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Beiträge aus Juli, 2007

Krankenkassenwahltarife stoßen auf wenig Interesse

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten seit der umgesetzten Gesundheitsreform ihren Kunden sogenannte Wahltarife an, bei denen der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst zu tragen.

Wie die „Bild-Zeitung“ und der „Focus“ in Übereinstimmenden Meldungen bekanntgaben, ist das Interesse der Versicherungsnehmer an diesen Wahltarifen allerdings mehr als gering. Es sollen demnach nur einige Zehntausend der insgesamt ca. 70 Millionen Versicherungsnehmer von gesetzlichen Krankenkassen von diesem Angebot gebrach gemacht haben.

Der größte Teil der Kunden, die von einem solchen Angebot Gebrauch gemacht haben, ist bei der AOK versichert. Hier liegt die Zahl bei 15.000. Nach Aussage der Barmer Ersatzkasse sind die erfolgreichsten Wahltarife die, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen und bei denen kein Risiko besteht.


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Politiker fordern Hartz IV Erhöhung

Ausgelöst durch den massiven Preisanstieg bei Lebensmittleln wie z.b. bei der Milch fordern SPD Politiker und Politiker der Grünen nun eine Erhöhung der Hartz-IV Leistungen. SPD-Sozialexperte Ottmar Schreiner sagte gegenüber der Bild-Zeitung, das die Leistungen von Hartz IV nicht mehr existenzsichernd seien, da es keinerlei Orientierung der Leistung an den Lebenshaltungskosten gibt.

„Dadurch das die Lebensmittelpreise nun explodieren, verringert sich der reale Wert von Hartz IV extrem. Es muss jetzt dringend eine Korrektur der Hartz IV Sozialeistungen vorgenommen werden“, sagte Schreiner weiter. Grünen-Sozialexperte Markus Kurth sagte gegenüber der Zeitung, das der nun bei den Milchprodukten erwartete Preisanstieg von bis zu 50 Prozent zeigt, dass der Hartz-IV-Regelsatz erhöht werden müsse.

Diverse Supermärkte haben den Preis für Butter am Wochenende bis zu 40 Cent pro Packung erhöht. Auch andere Milchprodukten und Milch selber soll teurer werden. Nach neusten Meldungen ist nun auch noch bei weiteren Lebensmitteln, wie zum Beispiel Fleisch mit einer Preissteigerung zu rechnen. Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (AL G II) beträgt hingegen immer noch nur 347 Euro im Monat.

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Arbeitgeber muss über bestehende Unfallversicherung informieren

Wenn ein Arbeitgeber zu Gunsten seines Arbeitnehmers eine Unfallversicherung abschließt, so muss er seinen Mitarbeiter über diese Versicherung informieren. Sollte er dies versäumen und es kommt zu einem Schadenfall bei dem die Ansprüche des Geschädigten bei der Versicherung nicht gelten gemacht werden, so ist der Arbeitgeber regresspflichtig.

In einem aktuellen Urteil von dem Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde jetzt eine Entsprechende Entscheidung getroffen. Der Beklagte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hatte für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der seine Mitarbeiter einen Direktanspruch über die Versicherungsleistung hatten. Er hatte allerdings versäumt, seine Mitarbeiter entsprechend über die Versicherung zu informieren.

Als eine seiner Arbeitnehmerinnen bei einem Autounfall schwer verletzt wurde und zum Pflegefall wurde, hatten die Eltern keine Forderungen bei der Unfallversicherung gelten gemacht. Erst nach fast 2 Jahren erfuhren sie von der Versicherung und forderten die Zahlung nach. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung und erklärte sich bereit, in einem Vergleich 80.000 Euro zu zahlen. Die Differenz der Forderung von fast 149.000 Euro machten die Eltern gegenüber den Arbeitgeber der Tochter gelten. Ein Gericht entschied, dass der Arbeitgeber die Differenz von fast 69.000 Euro zu zahlen habe. Das Urteil wurde von Bundesarbeitsgericht bestätigt.

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Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?

In den letzten Jahren haben die Schäden durch Unwetter und damit verbundene Überschwemmungen in Deutschland und insbesondere in Bayern massiv zugenommen. Jeder Hauseigentümer, der keine Elementarschadenversicherung hat, bleibt auf den durch die Schäden verursachten Kosten sitzen und muss diese selbst tragen.

In Bayern werden daher Stimmen laut, dass die Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung für alle Hauseigentümer werden soll. In der Politik sind die Meinungen hierzu allerdings noch sehr unterschiedlich. So verweigert die CSU bereits seit Jahren eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Bei dem hohen Anstieg an Unwetterkatastrophen wird diese Diskussion sicherlich bei jedem neuen Schaden wieder aufkommen und irgendwann wird dies vermutlich auch zu einer Lösung führen.

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Pflegeversicherung wird teuer

Eine von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Berechnung hat ergeben, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung bis zum Jahre 2045 bei etwa 7 Prozent liegen wird, damit die Pflegekosten für ältere Menschen noch gedeckt werden können.

Der Beitragssatz würde damit im Vergleich zu heute um fast 400 Prozent steigen. Bernd Raffelhüschen von Freiburger Forschungsinstitut Generationenvertrag sagte dazu:“Die Beitragssätze müssen extrem stark steigen, um die bisherigen Leistungen weiter zu finanzieren“.

Diese Schätzung ist auch eine indirekte Kritik an den Aussagen der Bundesregierung, die der Meinung ist, dass der Beitragssatz von 2,6 Prozent stabil gehalten werden könne. Experten sind sich einig, dass die Regierung von dieser Einschätzung schon bald abweichen wird und es zu weiteren Anhebungen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen kommen wird.

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Achtung beim Hauskauf

Der Bund der Versicherten (BdV) aus Henstedt-Ulzburg hat darauf hingewiesen, dass Käufer einer gebrauchten Immobilie die bestehende Gebäudeversicherung mit übernehmen, ohne dass sie automatisch Einblick in die Versicherungsbedingungen bekommen. Der BdV räht daher Hauskäufern grundsätzlich dazu, sich die Versicherungsbedigungen zeigen zu lassen, damit überprüft werden kann, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Sollten dem Käufer die Versicherungsbedigungen nicht zusagen oder die Immobilie nicht ausreichend abgesichert sein, so hat er durch den Hauskauf und den damit verbundenen Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung und kann somit den Anbieter wechseln. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den bestehenden Versicherungsvertrag den eigenen Bedürfnissen anzupassen, sofern der Versicherer dies zulässt.

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Leistungen bei Versicherungen vergleichen

Bevor man eine Versicherung abschließt sollte man sich auf jeden Fall gut beraten lassen und seinen Focus nicht nur auf die Höhe der Beiträge legen sondern zudem auch die Leistungen der einzelnen Anbieter gut vergleichen. Darauf haben Versicherungsexperten aktuell hingewiesen.

Auf den ersten Blick fällt der Blick bei einem Versicherungsangebot in der Regel auf die Höhe der zu leistenden Versicherungsprämie und es stellt sich schnell ein Angebot als das attraktivste heraus. Wenn man sich aber bewusst macht, dass es bei einer Versicherung nicht allein darum geht, dass günstigste Angebot zu finden sondern das Beste, dann ist man ganz schnell bei den Versicherungsbedingungen angelangt. Diese können nämlich bei gleichen Versicherungen von Anbieter zu Anbieter erhebliche Unterschiede aufweisen.

Daher ist es wichtig bei der Auswahl einer Versicherung das Gesamtpaket bestehend aus Versicherungsprämie und Leistungspaket zu betrachten und dort das Beste zu ermitteln. Denn was nützt es, wenn man im Schadenfall zwar eine günstige Versicherung hat, aber nicht ausreichend abgesichert ist.

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Im Juli die meisten Blitze

Die meisten Gewitter im Jahr gibt es im Sommer und der Juli ist der Monat in dem statistische gesehen die meisten Blitze herunterkommen. Von den etwa zwei Millionen Blitzen, die es in Deutschland pro Jahr gibt, entladen sich fast die Hälfte im Juli.

Die unglaubliche Kraft, die Blitze entwickeln, hat sicherlich so mancher schon selbst erlebt und vielleicht sogar schon einmal Schäden am eigenen Haus oder an Elektrogeräten durch Überspannungsschäden gehabt.

Für Beschädigungen am Haus durch Blitzschlag kommt die Gebäudeversicherung auf, während das Inventar durch die Hausratversicherung abgesichert ist. Auch Überspannungsschäden werden in der Regel von der Hausratversicherung gezahlt.

Auch wenn damit das Haus und die Einrichtung abgesichert ist, vorausgesetzt es besteht der entsprechende Versicherungsschutz, dann sind finanzielle Verluste durch Blitzschläge zumindest weitestgehend ausgeschlossen. Trotz alle sollte man Schäden z. B. durch Überspannung möglichst verhindern, in dem man bei Gewitter die Elektrogeräte auszieht. Dann können Computer, Fernseher und Co. keinen Schaden nehmen. Damit wird die Schadenquote der Versicherung nicht belastet und das Risiko eines Prämienanstieges ist geringer.

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Versicherungen für Berufsanfänger

Der August und der September sind in jedem Jahr die Monate, wo die meisten Berufsanfänger ihre Ausbildung starten. Der Start ins Berufsleben ist eine spannende Zeit und es kommen viele neue Dinge auf die jungen Arbeitnehmer zu. Nicht in Vergessenheit geraten sollte bei dieser Aufregung, dass auch einige Versicherungen notwendig sind, um ausreichend abgesichert zu sein.

Damit die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes den Berufsstartern leichter fällt, gibt es vom Bund der Versicherten eine Broschüre für Berufsanfänger. Der Bund informiert darin über Versicherungen wie z. B. die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Privathaftpflichtversicherung aber auch die KFZ-Versicherung oder die Unfallversicherung.

Der Berufsanfänger erfährt dabei, das unter den einzelnen Versicherungen zu verstehen ist und erhält hilfreiche Tipps bei der Auswahl des Versicherers.

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Bundesregierung gegen Continentale Versicherung

Seitens der Bundesregierung ist geplant, im Streit um Umsetzung der Gesundheitsreform gegen die Continentale Krankenversicherung vorzugehen. Wie die Bundesgesundheitsministerin am Freitag mitteilte habe sie Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gebeten über die Aufsichtsbehörde BaFin zu prüfen, in wie weit die Continentale die gesetzlichen Vorschriften einhält.

Strittig ist die Tatsache, dass die Continental Krankenversicherung Nicht-Vesicherte zwar wie in der Gesundheitsreform vorgesehen wieder aufnehmen will und das ohne Risikoaufschlag, allerdings will die Versicherung keine Kosten für bestehende Erkrankungen übernehmen. Zudem sollen innerhalb einer Wartezeit von 3 Monaten keine Kosten für Erkrankungen übernommen werden.

Die Bundesgesundheitsministerin ist der Meinung, dass dies gegen das Gesetz verstößt, die Contientale sieht dies natürlich ganz anders und bezeichnet ihr Verhalten als Gesetzeskonform.

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AXA lockt mit Angeboten in der KFZ-Versicherung

Der Wettbewerb um die KFZ-Versicherungskunden beginnt in diesem Jahr bereits im Sommer. Die AXA bietet jedem Neukunden, der sich schon jetzt für einen Versicherungswechsel zum Jahresende entschließt einen Frühbucherrabatt von 10 %.

Eine ähnliche Aktion hatte die AXA bereits im vergangenen Jahr vorgenommen und war damit sehr erfolgreich. Für die Kunden spielt allerdings nicht nur die Versicherungsprämie ein große Rolle sondern auch das Leistungspaket des Anbieters. Viele Versicherungen bieten den Kunden daher individuelle Tarife an, die sehr spezielle auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden.

Experten gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl von Versicherungsnehmer vom Recht des Wechsel der Versicherung zum Jahresende gebrauch machen werden.

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Kritik an Reformen aus der Wirtschaft

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat sich kritisch zu den seitens der Bundesregierung vorgenommenen Reformen geäußert. Das Institut, das dem Unternehmerlager zuzuordnen ist, kritisierte, dass „Die boomende Konjunktur kann nicht verdecken, daß einige der jüngsten Reformmaßnahmen der Bundesregierung dem Wachstums- und Beschäftigungsklima in Deutschland alles andere als zuträglich sind.“

Grundlage für diese Aussage der IW ist das am Mittwoch veröffentlichte Reformbarometer, welches sich seit Beginn des Jahres um einen Zähler verschlechtert hat. Die Gründe für diese Verschlechterung sieht der IW in den jüngsten Reformen zur Pflegeversicherung und im branchenspezifischen Mindestlohn.

Mit diesen neuen Maßnahmen mache die Regierung die Positiven Ansütze, die beispielsweise durch die Rente mit 67 und die Unternehmenssteuerreform gesetzt worden sind wieder zu nichte, so das IW

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Kündigungsrecht für private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsvertrag nicht nur aus dem Grund kündigen, weil der Versicherungsnehmer trotz Krankmeldung weiterhin berufstätig ist. Der Bundesgerichtshof hat dies in einer aktuellen Entscheidung eingeschränkt.

Für die Kündigung der Versicherung müsse ein wichtiger Grund vorliegen, dies können nicht allein die Tatsache sein, dass der Versicherungsnehmer weiter arbeitet, obwohl er Krankgeschrieben ist. Es müssten vielmehr alle Umstände die in dem besonderen Einzelfall vorliegen berücksichtigt werden und zudem in beiderseitigem Interesse abgewogen werden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Architekt trotz Krankmeldung im geringen Maße seine Berufstätigkeit weitergeführt und war dabei einem Lockspitzel seiner Krankenversicherung aufgefallen. Die Versicherung stellte darauf hin fest, dass der Versicherungsnehmer sehr wohl in der Lage sei zu arbeiten und verweigerte die Zahlung. Vom Oberlandesgericht bekam die Versicherung zunächst recht, bis der Bundesgerichtshof das Urteil jetzt kippte.

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Geschäftsbericht 2006 von Europa Versicherung

Vor kurzem wurden der Geschäftsbericht der Europa Lebensversicherung AG und der Europa Sachversicherung AG für das Jahr 2006 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, dass die Europa Versicherung mit Ihrem Ergebnis erneut über dem Branchendurschnitt liegt.

Dabei ist besonders beachtlich, dass die Versicherung sowohl im Bereich Ertrag als auch im Bereich Wachstum zulegen konnte, was zwei Bereiche sind, die sich häufig gegenseitig ausschließen. Besonders erfolgreich war die Europa Versicherung im Bereich der Lebensversicherungen. Hier konnten die Beitragseinnahmen um 5,2 Prozent auf 276 Millionen Euro gesteigert werden. Das durchschnittliche Marktwachstum liegt in diesem Bereich bei lediglich 2,9 Prozent.

Zum guten Ergebnis hat zudem die geringe Verwaltungsquote von nur 0,8 Prozent beigetragen. Insgesamt konnte die Europa Versicherung neben dem Bereich Lebensversicherung auch in vielen anderen Produktsparten zulegen, was in Summe zu diesem sehr guten Ergebnis geführt hat.

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Unfall durch Unaufmerksamkeit

Allein die Tatsache, dass ein Autofahrer während der Fahrt kurz unaufmerksam gewesen ist, reicht nicht aus, das die Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalls nicht zahlen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm hervor.

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Fahrzeuges die Kontrolle über den PKW verloren, war von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden in Höhe von Euro 7.350. Der Fahrer gab an, kurz abgelenkt gewesen zu sein, weil er auf den Beifahrersitz geschaut hat um zu prüfen ob er alle seine Unterlagen dabei hat. Die Versicherung lehnte die Zahlung aus der Vollkaskoversicherung ab, mit der Begründung, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt habe.

Das Gericht entschied, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag und die Versicherung musste zahlen. Ein Gutachter hatte festgelegt, dass der Kontrollblick auf den Beifahrersitz allein den Unfall nicht erklären würde. Die Versicherung hätte demnach den Beweis erbringen müssen, dass der Fahrer des Fahrzeuges in einer anderen Form grob Fahrlässig gehandelt hat. Dieser Nachweis sei allerdings nicht erfolgt.

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