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Beiträge aus Juli, 2007

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Gerade wer viel mit dem Auto unterwegs ist sollte auf jeden Fall ein Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. In der Zeitschrift ‚"Finanztest" der Stiftung Warentest wird in der aktuellen Ausgabe darauf hingewiesen, worauf man beim Abschluss einer solchen Versicherung achten sollte.

Die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherungen sind dermaßen unterschiedlich, dass man sich vor Abschluss einer Versicherung mit diesen unbedingt befassen sollte, damit man die Versicherung wählt, die auf die persönlichen Bedürfnisse am Besten zugeschnitten ist.

Insbesondere wer und was bei der Versicherung mitversichert ist, sollte beachtet werden, da es hier große Unterschiede geben kann


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Muss die Versicherung bei Wasserschäden immer zahlen

Wer eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden hat, der ist in der Regel auf der sicheren Seite, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Wenn ein Versicherungsnehmer allerdings seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt, so kann es sein, dass die Versicherung bei einem Leitungswasserschaden nicht zahlen muss.

In einem aktuellen Fall wurde von dem Landgericht München eine Streitigkeit zwischen einem Besitzer eines Ferienhauses und seiner Versicherung verhandelt. In dem Ferienhaus war es zu einem Wasserschaden gekommen, weil ein Rohr geplatzt war. Die Versicherung verweigerte die Zahlung und war f dem Versicherungsnehmer vor, nicht regelmäßig das Haus überprüft zu haben und damit seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen z u sein.

Das Gericht gab der Versicherung Recht. Der Versicherungsnehmer hätte zum einen regelmäßig im den Haus nach dem Rechten sehen müssen und zudem hätte er bei längerer Abwesenheit alle wasserführenden Anlagen entleeren und absperren müssen.

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Übernimmt die Deutsche Bank Abbey Life?

Die Deutsche Bank soll an der Übernahme der Abbey Life Versicherung interessiert sein. Dies geht aus einem Zeitungsbericht hervor. Die Versicherung wird von der Lloyds TSB zum Verkauf angeboten.

Wie die ‚"Financial Times Deutschland" (FTD) unter Berufung auf ihr britisches Schwesterblatt berichtet, wird die Deutsche Bank in die nächste Bieterrunde kommen. Der Preis soll bei rund eine Milliarde Pfund liegen, was etwa 1,5 Milliarden Euro entspricht.

Neben der Deutschen Bank sollen noch die Versicherung Resolution Life, der Rückversicherer Swiss Re. Und die Pearl Group des Investors Hogh Osmond an einer Übernahme interessiert sein. Die Abbey Life soll nach Angaben der FTD rund 12 Milliarden Pfund verwalten und als geschlossene Lebensversicherung keine neuen Kunden mehr aufnehmen.

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Schlechte Beratung bei Krankenkassen

Die Stiftung Warentest hat 20 Krankenkassen auf Ihre Beratungsqualität hin überprüft. Von den 20 getesteten Krankenkassenangeboten konnten lediglich 5 Kassen mit ‚"gut" bewertet werden. Nach Informationen der Verbraucherschutz-Organisation gehörten zu den Testsiegern vier Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und die Techniker Krankenkasse.

Schwerpunkt bei dem vorgenommenen Test war die Beratungsqualität der Krankenkassenmitarbeiter. Dabei stellte sich heraus, das zwischen der Beratungsqualität und dem Beitragssatz der Kasse nicht unbedingt ein Zusammenhang bestehen muss. Kundenfreundlichkeit, Erreichbarkeit und der Internetauftritt waren weitere Kriterien, die bewertet wurden. Insbesondere bei Internetauftritt stellte sich heraus, dass dieser bei vielen Direktkassen sogar schlechter ist als bei regulären Krankenkassen.

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Krankenversicherung für Studenten wird teurer

Studenten und Praktikanten können sich in der studentischen Krankenversicherung versichern lassen. Die Beiträge sind dabei bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen identisch. Ab dem Wintersemester 2007/2008 kommt es allerdings zu einer Beitragserhöhung, so dass Studenten ab dann mehr zahlen müssen.

Ab dem 01.10.2007 steigen die Beiträge zur Krankenversicherung von jetzt 10,2 % auf dann 10,6 %. In diesem Beitragssatz ist der zu leistende Zusatzbetrag von 0,9 % bereits enthalten. Im Bereich der Pflegeversicherung kommt es zu keiner Erhöhung für Studenten und Praktikanten.

Der Beitrag für die Krankenversicherung wird anhand des Bafög-Bedarfssatzes für Studenten von 466 Euro berechnet und liegt demnach zukünftig bei Euro 49,60 pro Monat.

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AXA biete neue Versicherung für Gebrauchtwagen

Die AXA Versicherung hat einen neuen Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen im Angebot. Wer sich einen Gebrauchtwagen kauft, der noch recht jung ist, der wird diesen in der Regel Vollkasko versichern. Erleidet das Fahrzeug dann einen Totalschaden, so tritt die Vollkaskoversicherung zwar in der Regel für den Schaden ein, es entsteht dem Versicherungsnehmer aber in der Regel ein Wertverlust zum Kaufpreis des Fahrzeuges.

Die AXA bietet jetzt eine Erweiterung des Vollkaskoversicherungsschutzes an. Junge Gebrauchtwagen können neben der Vollkaskoversicherung noch mit einer Kaufwertentschädigung abgesichert werden. Erleidet das Fahrzeug dann einen Schaden, so erstattet die Versicherung nicht nur den Zeitwert des Fahrzeuges zum Schadentag sondern den Kaufpreis des Gebrauchtwagens. Dieser Versicherungsschutz gilt für das erste Jahr nach Kauf des Fahrzeuges.

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Versicherungsmarkt soll neu geordnet werden

Von der EU Kommission ist eine Neuordnung des Versicherungsmarktes geplant, die unter dem Namen Solvency II laufen soll. Die EU Kommission vertritt die Meinung, dass die Rücklagen der Versicherungen zu hoch sind und es daher notwendig ist die Risiken genauer zu berechnen. Eine Folge davon könnten dann geringere Beiträge sein.

Insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen sowie der Lebensversicherung und der KFZ-Versicherung könnte es zu einer Senkung der Beiträge um bis zu 20 % kommen. Die Grundsätze für die Reform des Versicherungsmarktes wurden jetzt von der EU Kommission vorgelegt.

Im Wesentlichen sollen die Rücklagen und die Beiträge zu Versicherungstarifen neu geregelt werden. Da diese bisher pauschal geregelt waren, ist es teilweise zu sehr hohen Überdeckungen gekommen.

Seitens des GDV wurde die Aussage, dass eine Senkung der Versicherungsbeiträge von 20 % als möglich angesehen wird kritisch angesehen und die Aussage als nicht verantwortbar bezeichnet.

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Rückkaufwert bei Lebensversicherung

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung kündigt, so wird von der Versicherung der Rückkaufwert berechnet, den der Versicherungsnehmer dann ausbezahlt bekommt. Dieser ist häufig wesentlich niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge.

Die Berechnung des Rückkaufswertes von der Versicherung ist allerdings nicht immer korrekt und sollte daher auf jeden Fall überprüft werden. Häufig stellen sich Versicherungen allerdings quer, wenn es darum geht, dem Kunden eine Aufstellung des Rückkaufswertes zur Verfügung zu stellen. Auch zeigen sich einige Versicherungen wenig gesprächsbereit, wenn der Kunde eine Nachzahlung fordert, weil der Rückkaufswert nachweislich falsch berechnet wurde.

Die Internetplattform lv-doktor.de unterstützt Kunden, die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Abrechnung haben. In einigen Fällen ist es mittlerweile so weit, dass lv-doktor.de der Versicherung rechtliche Schritte angedroht hat, da diese auf Kontaktaufnahmen nicht reagieren.

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Versicherung gegen Knöllchen

In Dänemark gibt es jetzt ein komplett neues Versicherungsprodukt. Beim dänischen Automobilclub Fahrtklubben kann man sich jetzt gegen Verkehrsünden wie z. B. Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung versichern.

Wer sich also gegen zu schnelles Fahren versichern möchte, kann dies für einen Betrag von umgerechnet 134 Euro tun. Abgedeckt sind mit diesem Betrag maximal vier Bußgeldbescheide und ein Gesamtbetrag von Euro 1346.

Auch gegen falsches Parken kann man sich versichern lassen. Dies kostet bei ebenfalls vier Bußgeldbescheiden und maximal 269 Euro umgerechnet 53 Euro.

Wenig begeistert von diesem Angebot zeigte sich der Dänische Rat für Straßensicherheit. Dieser befürchtet, dass die Hemmschwelle für Verstöße geringer wird, da sich die Verkehrsteilnehmer weniger vor Strafen fürchten.

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Rückkaufswert muss erläutert werden

Lebens- und Rentenversicherungen werden eigentlich geschlossen, um im Alter als Absicherung zu dienen. Trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass eine solche Versicherung vorzeitig gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt.

Um den Rückkaufswert nachvollziehen zu können, muss der Kunde bei seiner Versicherung eine genaue Aufstellung anfordern. Diese wird jedoch von vielen Versicherungen nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt. Die Verbraucherzentrale in Sachsen weist darauf hin, das der Versicherungsnehmer ein Recht darauf hat, das die Versicherung ihm vorrechnet, wie sich der Rückkaufswert zusammensetzt. Diese Zahlen müssen zudem von der Versicherung belegt werden. Insbesondere die Abschluss- und die Stornokosten sind dabei interessant. Die Verbraucherschützer verweisen dabei auf ein Urteil des Landgerichtes München.

Wenn sich eine Versicherung also weigert, eine entsprechende Aufstellung zur Verfügung zu stellen sollte man im schlimmsten Fall den Weg zum Anwalt oder zur Verbraucherschutzzentrale einschlagen, um sich professionelle Unterstützung zu holen.

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27 Millionen Versicherungsnehmer sind zum Wechsel bereit

Das Marktforschungsinstitut Psyconomics AG hat eine Studie erstellt, aus der hervorgeht, dass knapp 42 Prozent der Deutschen Versicherungsnehmer derzeit über einen Wechsel einer privaten Versicherung nachdenken, bzw. eine neue abschließen wollen.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei im Bereich der KFZ-Versicherung, die ohnehin zu den Versicherungen gehört, die am häufigsten gewechselt werden. In diesem Bereich gibt es aktuell 10 Millionen wechselwillige, was für die Versicherungsbranche ein großes Potential darstellt. Im Schaden, Unfall und Haftpflichtbereich liegt die Zahl immerhin noch bei 8,5 Millionen.

Rund 2,9 Millionen private Versicherungskunden ziehen es in Betracht, eine private Altersvorsorge abzuschließen.

Bei der Entscheidungsfindung für die richtige Versicherung nutzen immer mehr Menschen das Internet als Entscheidungshilfe durch z. B. kostenlose Versicherungsvergleiche.

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Reisen mit dem Auto

Der Sommerurlaub steht an und viele Familien zieht es aufgrund des in Deutschland doch eher mäßigen Wetters ins Ausland, wo Sonne, Strand und Meer locken. Vor dem Urlaubsantritt sollte man sich aber auf jeden Fall noch einmal damit beschäftigen, ob man auch ausreichend abgesichert ist.

Was viele Urlauber gern vergessen ist, dass man auch den Versicherungsschutz für den eigenen PKW überprüfen sollte. Darauf haben Versicherungsexperten jetzt hingewiesen. Was man bei seiner Versicherung auf jeden Fall anfordern sollte ist eine grüne Versicherungskarte, die bei einem Unfall im Ausland die Schadenabwicklung erheblich erleichtert.

Um sicher zu gehen, dass für den eigenen PKW im Urlaubsland auch Vollkaskoschutz besteht sollte man diese vorher in den Bedingungen der KFZ-Versicherung nachlesen bzw. bei seiner Versicherung erfragen. Insbesondere bei Ländern, die im östlichen Europa liegen, kann es hier Einschränkungen geben, die es zu beachten gilt.

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Der Krankenversicherung nichts verschweigen

Wer eine neue Krankenversicherung abschließt, muss alle relevanten Umstände, die das Versicherungsrisiko beeinflussen angeben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nach der Antragsstellung aber vor Vertragsabschluss neue Fakten hinzukommen.

In einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht in Köln wurde in einem solchen Fall ein Urteil gefällt. In dem verhandelten Fall kamen wurden bei dem Antragssteller nach Einreichung des Antrages mittelschwere Depressionen festgestellt. Diese Depressionen führten zu einer Krankschreibung von 3 Wochen und mussten fachärztlich behandelt werden. Das Gericht stellte fest, dass es jedem klar sein müsse, dass eine solche Erkrankung für den Versicherer von Bedeutung sein muss und diese müsse ihm daher auch mitgeteilt werden.

In diesem Fall kam noch hinzu, dass die Krankenkasse von dem Versicherten ohnehin noch einen Zusatzfragebogen angefordert hat, in dem er seine früheren Erkrankungen angeben muss. Der Richter stellte fest, dass spätestens in diesem Moment die Relevanz der Erkrankung für den Versicherer hätte klar sein müssen.

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Diebstahl bei offener Haustür

Wenn ein Haubesitzer sein Haustür offen stehen lässt und ein Dieb den Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung klaut und im Anschluss direkt das ganze Fahrzeug, so sollte man meinen, dass dies auf jedem Fall grobe Fahrlässigkeit von Besitzer ist. Dies ist aber nicht in jedem Fall so.

Dies hat ein Urteil vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe ergeben. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau im Urlaub am Plattensee in Ungarn ihren Fahrzeugschlüssel auf den Wohnzimmertisch gelegt und später die Tür zum Lüften etwa eine Stunde lang geöffnet. Während die Frau in dieser Zeit einige Dinge in Der Wohnung erledigte gelang es einem Dieb den Schlüssel zu entwenden und den PKW der Frau zu stehlen. Die Frau wollte den Schaden von Ihrer Kaskoversicherung ersetzt haben, diese verweigerte allerdings die Zahlung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.

Das Gericht entschied zu Gunsten der Frau. Ihr könne keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, da sie einem extrem dreisten Diebstahl zum Opfer gefallen sei. Es könne keine Rede davon sein, dass sie den Dieb förmlich ‚"eingeladen" hat, den Schlüssel und das Fahrzeug zu stehlen. Da das Grundstück noch von einem hohen Zaun umgeben war und der Schlüssel im umgrenzenden Gewahrsamsbereich der Frau gelegen hatte, könne man höchstens von Fahrlässigkeit sprechen, nicht aber von grober Fahrlässigkeit.

Aus dem Urteil geht damit hervor, dass die Versicherung zahlen muss.

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Versicherung für Ehrenamtliche

Wer ehrenamtlich Tätig ist hat nicht in jedem Fall Versicherungsschutz falls etwas passieren sollte. Insbesondere eine Unfallversicherung oder eine Haftpflichtversicherung besteht nicht in jedem Fall, so dass eine Absicherung nicht gewährleistet ist. Wenn jetzt der Anlass zur Mithilfe oder die Institution keine Absicherung bietet, ist kein Versicherungsschutz gegeben.

Das Land Sachsen-Anhalt will die ehrenamtliche Tätigkeit jetzt attraktiver machen und für ehrenamtliche einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherstellen. Die Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) sagte hierzu:" Wir wollen Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, sich für ihre Mitmenschen einzusetzen. Dafür brauchen wir attraktive Rahmenbedingungen.¬ª

Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu gewinnen, für andere Menschen da zu sein. Der ausreichende Versicherungsschutz soll dabei helfen und die Ausreichende finanzielle Absicherung sicherzustellen, damit ein ehrenamtlicher Helfer nicht für seine Hilfe noch ‚"bestraft" wird.

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