Beiträge aus Oktober, 2007
Autoleasing: Vollkasko Mehrerlös geht an Leasinggesellschaft
Bei einem Kfz-Leasingvertrag haben Kunden im Falle eines Vollkaskoschaden keinen Anspruch darauf, über den Gesamtpreis hinausgehende Leistungen einer Vollkaskoversicherung abzuschöpfen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein solcher Mehrerlös steht grundsätzlich allein der Leasinggesellschaft zu, da die Vollkaskoversicherung ausschließlich das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Fahrzeugs abdecke.
Im konkreten Fall lag der Preis des geleasten, gebrauchten Porsche bei 68 505 Euro. Die Leasingfirma hatte aber - inklusive der Leistungen der Kaskoversicherung nach einem von der Kundin verschuldeten Unfall - insgesamt 88 973 Euro erlöst. Denn der Kaskoversicherer hatte der Leasingfirma 36 718 Euro erstattet, die Kundin hatte 52 255 Euro bezahlt. Die Kundin verlangte nun von der Leasinggesellschaft den Differenzbetrag zwischen dem Ausgangspreis von 68 505 Euro und dem letztlich erlösten Betrag von 88 973 Euro - also 20 468 Euro.
Dieser Mehrerlös stehe ihr zu und nicht der Leasingfirma, argumentierte sie. Dem folgte der BGH nicht und bestätigte damit Urteile des Landgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Karlsruhe. (AZ: VIII ZR 278/05 - Urteil vom 31. Oktober 2007)
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Schüler auch auf Umweg beim Schulweg unfallversichert
Passiert einem Kind auf dem Schulweg ein Unfall, werden die hierbei entstandenen Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Staat übernommen, für die Schüler ist die Versicherung somit kostenlos. Sie gilt für den direkten Schulweg und Nachhauseweg zum normalen Schulunterricht, aber auch für schulische Veranstaltungen wie Ausflüge, Wanderungen, Klassenfahrten, Schulfeste oder Sportveranstaltungen. Die Versicherung gilt jedoch auch dann, wenn das Kind auf einem Umweg zur oder von der Schule kommt, urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel.
Im aktuellen Fall hatte ein 8jähriger Junge die richtige Bushaltestelle verpasst und stieg erst zwei Haltestellen später aus. Von dort aus setzte er seinen Heimweg fort, wurde aber von einem Auto angefahren und erlitt schwere Verletzungen (u.a. Schädelhirntrauma mit Dauerschäden). Als die Unfallversicherung die Behandlungskosten übernehmen sollte, lehnte diese es mit der Begründung ab, dass der Junge den direkten und damit kürzesten Schulweg verlassen und einen Umweg genommen habe.
Dieser Begründung schloss sich das Bundessozialgericht in Kassel nicht an. Die Richter argumentierten, dass Kindern nicht die gleiche Reife zugesprochen werden darf wie Erwachsenen und sich der Junge im vorliegenden Fall nicht absichtlich auf einem Umweg befunden habe, sondern diesen lediglich aufgrund eines Versehens nehmen musste. Gerade im aktuellen Fall - der Junge leidet an Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung - sind alterstypische Verhaltensweisen und individuelle Merkmale zu berücksichtigen.
Anders als im vorliegenden Fall sind Umwege, die aufgrund privater Vergnügungen, z.B. zu privaten Treffen mehrerer Schüler oder zum Mittagessen bei Verwandten, gemacht werden, nicht unfallversichert.
Keine KommentareWohn-Riester als neue Form der Altersvorsorge
Obwohl die überwiegende Mehrheit (75%) der Deutschen nach einer Umfrage des undesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Immobilien für eine gute und sichere Altersvorsorge ansehen, sind im laufenden Jahr die Baugenehmigungen um die Hälfte zurückgegangen, d.h. es wurden 2007 bislang deutlich weniger Häuser gebaut oder gekauft. Aufgrund dieses Rückgangs will die Bundesregierung eine neue Form der Altersvorsorge etablieren, die in Anlehnung an die Ähnlichkeit zur Riester-Rente und der Einbindung von Immobilien als “Wohn-Riester” bezeichnet wird.
Wie das Modell Wohn-Riester konkret aussehen soll, ist noch unklar, fest steht jedoch, dass es für Wohneigentum Zuschüsse und Steuererleichterungen von Vater Staat geben soll und wenn es nach der großen Koalition geht, sollen diese Förderungen noch in diesem Jahr beginnen. Diskutiert werden momentan zwei Modelle, bei denen Wohneigentum entweder mit einem gezielten Zuschuss zu den Tilgungsraten oder mit einer nachgelagerten Steuergutschrift belohnt wird. Welches Modell den Zuschlag erhalten wird, bleibt abzuwarten. Bislang besteht Einigkeit darüber, dass die Rendite aus den staatlichen Zuschüssen im Alter versteuert und dass die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben soll. Die hierbei angesparten Beträge sind jedoch ausschließlich für den Wohnungsbau einzusetzen und dürfen nicht mehr, wie bisher, frei verwendet werden.
Die privaten Bausparkassen sind strikt gegen eine nachgelagerte Besteuerung und halten diese für zu kompliziert und für zu bürokratisch. Die scharfe Kritik des Bausparkassen-Verbandes, in dem alle großen Anbieter privater Bausparkassen wie Wüstenrot, Schwäbisch-Hall und BHW vertreten sind, könnte für neue Diskussionen sorgen und die Verhandlungen erneut anfachen. Auch die Forderung des Deutschen Mieterbundes, die Pläne der Immobilien-Förderung auch auf vermietetes Wohneigentum auszuweiten, steht noch im Raum und sollte in die Diskussion einbezogen werden.
Keine KommentareSPD will Pendlerpauschale für alle
Die SPD rudert zurück und will angesichts rechtlicher Unsicherheiten erreichen, dass die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird. Jedoch wird sie dann von 2008 an nicht mehr 30 Cent, sondern maximal 20 bis 25 Cent betragen. Das berichtet das “Handelsblatt” unter Berufung auf SPD-Finanzpolitiker.
Die große Koalition hatte zu Beginn dieses Jahres die Pendlerpauschale gekürzt. Mit der neuen Pendlerpauschale können Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Kilometer an steuerlich absetzbar. Dagegen hatten Bürger geklagt und waren von Finanzgerichten teilweise bestätigt worden. So hatte der Bundesfinanzhof (BFH) ernste Zweifel an der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die SPD will vermeiden, dass das 2009 bevorstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Kürzung der Pendlerpauschale dieses Thema in den Mittelpunkt des Bundestagswahlkampfes rückt und rudert deshalb zurück.
Keine KommentareFahrzeugschein nie im Dienstwagen aufbewahren
Wer einen Dienstwagen fährt, sollte sich angewöhnen, den Fahrzeugschein nie oder nur gelegentlich im Wagen selbst aufzubewahren, da sonst - im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs - die Ansprüche auf Leistungen der Vollkaskoversicherung verloren gehen können. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle bei einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsunternehmer und Versichertem.
Im aktuellen Fall wurde der Dienstwagen eines Mannes gestohlen, der auf dem Privatparkplatz vor dem eigenen Haus geparkt war. Nachdem die Versicherung zunächst die Kosten für den Schaden übernommen hatte, verlangte sie diese Kosten zurück und begründeten diese Klage mit der Tatsache, dass der Versicherte den Fahrzeugschein und möglicherweise auch den Schlüssel immer im Wagen selbst aufbewahrt habe. Dieses Verhalten ist nicht nur riskant hinsichtlich eines potentiellen Diebstahls generell, sondern erhöht damit auch das Risiko für die Versicherung, für einen solchen Schaden aufkommen zu müssen. Die Versicherung ist damit von ihrer Pflicht zur Schadensregulierung enthoben. Anders wäre es, wenn Fahrzeugschein und Schlüssel nur gelegentlich im Auto aufbewahrt werden, in diesem Fall muss die Versicherung den Nachweis erbringen, dass diese beiden Gegenstände den Fahrzeugdiebstahl provoziert haben.
Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen deshalb darauf hinweisen, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins und der Schlüssel grundsätzlich außerhalb des Wagens zu erfolgen hat.
Keine KommentareVersicherung gegen Jobverlust
“Statt ein wirksames Reformelement wieder rückgängig zu machen, könnte man den Versicherten anbieten, eine längere Bezugsdauer für individuell höhere Beiträge zu erkaufen, also wie eine eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung”, dass schlug Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in der “Welt am Sonntag” vor.
CSU-Chef Erwin Huber sagte, seine Partei sei bereit mit der SPD über eine Verlängerung des ALG I zu reden, wenn der Konsolidierungskurs nicht verlassen werde. Statt die notwendigen Mittel aus den Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit zu nehmen, solle erst der Leistungsmissbrauch bekämpft werden. So könnten Arbeitslosen die Leistungen «automatisch und ohne Ermessensspielraum» gekürzt werden, wenn sie Jobs ablehnten, sagte Huber.
Wie Huber forderte auch CSU-Vize Horst Seehofer, wer als Bezieher von Arbeitslosengeld I eine zumutbare Arbeit ablehne, dem muss gesetzlich festgelegt das ALG I gestrichen werden. Der Verbraucherschutzminister nannte die längere Auszahlung nach dem Lebensalter, wie die SPD dies will, falsch. Maßstab müsse die Dauer der Einzahlung sein. Er sei aber sicher, dass die Koalition schnell eine Lösung finde.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast lehnte den SPD-Beschluss ab. Sinnvoller wäre es, dass Geld für die Qualifizierung der Arbeitslosen auszugeben, sagte Künast. Auch Fraktionsvize Jürgen Trittin betonte, wichtiger als die Verlängerung der Zahlung von ALG I um drei oder sechs Monate sei es, Arbeitslose zu befähigen, neue Arbeit zu bekommen.
Keine KommentareImmer noch hohe Angst vor Altersarmut
Ungeachtet des Wirtschaftsaufschwungs im laufenden Jahr haben der jüngsten Studie der Postbank und des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge 16,3% der Befragten Angst vor Altersarmut und sorgen sich um ihren Lebensunterhalt im Alter. Vor allem im Osten Deutschlands ist diese Angst im Vergleich zum Vorjahr sogar noch angestiegen. So sind in den neuen Bundesländern 25% der Befragten fast sicher, dass sie ihren Lebensunterhalt im Alter nicht alleine werden bestreiten können, das sind 5% mehr als im Vorjahr.
Sind es bei den heutigen Ruheständlern 18%, die über eine unzureichende Altersvorsorge klagen, sind die Ängste der zukünftigen Rentner bei 46% der Befragten deutlich stärker verbreitet. Dabei hängt die Angst vor Altersarmut auch von der Qualifikation der Befragten ab, besonders ausgeprägt ist sie bei Arbeitern und gering Qualifizierten (54%). Im Gegensatz hierzu haben sich die Sorgen um die finanzielle Situation im Alter bei den Befragten mit Schulabschluss Abitur deutlich verringert. Dabei sind die Ängste vor finanziellen Engpässen im Alter nicht ganz unberechtigt, schließlich werden von den heute Berufstätigen nur noch 79% eine staatliche Rente oder Pension erwarten können, während es heute immerhin noch 92% der Renter sind.
Der einzige Weg, um diesen Ängsten und Sorgen entgegenzuwirken, ist die rechtzeitige Altersvorsorge, die jeder Einzelne privat unterstützen sollte, hier sind noch zu wenige (60%) zukünftige Renter ausreichend engagiert. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge wird jedoch immer stärker, so sehen mehr als die Hälfte der Befragten eine private Altersvorsorge als sicherer an als die gesetzliche Rente.
Keine KommentareWann die Versicherung sofort informiert werden muss
Der Abschluss eines Verischerungsvertrages ist nur eine von drei Situationen, bei denen der Kontakt zu dem Versicherungsunternehmen hergestellt werden muss und eindeutig diejenige, die am seltensten vergessen wird. Doch mindestens ebenso wichtig ist es, die Versicherung im Schadensfall oder aber bei geänderten Lebensumständen, die ein verändertes Risiko zur Folge haben, umgehend zu informieren, so der Ombudsmann des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin, Wolfgang Römer. Wird dies nicht unternommen, kann der Versicherte im schlimmsten Fall auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben, weil der Versicherungsschutz dann nicht mehr zwangsläufig besteht. Wie schnell ein Schaden gemeldet werden muss, hängt dabei nicht nur von dem Versicherungsunternehmen, sondern auch von der Art der Versicherung ab, so sind die Versicherten dazu angehalten, einen Wohnungseinbruch sofort zu melden, während es bei manchen Kfz-Versicherungen vom Schadenszeitpunkt bis zur Schadensmeldung auch bis zu 14 Tage dauern darf, gleiches gilt für manche private Unfallversicherungen.
Doch nicht nur bei entstandenem Schaden, sondern auch bei veränderten Lebensumständen müssen die Versicherungen informiert werden, so kann z.B. ein Umzug in eine andere Wohnung Einfluss auf die Hausratversicherung oder sogar auf die Kfz-Versicherung haben. So wie der Versicherte verpflichtet ist, bei Vertragsabschluss alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, müssen diese auch bei Änderungen bei den Versicherungen aktualisiert werden, sonst kann der Versicherungsschutz eingebüßt werden, da der Vertrag aufgrund mittlerweile falscher Angaben besteht und damit seine Rechtsgültigkeit verliert. Dies gilt unabhängig davon, ob die veränderten Lebensumstände Vor- oder Nachteile für den Versicherten nach sich ziehen, es unterliegt seiner Verantwortung, die Versicherungen zu informieren und damit eine ggf. notwendige Vertragsänderung einzuleiten. Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, sollte dies immer so schnell wie möglich geschehen.
Keine KommentareTeurere Krankenversicherungen für Beamte
Beamte sind für ihre Krankenversicherung (und auch Pflegeversicherung) selbst verantwortlich und zahlen bei einer privaten Versicherung deutlich geringere Beiträge, die auch mit weniger Leistungen verknüpft waren. Durch die so genannte Beihilfe, die der Staat der Kranken- und Pflegeversicherung der Beamten zuzahlt, ist eine Versorgung gewährleistet. Diese erheblichen Kosten hat das Land Niedersachsen in den Jahren 1999 bis 2001 durch die Einführung eines Selbstbehaltes zu reduzieren versucht, der in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr lag. Heute haben auch andere Bundesländer einen solchen Selbstbehalt eingeführt.
Gegen dieses Vorgehen legten mehrere Beamte aus Niedersachsen eine Verfassungsbeschwerde ein, da sie mit der Einführung des Selbstbehaltes nicht den vollen staatlichen Zuschuss erhalten haben. Dies sahen die Verfassungsrichter anders und entschieden im Sinne des Landes Niedersachsen, indem sie die Kürzungen der staatlichen Zahlungen für zulässig erklärten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Dienstherr dafür verantwortlich, dass der Lebensunterhalt der Beamten auch in Belastungssituationen (hierzu zählen Geburt, Krankheit, Tod) gesichert und in angemessener Höhe gewährleistet ist. Dies ist trotz Kürzungen der Fall und eine generelle Vermeidung finanzieller Belastungen liegt außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches und der Pflichten des Dienstherren.
1 KommentarNeue Handy-Versicherung von Klarmobil
Nach den Mobilfunk-Discountern Blau.de und Jamba bietet jetzt auch Discounter Klarmobil.de seinen Kunden eine Handy-Versicherung an, die gegen einen monatlichen Beitrag von 3,95 Euro das Handy gegen Beschädigungen und Diebstahl schützt. Zu den versicherten Beschädigungen zählen unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Kurzschluss sowie Fahrlässigkeit wie z.B. ein Handy in der Waschmaschine. Auch Schäden durch Überschwemmung oder höhere Gewalt sind mit dieser Handy-Versicherung abgedeckt. Tritt einer dieser Schadensfälle auf, kommt Klarmobil für die Reparaturkosten auf oder ersetzt das gestohlene Handy durch ein neues Gerät des gleichen Modells oder ein vergleichbares Nachfolgemodell. Treten bei dem Handy Verschleißerscheinungen aufgrund des Alters des Gerätes oder aber Schäden durch vorsätzliche Gewaltanwendung auf, kommt die Handy-Versicherung weder für die Reparaturkosten auf, noch ersetzt sie das defekte Gerät. Pro Schadensfall beträgt die maximale Deckungshöhe 400 Euro.
Weitere Konditionen und die Vertragsunterlagen gibt es direkt im Klarshop oder auf Anfrage bei der Kundenhotline. Vor dem Abschluss des Vertrages ist zu beachten, dass es eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten gibt, in der die Versicherung gilt. Diese ist im Vergleich zu anderen Anbietern mit 24 Monaten Mindestlaufzeit deutlich kürzer und auch die Palette der versicherten Schäden ist vergleichsweise groß für den monatlichen Versicherungsbeitrag.
1 KommentarImmer längere Rentenbezugsdauer
Gerade hat die Deutsche Rentenversicherung die aktuellen Zahlen zur Rentenbezugsdauer in Deutschland veröffentlicht, die im Laufe der Jahre deutlich gestiegen ist. Erhielten im Jahr 1960 in den alten Bundesländern Männer noch durchschnittlich 10 Jahre lang Rente, sind es heute bereits 15 Jahre, die Bezugsdauer der Rente von Frauen stieg in diesen 46 Jahren sogar von 10 auf 19 Jahre. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, Grund hierfür ist natürlich die gestiegene Lebenserwartung, die Hochrechnungen zufolge im Jahr 2030 nochmals um 2-3 Jahre steigen wird. Eine ebenfalls höhere Lebenserwartung der Frauen ist der Grund für den relativ großen Unterschied der Rentenbezugsdauer zwischen den Geschlechtern, der im gleichen Zeitraum ebenfalls immer größer wird. So betrug der Unterschied in der Rentenbezugsdauer zwischen Männern und Frauen 1960 in den alten Bundesländern gerade einmal 1 Jahr, im Jahr 1980 schon 2,8 Jahre und seit 1995 in alten und neuen Bundesländern zusammen durchgängig 4,6 Jahre.
Ein Versuch, dieser Problematik Herr zu werden, und eine weitere Steigung der ohnehin schon hohen Sozialversicherungsbeiträge und damit eine fortlaufende Senkung der Nettolöhne zu verhindern, ist die Rente mit 67, die bereits von der Großen Koalition beschlossen wurde und deren schrittweise Einführung 2012 beginnen soll.
1 KommentarBis zu 300.000 Deutsche nicht krankenversichert
Seit April 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, die zu dem Zweck eingeführt wurde, dass Menschen, die bislang nicht krankenversichert waren, bei ihrer ehemaligen Krankenversicherung erneut aufgenommen werden. Wie die Spitzenverbände der Krankenkassen jetzt mitteilten, wurde dieses Ziel nicht erreicht, denn nur knapp 43.000 Personen kamen der dringenden Aufforderung um den Beitritt zu einer Krankenversicherung nach. Damit leben in Deutschland immer noch bis zu 300.000 Personen ohne Krankenversicherung.
Möglicherweise ist den betroffenen nicht versicherten Personen der Ernst der Lage immer noch nicht bewusst, darum empfehlen die Spitzenverbände nochmals dringend, sich möglichst schnell neu versichern zu lassen. Die Krankenkasse, bei der man zuletzt war, ist verpflichtet, einer erneuten Aufnahme zuzustimmen. Bei bestimmten Voraussetzungen können auch private Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden, diese müssen den Betroffenen seit dem 1. Juli diesen Jahres einen Standardtarif anbieten. Wer ohne Versicherungsschutz erkrankt und medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen muss, muss mit erheblichen Kosten rechnen, die deutlich höher sein können als die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung und die von dem Nicht-Versicherten selbst getragen werden müssen. In diesem Fall kommen außerdem noch rückwirkende Zahlungen an die ehemalige Krankenversicherung dazu, die ab dem 01.04.07 zu leisten sind. Wer aus Kostengründen auf eine Krankenversicherung verzichtet, spart daher eindeutig am falschen Ende!
1 KommentarAllianz 24 Autoversicherung
Allianz 24, der neue Geschäftszweig eCommerce und Direktgeschäft der Allianz, hat ihre Wachstumsziele in der ersten Hälfte 2007 erreicht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 konnte Allianz 24 den Kundenstamm allein im zweiten Umsatzjahr verzehnfachen und schloss bereits 60.000 Verträge im Bereich Kfz -Versicherungen ab. Allianz 24 war damit einer der am stärksten wachsenden Wettbewerber am Markt. Markus Rehle, Vorstand der Vereinte Spezial AG, des Risikoträgers für die Direktmarke Allianz 24, erklärt: „Allianz 24 haben wir für den so genannten hybriden Kunden entwickelt. Der moderne Kunde, den wir im Blick haben, ist eigenständig, achtet auf den Preis und recherchiert selbst, welcher Vertrag und welche Konditionen für ihn geeignet sind. Er schließt gemäß seinen ureigenen Bedürfnissen Versicherungsprodukte ab. Er hat Verträge bei verschiedenen Versicherungen – und hat je nach Produkt vor Ort durch persönliche Beratung oder über Informationen aus dem Internet seine Entscheidungen getroffen – und entsprechend gekauft.“ Allianz 24 hat in den letzten beiden Jahren die Zusammenhänge verstehen gelernt, die der neue Kundentyp in die Versicherungsbranche eingebracht hat. Gerade im Kraftbereich bei Autoversicherungen schließt der hybride Kunde gern online ab – für ihn hat Allianz 24 online erfolgreich eine Direktversicherungswelt rund um die Mobilität entwickelt. Viele Marktforschungsstudien und Kundenbefragungen haben bestätigt, dass Allianz 24 den richtigen Weg geht.
Markus Rehle weist darauf hin, dass viele Besucher der Allianz 24-Webseite schnell und einfach online Kfz -Verträge abschließen. Rehle: „Eins bleibt: Vor Ort wollen sich viele Kunden nach wie vor zu weitergehenden Themen informieren, seien es Fragen der Vorsorge, der Finanzen oder Versicherungen insgesamt. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, hat er unter www.allianz24.de die Wahl, zur persönlichen Beratung der Allianz vor Ort weitergeleitet zu werden. So befriedigen wir auch diese Bedürfnisse des modernen Kunden und haben ihn zugleich in die Welt der Allianz geholt – ohne dass er seine Freiheit verliert, jederzeit zu entscheiden, wo er was machen will.“
Mittlerweile ist aus dem kleinen Ableger Allianz 24 ein eigener Fachbereich des Mutterkonzerns mit einem guten Dutzend Angestellten sowie einem kleinen und feinen Pool an freien Mitarbeitern geworden. Die arketing-Experten des Bereichs „eCommerce und Direktgeschäft“ kümmern sich vor allem um die Aktivitäten der Allianz Vers AG im Internet. Mittelfristig ist geplant, aus Allianz 24 das Mobilitätsportal zu machen, das alle relevanten Fragen rund um das Thema Auto beantwortet.
Die Stärke von Allianz 24 sind die Kfz-Versicherungen. Im Preisvergleich landet der Online- Direktversicherer aus München-Unterföhring regelmäßig auf den vordersten Plätzen. Bis 30. November eines Jahres gibt es traditionell rund vier Millionen wechselwillige Autofahrer – ein guter Zeitpunkt, den aktuellen Anbieter in Preis und Leistung auf den Prüfstand zu stellen. Der Wettbewerbsdruck ist groß, doch mit einer klar strukturierten Webseite, günstigen Preisen und hoher Qualität ist Markus Rehle sich sicher, gut aufgestellt zu sein, und für ihn ist der Trend klar: „Der moderne Kunde denkt: Das mach ich direkt – und Allianz 24 ist sicher eine gute Wahl.“
Kontakt:
Allianz 24
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Im Web: www.allianz24.de
E-Mail: presse@allianz24.de
Hessisches Ehepaar boykottiert Steuern
Mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigt sich derzeit das Hessische Finanzgericht in Kassel. Es geht um ein Ehepaar, das sich seit Ende Januar beharrlich weigert, seiner Verpflichtung als Steuerzahler nachzukommen. Das zuständige Finanzamt Kassel hat daraufhin wie in solchen Fällen üblich, die Steuerschuld des Paares gepfändet. Der steuersäumige Kommunalbeamte und seine Frau haben gegen diese Pfändung Klage eingereicht, mit dem Ziel, die gepfändeten Steuern zurück erstattet zu bekommen.
Der 61jährige Ehemann und seine Ehefrau begründen ihre Weigerung mit ihrem Recht auf Widerstand, das in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes jedem Bürger zugesprochen wird. Es gilt für den Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird und eine andere Abhilfe außer dem Widerstand nicht möglich ist. Nach Meinung des hessischen Ehepaares ist genau dies der Fall, da die aktuelle Geldordnung zum Abbau des Rechts- und Sozialstaates beitrage, mit der Folge der zunehmenden Verschuldung und Verarmung großer Bevölkerungsanteile. Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzutreten, weigert sich das Ehepaar, Einkommenssteuer zu zahlen.
Wie das Gericht entscheiden wird bleibt abzuwarten, denn noch ist kein Beschluss getroffen worden, da aufgrund der außergewöhnlichen Thematik und der Argumentation der Kläger eine längere Bedenkzeit nötig sei.
Veränderungen bei der Kfz-Versicherung durch Versicherungsvertragsgesetz
Das am 1.1.2008 in Kraft tretende Versicherungsvertragsgesetz stärkt die Rechte der Verbraucher in vielen Bereichen. Im Bereich der Kfz-Versicherungen können sich Versicherte freuen, denn das bislang realisierte Alles-oder-Nichts-Prinzip wird dann der Vergangenheit angehören. Mit anderen Worten: Die Versicherungsunternehmen waren bisher von ihrer Leistungspflicht komplett befreit, wenn ein Schadensfall durch grob fahrlässiges Verhalten hervorgerufen wurde. Mit dem neuen Gesetz muss die Schwere der Schuld des Versicherten erst genau überprüft und eingeschätzt werden, bevor die Versicherung in Abhängigkeit von diesem Ergebnis einen mehr oder weniger großen Anteil der Schadensregulierung übernehmen muss. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt z.B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Hinterlassen des Schlüssels im Zündschloss. Folgt hierauf ein Unfall oder ein Diebstahl des Fahrzeugs, muss die Versicherung zumindest einen Teil der enstandenen Kosten (Beispiel: 25-50%) übernehmen.
Auch die Fristen, die bei einem Schadensfall zu beachten sind (Verjährungsfrist, Klagefrist), werden ab dem nächsten Jahr verlängert. Bei einer Kündigung nach Schadensfall sieht das Versicherungsvertragsgesetz zudem eine anteilige Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge vor, die dann vorgenommen werden soll, wenn die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach der Schadensregulierung bei der Versicherung vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt oder sie eine Kostenübernahme verweigert.
Das Versicherungsvertragsgesetz tritt zum 1.1.2008 in Kraft und gilt dann allerdings nur für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Bereits bestehende Verträge fallen erst zum 1.1.2009, also 1 Jahr später, unter dieses Gesetz. Viele Versicherungsunternehmen kommen ihren Kunden jedoch entgegen und lassen ihre Kunden bereits ab dem nächsten Jahr von dem neuen Gesetz profitieren.
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