Beiträge aus Dezember, 2007
Tipps zum Kfz-Versicherungsschutz im Winter
Seit Mai 2006 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Kraftfahrzeuge an die aktuellen Wetterverhältnisse anzupassen sind, was aber nicht bedeutet, dass eine Fahrt mit Sommerreifen im Winter zwangsläufig zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Dennoch ist die richtige Bereifung natürlich schon im Sinne der eigenen Sinnerheit dringend zu empfehlen. Wer in Skigebiete reist oder in Regionen unterwegs ist, in denen Winterreifen oder Schneeketten explizit ausgeschildert sind, der ist allerdings hierzu verpflichtet.
Dachboxen, Ski, Fahrräder, Ski-Halterungen sowie Schneeketten, Anhängerkupplung und Gepäckträger am Fahrzeug sind in der Regel mit der Kasko-Versicherung abgedeckt, wichtig ist nur, dass das Zubehör im Fahrzeug eingebaut, mit entsprechenden Vorrichtungen mit dem Fahrzeug verbunden oder in ihm unter Verschluss gehalten wird. Die Details sind- am besten vor Fahrtbeginn – dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.
Schäden, die durch winterliches Wetter wie Surm oder Hagel verursacht werden, sind üblicherweise ebenfalls durch die Kaskoversicherungen abgedeckt.
Freie Sicht ist besonders im Winter bei schwierigen Straßenverhältnissen besonders wichtig, deshalb müssen Fahrer, die nur ein Guckloch in die vereiste Scheibe kratzen, mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die “Kratzfaulheit” teurer werden, unter Umständen muss der Fahrer mithaften.
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Ursachen von Berufsunfähigkeit
Nur selten sind Unfälle oder deren gesundheitliche Folgen die Ursache für Berufsunfähigkeit, tatsächlich nur bei jedem 10. Fall. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle (90%) führen Krankheiten zur Berufsunfähigkeit oder zur Erwerbsminderung von Männern und Frauen. Am häufigsten handelt es sich hierbei um psychische Erkrankungen, wovon vor allem Frauen betroffen sind. 38% aller vollständig oder teilweise berufsunfähigen Frauen können ihre Arbeit aufgrund psychischer Probleme nicht mehr (ganz) ausführen, bei Männern sind es 28%. Die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sind Störungen im Bewegungsapparat wie z.B. Rückenleiden. Hiervon sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen (17%). Bei den Männern sind 14,% aller Fälle von Erwerbsminderung auf Herz- und Kreislauferkrankungen zurückzuführen, während dies nur bei 6,1% der Frauen der Fall ist. Dagegen sind Erkrankungen der Sinnesorgane oder der Nerven bei 7,1% der berufsunfähigen Frauen die Ursache, aber nur bei 5,9% der Männer.
Natürlich gibt es in Abhängigkeit von den Berufsgruppen auch Unterschiede, so sind Arbeiter und Beschäftigte in Pflegeberufen durch die größere körperliche Belastung häufiger von Skelett-, Muskel- oder Bindegewebserkrankungen betroffen, während Studie ergaben, dass Angestellte häufiger wegen psychischer Erkrankungen berufsunfähig werden.
Experten leiten aus den Zahlen die Empfehlung ab, dass eine reine Unfallversicherung in den meisten Fällen nicht ausreicht, um gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, da ein Großteil der Menschen, die berufsunfähig sind, eben nicht an den Folgen eines Unfalls, sondern an einer Krankheit leiden, die mit einer normalen Unfallversicherung nicht abgedeckt ist.
Keine Kommentare“Schwarze” Versicherungslisten
Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) führt die deutsche Versicherungswirtschaft geheime Risikolisten ihrer Kunden, was BdV-Chefin Lilo Blunck nicht nur als rechtlich fragwürdig, sondern auch als unangemessenes Instrument im Kampf gegen Betrug anprangert.
Bei diesen Listen handelt es sich um eine Datensammlung von rund 10 Millionen Datensätzen, die nach geheimen Kriterien zusammengestellt werden und auch die Versicherten ahnen nichts von diesen Listen, auf denen sie unter Umständen schon nach einer Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung landen könnten. Einmal auf diese Liste erhalten sie auch bei anderen Unternehmen keinen Versicherungsschutz, erfahren aber nicht die Gründe für die weiteren Ablehnungen.
Zum 1. Januar 2008 treten die Neuregelungen im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes VVG in Kraft, die besagen, dass bei Lebensversicherungen alle Vertriebs- und Vermittlungskosten offen zu legen sind und dass Interessenten eine Modellrechnung über garantierte und prognostizierte Leistungen erhalten müssen. Trotz dieser Verbesserungen gäbe es weiterhin erhebliche Defizite, kritisierte Blunck, z.B. werden Lebensversicherungen nicht mit anderen Kapitalanlagen verglichen. Auch in der Kundenorientierung bestehe weiterhin Nachholbedarf, wie die steigende Zahl der Beschwerden beim BdV beweise. Unabhängig davon müssten die Versicherungsbedingungen transparenter gemacht werden, da immer noch viele wichtige Details nur im Kleingedruckten versteckt sind.
Beiträge für Arbeitslosenversicherung fallen, Pflegebeiträge steigen
Im kommenden Jahr werden Arbeitnehmer insgesamt weniger Soziabeiträge leisten müssen als in diesem Jahr, das folgt aus der gerade erfolgen Zustimmung des Bundesrates zur Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die deutlich höher ausfällt als der Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge.
Zum 1. Januar 2008 sinkt der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung dank der anhaltenden positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Milliarden-Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit von 4,2% auf 3,3%. Damit wird es rund 23 Milliarden Euro weniger Einnahmen geben, was für den Einzelnen mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro eine Ersparnis von 9 Euro im Vergleich zu diesem Jahr ausmacht. Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von 3000 Euro sparen 13,50 Euro, bei 4500 Euro entsprechend 20,25 Euro.
Im Juli sollen die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25% angehoben werden, das entspricht dann einem Beitragssatz von 1,95% des Bruttolohns. Außer in Sachsen wird dieser anteilig (jeweils zur Hälfte) von Arbeitgebern und Arbeitenehmern bezahlt. In Sachsen liegt der Beitragssatz dann bei 1,475%, wovon 0,475% die Arbeitgeber übernehmen, Grund hierfür ist der Feiertag Buß- und Bettag, der in allen anderen Bundesländern abgeschafft wurde. Bundesweit müssen Kinderlose wie bisher auch 0,25% mehr zum Beitrag einzahlen.
Keine KommentareWelche Brandschäden übernehmen die Versicherungen?
Bei Brandschäden sind grundsätzlich Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, doch bei grob fahrlässiger Handlung und vorsätzlicher Brandlegung dürfen die Versicherungen eine Schadenübernahme verweigern oder Regress nehmen. Dabei ist nicht immer sofort ersichtlich, welches Verhalten als grob fahrlässig gilt, deshalb mussten sich in der Vergangenheit bereits zahlreiche Gerichte mit dieser Frage in vielen Einzelfällen befassen.
So entschied z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth zugunsten einer Frau, die sich gegen die Schadenersatzforderung der Wohngebäudeversicherung ihres Vermieters wehrte. Diese unterstellte der Frau Leichtsinnigkeit, weil sie zur Toilette gegangen war, während die Kerzen am Adventskranz brannten und daraufhin einem Gast die Wohnungstür öffnete, wobei sie sich aussperrte. Dass die brennenden Kerzen in dieser Zeit einen Brand entfachten, sei nur leicht fahrlässig, da es auf “menschliche Unzulänglichkeiten” zurückzuführen sei, so das Gericht (Az.: 7 S 4333/01).
Ähnlich argumentierte das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass “Vergesslichkeit aufgrund körperlicher Reize der Partnerin” als entschuldbares Fehlverhalten beurteilte. Im konkreten Fall hatte ein Pärchen das Frühstück im Bett beendet, während auf dem Frühstückstisch ein Adventskranz¬†mit angezündeten Kerzen stand, der Feuer fing und die halbe Wohnungseinrichtung verbrannte. Die Hausratversicherung weigerte sich wegen grober Fahrlässigkeit des Paares, den Schaden in Höhe von 32.000 Euro zu regulieren. Dem widersprach das Gericht in seinem Urteil (Az. : 4 U 182/98).
Brände können auch durch Kinder entfacht werden, hier ist die Aufsichtspflicht der Eltern gefragt. Doch in manchen Situationen wie im Fall eines Ehepaares aus Hessen kann auch ihnen keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, auch wenn die Versicherungen dies manchmal als Begründung ihrer Schadenersatzforderung angeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte in dem genannten Fall, dass Eltern nicht damit rechnen konnten, dass das Spiel der Kinder mit Wunderkerzen am Baum derart verheerende Folgen haben kann und der Baum Feuer fangen und in der Folge das ganze Haus abbrennen würde (Az.: 3 U 104/05).
Auch wenn Eltern “in der Hektik ein Augenblicksversagen” unterläuft, sind Schadenersatzansprüche nicht gerechtfertigt, so das Landgericht Oldenburg, das einer solchen Forderung der Hausratversicherung widersprach, die von einer Mutter 40.000 Euro Regress verlangte, weil diese ihren nach draußen rennenden Kindern hinterher lief, obwohl der Adventskranz brannte (Az.: 11 U 161/99).
2008 höhere Beitragsbemessungsgrenze
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts erhöht sich im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Krankenversicherte auf 43.200 Euro Jahreseinkommen. Damit steigt die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro auf 48.150 Euro Jahresbruttogehalt.
Mit der Versicherungspflichtgrenze wird die Einkommenshöhe bestimmt, bis zu der eine sozialversicherungspflichtige Person in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. 2008 werden also nur die Personen in eine private Krankenversicherung wechseln können, wer mehr als 48.150 Euro Jahreseinkommen übersteigt. Personen, nicht selbständig, sondern Arbeitnehmer sind und die schon ab dem 31.12.2002 versicherungsfrei waren, unterliegen der bundesweiten Jahresarbeitsentgeltgrenze von 43.200 Euro. Mit anderen Worten: Wer mehr als 43.200 Euro verdient, muss für die Differenz keine Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Auch die Pflegeversicherung wendet diesen Wert an und zwar in im gesamten Bundesgebiet, es gibt also keinen Unterschied zwischen Beschäftigten in Ost und West, wie es bei der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung der Fall ist.
Noch steht die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenze aus, doch an ihr wird nicht gezweifelt.
Innerhalb des Sozialversicherungsrechts werden die Schwellenwerte in Abhängigkeit von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -Gehälter in Deutschland regelmäßig angepasst. Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, betrug die Anpassung 2006 etwa 1% des Jahresverdienstes.
Keine KommentareElektronische Versicherungsbestätigung bei Pkw-Zulassung
Ab dem 1. März 2008 wird die Pkw-Zulassung ausschließlich elektronisch durchgeführt werden. Der bisherige Nachweis in Papierform wird durch eine so genannte eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt werden und auch zwischen den Zulassungsstellen, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und den Versicherungsunternehmen werden sämtliche Daten online übermittelt. So stellt die Kfz-Versicherung eine solche eVB für den Pkw-Besitzer in eine zentrale Datenbank und übergibt dem Versicherten nur noch einen siebenstelligen alphanumerischen Code (VB-Nummer), der bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Mit dieser Nummer greift die Zulassungsstelle auf die Versicherungsbestätigung in der Datenbank zu und die Zulassung kann erfolgen.
Der Vorteil dieses neuen Systems liegt vor allem in der großen Zeitersparnis, die bei den Arbeitsabläufen in den einzelnen Ämtern und Behörden entsteht. Auch für die Kunden verkürzen sich so die Wartezeiten. Laut den Deutschen Versicherern (GDV) soll durch dieses System auch die Fehlerquote sinken, da die Versicherungsdaten nicht mehr manuell eingegeben, sondern direkt aus der Datenbank ausgelesen werden. Außerdem würden pro Jahr bis zu 340 Tonnen Papier gespart, geht man von rund 11,5 Millionen Zulassungen jährlich aus.
Am 1. Januar 2008 beginnt eine Testphase für die elektronische Kfz-Zulassung, die zwei Monate dauert. Bis dahin haben die meisten Versicherungen das System in ihre Arbeitsabläufe integriert, so dass es ab dem 1. März überall zum Einsatz kommen kann und die Versicherten ihre jeweilige VB-Nummer telefonisch erfragen können. Je nach Wunsch wird die Nummer auch per Brief, E-Mail oder SMS zugesendet. Die bisherigen Versicherungsbestätigungen in Papierform können bei Bedarf noch bis Ende 2008 ausgestellt werden.
CSU will 2009 Steuerlast für Familien senken
Noch vor der Bundestagswahl will die CSU 2009 die Steuerlast für Familien spürbar senken. CSU-Vorsitzender Erwin Huber sprach von einer überfälligen Entlastung, die so aussehen könnte, dass der bestehende steuerliche Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer angehoben wird. Alternativ könnte auch ein Grundfreibetrag für alle Familienangehörigen, einschließlich den Kindern, von 8000 Euro eingeführt werden. Er gibt diesen Alternativen auf jeden Fall den Vorzug vor anderen Vorschlägen wie der Absenkung des Solidaritätszuschlages, da hiermit vor allem die höheren Einkommen entlastet werden würden. Auch eine Reduzierung der erst vor einem Jahr erhöhten Mehrwertsteuer komme nicht in Frage, so der CSU-Politiker.
Sobald es im Bundeshaushalt Spielräume gäbe, seien die Einkommenssteuer-Änderungen umsetzbar.
Aktuell beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 5808 Euro. Würde der Vorschlag der CSU umgesetzt werden, und ein Grundfreibetrag von 8000 Euro eingeführt werden, müsste z.B. eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen unter 32.000 Euro keine Steuern zahlen.
Auch die FDP unterstützt den Vorschlag eines höheren Kinderfreibetrages.
Keine KommentareUMTS Flatrate: Moobicent HSDPA Flatrate
Es wird immer wichtiger für Versicherungsmakler auch beim Kunden online gehen zu können. Viele Versicherungs-Vergleichsrechner laufen online auf der Firmenhomepage, aktuelle Testberichte zu Angeboten der eigenen Versicherungsgesellschaft sollen präsentiert werden und in vielen weiteren Fällen ist es wichtig überall einen Internetzugang zu haben. Ein mobiler Internetzugang erspart einem das mühselige Downloaden von Inhalten auf das Notebook.
Hier kommt die Moobicent Flatrate ins Spiel, Moobicent bietet seinen Kunden eine echte Flatrate für mobilen Internetzugang über das Vodafone D2 Netz für 39,95 Euro im Monat. Das Angebot ist weder in der Datenübertragung noch zeitlich begrenzt. Moobicent bietet Übertragungsraten bis zu 7,2 M/Bits also vollen DSL Speed, somit ist die Moobicent Flatrate natürlich auch eine gute Alternative für diejenigen bei denen kein DSL verfügbar ist.
Als Hardware kann entweder eine PC Express Card für Notebooks oder eine USB Easy Box gewählt werden, diese kann durch Einmalzahlung oder über Ratenzahlung erworben werden. Eine Prüfung welches Netz und somit welche Geschwindigkeit am jeweiligen Wohnort anliegt, kann einfach Online bei Moobicent durchgeführt werden: Hier direkt online prüfen
Moobicent bestellen kann man einfach und bequem über das Internet, nach nur wenigen Tagen ist man dann von fast überall mobil in DSL Geschwindigkeit unterwegs.
Keine KommentareMünchener Rück schluckt Sterling Life für 352 Mio USD
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG teilt heute mit, dass man von der Aon Corp den US-Krankenversicherer Sterling Life Insurance aus Bellingham übernimmt. 352 Mio USD lässt man sich den Spaß kosten und alles soll aus Eigenmitteln finanziert werden. Abgewickelt werden soll die Transaktion nach Angaben des Unternehmen noch im ersten Quartal 2008.
Die Münchener Rück will mit der Übernahme ihre Strategie als weltweiter Anbieter von integrierten Lösungen im Gesundheitsmanagement ausbauen, sagte LBBW-Analyst Robert Mazzuoli. 352 Mio USD entsprechen den für 2009 erwarteten zehnfachen Gewinn und auf den ersten Blick somit akzeptabel.
Die Übernahme passt zur internationalen Strategie der Münchener Rück und wird als positiv gewertet. Nach Angaben des Unternehmen will man damit bereits im nächsten Jahr den Gewinn je Aktie erhöhen. Die Münchener-Rück-Papiere verloren heute leicht und fielen um 0,9% auf 128,58 EUR (9.30 Uhr), während der Leitindex DAX 1,1% einbüßte.
Keine KommentareNach Unfall in EU-Ausland darf Klage in Deutschland erhoben werden
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied, dürfen Autofahrer, die im EU-Ausland einen Unfall hatten, auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen (Az: C-463/06).
In dem konkreten Fall klagte ein deutscher Autofahrer mit Wohnort Aachen, der einen Unfall in den Niederlanden hatte, gegen das niederländische Versicherungsunternehmen vor dem Amtsgericht Aachen. Grund der Klage war eine unzureichende Schadensregulierung seitens der Versicherung. Bevor eine Entscheidung zur Sache getroffen werden konnte, kam es zum Streit über die Zuständigkeit, der durch alle Instanzen lief, bis schießlich der Bundesgerichtshof die Frage an den Europäischen Gerichtshof weitergab.
Dieser urteilte im Sinne des Klägers, bejahte also das Klagerecht am Wohnort. Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Schutz des schwächeren Vertragspartners bei Versicherungsstreitigkeiten. Nach Ansicht der Richter gilt dies nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für einen durch einen Unfall Geschädigten. Außerdem stimme ein Klagerecht am Wohnort auch mit der Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung überein.
Keine KommentareSommerreifen im Winter
Wer in den Wintermonaten mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung, die auch bei einem unverschuldeten Unfall die Zahlungen kürzen oder ganz streichen darf, so der Bund der Versicherten (BdV). Grund: Die Fahrt mit Sommerreifen im Winter kann als grobe Fahrlässigkeit des Fahrers gewertet werden, wenn diese z.B. in einem Wintersportgebiet stattfindet.
Laut BdV verzichten jedoch viele Versicherungen auf diesen Einwand und zahlen trotzdem, die genauen Bedingungen sind dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen und sollten bereits bei Abschluss des Vertrages berücksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2008 darf eine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers nicht die Zahlungen komplett ablehnen, sondern nur in angemessener Höhe Kürzungen vornehmen. Bereits abgeschlossene Verträge werden im Jahr 2009 auf diese Neuregelung abgeändert.
Allerdings kann eine Mithaftung des Fahrers auch gerichtlich durchgesetzt werden, erklärt der BdV und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Trier (Az.: 6 C 220/85). Hier wurde ein Fahrer in einen Unfall verwickelt, nachdem ihm ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt genommen hatte. Als der Fahrer abbremsen wollte, geriet sein Auto ins Schleudern, was die Richter auf die Sommerreifen zurückführten und deshalb den Fahrer zu einer Mithaftung von 20% verurteilten.
Da in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, dass ein Auto immer so ausgerüstet sein muss, dass es den aktuellen Wetterverhältnissen angepasst ist, droht beim Fahren mit Sommerreifen im Winter ein Bußgeld.
Keine KommentareVersorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Rente
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen nicht weiter zur Zahlung von Krankentagegeld verpflichtet ist, sobald der Versicherte einen Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt hat, wenn die Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung keine Versicherungsfähigkeit bei einem Rentenbezug wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen (AZ: 8 U 127/07). Nach dem Urteil der Richter erlischt die Zahlungspflicht mit dem Monatsende des Monats, in dem der Rentenantrag gestellt wurde.
Hieraus ergibt sich eine unvermeidbare Versorgungslücke, da sich nach den Versicherungsbedingungen der Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit und der Erhalt von Krankentagegeld ausschließen. Während die Versicherung den Rentenantrag prüft und noch keine Rente ausbezahlt, erhalten die Betroffenen auch kein Krankentagegeld.
Die Versicherungen handhaben die Auszahlung von Krankentagegeld auf unterschiedliche Weise, einige zahlen bis zum Tage des Rentenbeginns, bei anderen endet die Zahlung mit dem Rentenantrag. Im konkreten Einzelfall geben die Tarifbedingungen im Versicherungsvertrag Aufschluss.
Keine KommentareAllianz macht sich in der Türkei stark
Die Allianz Versicherung will sich in der Türkei stark machen und stockt seine Beteiligungen an zwei türkischen Versicherungs-Joint-Ventures auf. Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte heute in München, dass man in Verhandlungen mit seinem langjährigen Geschäftspartner Koc Holding steht und über den Erwerb von 47,1 Prozent der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen Koc Allianz Sigorta sowie von 49 Prozent an der Koc Allianz Hayat ve Emeklilik verhandelt.
Zum Kaufpreis machte das Unternehmen keine weiteren Angaben. Die Ko√ß Allianz Sigorta ist der drittgrößte Sachversicherer in der Türkei mit einem Marktanteil von 9,2 Prozent, die Ko√ß Allianz Hayat ve Emeklilik ist der neuntgrößte Lebensversicherer mit einem Marktanteil von 4,8 Prozent.
Die Allianz ist bereits mit 37,1 Prozent an der Koc Allianz Sigorta beteiligt und an der Koc Allianz Hayat ve Emeklilik mit 38 Prozent. Aus diesen bereits bestehenden Beteiligungen resultiere ein Prämienvolumen von zusammen 340 Millionen Euro für die Allianz, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Kunden schätzen persönliche Beratung
Wie die Studie “Kundenkompass Kfz-Versicherung”, die von AXA und dem F.A.Z.-Institut durchgeführt wurde, ergab, wenden sich 6 von 10 Autofahrern direkt an einen Versicherungsvermittler, um sich über Kfz-Versicherungen zu informieren. Fast jeder zweite nimmt zu seiner bisherigen Autoversicherung Kontakt auf, bevor er eine neue Police abschließt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das persönliche Expertengespräch für die meisten Kfz-Versicherungsnehmer die wichtigste Informationsquelle darstellt.
Neben dem direkten Kontakt zu dem Vermittler oder der bisherigen Kfz-Versicherung ist auch das Internet eine beliebte Informationsquelle, die vor allem von jungen Autofahrern unter 30 Jahren (62%) genutzt wird. Über die befragten Altersgruppen hinweg informieren sich 46% online über die verschiedenen Tarifangebote, damit stellt das Internet die drittwichtigste Informationsquelle für potentielle Versicherungsnehmer dar. Insbesondere Männer nutzen den Online-Vergleich aktueller Angebote für Kfz-Versicherungen (fast 50%), wohingegen Frauen eher den persönlichen Kontakt bevorzugen. Dabei werden nicht nur Expertenmeinungen eingeholt, sondern 49% der Frauen und 41% der Männer befragen auch ihr persönliches Umfeld sowie Verbrauchermedien oder Verbraucherzentralen (33% bei den Männer vs. 31% bei den Frauen)
Serviceversicherungen wie AXA bieten ihren Kunden mit der Multikanalstrategie ebenfalls verschiedene Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme – und das unabhängig davon, ob diese sich umfassend informieren möchten, ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll oder ein Schadenfall gemeldet werden muss, der Kunde kann immer zwischen dem persönlichen Gespräch, einem Telefonat oder der Kommunikation über das Internet wählen.
An der Umfrage nahmen 1000 repräsentativ ausgewählte Autofahrer im Alter zwischen 18 und 65 Jahren teil, die ihre Kfz-Versicherung selbst abgeschlossen hatten.

