Beiträge aus November, 2007
Bei falscher Schadensanzeige muss Kfz-Versicherung nicht zahlen
Wie das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil entschieden hat, muss eine Kfz-Versicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn sich die falsche Angabe auf den Vorsteuerabzug bezieht.
Im aktuellen Fall, bei dem das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben wurde, ging es um eine Frau, die im Jahr 2004 mit ihrem Fahrzeug gegen eine Leitplanke prallte. Mit der Begründung, die Fahrerin habe durch ihr unerlaubtes ENtfernen vom Unfallort und das Fahren mit fast profillosen Reifen grob fahrlässig gehandelt, lehnte ihre Versicherung eine Kostenübernahme für den Schaden ab. Die Frau klagte vor dem Landesgericht Karlsruhe auf Erstattung der Kosten und bekam Recht.
Das Versicherungsunternehmen wollte dieses Urteil nicht hinnehmen und ging in Berufung. Dieses Mal argumentierten sie, dass die Frau falsche Angaben bei der Schadensanzeige gemacht habe und die Versicherung somit durch diese Verletzung der Aufklärungsobliegenheit von ihren Leistungen befreit sei. Bei der falschen Angabe handelte es sich um die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung. Diese hätte die Frau bejahen müssen, da das Fahrzeug schon immer geschäftlich genutzt wurde und auch als Geschäftsfahrzeug deklariert war. Die Frau verneinte jedoch in der Schadensanzeige eine Vorsteuerabszugsberechtigung und erklärte dem Gericht, dass sie die Frage nicht verstanden habe. Diese Erklärung ließ das OLG Karlsruhe nicht gelten und schloss sich der Meinung des Versicherungsunternehmens an, sie hätte über die Sonderbehandlung des Fahrzeugs bei einer teilweise privaten Nutzung und über ihre Vorsteuerabszugsberechtigung informiert sein und dies auch richtig in der Schadensanzeige angeben müssen. Möglicherweise habe die Frau sogar vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Da die Frau hier nicht das Gegenteil beweisen konnte, muss sie nun den Schaden selbst bezahlen. (AZ: 12 U 9/07 - Urteil vom 18. Oktober 2007)
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Immer noch unzureichende Altersvorsorge
Obwohl die Deutschen einer Umfrage der Postbank zufolge, große Angst vor Altersarmut haben, sind die Vorkehrungen, die sie für einen guten Lebensstandard im Alter treffen, nach wie vor unzureichend. Bei der Umfrage, die von Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde, befürworten mittlerweile 43% der Befragten eine gesetzliche Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge, nur 31% der Befragten sprach sich gegen eine solche Pflicht aus. Die Möglichkeit, bei einer Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensgewinnen, diese ausschließlich für die private Altersvorsorge aufzuwenden, befürworten 59% der Befragten und schlossen sich damit Dr. Wolfgang Klein, dem Vorstandschef der Postbank, an. Sich über den Erwerb von Immobilien eine solide Altersvorsorge zu sichern, sehen nach der Abschaffung der Eigenheimzulage weniger Befragte (56%) als sinnvoll an als noch vor zwei Jahren (61%) und nur 36% sprechen sich für die Riester-Rente als optimale Altersvorsorge aus.
Im Durchschnitt beginnen die Deutschen im Alter von 28 Jahren, Vorkehrungen für die Altersvorsorge zu treffen, nach Meinung der Experten sollte dies bereits im Alter von 23 Jahren erfolgen. Dabei ist auch den Berufsanfängern die unsichere Lage der Renten durchaus bewusst, aber viele würden sich trotzdem nicht um eine private Altersvorsorge bemühen. Klein bezeichnete dieses Verhalten der jungen Berufstätigen als “Vogel-Strauß-Politik”. Wie die aktuelle Studie “Vermögensbarometer 2007″ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ergab, verzichteten 12,5% der Bundesbürger, das ist jeder Achte, ganz auf die private Altersvorsorge. Stattdessen sparen die Deutschen und legen ihr Geld, durchschnittlich immerhin 10,5% ihres verfügbaren Einkommens, lieber auf die hohe Kante. Diese Betrag sollte eigentlich ausschließlich für die private Altersvorsorge aufgewendet werden. Und diese ist besonders für die von noch größerer Bedeutung, die sich im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand verabschieden möchten. Nach der Einführung der Rente ab 67 kann ein vorgezogener Ruhestand bei der gesetzlichen Rente teuer werden, so muss z.B. ein Arbeitnehmer, der nach 1963 geboren wurde, bei einem Ruhestand mit 60 Jahren, einen Abschlag in Höhe von über 25% seiner gesetzlichen Rente in Kauf nehmen.
Keine KommentareJetzt schon Steuern für 2007 sparen
Die gekürzte Pendlerpauschale und die Halbierung des Steuerfreibetrages sorgen dafür, dass 2007 ein teures Jahr für die Steuerzahler wird. Gewusst wie, kann man aber des Rest des Jahres dazu nutzen, die Steuerlast für 2007 jetzt schon zu drücken, wenn man einige Tipps in die Tat umsetzt, und das kann sich lohnen, empfiehlt auch der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
So sind sich die Lohnsteuerhilfevereine einig, dass die Chancen gut stehen, dass die beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht wieder rückgängig gemacht wird. Daher bieten Bund und Länder eine Kulanzlösung an, die man sich jetzt noch nutzen sollte. Mit der Eintragung eines Freibetrages für die ersten 20 Kilometer zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte können auch in diesem Jahr weniger Steuern gezahlt werden. Je nach Fall kann die hierdurch gewonnene Ersparnis bis zu 600 Euro betragen, ergibt ein Rechenbeispiel der NVL. Allerdings muss diese Eintragung bis zum 30. November erfolgen, kann aber gleichzeitig auch für das Jahr 2008 vorgenommen werden. Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale bestätigen, müssen die gesparten Steuern zurückgezahlt werden.
Der 30. November ist zugleich auch Stichtag für die Eintragung der Freibeträge¬† für Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungskosten. Wer diese Eintragung vornimmt, erhöht damit nicht nur sein Nettogehalt, sondern auch sein Weihnachtsgeld.
Bis zu einem bestimmten Einkommen und ab einer bestimmten Kinderzahl können auch Krankheitskosten, die über der festgesetzten Grenze liegen, als zusätzliche Eigenbelastung abgesetzt werden, was zu einer weiteren Verringerung der Steuerlast führt. Um diese Möglichkeit zu nutzen, sollten alle, die in diesem Jahr schon hohe Krankheitskosten hatten, weitere, sowieso fällige Ausgaben, wie z.B. die neue Brille oder die neue Zahnspange für die Kinder, noch in diesem Jahr tätigen, damit die Grenze überschritten wird, und der Fiskus mit Steuervorteilen hilft.
Wer noch bis zum 31. Dezember einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließt, kann weitere Steuervorteile in Anspruch nehmen, gleiches gilt für handwerkliche Arbeitsleistungen, die durchgeführt werden oder den Kauf eines Computers.
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