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Beiträge aus Februar, 2008

Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung auch für unfreiwillig Kinderlose

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung auch von denen zu zahlen, der aus medizinischen Gründen keinen Nachwuchs bekommen kann (Az.: B 12 KR 38/06 R). Die Gleichbehandlung von freiwilligen und unfreiwilligen Kinderlosen vor dem Gesetz ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig, da auch Homosexuelle oder Menschen, die zwar den Willen, aber nicht den richtigen Partner für eine Familiengründung haben, auch zur Zahlung verpflichtet sind.

Für Kinderlose über 23 Jahren beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung seit drei Jahren 1,95% des Einkommens, für Eltern liegt er bei 1,7% und zwar unabhängig vom Alter des Kindes. Mit dieser Regelung sollte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgegangen werden, nach dem eine einheitliche Beitragshöhe Familien auf unzulässige Art und Weise benachteilige. Von dem höheren Beitragssatz ausgenommen sind Menschen, die vor 1940 geboren sind, ALG II-Empfänger sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, weil seine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Er argumentierte, dass dies einer Elternschaft gleichgestellt werden müsse und dass der Zuschlag für Kinderlose keine korrekte Umsetzung von dem sei, was das Bundesverfassungsgericht gefordert habe, nämlich eine Entlastung der Eltern.

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Kassel nicht an, ihrer Meinung nach habe das Bundesverfassungsgericht nur eine relative Besserstellung der Eltern verlangt.


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Versicherungen für Unternehmen als Betriebsausgaben?

Gründer und Unternehmer sollten sich gegen eine Vielzahl von Risiken absichern, hierzu gehört die Versicherung von Gegenständen wie Maschinen und Computern, von Gebäuden wie Büros und die Versicherung gegen einen persönlichen Ausfall. All diese Risiken können die Existenz des Unternehmens bedrohen, doch nicht alle entsprechenden Versicherungen können auch als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im letzten Jahr (Az.: 2 K 2519/05), dass die Absicherung persönlicher Risiken, z.B. durch eine Betriebsausfallversicherung gegen allgemeine Krankheiten, nicht als Betriebsausgabe zu werten ist. Hier wäre höchstens ein beschränkter Sonderausgabenabzug möglich. Anders liegt der Fall, wenn in der Versicherung explizit ausgewiesen ist, in welcher Höhe die Prämie betrieblich veranlasst ist, dann darf dieser Anteil nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 1997 als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (Az.: VI R 97/94).

Grundsätzlich gelten folgende Versicherungen für Unternehmen als abzugsfähig:

  • Berufs-Haftpflichtversicherun
  • Betriebskosten-Versicherung
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Feuer-Versicherung
  • Geschäftsinhalt-Versicherung
  • Kfz-Versicherung für Firmenwagen und
  • Rechtsschutzversicherung
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Versicherungsvertreter müssen nicht allgemein beraten

Wie das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil entschied, ist ein Vermittler eines Versicherungsunternehmens nicht dazu verpflichtet, einen Kunden vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ungefragt über die Vor- und Nachteile aufzuklären, die ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private mit sich bringen (Az.: 8 U 189/07). Nur wenn der Vermittler konkrete Vergleichsberechnungen über die zu erwartenden Kosten angefertigt hat oder der Kunde ein besonderes Auskunfts- oder Beratungsbedürfnis besitzt, kommt eine Aufklärung über die Vor- und Nachteile in Betracht.

Im konkreten Fall hatte der Kläger bei einem ausschließlich für dieses Versicherungsunternehmen tätigen Versicherungsvertreter eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Die Ausschließlichkeit der Vertreterposition war dem Kläger eindeutig bekannt. Kurz vor dem Abschluss hatte der Kläger selbst die Kosten für eine gesetzliche und private Krankenversicherung miteinander verglichen, dabei aber seine Familienplanung nicht berücksichtigt. Nachdem seine Ehefrau zum zweiten Mal schwanger wurde und nicht mehr arbeitete, musste sie sich ebenfalls privat versichern, so dass die Kosten für die PKV insgesamt höher waren, als von dem Kläger errechnet. Angesichts der hohen Kosten warf der Kläger dem Versicherungsvertreter vor, dass dieser ihn falsch beraten habe, da er ihn nicht auf diese Besonderheit hingewiesen hätte.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht, denn ihrer Ansicht nach kam es zu keiner schuldhaften Verletzung der Beratungspflicht. Ein Ausschließlichkeits-Vermittler muss dem Kunden grundsätzlich keine allgemeine Beratung zukommen lassen (z.B. ob ein Wechsel in die PKV überhaupt sinnvoll für ihn ist). Die übernimmt ein unabhängiger Finanz- oder Versicherungsberater, an den sich der Kläger hätte wenden können.

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Kein Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl

Die Hausratversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch Trickdiebstahl entstehen. Das entschied das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (AZ: 137 C 438/07). Im konkreten Fall wurde ein Ehepaar Opfer eines Trickdiebs, der unter dem Vorwand, Flecken von der Kleidung entfernen zu wollen, das Ehepaar bedrängte und dabei die Brieftasche des Ehemanns stahl. Da bei dem Diebstahl keine Gewalt angewendet wurde und es sich somit nicht um einen Raub handelt, muss die Versicherung den Schaden nicht ersetzen. Nur bei einem Raub mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung besteht Versicherungsschutz, darunter fallen Trickdiebstähle allerdings in der Regel nicht.

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Stiftung Warentest prüfte Restschuldversicherungen

Wie eine Prüfung der Stiftung Warentest ergeben hat, können die Kosten für eine Restschuldversicherung je nach Anbieter zwischen 860 und 3300 Euro schwanken – eine große Preisspanne, weshalb die Verbraucher vor dem Abschluss einer solchen Versicherung die verschiedenen Angebote genau prüfen sollten.

Für den Test konstruierte die Stiftung Warentest einen Modelfall eines 35-jährigen Nichtrauchers, der eine Kreditsumme von 100.000 Euro für den Todesfall absichern wollte und zwar über 22 Jahre. Bei 100% Auszahlung betrug der Nominalzins 5%. Das Ergebnis zeigte, dass vor allem bei Männern die Preisspanne erheblich groß ist. Sie reicht von 863 Euro bei Anbieter Europa bis zu 3334 Euro bei Axa. Für Frauen sind Restschuldversicherungen günstiger, was auf ihre höhere Lebenserwartung zurückzuführen ist. Sie könnten im günstigsten Fall 661 Euro bei der Hannoversche Leben und im teuersten Fall 1979 Euro bei Axa zahlen.

Neben dem Geschlecht haben auch Alter und Gesundheitszustand des Versicherten einen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen, deshalb raten Experten dazu, bei den Angaben zur eigenen Gesundheit auf jeden Fall wahrheitsgemäß zu antworten.

Um sicher zu gehen, dass er und seine Familie im Todesfall finanziell abgesichert ist, sollte die Versicherungssumme so hoch gewählt sein, dass sie dann die gesamte Restschuld und nicht nur einen Teil davon abdeckt und auch die Kosten für den Lebensunterhalt berücksichtigt – auch wenn die Raten für eine solche Police teurer sind. Experten raten dazu, dass beide Partner in der Familie eine Restschuldversicherung abschließen. Eher kritisch sehen sie Überschussbeteiligungen, die als Todesfallbonus ausgezahlt werden. Da die Überschüsse sinken können und in dem Fall die Versicherungssumme eventuell nicht mehr die Restschuld deckt, sollten Überschüsse immer besser mit den zu zahlenden Raten verrechnet werden

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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 400 Euro angehoben

Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen haben in der Vergangenheit oft zu Verwirrung geführt, deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner unter 65 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 auf 400 Euro monatlich angehoben. Somit wurde die Grenze an die des Minijobs angeglichen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. 

Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten und Renten, die wegen voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Unter die Hinzuverdienstgrenze fallen alle Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung. Zweimal jährlich darf diese Grenze bis zur doppelten Summe überschritten werden, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Auch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder gekürzt gezahlte Altersrenten haben ab 2008 eine höhere Hinzuverdienstgrenze, wo die im Einzelnen liegt, kann bei der Rentenversicherung erfragt werden.

Sobald das 65. Lebensjahr erreicht ist, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, d.h. das erzielte Einkommen beeinflusst die Höhe der Rente nicht.

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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Nach Paragraf 371 der Abgabenordnung können Steuersünder durch eine Selbstanzeige einer Strafe entgehen, doch dabei sind einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich kann jeder diese Möglichkeit nutzen, der absichtlich oder unabsichtlich falsche Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat. Allerdings kann eine Selbstanzeige nur für sich selbst und nur dann gemacht werden, solange die eigene Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde bzw. deren Entdeckung unmittelbar bevorsteht. Letzteres wäre z.B. bei einer beginnenden Betriebsprüfung der Fall.

Einen formellen Vordruck für eine Selbstanzeige gibt es nicht, Experten empfehlen, das Schriftstück von einem Anwalt oder Steuerberater gegenlesen zu lassen, um unglückliche Formulierungen wie „Steuerhinterziehung“ zu vermeiden, die einen Vorsatz der betreffenden Person nahelegen und stattdessen z.B. von „Versäumnissen“ zu sprechen.

Wer eine Selbstanzeige abgibt, muss die versäumten Steuern plus Zinsen (0,5% pro Monat oder 6% pro Jahr) nachzahlen. Dies betrifft Zeiträume von bis zu 13 Jahren, ältere Ansprüche sind in der Regel verjährt. Eine strafrechtliche Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung nach fünf Jahren ein, von selbst kann der Fiskus zehn Jahre lang Steuerzahlungen nachfordern. Nach Eingang der Anzeige wird ein neuer Steuerbescheid zugestellt, aus dem die zu zahlende Summe ersichtlich ist, die innerhalb von vier Wochen zu zahlen ist. Wird die Nachzahlung in diesem Zeitraum nicht geleistet, kann es zu einem Verfahren kommen.

Durch eine Selbstanzeige spart man somit keine Steuern, vermeidet aber alle negativen Auswirkungen wie Kosten und Unannehmlichkeiten, die ein Steuerstrafverfahren haben könnte. Nach einer Selbstanzeige darf keine Geldstrafe oder –auflage verhängt werden, die sonst unter Umständen noch größer ausfallen kann als die Steuerschuld selbst.

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Deutsche zahlen pro Jahr 20 Milliarden Euro mehr als nötig

Nach der Einschätzung des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. (BVVB) zahlen die Deutschen pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro mehr für ihren Versicherungsschutz als nötig wäre. Grundsätzlich könnten Verbraucher 20-30% ihrer Versicherungsbeiträge einsparen, das entspricht etwa 400 Euro pro Haushalt. Auch Unternehmen zahlen mehr als sie müssten, hier könnten branchenübergreifend um die 30% gespart werden – und zwar ohne dass dafür der Versicherungsschutz drastisch reduziert werden würde. Laut den Versicherungsberatern würden vor allem Mittelstand und kleinere Unternehmen davon profitieren, ihr Risikomanagement optimieren zu lassen.

BVVB-Geschäftsführerin Dorothe Moraing erklärt, dass die Einsparpotenziale von den meisten Kunden nicht einmal annähernd ausgeschöpft werden und führt dies auf den provisionsgesteuerten Verkauf und die Tatsache zurück, dass die Kunden die Höhe der Provisionen nicht kennen. Deshalb fordern die 80 dem Verband angeschlossenen Versicherungsberater, die Informationspflichten-Verordnung auf alle Sparten auszudehnen und nicht nur auf Kranken-, Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschränken. Oskar Durstin, Versicherungsberater in Mering bei Augsburg, weiß, dass vielen Kunden nicht bewusst ist, welche negativen Folgen das bestehende Provisionssystem auf die Beratungsqualität und den Versicherungsschutz haben kann. Oft würden gerade Versicherungen mit fragwürdigen Produkten besonders hohe Provisionen zahlen.

Der Verband geht davon aus, dass Kunden das Eigeninteresse des Beraters an einem (bestimmten) Vertragsabschluss besser einschätzen könnten, wenn sie die Kosten für die Vermittlung kennen würden. Damit würde auch vielen Kunden erst bewusst werden, dass es eine kostenlose unabhängige Versicherungsberatung nicht gibt. Das ist die Voraussetzung um Beratung und Kauf voneinander zu trennen.

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Deutsche wollen mit spätestens 64 in Rente

Das vierte „AXA Ruhestands-Barometer“, eine repräsentative Umfrage, an der mehr als 18.000 Menschen aus 26 Ländern teilnahmen, untersuchte wieder die Wünsche, Erwartungen und Meinungen von Ruheständlern und Erwerbstätigen bezüglich Ruhestand. Dabei zeigte sich, dass die große Mehrheit der aktuell erwerbstätigen Deutschen auf jeden Fall weit vor dem 67. Lebensjahr, nämlich durchschnittlich mit 64 Jahren, in Rente gehen möchte. Das ist ein Jahr später, als im Vorjahr angegeben. Ginge es rein nach ihren Wünschen, würden die Deutschen am liebsten mit 59 Jahren in Ruhestand gehen, aber 64 Jahre halten sie für ein realistisches Renteneintrittsalter. Die Zustimmung zur „Rente mit 67%“ stieg im Vergleich zum Vorjahr (7%) nur gering auf 11% an.

Die Verantwortungszuschreibung für die Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verschoben. So sehen heute 79% der Befragten sich selbst als hauptverantwortlich für die eigene Altersvorsorge. Bereits in die Praxis umgesetzt haben dies 72% der Befragten, die durchschnittlich im Alter von 31 Jahren begonnen haben, in eine private Altersvorsorge einzuzahlen. Das ist zwei Jahre früher als der Durchschnitt im internationalen Vergleich. Noch früher beginnen die Briten mit durchschnittlich 28 Jahren.

Besonders wichtig bei der Altersvorsorge ist den Deutschen der Sicherheitsaspekt, sie bevorzugen Produkten mit hohen Garantien und verzichten dafür sogar lieber auf höhere Renditechancen. Laut einer GfK-Studie investieren die Deutschen heute mehr in ihre Altersvorsorge (rund 191 Euro) als im Vorjahr (149 Euro). Das mag an den Sorgen liegen, die sich immer mehr Deutsche um ihre Altersvorsorge machen: 80% der Befragten erwarten für ihren Ruhestand ein niedrigeres Einkommen und 60% glauben, dass es ihnen in ihrem Ruhestand finanziell schlechter gehen wird als den heutigen Rentnern. Über ein Drittel der Befragten geht davon aus, dass sie aus finanziellen Gründen auch im Rentenalter noch einen Job ausüben müssen. Im internationalen Vergleich sehen nur die Spanier ihre Lage noch schlechter als die Deutschen.

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80% Steuern auf Jahresgehälter über 2 Millionen Euro?

Angesichts des jüngsten Steuerhinterziehungsskandals bekommt die Debatte um die Höhe von Managergehältern eine neue Qualität und jetzt warnen Politiker deutlicher als bisher vor einem Schaden an der sozialen Marktwirtschaft und dem Unfrieden in der Gesellschaft. 

Auch wenn sich die Politiker einig darüber sind, dass es so nicht weitergehen kann, vertreten sie doch unterschiedliche Lösungsansätze um dem Problem Herr zu werden und Spitzenverdiener daran zu hindern, den Fiskus zu umgehen. So fordert CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla schärfere Strafen gegen Steuersünder, während SPD-Fraktionsvize Joachim Poß für bessere Kontrollen in Deutschland und Europa plädiert. Für Günther Oettinger (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ist es notwendig, dass die Veröffentlichungspflichten von Managergehältern deutlich ausgeweitet werden und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mahnt die Vorbildfunktion von Managern an. Verdi-Chef Frank Bsirske geht noch einen Schritt weiter: Er bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „Kultur der Maßlosigkeit“ und fordert eine Besteuerung von 80% auf Jahresgehälter, die über 2 Millionen Euro liegen.

Nach der Razzia beim inzwischen zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel am vergangenen Donnerstag nimmt der Steuerskandal immer größere Ausmaße an. Mittlerweile sind 900 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen worden, mehr als 1000 Personen werden der Steuerhinterziehung verdächtigt und dabei geht es um geschätzte 300 Millionen bis 4 Milliarden Euro. Noch in dieser Woche sollen rund 125 Ermittlungsverfahren starten.

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Im Haushalt passieren die meisten Unfälle…

Die Mehrheit der Unfälle passiert im Haushalt und die eigene Wohnung kann gerade für ältere Menschen gefährlich sein: Laut Statistik passieren fast 90% aller tödlichen Stürze in der Wohnung Menschen über 65 Jahre. Susanne Woelk von der Aktion „Das sichere Haus“ weiß, welche Stolperfallen zuhause lauern und wie man sie am besten beseitigen kann: Räume, in denen zu viele Möbel stehen, sind gefährlicher als Räume mit genügend Platz zwischen den einzelnen Möbelstücken. Grund: Je mehr Möbel im Raum sind, desto weniger Platz gibt es zum Durchkommen und desto mehr potentielle Stolperfallen gibt es. Als Richtwert empfehlen Experten, vor jedem Möbel mindestens 1,20 Meter Platz frei zu halten – nur so ist ein sicheres Durchkommen möglich. 

Auch das Badezimmer birgt Unfallgefahren, die jedoch durch ein paar einfache Maßnahmen vermieden werden können. Sehr praktisch sind Anti-Rutschmatten, die in die Dusche oder Badewanne gelegt werden können. Ebenfalls für sicheren Halt sorgen entsprechende Haltegriffe, an denen man sich festhalten oder hochziehen kann. Eine zusätzlich Sitzgelegenheit, und sei es nur ein Klapphocker, bietet Sicherheit für den Fall des plötzlichen Unwohlseins oder Schwindel.

Sollte dennoch ein Unfall im Haushalt passieren, dann haftet die private Unfallversicherung und hilft durch eine Kapitalleistung oder die Unfallrente eventuell entstandenen Einkommenseinbußen auszugleichen, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Für Senioren gibt es spezielle Angebote von Unfallversicherungen, in denen zusätzliche Hilfs- und Pflegeleistungen wie z.B. Wäschedienste oder Essensdienste enthalten sind.

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Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Wer wen seine eigene Lebensversicherung finanziell nicht mehr tragbar ist, hat zwei Möglichkeiten: sie zu kündigen oder si zu verkaufen. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) sieht in dem Verkauf der Police zwei große Vorteile gegenüber der Kündigung. So erhält der Versicherungsnehmer in der Regel mehr Geld für seine Police als der Rückkaufwert der Versicherung bei einer Kündigung ausmacht. Bei einem Verkauf kann man von 7%, in einzelnen Fällen auch von 15% mehr Geld ausgehen. Und da der Käufer die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit weiter bezahlt, hat der Versicherte darüber hinaus während dieser Zeit einen bestehenden, kostenlosen Todesfallschutz.

Eine repräsentative Allensbach-Umfrage aus dem letzten Jahr zeigte, dass rund 36% der Versicherten, die ihren Vertrag kündigten, das Geld zur Tilgung von Schulden und Krediten benötigten. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 11% mehr. Rund 18% der Kündigungen waren 2007 auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen, das entspricht einem Anstieg von 2%, so das Ergebnis der Umfrage.

Versicherungen, bei denen viele Kunden ihren Vertrag stornieren, laufen Gefahr, deshalb einen schlechten Ruf zu riskieren, denn viele interpretieren eine hohe Kündigungsrate als Folge schlechter Beratung. Um dies zu vermeiden, sind die Versicherungen an Alternativen interessiert, die auch für den Kunden attraktiv sein können. Eine dieser Alternativen ist das so genannte Policendarlehen, bei dem es sich um eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung handelt. Dieses Darlehen kann mit 8% oder mehr verzinst sein. Eine andere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. In diesem Fall muss der Kunde bis zum Ende des Vertrages oder über einen vorher festgelegten Zeitraum hinweg keine Beiträge einzahlen. Die Folge ist eine Anpassung der vereinbarten Leistungen, möglicherweise verringern sich dadurch auch der Risikoschutz und die Versicherungssumme oder der Kunde verliert den Anspruch auf die anteilige Schlussüberschussbeteiligung.

Auch wenn ein Verkauf einer Lebensversicherung den Verlust vermindert, bleibt es auch hier bei einem Verlust, deshalb empfehlen Verbraucherschützer, die Versicherung lieber zu halten, wenn es irgendwie möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so raten sie allerdings lieber zu einem Verkauf als zu einer Kündigung.

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Kfz-Versicherung von ADAC gewinnt Marktanteile

Wie Josef Halbig, Chef der ADAC Autoversicherung AG mitteilte, wurden seit der Gründung der Versicherung 85.000 Neuverträge abgeschlossen, das sind deutlich mehr, als es der Marktdurchschnitt erwarten lassen würde. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl Verträge bis zum 31.1. auf 364.000, das entspricht einem Plus von 14%. Laut Halbig ist geplant, den Bestand mittelfristig auf 600.000 Verträge zu erhöhen. Ziel sei es, auch künftig ein deutliches Wachstum vorzuweisen, auch bei Stagnation des Marktes. Dies soll vor allem über Serviceleistungen geschehen und weniger über den Preis. Auch zukünftig soll es bei den beiden Tarifen bleiben (”Kompakt” und “Komfort”), die ausschließlich den rund 16 Millionen ADAC-Mitgliedern vorbehalten sind. Halbig begründet die Beschränkung auf zwei Tarife damit, dass eine unübersehbare Tarifvielfalt den Verbraucher verwirren und für Intransparenz sorgen.
Der ADAC verkauft als Vermittler schon seit 1992 Kfz-Policen, aber erst seit Oktober vergangenen Jahres eigene Angebote. Die hierfür gegründete ADAC Autoversicherung gehört zu 49% dem ADAC und zu 51% der Zurich-Gruppe. In Deutschland ist die Allianz mit knapp 9 Millionen Verträgen der Marktführer unter den Kfz-Versicherungen, dahinter liegt die HUK Coburg mit 7,7 Millionen Verträgen.

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Schwarzes Versicherungskennzeichen ab 1. März 2008

Vom 1. März 2008 an benötigen Mofas und Mopeds ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Die grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.

Eine weitere Neuerung für Mofafahrer betrifft das Verkehrsschild, das bisher den Mofas das Fahren auf Radwegen außerhalb von Ortschaften ausdrücklich erlaubt. Das Zusatzzeichen 1022-11 (Mofas frei) entfällt künftig. Mofafahrer dürfen jetzt generell außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege nutzen (§ 2 Abs. 4 S. 6 StVO). Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiter, dass Mofas nur auf Radwegen fahren dürfen, wenn dies durch das Zusatzzeichen zugelassen ist. (ar/ni)

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Hausratversicherung gilt nur am Lebensmittelpunkt

Experten der ARAG weisen darauf hin, dass sich für die Versicherung bei einem längeren Fernbleiben der Wohnung über drei bzw. sechs Monate hinaus, der Lebensmittelpunkt des Versicherten ändern und somit der Versicherungsschutz der Hausratversicherung für die alte Wohnung erlöschen kann. Das wurde in einem Urteil des Landgerichts Köln bestätigt (Az.: 24 O 397/06).

In dem konkreten Fall zog eine Frau wegen ihrer Erkrankung an Multipler Sklerose zur Probe in einen Wohnstift, in dem sie die ihrer Erkrankung entsprechende Pflege erhielt. Während dieser Zeit blieb ihre eigene Wohnung vollständig eingerichtet und wurde in regelmäßigen Abständen von den Nachbarn und dem Neffen der Frau dahingehend kontrolliert, ob alles in Ordnung war. Ein halbes Jahr nach dem Einzug der Frau in das Stift verursachte ein kältebedingter Rohrbruch in ihrer Wohnung einen Schaden von über 20.000 Euro. Die Hausratversicherung verweigerte eine Übernahme des Schadens und auch die anschließende Klage vor dem Landgericht Köln blieb erfolglos. Die Richter stimmten der Weigerung der Versicherung zu und begründeten dies damit, dass die Frau mit ihrem Umzug einen neuen Lebensmittelpunkt gegründet habe und somit die Hausratversicherung nicht mehr für die alte Wohnung gelte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Klägerin vorhatte, wieder in ihre eigene Wohnung zurückzukehren und auch nicht, dass sich der meiste Hausrat noch dort befand. Abgesehen davon könne man bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten und erst recht nicht von mehr als einem halben Jahr nicht mehr von Probewohnen sprechen, so die Richter.

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