsamen Immobilie bedacht werden.


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Pfändung von Lebens- und Rentenversicherungen

Lebensversicherungen sind nicht automatisch pfändungssicher, sondern müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um im Falle einer drohenden Pfändung von dieser unberührt zu bleiben. Grundsätzlich nicht vor Pfändung geschützt ist eine Lebensversicherung, die eine Kapitalzahlung vorsieht und auch eine Rentenversicherung, bei derm man zwischen Kapital- und Rentenzahlung wählen kann.

Wenn eine private Lebens- oder Rentenversicherung jedoch vorsieht, dass die Versicherungsleistung frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (oder bei eintretender Berufsunfähigkeit) und dann lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen erbracht wird, dann dürfen diese nicht gepfändet werden. Versicherungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können allerdings nachträglich so abgeändert werden, dass sie doch noch unter diese Regelung fallen. Dazu müssen die entsprechenden Änderungen wie die Umstellung von einer Kapitalzahlung auf lebenslange Rentenzahlungen und die früheste Inanspruchnahme der Leistung nach dem 60. Lebensjahr bzw. dem Eintritt einer eventuellen Berufsunfähigkeit mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Sobald dies erfolgt ist, ist diese Versicherung auch pfändungssicher.

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Unfallversicherung bei längeren Dienstreisen

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich auf den Wegen zu und von der Arbeit und endet an der Wohnungs-/ Haustüre des Versicherten. Auch auf einer Dienstreise besteht der Versicherungsschutz. Für die Versicherungen ist aber nicht zwangsläufig jeder Zeitraum, der dienstlich an einem anderen Ort verbracht wird, eine Dienstreise, wie sich in dem Fall eines Bauingenieurs gezeigt hat.

Der Mann wurde für einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle eingesetzt und bekam hierfür montags bis freitags ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt. Eines Abends ging der Ingenieur nach Feierabend in einem nahe gelegenen Restaurant zu Abend essen und von dort auf direktem Weg zurück ins Hotel, wo er auf der Treppe stürzte und sich schwere Kopfverletzungen zuzog.

Der Antrag des Mannes, diesen Sturz als Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung zu betrachten, lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft ab. Begründung: Der Bauleiter habe sich nicht auf einer Dienstreise, sondern in seiner Unterkunft befunden, außerdem könne man bei diesem langen Zeitraum nicht mehr von einer Dienstreise sprechen. Der Mann ging vor Gericht und durchlief mehrere Instanzen. Schließlich landete der Fall vor dem Bundessozialgericht (Az. B 2 U 39/06 R). Die Richter schlossen sich der Argumentation des Klägers an, der betonte, dass es sich sehr wohl um eine Dienstreise handele, da er im Hotel kein festes Zimmer zugewiesen bekommen hatte und teilweise auch in anderen Hotels untergebracht wurde. Jeden Freitag musste er zudem sein Hotelzimmer komplett räumen und von einem privaten oder häuslichen Wirkungskreis, wie er bei einer Unterkunft zu erwarten ist, könne nicht die Rede sein. Das Bundessozialgericht folgte diesen Ausführungen, betonte aber die Wichtigkeit, aus versicherungstechnischen Gründen zwischen Unterkunft und Dienstreise zu unterscheiden.

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Türkische Formulare bei der Allianz

Um verlorene Marktanteile in Deutschland zurück zu gewinnen, bietet die Allianz unter anderem besondere Angebote für türkischstämmige Kunden an. Allianz-Deutschlandchef Gerhard Rupprecht erklärt, dass demnächst in 50-100 Filialen Prospekte und Formulare in türkischer Sprache erhältlich sein sollen. Ziel dieser Initiative ist, auch bei diesen Kunden ins Gespräch zu kommen.

Doch es gibt noch mehr Neuerungen bei dem Versicherer. So sollen Spezial-Agenturen für Firmenkunden eingerichtet werden und junge Vertreter in einer konzerneigenen Akademie schulen.

Zwar konnte die Allianz ihre Beitragseinnahmen im letzten Jahr um 1,6% auf 26,1 Milliarden Euro steigern, doch das ist vor allem den deutlichen Zugewinnen in den Lebensversicherungen zu verdanken. Wie in den Jahren zuvor sanken die Umsätze bei den Schaden- und Unfallversicherungen weiter, die eigentlich das profitablere Geschäft ausmachen. Sinkende Marktanteile sind nach Angaben der Allianz der Grund für den aktuellen Stellenabbau, von dem 5700 Arbeitsplätze betroffen sind. Bereits 4700 Mitarbeiter haben die entsprechenden Vereinbarungen inzwischen unterschrieben oder das Unternehmen schon verlassen. Auch wenn für die übrigen 1000 Mitarbeiter eine ebenfalls sozialverträgliche Lösung gesucht werden, räumte Rupprecht ein, dass dies schwierig werden wird.

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Reform der Pflegeversicherung verabschiedet

Am Ende der langwierigen Auseinandersetzungen der Koalition ist die Pflegereform nun endlich im Bundestag verabschiedet. Union und SPD stimmten dem neuen Gesetz zur Pflegeversicherung zu, die Opposition lehnte es mit der Begründung ab, dass so die langfristige Finanzierung der Pflege nicht gewährleistet sei.

Die Reform, die am 1. Juli diesen Jahres in Kraft treten soll, hat zum Ziel, die Leistungen der ambulanten Pflege und die Betreuung von Demenzpatienten zu verbessern sowie die entsprechenden Einrichtungen stärker zu kontrollieren. Gleichzeitig steigt der Beitrag der Pflegeversicherung um 0,25% an, so dass er für Eltern jetzt bei 1,95% und für Kinderlose bei 2,2% liegt. Ein Streitpunkt in der Debatte zwischen Union und SPD waren die so genannten Pflegestützpunkte. Die aktuelle Vereinbarung sieht vor, dass die Länder selbst wählen können, ob sie solche Stützpunkte einrichten oder nicht. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich jedoch optimistisch, dass sie sich durchsetzen werden.

Im April muss sich der Bundesrat noch mit der Pflegereform beschäftigen, seine Zustimmung ist jedoch nicht nötig.

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Krankenversicherung und das Verfassungsgericht

Beiträge zur Krankenversicherung müssen in Zukunft in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verlangt. Dem Fiskus wird bis zum 1. Januar 2010 Zeit gegeben, die Abzugsfähigkeit neu zu regeln.

Privat Versicherte sowie gesetzlich Krankenversicherte können in der Zukunft mit teilweise erheblichen Steuererleichterungen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe emtschied am Freitag, dass die gezahlten Beiträge stärker als bisher steuermindernd berücksichtigt werden müssen. Spätestens 2010 soll das Einkommensteuergesetz entsprechend angepasst werden, wobei vor allem Familien weniger belastet werden könnten. Aktuell oder rückwirkend können Versicherte keine Entlastungen geltend machen. Wie sich das Urteil auf den Haushalt auswirkt, wollte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag noch nicht kommentieren.

Im entschiedenen Fall gab ein selbstständiger Rechtsanwalt 1997 umgerechnet 18.400 Euro für die private Krankenversicherung seiner achtköpfigen Familie aus. Zusammen mit seinen Ausgaben für die Alterssicherung machte er so genannte Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 33.700 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte davon jedoch nur insgesamt 10.140 Euro an.

Inzwischen können für die Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, für Ehepaare bis zu 40.000 Euro - eine Regelung, die das Verfassungsgericht am Freitag für ausreichend hielt. Für weitere Vorsorge, darunter die Kranken- und Pflegeversicherung, gilt jedoch ein Höchstbetrag von 2400 Euro für Selbstständige und 1500 Euro für Arbeitnehmer, weil hier der Arbeitgeber steuerfrei den halben Beitrag bezahlt.

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Konsum für die Rente

Altersvorsorge ohne Konsumverzicht – das ist das Prinzip der so genannten Deutschland-Rente, einem neuen Produkt der Rheinland-Versicherung und der Düsseldorfer ARAG, in dem Konsum, Rente und Bonuspunkte miteinander kombiniert werden.

Die Deutschland-Rente ist ab März verfügbar und ist eigentlich eine fondsgebundene Rentenversicherung, für die die monatliche Grundprämie mindestens 19,90 Euro beträgt. Das neue an dieser Rente ist, dass der Versicherte nicht nur Beiträge einzahlt, sondern über Kreditkartenumsätze oder Einkäufe bei Bonuspartnern die spätere Rente aufstocken kann. Rund 180 Partnerunternehmen haben sich dem Angebot angeschlossen, unter anderem Firmen wie Germanwings, RWE, Schlecker, S.Oliver, Sixt oder Vodafone. Kauft der Kunde bei diesen Firmen ein, gibt es bis zu 10% Bonus auf den Umsatz, mit anderen Worten ‚"Shoppen für die Rente", wie ARAG-Manager Hanno Petersen es nennt.

Einen Haken hat die neue Form der Altersvorsorge allerdings: In den meisten Fällen werden nur Online-Einkäufe über das Internetportal www.deutschlandrente.de berücksichtigt. Allerdings soll das Angebot in den nächsten Wochen auch auf weitere Mobilfunkanbieter und Mineralölkonzerne ausgedehnt werden, so dass man auch beim Telefonieren oder Tanken Rentenansprüche sammeln kann, erklärt. Christoph Buchbender, Vorstand bei der Rheinland-Versicherung.

Die Deutschland-Rente kann sowohl im Internet als auch bei den Außendienstlern der beiden Versicherungsunternehmen erworben werden und versteht sich als Ergänzung zu den klassischen Vorsorgeprodukten. Laut einer Beispielrechnung der ARAG würde eine 30-jährige Frau mit einem Eigenbetrag von 29,90 Euro und einem jährlichen Einkaufsbonus von 40 Euro für die Rente bis zu ihrem 65. Lebensjahr so eine Einmalzahlung in Höhe von 71.000 Euro oder eine lebenslange Rente von knapp 250 Euro monatlich erwirtschaften.

Von Verbraucherschützern wird die Deutschland-Rente noch kritisch betrachtet, Rente und Rabatte passen ihrer Meinung nach nicht zusammen, abgesehen davon seien fondsgebundene Rentenversicherungen eine sehr teure Anlage.

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Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar, um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Vor allem Menschen im jüngeren und mittleren Alter können sich nicht auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen, da diese womöglich erst etliche Jahre später ausgezahlt wird und zudem für sie keine Berufsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Unter bestimmten Umständen gibt es höchstens eine – allerdings geringe – Erwerbsminderungsrente. Experten raten deshalb dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente, wobei jedoch einige Aspekte zu beachten sind:

Grundsätzlich müssen wie bei jedem Versicherungsabschluss auch hier die Konditionen sorgsam geprüft werden und vor allem darauf geachtet werden, dass auf die so genannte abstrakte Verweisung verzichtet wird. Diese Klausel der Verweisung bedeutet, dass die Versicherung bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern die generelle Arbeitsfähigkeit zugrundelegt. Mit anderen Worten, der berufsunfähige Maurer erhält keine Rente von der Versicherung, da er noch als Hausmeister arbeiten könnte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch rückwirkend Rente bezahlen, d.h. vom Eintreten bis zum Feststellen der Berufsunfähigkeit, was bis zu mehreren Monaten dauern kann. Bei der Kalkulation der Rentenhöhe sollte man sich zudem am letzten Nettolohn orientieren, damit auch bei einer Berufsunfähigkeit der aktuelle Lebensstandard gesichert ist.

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Nur private Unfallversicherung zahlt bei Heimwerker-Unfällen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg weisen darauf hin, dass jedes Jahr rund 300.000 Heimwerker verunglücken, die häufigsten Verletzungen sind Stürze, Schnittwunden und Quetschungen. Rund 80% der verunglückten Heimwerker sind Männer. Doch wer zahlt in so einem Fall?
Da Heimwerker-Unfälle in der Regel in der Freizeit passieren, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Deshalb ist Heimwerkern, die regelmäßig zuhause zum Werkzeug greifen um zu reparieren oder renovieren, zu einer privaten Unfallversicherung zu raten, die auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente erbringt oder während der Genesungszeit Tagegelder zahlt. Nur so können eventuelle Einkommensbußen ausgeglichen oder falls nötig der behindertengerechte Umbau der Wohnung finanziert werden.

Um die Unfallgefahr beim Heimwerken zu reduzieren, sollte stets mit einer entsprechenden Schutzausrüstung gearbeitet werden, zu der auf jeden Fall eine Schutzbrille, ein Gehörschutz für Arbeiten an Winkelschleifer und Kreissäge, ein Atemschutz für Arbeiten beim Schleifen oder mit Farben, Lacken oder Chemikalien sowie Schutzhandschuhe gehören, die bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln oder Chemikalien getragen werden sollten.

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Wer auf Flugreisen für verlorenes Gepäck haftet

Wenn auf einer Flugreise Gepäckstücke verloren gehen, muss der Besitzer dies an einem der Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Taucht das Gepäck nicht – wie in der Mehrheit der Fälle – innerhalb von 24 Stunden wieder auf und wird an die angegebene Adresse geliefert, muss Rücksprache mit der Fluggesellschaft gehalten werden. Die kommt nach Rücksprache für Kleidung (zu 50% bei der Lufthansa) und Toilettenartikeln (bei Lufthansa zu 100%) auf.

Grundsätzlich haften die Fluggesellschaften für verloren gegangene Gepäckstücke mit bis zu 1000 so genannten ‚"Sonderziehungsrechten" (SZR). Sonderziehungsrechte sind Recheneinheiten, die vom internationalen Währungsfonds festgelegt wurden und sich nach dem Tageskurs verschiedener Währungen berechnet.

Hat der Fluggast vorab eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, übernimmt die Fluggesellschaft je nach Vertrag die Kosten für verlorenes oder beschädigtes Gepäck anteilig oder komplett – Richtwert hierbei ist der Zeitwert des Gepäckstücks. Da die Konditionen von Gepäckversicherungen sehr unterschiedlich sein können, empfehlen Experten, vor Reiseantritt diese noch einmal genau zu prüfen. Welche Gegenstände sind überhaupt versichert? Oftmals ist der Fotoapparat, Laptop oder auch Bargeld grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Welche Sorgfaltspflichten hat der Versicherungsnehmer? Erfüllt er diese nicht, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Für alle, die bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, könnte eine zusätzliche Gepäckversicherung überflüssig sein, denn die Hausratversicherung übernimmt auch im europäischen Ausland (einige sogar weltweit) die Kosten für Gepäckschäden, die durch Raubüberfall oder Einbruch ins Hotelzimmer entstehen. Der Versicherungsschutz ist hier auf 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch auf 10.000 Euro beschränkt und gilt nur dann, wenn sich der Versicherte nicht mehr als 3 Monate jährlich im Ausland aufhält.

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Risikozuschläge können rückgängig gemacht werden

Viele Versicherungen befragen den potentiell neuen Versicherten vor dem Vertragsabschluss im Rahmen einer Gesundheitsprüfung nach den verschiedensten Vorerkrankungen und erheben bei bestimmten Krankheiten einen so genannten Risikozuschlag. Mit diesem erhöhten Beitrag sollen Folgekosten, die durch diese Erkrankung wahrscheinlich auftreten, getragen werden. Dies ist z.B. bei hohem Blutdruck der Fall.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung nach den Behandlungskosten, die von der Versicherung aufgrund der Gesundheitsprüfung für diesen Versicherten erwartet werden. Deshalb sind die Beiträge für junge Menschen hier in der Regel niedriger und höher für Menschen, die bereits bestimmte Vorerkrankungen haben.

Die hier erhobenen Risikozuschläge müssen jedoch nicht über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten werden, sondern können auch unter bestimmten Bedingungen wieder rückgängig gemacht werden. Versicherte, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass ihre Erkrankung vollständig ausgeheilt ist, können bei ihrer Versicherung eine Prüfung der Zuschläge beantragen und diese ggf. streichen lassen. Dieses Recht ist in ¬ß14 des Versicherungsvertragsgesetzes festgeschrieben. Einige Versicherungsunternehmen handhaben es auch so, dass sie die anfangs erhobenen Risikozuschläge von sich aus streichen, wenn die angegebenen Vorerkrankungen über längere Zeit keine Kosten produziert haben.

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Freiwillige Rentenbeiträge für 2007 nur noch bis 31.3.

Wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen erinnerte, können freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nur noch bis zum 31.3. eingezahlt werden. Für wen dies infrage kommt, sollte sich deshalb umgehend um eine Zahlung bemühen, da es keine Fristverlängerung gibt.
Frewillige Rentenbeiträge sind vor allem für Personen wichtig, die seit dem Jahr 1984 keine Pflichtbeiträge mehr zahlen aber davor mindestens 5 Beitragsjahre nachweisen können - z.B. nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Da die Anwartschaft z.B. auf eine Erwerbsminderungsrente nur gesichert ist, wenn die Beiträge lückenlos monatlich bezahlt wurden, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen die einzige Möglichkeit - neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - diesen Anspruch zu behalten. Auch diese Zahlung muss lückenlos und fristgerecht erfolgen, sonst droht der Verlust der Anwartschaft.

Die Zahlung dient darüber hinaus natürlich der Erhöhung der späteren Rente oder kann Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung überbrücken. Der Betrag kann von den Versicherten selbst gewählt werden und muss zwischen mindestens 79,60 Euro und maximal 1044,75 Euro pro Monat liegen.

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Nachteile der neuen Riester-Wohnrente

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Riester-Sparer ab dem Sommer das Kapital aus ihren Verträgen auch zur Finanzierung von Immobilien nutzen können. Die Neuregelung verschafft jedoch nicht nur eine größere Flexibilität, sondern birgt auch einige Nachteile wie das fehlende Sparvolumen und hohe Steuerlasten im Alter.

Bei den inzwischen 11 Millionen abgeschlossener Riester-Verträge liegen durchschnittlich rund 2000 Euro, maximale Ansparung ist bislang 6500 Euro. Da über Grund- und Kinderzulagen oft nur geringe eigene Beiträge eingezahlt werden müssen, lohnt es sich, bis zu 2100 Euro pro Jahr in die Riester-Verträge einzuzahlen, was allerdings erst seit diesem Jahr möglich ist. Die höheren Beiträge können in Fonds-, Banksparpläne oder Rentenversicherungen fließen und dort hohe Renditen erzielen. Bis zum 60. Geburtstag des Sparers vermehrt sich das eingezahlte Geld steuerfrei, aber bei der Auszahlung werden Steuern fällig und das nicht zu knapp, denn zu Rentenbeginn dürfen nur bis zu 30% des angesparten Kapitals direkt ausgezahlt werden.

Im Gegensatz dazu kann die angesparte Summe bei der Wohn-Riester-Rente schon früher komplett entnommen und für den Erwerb einer Immobilieverwendet werden. Dabei bleiben die Zulagen erhalten und fließen auf ein fiktives Wohnförderkonto, auf dem der Entnahmebetrag festgehalten und jährlich mit 2% verzinst wird. Genau dieses Wohnförderkonto ist jedoch spätestens ab dem 62. Geburtstag des Sparers die Grundlage für die nachträgliche Versteuerung, die wie folgt berechnet wird: Die Anbieter summieren die entnommen Beträge und anschließenden Sparleistungen auf und teilen das Saldo durch 23. Bis zum Alter von 85 muss der Sparer dann den anteiligen Betrag als Einnahme versteuern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bezeichnet dieses Vorgehen als ‚"unnötige Bürokratie". Zwar gibt es einen Sofortrabatt von 30% wenn die Steuer mit einem Mal gezahlt wird, doch das Wohnförderkonto gilt mit 70% als steuerpflichtige Einnahme und dieser höhere Steuersatz wirkt sich auch auf das übrige Einkommen aus. Kein Wunder, so der Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken, dass diese Besteuerung fiktiver Wohnförderkonten die Verbraucher abschreckt. Sollte der Sparer sein 85. Lebensjahr nicht mehr erleben, müssen die Erben die noch säumige Steuerschuld bezahlen und zwar sofort. Und auch wenn das mit Riester erworbene Haus in den ersten 20 Jahren vermietet oder verkauft wird und der Erlös nicht in ein neues Eigenheim fließt, kommt es zur nachträglichen Besteuerung.

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Unfallversicherung zahlt nicht bei Somatisierungsstörungen

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss eine Unfallversicherung nicht für alle Folgen eines Unfalls aufkommen, z.B. nicht für Somatisierungsstörungen (AZ: 7 O 495/04). Hierbei handelt es sich um Erkrankungen bzw. Symptome, bei denen keine organische Ursache festgestellt werden kann und auch keine dauerhaften organischen Schäden nach sich ziehen. Sie können unter anderem nach einem Unfall auftreten. Im konkreten Fall waren dies dauerhafte Gleichgewichtsstörungen, die zusammen mit Schwankungen und einem Drehempfinden und einem Unsicherheitsgefühl einhergingen. Sind diese Störungen wie im vorliegenden Fall ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen, muss die Unfallversicherung auch nicht die hieraus entstandene Kosten übernehmen, so die Berliner Richter.

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Sturm Emma: Orkan Emma verursacht hohe Sturm-Schäden

Sturm oder Orkan Emma raste am Wochenende über Land und verursachte hohe Schäden. Zwar fielen die Schäden nicht so hoch aus wie erwartet und auch bei weitem nicht so hoch, die damals der Sturm Kyrill trotdem müssen die Versicherer auch diemal wieder tief in die Tasche greifen.

Schlimm sah es auch bei unseren Nachbarn in Ästerreich aus. Die Schäden, die der Orkan “Emma” in Ästerreich hinterlassen hat, dürften ersten Schätzungen nach 100 Millionen Euro übersteigen. Die Regierung sagte den Betroffenen gestern finanzielle Unterstützung zu. Im Katastrophenfonds stehen 82 Millionen Euro bereit, nun müsse die genaue Schadenshöhe ermittelt werden, so Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÄ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÄVP).

Welche Sturmschäden trägt nun die Versicherung? Der größte Teil Sturmschäden betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen bis hin zu auf dem Grundstück entwurzelten Bäumen und verwüsteten Gärten. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden ab Windstärke acht (also ab Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometer) für Schäden am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm auch mitversichert wurde.

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