Beiträge aus November, 2007
Sind Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungswidrig?
Der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) will Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform und die darin enthaltenen Wahltarife in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einlegen. Nach Ansicht des PKV-Verbands und aller 47 Mitgliedsunternehmen können Versicherte durch Wahltarife wie z.B. Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife in der GKV Beitragsnachlässe erzielen, die jedoch zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft gehen. So ist es möglich, dass ein Versicherungsnehmer mit guter Gesundheit in einen Tarif wechselt, der zwar einen kleineren Leistungsumfang enthält, aber dafür auch geringere Beiträge verlangt. Bei einer Erkrankung kann der Versicherte jedoch einfach in den herkömmlichen GKV-Schutz zurück wechseln, ohne dass finanzielle Konsequenzen folgen. Die Ermöglichung eines solchen Vorgehens ist daher nicht nur entsolidarisierend, weil sie besonders kranke und ältere Versicherungsnehmer durch größere finanzielle Belastungen benachteiligt, sondern auch systemwidrig. Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum 31. März 2008 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Grund für die Empörung der PKV ist ein Angebot der Techniker Krankenkasse. Sie bietet nach entsprechender Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt einen Wahltarif an, der Kassenpatienten die gleiche Behandlung wie Privatpatienten garantiert. Dieses Angebot hält der PKV-Verband für rechtswidrig, da die Angebote von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen nicht zulässig und die Wahltarife keine Sachleistung seien. Mit einem solchen Tarifangebot würde die Krankenkasse zudem gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht verstoßen, so die PKV. Mit den neuen Wahltarifen können sie als gewerbliche Betriebe frei auf dem Markt agieren, müssen aber nicht wie die privaten Krankenversicherungsunternehmen die vielen gesetzlichen Vorgaben wie z.B. die Bildung von Altersrückstellungen oder Eigenkapital einhalten. Auch steuerlich blieben sie weiterhin im Vorteil.
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Kunden würden für Totalschaden-Erstattung höhere Prämien zahlen
Wie die Studie “Kundenkompass Kfz-Versicherung”, die in Zusammenarbeit von AXA und F.A.Z.-Institut durchgeführt wurde, zeigt, ist über die Hälfte der befragten Autofahrer dazu bereit, für die Erstattung des Kaufpreises nach einem Totalschaden auch höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Regelung könnten sich die meisten sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen vorstellen. Laut der Studie ist die Furcht vor finanziellen Verlusten durch einen Totalschaden in Ostdeutschland und damit die Bereitschaft für höhere Prämien im Gegenzug zu einem vollen Wertersatz höher (67%) als im Westen (59%).
An der im August diesen Jahres durchgeführten Befragung nahmen insgesamt 1000 Autofahrer im Alter von 18-65 Jahren teil, die mittels einer mehrstufigen systematischen Zufallsauswahl ausgewählt wurden und einen Querschnitt der Personengruppe in Deutschland abbilden, für die eine Kfz-Versicherung von Belang ist.
Da die Monate November und Dezember laut der Unfallstatistik 2006 die unfallträchtigsten Monate des Jahres sind, könnte das Interesse hier besonders groß sein.
Einige Versicherungen bieten ihren Kunden bereits die Erstattung des vollen Neupreises bei einem Totalschaden an, insbesondere während der ersten 24 Monate, in denen ein Totalschaden einen besonders hohen Wertverlust darstellt. Bei der AXA gibt es seit diesem Jahr mit der so genannten Kaufwertentschädigung einen vergleichbaren Tarif für Gebrauchtwagen, d.h. wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf des Gebrauchtwagens einen Totalschaden erleidet, erhält den vollen Wert zum Zeitpunkt des Autokaufs (und nicht den des Schadens) zurückerstattet. Diese Absicherung muss nicht separat beantragt und bezahlt werden, sondern ist bereits in der neuen Kfz-Versicherung der AXA enthalten.
Keine KommentareTagesmütter müssen Einnahmen versteuern
Tagesmütter (und -väter), die auch Einkünfte vom Jugendamt beziehen, müssen ab dem nächsten Jahr ihre Einkünfte versteuern, teilt der Bundesverband für Kindertagespflege mit. Auch der Abschluss einer Kranken- oder Rentenversicherung muss dann selbständig vorgenommen werden. In den nächsten Tagen werden die Betroffenen per Post über die ab dem 1. Januar gültigen grundlegenden Änderungen informiert. Klaus-Dieter Zühlke, Geschäftsführer des Verbandes empfiehlt allen Betroffenen, ihre Rentenversicherung und Krankenkasse zu informieren, auch wenn er seine Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass diese politisch umstrittene Besteuerung noch einmal geändert wird, da diese Neuregelung in den meisten Fällen mit großen Einkommensverlusten verbunden sei.
Bislang waren die Tagesmütter und -väter, die Beihilfen vom vermittelnden Jugendamt erhielten und die nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, von der Steuer befreit. Privat bezahlte Tagesmütter mussten schon jetzt ihre Einnahmen versteuern. Diese Unterschiede will das Bundesfinanzministerium jetzt aufheben, um beide gleichzustellen. Im Gegenzug soll die Betriebskostenpauschale erhöht werden, d.h. pro ganztags betreutem Kind kann die Tagesmutter monatlich 300 Euro steuerlich absetzen. Für die maximal 5 zu betreuenden Kinder ergibt das eine Summe von 18.000 Euro im Jahr.
Zühlke kritisiert, dass die mit der Besteuerung verbundene Sozialversicherungspflicht zu massiven Einkommensverlusten führt und zeigt anhand von Berechnungen, dass eine Tagesmutter, die für die Betreuung von 5 Kindern über 20 Stunden in der Woche bisher 446 Euro verdient hat, jetzt nur noch 225 Euro im Monat verdient. Bei einer ganztägigen Betreuung würde der Nettoverdienst von 846 Euro auf 578 Euro sinken.
Was das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bedeutet
Hintergrund für die Formulierung und Verabschiedung des so genannten Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung ist die seit einigen Jahren beobachtete Entwicklung, dass immer mehr Pflegebedürftige der zusätzlichen Unterstützung durch Sozialhilfe bedürfen. Von den fast 2 Millionen Menschen, die im vergangenen Jahr Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben, waren fast 370.000 auf Sozialhilfe angewiesen, im Jahr 2002 waren es nur 313.000 Menschen.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll die häusliche Pflege von Angehörigen, die wesentlich günstiger ist als die Unterbringung in einem Pflegeheim, attraktiver gemacht werden, hierzu wurden Verbesserungen der sozialen Absicherung der Pfleger sowie höhere Pflegesätze eingeführt.
Künftig haben Arbeitnehmer, die wegen der Pflegeübernahme eines Angehörigen für längere Zeit aus dem Beruf aussteigen, einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, in der sie zwar nicht bezahlt werden, aber sozialversichert sind. In dieser Zeit sind sie vor Kündigung geschützt. Diesen Anspruch müssen jedoch nur Betriebe erfüllen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung können Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, wenn Angehörige plötzlich zum Pflegefall werden und eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden muss.
Die Pflegesätze in der ambulanten Pflege sehen ab dem 1. Juli 2008 wie folgt aus: Sie erhöhen sich in der Pflegestufe I von 384 auf 420 Euro, in Stufe II von 921 auf 980 Euro und in der höchsten Stufe III von 1432 auf 1470 Euro. Das monatliche Pflegegeld, das unabhängig von der Pflegestufe Personen zusteht, die Angehörige zuhause pflegen, wird um 10 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen sind für die Jahre 2010 und 2012 gesetzlich vorgeschrieben.
Für dauerhaft in Pflegeheimen lebende Personen in Stufe I und II gibt es keine Veränderungen in den Leistungen, nur in Stufe III steigen die Leistungen entsprechend den Sätzen in der ambulanten Betreuung. Damit auch Versicherte mit geringem Pflegebedarf die richtige und ausreichende Pflege erhalten, wurde der Pflegesatz in der Stufe 0 von 460 Euro jährlich auf 200 Euro monatlich angehoben. Ziel dieser Erhöhung ist es, die stunden- oder tageweise Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste zu ermöglichen und so auch die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Riester Rente 2007/2008
Wer noch keine Riester Rente abgeschlossen hat, aber rentenversicherungspflichtig ist oder Ehepartner eines Rentenpflichtversicherten ist sollte sich sputen. Denn nur wer noch in 2007 einen Riester Vertrag abschließt hat noch Anspruch auf die staatliche Zulage. Die staatlichen Zulagen betragen für 2007 114 Euro sowie 138 Euro für jedes Kind, welche man sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte.
In 2008 wird die Riester Rente noch attraktiver, die Bundesregierung will ab dem nächsten Jahr die Förderung noch weiter zu verbessern. Ab Januar 2008 erhalten alle unter 21 jährigen, die einen Riester-Rentenvertrag abschließen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro. Für alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2008 geboren werden, beträgt die Förderung zukünftig 300 Euro, über alle übrigen Kinder wird die Förderung auf 185 Euro angehoben
Bei der Riester Rente können Sparer in Form einer privaten Rentenversicherung, im Banksparplan oder im Fondssparplan ihr Geld anlegen. Bevor man einen Riester Rentenvertrag abschließt ist es wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen oder zu vergleichen. Schließlich triff man mit Abschluss eines Rentenvertrages eine Entscheidung, von der man erst in einigen Jahren oder Jahrzehnten profitieren will.
Die Riester Rente ist derzeit so beliebt wie nie zuvor, in 2003 sahen mal gerade 13 Prozent die Riester Rente als ideale Form der Altersvorsorge an, nach einer aktuelle Befragung sehen jetzt schon 31% die Riester Rente als die beste Form der Altersabsicherung an. Die Bundesregierung rechnet damit, dass bis zum Ende des Jahres 2007 ca. zehn Millionen Verträge zur Riester-Rente abgeschlossen sein werden.
Heutzutage gibt es auch gute Möglichkeiten einen Riester Vertrag übers Internet abzuschließen und die einzelnen Anbieter untereinander zu vergleichen. Hier finden Sie ein gute Möglichkeit einer Riester-Rente Berechnung
Keine KommentareFetterhitzung bedarf besonderer Aufmerksamkeit
Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Küche besonders wichtig. So hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass der Versicherungsschutz der Hausratversicherung verfällt, wenn man sich bei der Fetterhitzung in einem offenen Behältnis von dem Kochgerät entfernt und/oder abgelenkt ist, so dass man dem Erhitzungsvorgang nicht die volle Aufmerksamkeit schenken kann.
Im kürzlich verhandelten Fall hatte ein Mann in einem Topf Fett erhitzt, um damit Pommes Frites zuzubereiten. Obwohl der Mann sich bei offener Küchentür nur wenige Meter von der Kochstelle entfernt aufhielt, konnte der Topf mit dem Fett Feuer fangen, das dann in der Küche großen Schaden anrichtete. Der Mann wollte seinen Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung geltend machen, doch diese weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Dem stimmten die Karlsruher Richter (AZ: 6 O 177/07) zu, denn nach ihrer Ansicht hat der Mann grob fahrlässig gehandelt, indem er sich vom Herd weg bewegt habe und er nicht die volle Aufmerksamkeit auf die Fetterhitzung gerichtet habe. Die Brandgefahr bei einem offenen Topf mit heißem Fett ist zu groß, um hier nachlässig zu sein, so die Richter. Deshalb spiele es auch keine Rolle, wie weit genau der Mann von der Erhitzungsstelle weg war als das Feuer ausbrach und ob die Küchentür zu diesem Zeitpunkt geöffnet oder geschlossen war. Bei einer solch groben Fahrlässigkeit geht der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung verloren.
Keine KommentareHöhere Risikozuschläge bei Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ab dem kommenden Jahr könnte es zu einer Erhöhung der Risikozuschläge bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kommen, die Folge des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist. Gerhard Frieg, Vorstandsmitglied des Heidelberger Finanzvertriebs MLP, rechnet mit einer Erhöhung der Schadenquote von 10-15%. Dies betrifft besonders Neukunden mit Vorerkrankungen, die entweder häufiger abgelehnt werden oder aber höhere Beiträge zahlen müssen, so Frieg, der hierin einen Versuch der Versicherungen sieht, die durch die neuen Regelungen entstehenden Kosten auszugleichen. Eine generelle Beitragserhöhung hält er aufgrund des starken Wettbewerbs für unwahrscheinlich. Friegs Vermutungen werden nicht von allen Experten unterstützt, so gibt ein Sprecher der Allianz an, dass es bei ihnen bislang sehr wenig Streitfälle gegeben habe und er eine Zunahme der Schadenquote deshalb nicht nachvollziehen könne. Auch Michael Wortberg, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist skeptisch und vermutet hinter Friegs Annahmen eher den Versuch, noch einmal das Jahresschlussgeschäft anzukurbeln. Seiner Meinung nach werde es im nächsten Jahr keine Beitragserhöhung geben.
Mit dem Jahreswechsel treten einige Änderungen in Kraft, durch die die Rechte der Kunden gestärkt werden. So durften die Versicherungsunternehmen bislang von ihrem mehrjährigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und die Versicherungsleistung komplett verweigern, wenn der Kunde in seinem Vertrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die bei der Gesundheitsprüfung von Belang sind. Mit dem neuen Gesetz ist eine Verweigerung der Leistungen nur noch dann möglich, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Bei versehentlichen oder weniger gravierenden Fehlern, dürfen die Versicherungen nur noch die Leistungen reduzieren, nicht aber ganz streichen.
Auch die Gesundheitsprüfung selbst soll vereinfacht werden, indem der Kunde nur ausdrückliche und in schriftlicher Form vorliegende Fragen zu beantworten hat. Dies gilt sowohl bei dem Vertragsabschluss als auch bei der Änderung von Angaben, die in dem Prüfungskatalog enthalten sind und die daher jetzt von den Versicherungen dahingehend überarbeitet werden müssen.
Steuerverschwendung in Milliardenhöhe
Aus dem soeben vorgelegten jährlichen Ergebnisbericht des Bundesrechnungshofes ergibt sich, dass Bund, Länder und Gemeinden Steuergelder in Milliardenhöhe verschwenden und das in insgesamt 100 markanten Fällen. Rechnungshof-Präsident Dieter Engels spricht angesichts der 1,9 Milliarden Euro, die der Steuerzahler für unwirtschaftliche oder gar unsinnige Projekte zahlen muss, von beunruhigenden Ergebnissen. Der Bundesrechnungshof prüfte in den letzten Jahren ungefähr 40.000 finanzwirksame Maßnahmen, da der Bund bei seinen Projekten entweder gar keine oder aber falsche Wirtschaftlichkeitsprüfungen vornimmt. So werden 85% der Projekte bereits begonnen, ohne dass die notwendigen und eigentlich vorab zu leistenden Berechnungen und Kalkulationen bzgl. der Wirtschaftlichkeit vorliegen.
Zu den kritisierten Projekten gehören unter anderem zwei Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung, die in Berlin gebaut werden sollen. Die angegebenen Kosten in Höhe von über 180 Millionen Euro könnten stark verringert werden, wenn der Raumbedarf den wahren, tatasächlich notwendigen Ansprüchen angepasst werden würde, so die Prüfer. Sie empfehlen den Verzicht auf aufwändige Fassaden, gläserne Fahrstühle und weitere unnötige Flächen und kommen so auf eine Ersparnis von 60 Millionen Euro.
Auch bei der Bundeswehr zweifeln die Prüfer an der Sinnhaftigkeit mancher Ausgaben. So verlangen sie ein Gesamtkonzept für das Projekt Reinigung der Projektionswand. Bei diesem Projekt errichtete die Bundeswehr zunächst eine Halle für die Erprobung von Waffensystemen (Kosten: mehr als 16 Millionen Euro), in der mit Hilfe einer Projektionsleinwand und Laser bestimmte Szenarien dargestellt werden sollen. Um diese Projektionswand vorab von ihren ölhaltigen Ablagerungen zu befreien und sie zu einsatzfähig zu machen, wurde eine Reinigungsanlage angeschafft (Kosten: 1 Million Euro). Diese Anlage kann jedoch nur trockenen Schmutz, nicht aber ölhaltige Ablagerungen beseitigen. Eine Umplanung erfolgte, nach der die Anlage nun für die Säuberung der Testwaffen sorgen sollte, hierfür ist eine neue Reinigungshalle (Kosten: 2,4 Millionen Euro)
Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung in 2008
Einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nach, planen die privaten Krankenversicherungen im kommenden Jahr ihre Beiträge anzuheben. Einige der Versicherten sollen bereits erste entsprechende Informationsschreiben dazu erhalten haben, beziehungsweise diese in den nächsten Tagen erhalten, das teilte ein Sprecher der DKV in Köln mit. Ein Beitragsanstieg von mehr als 10 Prozent ist bei der DKV ist nicht auszuschließen, die Durchschnittswerte sollen allerdings erst im Frühjahr 2008 bekannt gegeben werden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, plant auch die Allianz und die Debeka-Versicherung eine Beitragserhöhung bei der privaten Krankenversicherung. Eine Sprecherin der Allianz teilte mit, dass die Beitragserhöhung im Durchschnitt bei unter 2 Prozent liegen werde. Bei der die Debeka Versicherung hingegen sagte man, dass die Erhöhung lediglich im Zusammenhang mit der normalen Leistungsanpassung für Frauen und Kinder erfolgen soll.
Es ist davon Auszugehen das noch in diesem Jahr genaue Zahlen folgen werden, spätestens aber Anfang 2008 dürften die Zahlen im einzelnen vorliegen. Sicher werden die einzelnen Gesellschaften, bzw. Anbieter der privaten Krankenversicherung auf Zahlen der Mitbewerber warten um zu schauen wie hoch die Erhöhung im Wettbewerb ausfallen wird.
1 KommentarNeue Typklassen in der Kfz-Versicherung ab 2008
Ab Januar 2008 erfolgt die Einstufung der Typklasse eines Kraftfahrzeugs nach neuen Kriterien, so dass sich auch die Kosten der Haftpflichtversicherung für die Kunden ändern können, da diese hauptsächlich nach der Typklassen bestimmt werden. Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge, betrifft die Änderung der Typklassen ca. 70% aller Autofahrer, die dann auch bei ihrer Haftpflichtversicherung neu eigestuft werden.
Versicherungsunternehmen zufolge wird die Schadenswahrscheinlichkeit mit dem neuen Einstufungssystem besser abgebildet und somit auch mehr Gerechtigkeit geschaffen, erklärt Katrin Rüter de Escobar (GDV). Diese Anpassung der Typklassen findet jährlich statt, doch in diesem Jahr wurden neue Bemessungskriterien hinzugefügt, die weitere Risikofaktoren aus Sicht der Versicherung enthalten. So werden unter anderem das Alter des Nutzers und der Nutzerkreis, das Wohneigentum und das Fahrzeugalter bei Erwerb abgefragt und in die Berechnung und Einstufung der Typklasse miteinbezogen. Zwar mussten diese Merkmale auch vorher schon der Versicherung mitgeteilt werden, doch hatten sie bislang keinen Einfluss auf die Typbestimmung. Vielmehr dienten sie zur Angebotserstellung und Rabattierung von Beiträgen, wie Jochen Oesterle, ADAC-Sprecher in München erläutert. Diese Rabatte sollten auch weiterhin von den Autofahrern eingefordert werden, rät Oesterle. Auch Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, empfiehlt, regelmäßig die Preise zu vergleichen. Denn auch wenn nicht alle Änderungen der Typeneinstufung mit höheren Kosten verbunden sein werden, vermuten Verbraucherschützer, dass sich einige Versicherte auf höhere Monatsbeiträge einstellen müssen.
Wer noch in diesem Jahr eine neue Haftpflichtversicherung für sein Auto abschließt, fällt schon unter die neuen Einstufungskriterien.
Keine KommentareDrohende Altersarmut trotz prall gefüllter Rentenkassen
Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesarbeitsministerium “Altersvorsorge in Deutschland 2005″ werden künftige Generationen ohne zusätzliche konsequente betriebliche und private Altersvorsorge kaum noch den Lebensstandard der heutigen Rentner erreichen können. Schon die heute 46-50jährigen Arbeitnehmer erhalten bei Rentenantritt nur noch durchschnittlich 88% der heute ausgezahlten Netto-Rente, obwohl der soeben von dem Bundeskabinett verabschiedeten Rentenbericht 2007 die Rentenkassen gut gefüllt sind und eine Erhöhung der Renten in Aussicht gestellt wurde. Bei den Jahrgängen von 1957-1961 verlassen sich 16-25% immer noch ausschließlich auf die gesetzliche Rente, im Westen Deutschlands sind dies 15% der Männer und 24% der Frauen. Im Osten Deutschland haben 27% der Männer und 18% der Frauen keine Zusatzversorgung. Gerade für Frauen ist eine private oder betriebliche Zusatzversorgung jedoch unabdingbar, denn jetzt schon droht den Mittvierzigerinnen eine um 16% niedrigere Rente als den heute 65-Jährigen. Ungefähr 13% der Frauen werden ohne Zusatzversorgung mit einem Netto-Alterseinkommen von unter 300 Euro auskommen müssen. VdK-Vizepräsidentin Ulrike Mascher fordert angesichts dieser Ergebnisse eine spürbare Erhöhung der Anstrengungen, die von der Politik in diesem Thema geleistet werden. Mascher sieht eine Einführung einer Mindestrente als notwendig an, mit der auch für Geringverdiener eine Rente in Höhe von 75% eines Durchschnittverdieners ermöglicht wird.
Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten 15 Jahren eine Anhebung der Renten um jährlich 1,7% im Durchschnitt geben wird, doch diese werden die Inflation nicht ausgleichen können, warnt der Sozialverband SoVD. Deshalb ist eine Zusatzversorgung unbedingt notwendig, insbesondere für Arbeitnehmer im Osten Deutschlands, da hier aktuell noch relativ wenig private und betriebliche Altersvorsorge betrieben wird, so Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische. Doch gerade hier muss mit sinkenden Renten gerechnet werden, die Folge der rückläufigen Beitrags- und Beschäftigungszeiten und damit sinkenden Anwartschaften sind. Ohne Zusatzversorgung droht Altersarmut, warnt Rische. Annelie Buntenbach, Ko-Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht ein hohes Risiko auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie für Langzeitarbeitslose.
Rentenversicherung muss nicht jede übergewichtsbedingte Kur bezahlen
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass übergewichtsbedingte Beschwerden alleine keinen Anspruch auf eine, von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlten, Kur begründen (Az.: S 33 R 2012/05).
Im aktuellen Fall klagte eine 27-jährige arbeitslose Näherin mit einem Gewicht von 158 Kilogramm, deren Kurantrag von dem Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt wurde. Hierbei handelte es sich um den insgesamt dritten Kurantrag der Frau (2005), nachdem ihr bereits in den Jahren 2001 und 2002 entsprechende Kuren bewilligt worden waren.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das erhebliche Übergewicht der Frau keine Erwerbstätigkeit ausschließt oder erheblich gefährdet ist und dass sich ihre Beschwerden zudem in der beantragten dreiwöchigen Kur nicht bedeutend lindern würden - wie aus den geringen Erfolgen der bereits durchgeführten Kuren aus den vergangenen Jahren abzuleiten sei. Vielmehr benötige sie eine Ernährungsumstellung und eine langfristige ambulante Therapie. Damit sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Kur durch die Rentenkasse, nämlich erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie deutliche Linderung der Beschwerden, nach Ansicht der Richter, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Ziel dieser Maßnahmen und die daraus resultierende Bewilligung der Kostenübernahme ist die Abwendung einer Erwerbsunfähigkeit.
Keine KommentareÄnderungen durch Jahressteuergesetz 2008
Das Jahressteuergesetz 2008 hält einige Änderungen für Steuerzahler bereit, die es zu beachten gilt. So fällt die bislang geltende Zweijahresfrist weg, d.h. alle die, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und auch in den letzten sieben Jahren keine Erklärung abgegeben haben, können dies jetzt nachholen und sich so Geld zurückholen. Peter Kauth (Steuerexperte vom Internetportal Steuerrat24.de) erklärt, dass auch Studenten ihre Studienkosten so als Werbekosten geltend machen können und zwar für die Studienjahre vor 2004.
Auch die Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen können bis zu festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in einer Zweitwohnung im europäischen Ausland. Kinderbetreuungskosten müssen zukünftig nicht mehr durch Belege, Rechnungen und die entsprechenden Kontoauszüge belegt werden, das Finanzamt behält sich aber das Recht vor, im Zweifel Nachweise einzufordern.
Minijobber können zukünftig selbst entscheiden, ob die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung angegeben werden soll oder nicht. So können die Minijobber, die diese Pauschalbeiträge selbst abführen, profitieren. Kauth warnt jedoch, dass sich eine Aufstockung aus eigener Tasche nur bei einem Minijob in einem Privathaushalt lohnt, nicht aber im gewerblichen Bereich.
Bei dem so genannten Altersentlastungsbetrag handelt es sich um eine steuerliche Vergünstigung für alle, die das 64. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe dieser Vergünstigung hängt von dem Jahrgang des Einzelnen ab, Personen, die im laufenden Jahr diese Bedingung erfüllen, können mit einem lebenslangen Entlastungsbetrag von 35,2%, maximal jedoch 1672 Euro rechnen.
Keine KommentareWer haftet bei unterlassenem Winterdienst?
Die Kosten für einen Unfall, der auf einen unterlassenen Winterdienst zurück zu führen ist, wird von der Krankenkasse des Verletzten von demjenigen zurückgefordert, der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. Kommen noch Schmerzensgeldforderungen hinzu, haftet die private Haftpflichtversicherung, doch nur solange es sich hier um einen Einzelfall handelt. Wurde der Versicherte schon mehrmals auf seine Räumpflicht hingewiesen und ist dieser dennoch nicht nachgekommen, muss die Versicherung bei mehreren hierdurch verursachten Unfällen nicht mehr bezahlen.
Der Eigentümer oder Vermieter eines Wohnhauses ist für den Winterdienst auf dem Bürgersteig vor seinem Haus selbst verantwortlich, er kann diese Verantwortung aber seinen Mietern übertragen, muss dies dann jedoch im Mietvertrag oder in der Hausordnung festhalten. Ob die Mieter diese Aufgabe ordnungsgemäß durchführen, muss von dem Vermieter kontrolliert werden.
Der Bürgersteig muss einen frei geräumten Weg von einer Breite von 1-1,20 m aufweisen, damit entgegenkommende Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen. Auf parkende Autos auf Bürgersteigen muss beim Schneeräumen und Streuen keine zusätzliche Rücksicht genommen werden. Auch der Weg vom Bürgersteig zum Haupteingang sowie zu den Stellplätzen bzw. Garagen und zu den Mülltonnen muss geräumt und bestreut werden. Bei der Auswahl des Streuguts ist auf die regionalen Regelungen zu achten, in einigen Städten und Gemeinden ist das Streuen mit Streusalz untersagt, hier bietet sich Sand an.
Die Räumpflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der zuständige Mieter erkrankt ist oder aus beruflichen Gründen der Räumpflicht nicht nachkommen kann. In diesen Fällen muss er sich selbst um Ersatz bemühen, und dafür sorgen, dass die Zugangswege und der Bürgersteig von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr begehbar sind. Je nach Witterung kann mehrmaliges Räumen und Streuen erforderlich sein.
Höhere Kassenzuschüsse durch Vorsorgeuntersuchungen
Wer gesetzlich krankenversichert ist und in diesem Jahr noch nicht zur Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt war, sollte dies unbedingt noch nachholen, denn sonst können die Kassenzuschüsse bei einem nötigen Zahnersatz im nächsten Jahr geringer ausfallen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz üblicherweise einen Kassenzuschuss von 50% des so genannten “befundorientierten Festbetrages”. Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen hat durchführen lassen. Diese Zahnarztbesuche werden in einem Bonusheft (oder aber in anderer Form der Dokumentation) festgehalten. Wer 5 Jahre lang, also im aktuellen Fall von 2003 bis 2007 diesen Nachweis erbringen kann, erhält einen Zuschuss von 60%. Sind sogar 10 Jahre lang (aktuell: 1998-2007) lückenlos Zahnarztbesuche erfolgt, steigt ie Kassenbeteiligung auf 65%.
Wichtig zu beachten ist, dass schon 1 Jahr Aussetzen den Anspruch auf einen höheren Zuschuss zunichte macht, um diesen wieder zu erlangen, müssen erneut 5 bzw. 10 aufeinanderfolgende Jahre Zahnarztbesuche nachgewiesen werden.
Personen mit geringem Einkommen (Alleinstehende unter 980 Euro/Monat; Ehepartner gemeinsam unter 1347,50 Euro/Monat) haben einen Anspruch auf eine 100%ige Erstattung der Kosten, unabhängig davon, ob sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben oder nicht. Für die zweimal jährlich empfohlene Vorsorgeuntersuchung selbst wird übrigens keine Praxisgebühr fällig, erst, wenn eine zusätzliche Behandlung (Zahnsteinentfernung allerdings erst beim zweiten Mal) vorgenommen wird.
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