Versicherungen News



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Beiträge aus Januar, 2008

Wenn Kinder mit dem Auto ihrer Eltern…

Wenn die Kinder volljährig werden und den Führerschein in Händen halten, kommt es nur zu oft vor, dass sie um das Auto ihrer Eltern bitten. Bevor dies erlaubt wird, sollten zuerst (und zwar am besten frühzeitig) die Versicherungskonditionen der Kfz-Versicherung überprüft werden. Um die Beiträge niedrig zu halten, bieten viele Versicherungen Verträge an, in denen die Fahrer des Wagens entweder alle namentlich bekannt oder mindestens 23 oder 25 Jahre alt sein müssen. Damit der Versicherungsschutz auch bei dem eigenen Kind (unter diesem Alter) besteht, müssen die Klauseln abgeändert werden.

Fährt ein “unerlaubter” Fahrer mit dem Auto und baut einen Unfall, dann ist zwar der Haftpflichtbereich in der Regel abgedeckt, aber die Schadensregulierung im Kaskobereich könnte problematisch werden, weil die Versicherung diese oft verweigert mit der Begründung, der Fahrer hätte den Wagen versicherungstechnisch gar nicht führen dürfen. In einem solchen Fall bleibt nur der Gang zum Gericht.
Grundsätzlich müssen Eltern jedoch nicht ihre Autoschlüssel verstecken, nur um zu verhindern, dass ihre Kinder heimlich mit dem Wagen fahren, zumindest dann nicht, wenn es keinen konkreten Anlass zum Misstrauen gegenüber den Kindern gibt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Kind sich schon einmal ohne Erlaubnis den Wagen genommen und einen Unfall gebaut hat. Hier kann die Versicherung spezielle Vorsichtsmaßnahmen verlangen, die jedoch im Rahmen des Zumutbaren bleiben müssen, wie ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 75/07) zeigt. Im konkreten Fall weigerte sich eine Versicherung den Unfallschaden einer Kundin zu bezahlen, da ihr Sohn den Unfallwagen fuhr, obwohl er keinen Führerschein besaß. Er hatte bereits mehrfach den Autoschlüssel der Mutter entwendet, so dass diese ihn nachts unter ihrem Kopfkissen deponierte. Von dort nahm der Sohn ihn, bevor er den Unfall baute. Nach Ansicht der Richter hätte sich die Mutter nicht aufwändiger vor der kriminellen Energie ihres Sohnes schützen können - die Versicherung musste den Schaden begleichen.

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Besuch beim D-Arzt nach Arbeitsunfall

Arbeitnehmer in Deutschland müssen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit oder eine über eine Woche andauernde Behandlung zur Folge hat, einen Durchgangsarzt (”D-Arzt”) aufsuchen, der für die Bestimmung der weiteren Behandlung zuständig ist. Insgesamt gibt es bundesweit 3500 von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene Durchgangsärzte, die als niedergelassene Ärzte in Praxen oder als Klinikärzte in Krankenhäusern tätig sind. Sie verfügen über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in der Unfallchirurgie und sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie oder für Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch entsprechendes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung ihrer Praxen und Kliniken sind sie ideal auf die Behandlung von Unfallfolgen vorbereitet.
Wer als Unternehmer einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet, durch den er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss diesen Unfall der jeweiligen Berufsgenossenschaft anzeigen. Vor allem für eventuelle Folgeerkrankungen ist dies wichtig.

Hintergrund dieses Verfahrens ist der Versuch, eine qualifizierte Behandlung sicherzustellen. Der D-Arzt steht zudem auch mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung, welche die Kosten der Behandlung trägt. Wo der nächste D-Arzt zu finden ist, kann beim Hausarzt erfragt werden.

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Wer haftet bei Hochwasserschäden?

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat Dauerregen in der letzten Woche Hochwasserschäden in Millionenhöhe verursacht. Für viele Eigentümer, die nicht richtig versichert sind, könnte das massive finanzielle Einbußen, wenn nicht sogar den Ruin bedeuten, denn die normale Wohngebäudeversicherung greift nur bei Blitzschlag, Brand, Explosion, Hagel, Leitungswasser und Sturm, nicht aber bei Hochwasserschäden. Diese müssen separat über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese haftet außerdem bei Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmung.
Wie teuer die Elemetarversicherungsprämie ist, hängt natürlich vom Anbieter, aber auch von der Lage des Gebäudes ab. In hochwassergefährdeten Gebieten sind die Prämien erfahrungsgemäß höher. Bestimmte Regionen, in denen es in den letzten Jahren zu Hochwasser kam, werden von den Versicherungsunternehmen nur ungern versichert. Kommt es zu einem Schaden, muss der Kunde in der Regel 10% des Schadens (maximal 5000 Euro) selbst tragen. Außerdem unterliegen sie der Schadenminderungspflicht, d.h. sie sind dazzu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, z.B. indem Möbel in Sicherheit gebracht werden. Die Versicherung muss schnellstmöglich über den Schadenfall informiert werden, fallen Reparaturen an, so sind diese ebenfalls abzusprechen.
Eigentümer im Osten Deutschlands, die noch in der DDR eine entsprechende Police abgeschlossen haben, die heute von der Allianz weitergeführt werden, sind automatisch gegen Hochwasserschäden versichert, da dieser Schutz immer in den Policen enthalten war.

Fahrzeuge sind über die Teilkaskoversicherung gegen Hochwasserschäden versichert, die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise bei 150 Euro. Fahrzeughalter sollten darauf achten, dass sie ihr Auto oder Motorrad nach einer Hochwasserwarnung durch die Behörden aus der gefährdeten Zone bringen, sonst könnte ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

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Versicherungsschutz von Computerdateien

Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag entstanden sind, werden von der Hausratversicherung übernommen, das gilt auch für Computer und andere technischen Geräte. Überspannungsschäden infolge eines indirekten Blitzschlages in eine Stromleitung müssen jedoch explizit genannt sein, sonst sind sie von der Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Während der Computer selbst bei einem solchen Schaden relativ leicht zu ersetzen ist, sieht es bei den darauf gespeicherten Daten anders aus, denn sie gelten nicht um “Sachen” im Sinne der Hausratversicherungsbedingungen und fallen somit auch nicht unter den Versicherungsschutz, so ein älteres Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ 5 S. 106/04). Die für eine Datenrettung entstandenen Kosten muss die Versicherung nicht übernehmen, aber einzelne Unternehmen bieten dies über Zusatzpakete an. Die enthalten dann manchmal auch die Kostenübernahme bei Datenverlust durch defekte Hardware oder schädliche Viren.
Für Unternehmen und Freiberufler kann ein Datenverlust verheerende Folgen haben, deshalb lohnt es sich, im Einzelfall über den Abschluss einer so genannten Elektronikversicherung nachzudenken. Die schützt sowohl die Daten als auch die Hardware selbst und zwar z.B. gegenüber Blitzanschlag, Bedienungsfehler oder Sabotage. Vor allem wenn teure technische Geräte geschützt werden sollen, zahlt sich eine solche Versicherung, die relativ hohe Jahresprämien kosten, aus.

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Kfz-Versicherung übernimmt Bus- oder Taxikosten im Karneval

Auch in diesem Jahr zahlt die deutsche internet versicherung ag ihren Versicherten während der Karnevalszeit die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, um zu verhindern, dass ihre Kunden alkoholisiert Auto fahren. Auch in der fünften Jahreszeit wolle man so dem Motto “Don’t drink and drive” Nachdruck verleihen, so die Versicherung.

Vorstandsmitglied Falko Struve betont, dass die Wirkung von Alkohol oft unterschätzt werde, kaum jemand denke daran, dass schon eine einzige Flasche Bier die Konzentration und Wahrnehmung des Fahrers beeinträchtigt, Fahrfehler seien die Folge. Und die können schnell sehr teuer werden. Kommt es zu einem Unfall mit Blechschaden und der Blutalkoholwert des Verursachers liegt bei 0,3 Promille, so darf er nicht nur seinen Führerschein abgeben, sondern bekommt noch bis zu 7 Punkte in Flensburg. Auch im Karneval sollte man deshalb lieber das Auto stehen lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das gilt auch für den Folgetag nach einer durchzechten Nacht, die Faustregel lautet, dass der menschliche Körper nur 0,1 Promille pro Stunde abbauen kann, und oft ist der Blutalkoholwert am nächsten Morgen oder Mittag noch so hoch, dass man fahruntauglich ist.
Struve erklärt, dass die ersten 1111 Einsendungen von Bus-, Bahn- oder Taxiquittungen aus dem Zeitraum zwischen 31.1. und 6.2.2008 erstattet werden und zwar bis zu einem Maximalwert von 11,11 Euro. Bedingung hierfür ist, dass in dem Zeitraum nicht gleichzeitig ein Unfall gemeldet wird und Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahrestickets) sind von der Aktion ausgeschlossen.

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Kfz-Betriebe sollen Rechtsschutz überprüfen

Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilte, müssen Kfz-Betriebe derzeit damit rechnen, dass einige Hersteller und Importeure ihre Verträge mit den Betrieben kündigen. Hintergrund ist die zum 31.5.2010 auslaufende GVO, die eine Künsigungsfrist von zwei Jahren vorsieht, so dass Kündigungen bis zum 31.5.2008 zugestellt werden müssen.

Sollte es zwischen den Vertragspartnern zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, können die hieraus resultierenden Kosten die Existenz des Betriebes gefährden, warnt die GFK Rechtsschutz-Versicherung. Deshalb empfiehlt der ZDK dringend, die Rechtsschutzversicherung der Betriebe zu überprüfen. Diese kann den Betrieb in einem solchen Fall vor dem Ruin retten. Allerdings ist der Rechtsschutz nicht unnmittelbar nach Vertragsschluss gewährleistet, sondern wird erst drei Monate nach Versicherungsbeginn wirksam. Wer also für den Fall der Fälle noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte sich beeilen.

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Mehr Zuzahlungen für Medikamente

Zukünftig soll die Zuzahlung neuer, teurerer Medikamente strenger überprüft werden, so dass sich Patienten auf mehr Zuzahlungen einstellen müssen. Peter Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, erklärt, dass natürlich auch die herkömmlichen und günstigeren Arzneimittel, die womöglich leicht schlechter abschneiden, ausgewählt werden können. Nach dem Vorschlag für künftige Kosten-Nutzen-Bewertungen für Arzneimittel, das Sawackis Institut jetzt dem Gesetzgeber vorlegte, muss die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Kosten für neue Medikamente und Therapien voll übernehmen, wenn diese deutlich besser sind als herkömmliche Mittel.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) übte scharfe Kritik am Vorschlag Sawackis. Seine Umsetzung hätte zur Folge, dass nur Arzneimittel, die eine sofortige und erheblich bessere Wirksamkeit aufwiesen, noch anerkannt werden, während die Medikamente, die “hinsichtlich ihrer Wirksamkeit oder weniger Nebenwirkungen” ebenfalls wichtig seien, nicht mehr erstattet werden würden. Florian Lanz, Sprecher des zuständigen Bundesverbands der Betriebskrankenkassen bewertet den Vorschlag “unter Vorbehalt” positiv. Auch wenn es wichtig sei, die Kassenbudgets nicht mehr mit Schein-Innovationen zu belasten, so müsse die gute Patientenversorgung immer Vorrang haben.
Entscheiden sich die Hersteller dafür, die Preise der neuen, aber nicht deutlich wirksameren Mittel zu senken, dann könnten die Kassen auch die Kostenübernahme dieser Medikamente erwägen, so Sawackis Modell. In der Diskussion um die Medikamentenpreise werfen Kritiker der Pharmaindustrie vor, dass diese scheinbare Innovationen entwickelt, um so die Arzneikosten zulasten des Beitragszahlers zu erhöhen. Die Pharmaindustrie dagegen begründet ihre Preise z.B. mit den hohen Forschungsaufwendungen. Experten sehen kaum echte Innovationen in der Branche wie sie bei verbreiteten Volkskrankheiten nützlich wären, obwohl hier lukrative Patente winken. Leiden, die hauptsächlich in Entwicklungsländern verbreitet sind oder nur selten vorkommen, sind dagegen wenig lukrativ.

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Nutzungsabhängige Kfz-Versicherung?

Die Firma PTV hat ein neues System entwickelt, nach dem sich der Beitrag der Kfz-Versicherung nach dem Fahrverhalten des Versicherten richtet. Bei dem “Pay as you drive”-System errechnet sich die Prämie individuell auf der Basis des per Computer protokollierten Fahrverhaltens - ähnlich wie sich die Wasser- oder Stromrechnung nach dem individuellen Verbrauch richtet. Einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags hat unter anderem, wie viel Kilometer zurückgelegt werden,  zu welcher Tageszeit am meisten gefahren wird, auf welchen Straßen sich der Versicherte am häufigsten aufhält und mit welcher Geschwindigkeit er unterwegs ist.
Autofahrer, die weniger oft Auto fahren und sich dabei immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten halten, würden demnach weniger zahlen. Besonders Rentner und jüngere Fahrer würden von einer solch individuellen Bewertung profitieren, da beide Personengruppen bei der herkömmlichen, pauschalen Berechnung überproportional stark belastet sind. Renter fahren in der Regel weniger als berufstätige Autofahrer und meiden oft die unfallträchtige Rush-Hour. Junge Fahrer werden von der Versicherung derzeit pauschal als riskante und unvorsichtige Fahrer eingestuft. Mit dem neuen Tarifsystem könnten sie durch vernünftiges und angemessenes Fahrverhalten bares Geld sparen.
Mittels einer Telematikbox werden während der Fahrt GPS-Signale empfangen und ausgewertet. Diese Ergebnisse schickt sie in zusammengefasster Form in regelmäßigen Abständen an die Versicherung. Nach der Übertragung werden alle übrigen Informationen gelöscht, so dass ein sicherer Umgang mit den persönlichen Daten gewährleistet ist.

Seit 2005 ist “Pay as you drive” bei dem britischen Versicherungsunternehmen Norwich Union im Einsatz. Auch in Österreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden gibt es bereits erste Testeinsaätze. In Deutschland wurde das System in einem Pilotprojekt von der deutschen WGV-Versicherung eingesetzt, an dem 1500 Fahranfänger teilnehmen.
PTV stellt das neue System auf der CeBIT vor, die vom 4.-9. März stattfindet.

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Allianz-Kunden: Nachzahlung für Lebensversicherung

Wie Allianz-Vorstandschef Maximilian Zimmerer Medien gegenüber äußerte, können sich Allianz-Kunden, deren Lebensversicherung zum 1.1.2008 ausgelaufen ist, auf eine Nachzahlung freuen, da sich das Unternehmen freiwillig dazu entschieden habe, diese Kunden nun doch an den stillen Reserven zu beteiligen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das neue Versicherungsvertragsgesetz, nach dem die Kunden zum ersten Mal Anspruch auf Zuzahlungen aus den stillen Reserven ihres Versicherers haben. Bei der Allianz Lebensversicherung gibt es rund 30.000 Kunden, deren Vertrag explizit am 1. Januar 2008 endet. Diese Kunden sollten nicht an den stillen Reserven beteiligt werden, da ihr Vertrag offiziell bereits am 31. Dezember um 24.00 Uhr endete, so Zimmerer. Diese Entscheidung wurde jetzt rückgängig gemacht, die betroffenen Kunden erhalten automatisch eine entsprechende Nachzahlung. Wie hoch diese sein wird und wie viele Kunden genau davon betroffen sein werden, ist noch nicht bekannt. Diese werden jedoch nach Auskunft des Unternehmens in 3-4 Wochen ein Schreiben ihrer Versicherung erhalten.

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Sind Kinderversicherungen sinnvoll?

Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert die Eltern finanziell ab, wenn ein Kind durch eine angeborene oder erworbene Krankheit behindert wird, was von einer Kinderunfallversicherung nicht abgedeckt ist, so die Theorie. In der Praxis verweigern jedoch viele Versicherungen die Zahlung, was von einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IV ZR 252/06) zwar nicht mehr erlaubt ist, aber nach Ansicht des Bundesverbands der Versicherten (BdV) durch veränderte Versicherungskonditionen trotzdem durchgesetzt wird.

Wer für sein Kind eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließt, tut dies aus einem guten Grund: Nur in den seltensten Fällen sind Unfälle der Auslöser für eine Invalidität. Viel häufiger sind es angeborene oder erworbene Krankheiten. Und für die kommt die Kinderunfallversicherung nicht auf.

Im konkreten Fall hatte der Vater eines Jungen geklagt, der immer wieder an inneren Blutungen in den Gelenken litt. Kurz nach seinem zweiten Geburtstag diagnositizierten die Ärzte bei ihm die Bluterkrankheit. Im Alter von 7 Jahren war der Junge 80% schwerbehindert.

Die Kinderinvaliditätsversicherung verweigerte die Zahlung und begründete dies mit den Versicherungsbedingungen, in denen die Zahlung für Invaliditätsfälle ausgeschlossen wird, die aufgrund angeborener oder im ersten Lebensjahr aufgetretener Erkrankungen ausgelöst werden. Diese Klausel ist in den meisten Kinderinvaliditätsversicherungen zu finden. Nach Ansicht der BGH-Richter schränkt sie jedoch den Versicherungsschutz zu sehr ein, schließlich sei der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung in der Regel frühestens nach dem 1. Geburtstag des Kindes möglich. Mit anderen Worten, die Versicherungen bieten nur den Kindern Schutz, die prinzipiell gesund sind und nicht schon an einer Behinderung leiden. Werden danach noch die Folgen aller angeborenen Krankheiten - welche auch immer unter diesen Begriff fielen -  von dem Versicherungsschutz ausgenommen, ist der Sinn des Versicherungsvertrages verfehlt und der Versicherte unangemessen benachteiligt, argumentierten die Richter.
BdV-Vorsitzende Blunck empfiehlt Eltern, die eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen haben, zu prüfen, ob eine Zahlungsverweigerung der Versicherung rechtens war oder ob sie Zahlungen nachfordern können. Eltern, die sich für eine solche Versicherung interessieren, sollten vorab genau die Vertragsbedingungen überprüfen. Gleiches gilt für neue Versicherunsbedingungen, die von den Versicherungen nach dem BGH-Urteil verschickt wurden.

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Vorsicht bei kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen

Vielversprechend und plausibel erscheinen die in der Vergangenheit massenhaft vertriebenen kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen, dennoch ist hier Vorsicht geboten, denn es handelt sich hierbei um ein hoch spekulatives Geschäft mit enormen Verlustrisiken.

Unter verschiedenen Bezeichnungen werden diese Modelle angepriesen, die auf folgendem Prinzip basieren: Der Anleger nimmt einen Kredit auf, der über eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren geht. Dieser Kredit wird in eine Lebens- oder Rentenversicherung investiert, deren Zahlungen sofort beginnen und mit denen die Zinsen des Kredits getilgt werden. Nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger dann die Schuld mit einem Mal. Die fortlaufenden hohen Kreditzinsen kann der Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Da nach Angaben der Anbieter die Rendite über den Zinsen liegt, kann der hieraus erzielte Überschuss zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.

Die Anbieter werben mit hohen Renditen, die auch in schwierigen Jahren sehr gut seien. Doch keines der Modelle aus der Vergangenheit entwickelte sich tatsächlich so, wie die Anlageberater es vorausgesagt hatten. Der Heidelberger Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte Mathias Nittel kennt die Probleme, die sich hieraus für die Anleger ergeben. Aufgrund er ausbleibenden Ausschüttungen aus der Rentenversicherun können viele Anleger die fälligen Zinsen nur noch durch erhebliche Zuzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen - wenn ihre finanzielle Lage dies überhaupt erlaubt. Wenn die Kredite in die Rückzahlung gehen und die Mittel, die aus der Auflösung der Versicherungen oder Investmentfonds kommen, nicht ausreichen, müssen die Anleger wiederum selbst nachlegen. Dies kann soweit gehen, dass bereits vorab bestehende Altersvorsorgen aufgelöst werden müssen, damit das Darlehen getilgt werden kann, warnt Nittel.Click here to find out more!

Betroffene können in vielen Fällen den Vertragsabschluss widerrufen, wenn dieser in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers stattgefunden hat oder aber in der vorausgehenden Beratung die Risiken einer solchen Anlage unterschlagen wurden. Oft verstoßen diese Kreditverträge auch gegen die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts. Um die komplexen Verträge und daraus resultieren Ansprüche zu verstehen, rät Nittel den Betroffenen, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Krankenkassen fehlen Milliarden

Neben Mehrkosten für Ärzte, Kliniken und Arzneien kommen auf die Krankenkassen in den kommenden Jahren weitere Ausgaben für Mitarbeiter-Pensionen zu. Experten schätzen die Mehrbelastung auf rund 10 Milliarden Euro. Wie die “Bild” berichtet fehlen allein der AOK 8,1 Milliarden Euro und auch die Innungskrankenkassen sind betroffen.

Bund, Länder und Krankenkassen streiten darüber, wer die finanziellen Risiken abdeckt. Bei der 2007 gestarteten Gesundheitsreform wurde dieser Punkt ausgeklammert, betroffen sind rund 10.000 Angestellte.

Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) fordert, dass mit dem Fonds-Start die Länder für ihre Kassen nicht mehr haften. Der Chef des BKK-Bundesverbandes Wolfgang Schmeinck sagte der “Bild”: “Die Altlasten dürfen nicht den Kassen aufgebürdet werden, die rechtzeitig vorgesorgt haben.”

Wegen steigender Ausgaben für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken dürften die Krankenkassenbeiträge nach Kassen-Warnungen zum Start des Gesundheitsfonds 2009 von 14,8 auf bis zu 15,5 Prozent steigen. Das Gesundheitsministerium wies diese Befürchtungen erneut zurück. “Niemand kann heute sagen, wie sich der Beitragssatz im Herbst entwickelt”, sagte der Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)

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Kunstwerke richtig versichern

Mit speziellen Versicherungen können Kunstgegenstände gegen Schäden abgesichert werden, was sich ab einem bestimmten Wert durchaus lohnt, so Experten. Stefan Horsthemke, der Deutschlandchef des Kunstversicherers Axa Art, schätzt, dass mehrere Tausend Kunstwerke jährlich durch unachtsames Verhalten beschädigt werden, doch eine normale Hausratversicherung kommt für von der Wand gefallene Bilder oder eine zerbrochene Vase, die durch spielende Kinder zu Bruch gegangen ist, nicht auf. Nur wenn die Kunstwerke durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm zu Schaden gekommen sind oder bei einem Einbruchdiebstahl mitgenommen wurden, haftet die Hausratversicherung. Doch auch in dem Fall ist eine Hausratversicherung nicht immer die beste Variante, denn die betroffenen Sammler müssten den aktuellen Marktwert ihres gestohlenen Kunstgegenstandes selbst nachweisen.
Eine Alternative ist die Kunstversicherung, die alle Gefahren abdeckt, mit denen ein Kunstgegenstand beschädigt werden könnte - vom einfachen Diebstahl bis zum Transport zu einer Ausstellung.Madeleine Schulz vom Versicherungsmakler Funk Fine Arts empfiehlt Kunstbegeisterten ihre Sammlung ab einem Wert von 50.000 Euro mit einer solchen Kunstpolice abzusichern. Bei Sammlungen, die aus wenigen, aber sehr wertvollen Teilen bestehen, empfiehlt sich eine Versicherung schon bei einer geringeren Summe. Wichtig hierbei ist, dass die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und ggf. angepasst wird, da sich gerade der Wert von Kunstgegenständen schnell erhöhen kann. Die Hausratversicherung kann über eine höhere Deckungssumme für Wertgegenstände bei Einzelstücken auch abgesichert werden, allerdings sind die Beiträge dann oft höher als für eine Sonderpolice, die in der Regel zwischen 2,4-3,5 Promille der Deckungssumme kostet. Als Faustregel gilt, dass die Prämie mit zunehmend größerer Sammlung immer niedriger wird.
Thomas Hiddemann, Leiter der Kölner Niederlassung des Spezialversicherers Hiscox, weiß, dass trotzdem viele Sammler auf eine Spezialpolice verzichten und erst ab einem Sammlungswert von 500.000 Euro über eine Versicherung nachdenken.

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Warnung vor Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr

Die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam warnt vor Unfallversicherungen mit so genannter Beitragsrückgewähr, die derzeit vor allem jungen Erwachsenen und Rentnern immer wieder angeboten werden. Die vermeintlich günstigen Versicherungen zahlen sich in Wirklichkeit fast nie für den Versicherten aus, da sie sich durch eine begleitende kapitalbildende Lebensversicherung finanziert werden und die eingezahlten Beiträge erst Jahre später, in Form einer Rente, ausgezahlt werden. Dabei ist der garantierte Rückzahlungswert in den meisten Fällen niedriger als die Summe der Einzahlungen. So hätte eine Betroffene 90 Jahre alt werden müssen, um mit dieser Rente nur annähernd die gezahlten Beträge wieder herauszubekommen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale, beurteilt diese Versicherungen als völlig unnötig. Vor allem für Rentner sei sie überflüssig, da die gesetzliche Rente auch bei einem Unfall weiterhin ausgezahlt wird. Jungen Menschen empfiehlt Schaarschmidt hingegen auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeit-Versicherung, die weitaus bessere Konditionen bietet als eine Unfallversicherung. Nur wenn dies nicht möglich ist, dann könne sich eine private Unfallversicherung lohnen.
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Steuererklärung unter Vorbehalt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem aktuellen Urteil, dass Finanzämter Steuererklärungen unter Vorbehalt annehmen dürfen, aber nicht dazu verpflichtet sind, dies auf Kundenwunsch zu tun (Az.: 2 K 2211/06).

Im konkreten Fall hatte eine Frau ihre Einkommensteuer-Erklärung abgegeben, in der jedoch noch nicht die Verluste aus Vermietungen berücksichtigt waren. Das zuständige Finanzamt setzte die Einkommensteuer gemäß den Angaben in der Erklärung fest. Gegen diesen Bescheid legte die Frau Einspruch ein und forderte, dass die erklärten Verluste berücksichtigt werden sollten und dass ihr Steuerbescheid nur unter Vorbehalt gültig sein sollte. Sie begründete ihre Forderung mit einer immer unübersichtlicheren Steuergesetzgebung, der es als Bürger nur noch schwer zu folge sei. Regelmäßige Gerichtsentscheidungen und Änderungen ließen ihrer Meinung nach keine Rechtssicherheit und gleichmäßige Besteuerung zu. Deshalb sollten Steuerbescheide - sofern es der Steuerpflichtige wünscht - unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Nachprüfung ausstellen anstatt wie bisher nur dem Finanzamt diese Option zuzugestehen.

Zwar änderte das Finanzamt in der Folge den Bescheid, aber gab der Forderung nach Vorbehalt nicht nach. Diese Option stünde ausschließlich den Finanzbehörden zu und diene dazu, die Steuern zunächst festzusetzen und eine genaue Prüfung später nachzuholen. Dieser Ansicht war auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und wies die Klage der Frau als unbegründet zurück. Die Möglichkeit zur Revision gibt es nicht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Bescheid unter Vorbehalt die erste Steuerfestsetzung beschleunige und somit die Arbeit der Steuerbehörde schneller und effektiver mache.

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